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Wirecard-Klage: So gut sind Ihre Erfolgsaussichten

STAND 05.05.2023 | LESEZEIT 3 MIN

Der Wirecard-Skandal hat tausende Anleger und Investoren hart getroffen. Viele Anleger haben erhebliche Verluste erlitten und möchten nun Schadensersatzansprüche geltend machen. Doch wie gut sind die Erfolgsaussichten für eine Klage gegen Wirecard? In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten, gegen Wirecard vorzugehen und geben Ihnen Tipps, wie Sie Ihre Ansprüche am besten durchsetzen können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Verantwortlichen im Wirecard-Skandal müssen sich ihrer Verantwortung nun stellen.
  • Zu diesen zählt nicht nur Wirecard selbst, sondern auch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young sowie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
  • Betroffene sollten prüfen, ob sie Schadensersatzansprüche gegen Wirecard geltend machen können.
  • Neben Einzelklagen gibt es für Betroffene die Möglichkeit, an einer Sammelklage teilzunehmen.

Wie gehe ich am besten vor, wenn ich gegen Wirecard Klage erheben will?

Wenn Sie Schadensersatz von Wirecard erhalten und Klage erheben möchten, gehen Sie am besten wie folgt vor:

  1. Rechtsberatung: Wenden Sie sich an einen Anwalt, der sich auf Kapitalmarktrecht spezialisiert hat, um eine Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und der Schadenshöhe zu erhalten.
  2. Dokumentation: Sammeln Sie alle relevanten Dokumente, wie beispielsweise Kauf- und Verkaufsbelege von Wirecard-Aktien, um den Schaden nachzuweisen.
  3. Klageeinreichung: Wenn der Anwalt eine Klage für aussichtsreich hält, wird er für Sie entweder eine Einzelklage in die Wege leiten oder Ihnen raten, sich der Sammelklage anzuschließen.

Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte für Bankrecht und Kapitalanlagerecht ist gern für Sie da, wenn Sie Hilfe bei der Klageeinreichung benötigen oder eine Einschätzung der Erfolgsaussichten wünschen.

Worum genau ging es in dem Wirecard-Skandal?

Der Wirecard-Skandal ist ein Finanzskandal, der im Jahr 2020 aufgedeckt wurde und das deutsche Unternehmen Wirecard betrifft, das ursprünglich als Zahlungsabwickler und Anbieter von Finanzdienstleistungen tätig war. Er gilt als einer der größten Finanzskandale in der Geschichte Deutschlands und hat das Vertrauen in die Finanz- und Regulierungsinstitutionen erschüttert.

Im Juni 2020 gab das Unternehmen bekannt, dass 1,9 Milliarden Euro nicht auffindbar seien und dass es sich wahrscheinlich um einen Betrug handele. Die Aktien von Wirecard brachen daraufhin massiv ein. Kurz darauf stellte das Unternehmen einen Antrag auf Insolvenz.

Die Ermittlungen der deutschen Behörden ergaben, dass es sich bei den fehlenden Milliarden um eine Erfindung handelte und dass das Unternehmen seit Jahren falsche Bilanzen erstellt hatte, um Investoren und Regulierungsbehörden zu täuschen. Der Vorstand und andere Mitarbeiter wurden beschuldigt, in den Betrug verwickelt zu sein, und es kam zu Verhaftungen und Anklagen. Der Finanzprüfer EY und die BaFin hatten die manipulierten Geschäftsberichte von Wirecard jahrelang abgesegnet und sich so mitschuldig gemacht.

Was ist das KapMuG-Verfahren?

Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) ist ein deutsches Gesetz, das im Jahr 2005 verabschiedet wurde und den Schutz von Kapitalanlegern verbessern soll. Das Gesetz ermöglicht es einer Gruppe von Kapitalanlegern, die aufgrund desselben Sachverhalts einen Schaden erlitten haben, gemeinsam gegen das Unternehmen vorzugehen, in das sie investiert haben, § 1 Abs. 1 KapMuG.

Im Wirecard-Fall wurde das KapMuG-Verfahren im September 2020 vom Oberlandesgericht München eröffnet und von einer Verbraucherorganisation im Namen der geschädigten Anleger geführt. Ziel des Verfahrens ist es, festzustellen, ob Wirecard seine Kapitalmarktinformationen rechtzeitig und vollständig veröffentlicht hat und ob das Unternehmen damit gegen seine Informationspflichten verstoßen hat.

Ist eine Einzelklage oder Sammelklage gegen Wirecard sinnvoller?

Ob eine Einzelklage oder die Teilnahme an der Wirecard-Sammelklage (Teilnahme am KapMuG-Verfahren) gegen Wirecard sinnvoller ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Art und dem Umfang des Schadens, den Sie erlitten haben, Ihrer individuellen Situation und Ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Eine Einzelklage kann sinnvoll sein, wenn Sie individuelle Ansprüche haben, die von anderen Klägern abweichen. Eine Sammelklage hingegen bietet sich an, wenn viele Anleger ähnliche Schäden erlitten haben und es effizienter und kostengünstiger ist, sich einer Gruppenklage anzuschließen. Es ist auch möglich, eine Sammelklage zu erheben, da die Anzahl der betroffenen Anleger die Relevanz des Falls unterstreicht.

Gegen wen sind die Erfolgsaussichten einer Klage im Wirecard Skandal am besten?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Schadensersatzforderungen im Wirecard-Skandal geltend zu machen:

  • Klage gegen EY: Die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat sich im Wirecard-Skandal nachweislich mitschuldig gemacht. Experten schätzen die Erfolgsaussichten bei einer Klage gegen EY als momentan am besten ein.
  • Klage gegen BaFin: Obwohl die BaFin ebenfalls zur Verantwortung gezogen wird, sind Klagen gegen EY derzeit als erfolgversprechender zu bewerten.
  • Sammelklage gegen EY und Wirecard: Dem KapMuG-Verfahren gegen Wirecard und EY können sich alle Betroffenen anschließen. So können Zeit und Kosten gespart und eine effiziente Lösung für alle betroffenen Anleger gefunden werden.
  • Klage gegen Wirecard: Schadensersatz bei Wirecard direkt zu fordern, ist theoretisch möglich, doch wenig erfolgversprechend. Da das Unternehmen Insolvenz angemeldet hat, kann es Schadensersatzansprüche nicht bedienen.

Sie gehören zu den Geschädigten des Wirecard-Skandals? Dann raten wir Ihnen, Ihre Ansprüche prüfen zu lassen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten, um Ihre Interessen durchzusetzen. Ein Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht kann Sie beraten, Ihre individuelle Situation beurteilen und die besten rechtlichen Möglichkeiten für Sie finden.

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Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.