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Stromdiebstahl – so wehren Sie sich

STAND 05.12.2022 | LESEZEIT 2 MIN

Wer anderen ohne Erlaubnis elektrische Energie entzieht, macht sich strafbar. Sollten Sie also plötzlich einen wesentlich höheren Stromverbrauch haben als sonst, ohne dass Sie sich den erhöhten Verbrauch erklären können, könnte ein Stromklau dafür verantwortlich sein. Wie Sie herausfinden, ob Sie tatsächlich von Stromdiebstahl betroffen sind und wie Sie am besten reagieren, haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Stromdiebstahl ist gemäß § 248c StGB ein Straftatbestand, der mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft wird.
  • Wenn Ihr Stromverbrauch plötzlich stark ansteigt, kann Stromklau der Grund dafür sein.
  • Um Stromdiebstahl nachzuweisen, gibt es verschiedene Möglichkeiten.
  • Opfer von Stromdiebstahl sollten unverzüglich ihrem Vermieter und Stromanbieter Bescheid geben.

Was versteht man unter Stromdiebstahl?

Unter Stromdiebstahl versteht man gemäß § 248c StGB die unerlaubte Entziehung elektrischer Energie. Obwohl es sich beim Stromklau um ein dem Diebstahl ähnliches Delikt handelt, ist er nicht mit Diebstahl gleichzusetzen: Ein Diebstahl im klassischen Sinne setzt gemäß § 242 StGB voraus, dass „eine fremde bewegliche Sache“ in der Absicht, sie sich selbst oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, entwendet wird – und das ist bei elektrischer Energie nicht möglich.

Stromdiebstahl kann auf unterschiedliche Weise erfolgen:

  1. Strom wird unerlaubt angezapft, in dem ein Stromleiter angeschlossen wird.
  2. Ein Stromzähler oder eine Sicherung, die vom Energieversorger entfernt wurde, wird überbrückt.

Wie kann man Stromdiebstahl beweisen?

Einen Stromklau nachzuweisen, ist relativ einfach. Wenn Sie den Verdacht haben, dass jemand Ihren Strom unerlaubterweise anzapft, können Sie folgenderweise überprüfen, ob Sie richtig liegen: Stellen Sie sicher, dass alle Stromverbrauchsquellen in Ihrer Wohnung ausgeschaltet sind. Dreht sich Ihr Stromzähler trotzdem noch, wird Ihr Strom mit großer Wahrscheinlichkeit angezapft.

Eine weitere Möglichkeit ist das Ausschalten Ihrer Sicherungen. Werden Ihre Sicherungen von fremder Hand wieder eingeschaltet, ist relativ klar, dass ein Stromklau vorliegt. Vielleicht erwischen Sie den Stromdieb beim Einschalten der Sicherungen sogar auf frischer Tat.

Doch auch, wenn Sie lediglich einen begründeten Verdacht haben, sollten Sie sofort aktiv werden und sowohl Ihren Vermieter als auch Ihren Stromanbieter informieren. Unter Umständen ist Ihr Vermieter nämlich in der Pflicht, gegen den Stromdieb vorzugehen – nämlich dann, wenn Hausleitungen angezapft werden.

Auch der Gang zur Polizei, bei der Sie den Stromdiebstahl zur Anzeige bringen können, ist zu empfehlen. Ein Anwalt für Strafrecht kann Sie dabei unterstützen und beratend zur Seite stehen.

Welche Strafe droht bei Stromklau?

Stromklau ist eine besondere Form des Diebstahls und somit eine Straftat. Wer sich des Stromdiebstahls schuldig macht oder auch nur den Versuch unternimmt, wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.

Allerdings muss sowohl eine Zueignungsabsicht als auch Vorsatz vorliegen, damit der Tatbestand des Stromdiebstahls erfüllt ist und der Täter strafrechtlich belangt werden kann.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Wenn Sie von einem Stromdiebstahl betroffen sind, ist es wichtig, dass Sie Ihre Ansprüche aktiv durchsetzen. Sie haben die Möglichkeit, ein sogenanntes Adhäsionsverfahren zu nutzen. Hierunter versteht man ein Verfahren, bei dem Sie Ihre Schadensersatzansprüche direkt im gegen den Täter laufenden Strafverfahren geltend machen können.

Ein KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperte für Strafrecht hilft Ihnen gern dabei, das Adhäsionsverfahren zu beantragen und alle weiteren notwendigen Schritte einzuleiten. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen Termin für eine telefonische Erstberatung bei den Rechtsanwälten und Rechtsexperten von KLUGO.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.