So wehrst du dich Stromdiebstahl
Wurde von dir Strom geklaut oder bist du wegen Stromklau beschuldigt? Dann solltest du einen KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperten kontaktieren und dich über dein weiteres Vorgehen und deine Erfolgschancen informieren.
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Wer anderen ohne Erlaubnis elektrische Energie entzieht, macht sich strafbar. Solltest du also plötzlich einen wesentlich höheren Stromverbrauch haben als sonst, ohne dass du dir den erhöhten Verbrauch erklären kannst, könnte ein Stromklau dafür verantwortlich sein. Wie du herausfindest, ob du tatsächlich von Stromdiebstahl betroffen bist und wie du am besten reagierst, haben wir in diesem Beitrag für dich zusammengefasst.
Stromdiebstahl Das Wichtigste in Kürze
Stromdiebstahl ist gemäß § 248c StGB ein Straftatbestand, der mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft wird.
Wenn dein Stromverbrauch plötzlich stark ansteigt, kann Stromklau der Grund dafür sein.
Um Stromdiebstahl nachzuweisen, gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Opfer von Stromdiebstahl sollten unverzüglich ihrem Vermieter und Stromanbieter Bescheid geben.
Was versteht man unter Stromdiebstahl?
Unter Stromdiebstahl versteht man gemäß § 248c StGB die unerlaubte Entziehung elektrischer Energie. Obwohl es sich beim Stromklau um ein dem Diebstahl ähnliches Delikt handelt, ist er nicht mit Diebstahl gleichzusetzen: Ein Diebstahl im klassischen Sinne setzt gemäß § 242 StGB voraus, dass „eine fremde bewegliche Sache“ in der Absicht, sie sich selbst oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, entwendet wird – und das ist bei elektrischer Energie nicht möglich.
Stromdiebstahl kann auf unterschiedliche Weise erfolgen:
Strom wird unerlaubt angezapft, in dem ein Stromleiter angeschlossen wird.
Ein Stromzähler oder eine Sicherung, die vom Energieversorger entfernt wurde, wird überbrückt.
Wie kann man Stromdiebstahl beweisen?
Einen Stromklau nachzuweisen, ist relativ einfach. Wenn du den Verdacht hast, dass jemand deinen Strom unerlaubterweise anzapft, kannst du folgenderweise überprüfen, ob du richtig liegst: Stelle sicher, dass alle Stromverbrauchsquellen in deiner Wohnung ausgeschaltet sind. Dreht sich dein Stromzähler trotzdem noch, wird dein Strom mit großer Wahrscheinlichkeit angezapft.
Eine weitere Möglichkeit ist das Ausschalten deiner Sicherungen. Werden deine Sicherungen von fremder Hand wieder eingeschaltet, ist relativ klar, dass ein Stromklau vorliegt. Vielleicht erwischst du den Stromdieb beim Einschalten der Sicherungen sogar auf frischer Tat.
Doch auch, wenn du lediglich einen begründeten Verdacht hast, solltest du sofort aktiv werden und sowohl deinen Vermieter als auch deinen Stromanbieter informieren. Unter Umständen ist dein Vermieter nämlich in der Pflicht, gegen den Stromdieb vorzugehen – nämlich dann, wenn Hausleitungen angezapft werden.
Auch der Gang zur Polizei, bei der du den Stromdiebstahl zur Anzeige bringen kannst, ist zu empfehlen. Ein Anwalt für Strafrecht kann dich dabei unterstützen und beratend zur Seite stehen.
Welche Strafe droht bei Stromklau?
Stromklau ist eine besondere Form des Diebstahls und somit eine Straftat. Wer sich des Stromdiebstahls schuldig macht oder auch nur den Versuch unternimmt, wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.
Allerdings muss sowohl eine Zueignungsabsicht als auch Vorsatz vorliegen, damit der Tatbestand des Stromdiebstahls erfüllt ist und der Täter strafrechtlich belangt werden kann.
Stromdiebstahl So hilft dir ein Anwalt weiter wenn du betroffen bist
Wenn du von einem Stromdiebstahl betroffen bist, ist es wichtig, dass du deine Ansprüche aktiv durchsetzt. Du hast die Möglichkeit, ein sogenanntes Adhäsionsverfahren zu nutzen. Hierunter versteht man ein Verfahren, bei dem du deine Schadensersatzansprüche direkt im gegen den Täter laufenden Strafverfahren geltend machen kannst.
Ein KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperte für Strafrecht hilft dir gern dabei, das Adhäsionsverfahren zu beantragen und alle weiteren notwendigen Schritte einzuleiten. Nimm jetzt Kontakt zu uns auf und vereinbare einen Termin für eine telefonische Erstberatung bei den Rechtsanwälten und Rechtsexperten von KLUGO.