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Verkehrskontrolle – das sind Ihre Rechte & Pflichten

Verkehrskontrollen gehören zum Polizeialltag. Im Laufe seines Lebens wird fast jeder Autofahrer einmal dazu aufgefordert, anzuhalten und seinen Führerschein sowie die Fahrzeugpapiere vorzuzeigen. Doch was genau dürfen Polizeibeamte während einer Verkehrskontrolle verlangen? Und welchen Aufforderungen muss man als Autofahrer nicht nachkommen? Wir informieren Sie über alles, was sie zur polizeilichen Verkehrskontrolle wissen müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Verkehrskontrollen dürfen von Polizeibeamten jederzeit, überall und ereignisunabhängig durchgeführt werden.
  • § 36 Abs. 5 StVO ist die Rechtsgrundlage für Verkehrskontrollen.
  • Sie müssen bei einer Verkehrskontrolle nur anhalten, Ihre Papiere zeigen und das Warndreieck sowie den Verbandskasten von den Beamten kontrollieren lassen.
  • Allen weiteren Aufforderungen müssen Sie nicht nachkommen.
  • Kontaktieren Sie im Zweifelsfall einen Anwalt für Verkehrsrecht und nehmen eine Beratung in Anspruch.

Wann dürfen Verkehrskontrollen durchgeführt werden?

Polizeibeamte sind jederzeit, überall und ereignisunabhängig befugt, im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle Fahrzeuge und Fahrer zu überprüfen. Die Rechtsgrundlage für die allgemeine Verkehrskontrolle bildet der § 36 Abs. 5 StVO. Die Polizei muss für den Autofahrer bei der allgemeinen Verkehrskontrolle aber äußerlich als solche erkennbar sein.

Anders ist das bei anlassbezogenen bzw. verdachtsunabhängigen Verkehrskontrollen. Diese dürfen auch von Beamten in Zivil durchgeführt werden. Findet eine Verkehrskontrolle nämlich aus einem bestimmten Anlass statt, dient die zivile Kleidung den Beamten dazu, sich einem mutmaßlichen Täter nicht von Anfang an zu erkennen zu geben.

So verhalten Sie sich bei einer Verkehrskontrolle am besten

Verkehrskontrollen zählen zu den präventiven Maßnahmen im Straßenverkehr. Jeder Autofahrer, der von der Polizei angehalten wird, ist verpflichtet, sich der Verkehrskontrolle zu unterziehen. Trotzdem müssen Sie nicht allen Aufforderungen der Beamten nachkommen.

Verpflichtet sind Sie lediglich dazu:

  • anzuhalten, wenn Sie dazu aufgefordert werden
  • Ihren Führerschein und die Fahrzeugpapiere zu zeigen
  • das Warndreieck sowie Ihren Verbandkasten von den Beamten kontrollieren zu lassen

Grundsätzlich sollten Sie sich bei einer Polizei-Verkehrskontrolle freundlich verhalten, um den Ablauf so unkompliziert wie möglich zu halten.

Welche Aufforderungen darf man bei deiner Verkehrskontrolle verweigern?

Wenn die Polizei Verkehrskontrollen durchführt, müssen Sie allerdings nicht allen Aufforderungen der Beamten nachkommen.

Für diese Vorgänge im Rahmen einer Verkehrskontrolle müssen Sie Ihre Erlaubnis geben:

  • Pupillentest (Leuchten in die Augen)
  • Atemalkoholtest
  • Auf der Linie laufen oder Nase berühren, um zu prüfen, ob Sie alkoholisiert sind
  • Fahrzeugdurchsuchung (wenn mehr geprüft wird als die Beladung und der Zustand des Fahrzeugs)

Auch bestimmte Fragen der Beamten müssen Sie nicht beantworten. Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle geht es die Beamten weder etwas an, wo Sie herkommen noch wo Sie hinfahren. Sollten Sie zu Beginn der Verkehrskontrolle gefragt werden, ob Sie wissen, warum Sie angehalten wurden, sollten Sie auch diese Frage keinesfalls beantworten – im Zweifelsfall belasten Sie sich damit nur selbst.

Verkehrskontrolle – so kann ein KLUGO-Partneranwalt helfen

Bei Verkehrskontrollen ist Schweigen Gold. Als Autofahrer haben Sie das Recht, sich zu einem Vorwurf im Nachhinein schriftlich zu äußern. Von diesem Recht sollten Sie unbedingt Gebrauch machen und sich keinesfalls während der Verkehrskontrolle selbst belasten.

Sollten Sie in eine Verkehrskontrolle geraten sein und Ihnen ein Verstoß zur Last gelegt werden, ist es ratsam, sich mit einem Anwalt zu besprechen. Kontaktieren Sie uns lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten. Dieser kann Ihre Erfolgsaussichten einschätzen und bietet Ihnen Lösungsvorschläge an. 

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.