Das sind deine Rechte & Pflichten Verkehrskontrolle
Bist du in eine Verkehrskontrolle geraten und es wurde dir etwas zur Last gelegt? Dann solltest du dir schnell Hilfe von einem Rechtsexperten einholen. Unsere KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten können dir erste Handlungsempfehlungen geben für das weitere Vorgehen und dich auch bei einem evtl. Rechtsstreit vor Gericht vertreten.
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Verkehrskontrollen gehören zum Polizeialltag. Im Laufe seines Lebens wird fast jeder Autofahrer einmal dazu aufgefordert, anzuhalten und seinen Führerschein sowie die Fahrzeugpapiere vorzuzeigen. Doch was genau dürfen Polizeibeamte während einer Verkehrskontrolle verlangen? Und welchen Aufforderungen muss man als Autofahrer nicht nachkommen? Wir informieren dich über alles, was du zur polizeilichen Verkehrskontrolle wissen musst.
Verkehrskontrolle Das Wichtigste in Kürze
Verkehrskontrollen dürfen von Polizeibeamten jederzeit, überall und ereignisunabhängig durchgeführt werden.
§ 36 Abs. 5 StVO ist die Rechtsgrundlage für Verkehrskontrollen.
Du musst bei einer Verkehrskontrolle nur anhalten, deine Papiere zeigen und das Warndreieck sowie den Verbandskasten von den Beamten kontrollieren lassen.
Allen weiteren Aufforderungen musst du nicht nachkommen.
Kontaktiere im Zweifelsfall einen Fachanwalt für Verkehrsrecht und nimm eine Beratung in Anspruch.
Wann dürfen Verkehrskontrollen durchgeführt werden?
Polizeibeamte sind jederzeit, überall und ereignisunabhängig befugt, im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle Fahrzeuge und Fahrer zu überprüfen. Die Rechtsgrundlage für die allgemeine Verkehrskontrolle bildet der § 36 Abs. 5 StVO. Die Polizei muss für den Autofahrer bei der allgemeinen Verkehrskontrolle aber äußerlich als solche erkennbar sein.
Anders ist das bei anlassbezogenen bzw. verdachtsunabhängigen Verkehrskontrollen. Diese dürfen auch von Beamten in Zivil durchgeführt werden. Findet eine Verkehrskontrolle nämlich aus einem bestimmten Anlass statt, dient die zivile Kleidung den Beamten dazu, sich einem mutmaßlichen Täter nicht von Anfang an zu erkennen zu geben.
So verhältst du dich bei einer Verkehrskontrolle am besten
Verkehrskontrollen zählen zu den präventiven Maßnahmen im Straßenverkehr. Jeder Autofahrer, der von der Polizei angehalten wird, ist verpflichtet, sich der Verkehrskontrolle zu unterziehen. Trotzdem musst du nicht allen Aufforderungen der Beamten nachkommen.
Verpflichtet bist du lediglich dazu:
anzuhalten, wenn du dazu aufgefordert wirst
deinen Führerschein und die Fahrzeugpapiere zu zeigen
das Warndreieck sowie deinen Verbandkasten von den Beamten kontrollieren zu lassen
Grundsätzlich solltest du dich bei einer Polizei-Verkehrskontrolle freundlich verhalten, um den Ablauf so unkompliziert wie möglich zu halten.
Welche Aufforderungen darf man bei seiner Verkehrskontrolle verweigern?
Wenn die Polizei Verkehrskontrollen durchführt, musst du allerdings nicht allen Aufforderungen der Beamten nachkommen.
Für diese Vorgänge im Rahmen einer Verkehrskontrolle musst du deine Erlaubnis geben:
Pupillentest (Leuchten in die Augen)
Atemalkoholtest
Auf der Linie laufen oder Nase berühren, um zu prüfen, ob du alkoholisiert bist
Fahrzeugdurchsuchung (wenn mehr geprüft wird als die Beladung und der Zustand des Fahrzeugs)
Auch bestimmte Fragen der Beamten musst du nicht beantworten. Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle geht es die Beamten weder etwas an, wo du herkommst noch, wo du hinfährst. Solltest du zu Beginn der Verkehrskontrolle gefragt werden, ob du weißt, warum du angehalten wurdest, solltest du auch diese Frage keinesfalls beantworten – im Zweifelsfall belastest du dich damit nur selbst.
Verkehrskontrolle So kann ein KLUGO-Partner-Anwalt und Rechtsexperte helfen
Bei Verkehrskontrollen ist Schweigen Gold. Als Autofahrer hast du das Recht, dich zu einem Vorwurf im Nachhinein schriftlich zu äußern. Von diesem Recht solltest du unbedingt Gebrauch machen und dich keinesfalls während der Verkehrskontrolle selbst belasten.
Solltest du in eine Verkehrskontrolle geraten sein und dir ein Verstoß zur Last gelegt werden, ist es ratsam, sich mit einem Anwalt zu besprechen. Kontaktiere uns und lass dich von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten. Dieser kann deine Erfolgsaussichten einschätzen und bietet dir Lösungsvorschläge an.