Eine OHG gründen

OHG ist die Abkürzung für eine offene Handelsgesellschaft. Sie gehört zu einer Vielzahl an Rechtsformen, die sich für die Gründung eines Unternehmens eignen. Wenn du eine OHG gründen möchtest, gibt es jedoch einiges zu beachten. Worauf es dabei ankommt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie ein Anwalt dich dabei unterstützen kann, erklären wir dir in diesem Beitrag genauer.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die offene Handelsgesellschaft gehört zu den Personengesellschaften und muss mindestens aus zwei Gesellschaftern bestehen – eine Einzelgründung ist also nicht möglich.
  • Für die Gründung einer OHG wird kein Stammkapital benötigt.
  • Dennoch müssen hohe Anforderungen erfüllt werden, um eine OHG zu gründen.
  • Lasse im Vorfeld von einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht prüfen, ob die Grundlagen für die Gründung einer OHG erfüllt werden.
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Gründung OHG

Du möchtest eine offene Handelsgesellschaft gründen? Wir zeigen dir damit verbundene Vor- und Nachteile auf und unterstützen dich bei allen Schritten bis hin zur Gewerbeanmeldung.

Was ist eine offene Handelsgesellschaft?

Bei der OHG, also der offenen Handelsgesellschaft, handelt es sich um eine Personengesellschaft, bei der die solidarische Haftung der Gesellschafter zum Tragen kommt. Das heißt konkret: In einer OHG haften die Gesellschafter mit ihrem privaten Vermögen. An der Gründung einer OHG müssen mindestens zwei Personen beteiligt sein, die im Anschluss als Gewerkschafter eingetragen werden. Ein verpflichtendes Startkapital ist durch den Gesetzgeber nicht vorgeschrieben.

Die offene Handelsgesellschaft hat immer ein Handelsgewerbe zum Zweck. Dementsprechend muss jede OHG bei der Gründung ins Handelsregister eingetragen werden. Außerdem ist ein Gesellschaftervertrag notwendig, der Geschäftsführung, Vertretung und andere Vereinbarungen festhält.

Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine geeignete Betriebsform für Unternehmen, die sich dem Handeln widmen möchten. Dabei müssen mindestens zwei Personen an der Gründung der OHG beteiligt sein.

Die OHG ähnelt in ihren grundlegenden Strukturen der Kommanditgesellschaft (KG), bei der die Gesellschafter allerdings nicht mit ihrem privaten Vermögen haften. Auch die GbR kommt als vergleichbare Rechtsform in Frage, wenn sich dein Business in Zukunft nicht um den Handel drehen soll, sondern auch weitere Bereiche abdeckt. Die Entscheidung, ob es sich um eine GbR oder OHG handelt, ist jedoch vom Einzelfall abhängig. Hier spielt zum Beispiel der Jahresumsatz eine Rolle, aber auch die Größe des Betriebes und viele weitere Faktoren. Wenn du unschlüssig bist, kann dir ein Anwalt für Arbeitsrecht die genauen Voraussetzungen nennen und dich bei der Gründung einer OHG unterstützen.

Welche Voraussetzungen müssen für die Gründung einer OHG erfüllt sein?

Die Anforderungen an die Gründung einer OHG sind recht hoch. Du solltest im Vorfeld daher prüfen, ob du die Voraussetzungen erfüllst, um eine OHG gründen zu können. Folgende Faktoren müssen gegeben sein:

  • Mindestens zwei Personen sind an der Gründung beteiligt (juristische oder natürliche Personen kommen in Frage)
  • Es wird ein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt, der alle Rechte und Pflichten der Gesellschafter genau definiert
  • Es herrscht ein kaufmännischer Geschäftsbetrieb

Einige Anforderungen, die andere Rechtsformen mit sich bringen, fallen bei der OHG jedoch weg. Im Vergleich zur GmbH, bei der 25.000 € Startkapital in das Unternehmen eingebracht werden müssen, ist dies bei der OHG nicht der Fall. Dafür haften die Gesellschafter allerdings auch mit ihrem Privatvermögen.

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Lasse schon im Vorfeld prüfen, ob du die notwendigen Voraussetzungen für die Gründung einer OHG erfüllst. Unter Umständen eignet sich eine andere Rechtsform besser für dein Business.

Wie läuft die Gründung einer OHG ab?

Die Gründung einer OHG ist nicht ganz einfach, da hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Diese Anforderungen wurden durch den Gesetzgeber klar definiert. Alternativ kommen natürlich auch noch andere Rechtsformen in Frage, wenn du dein eigenes Business gründen möchtest. Ist die Wahl jedoch auf die OHG gefallen, solltest du folgende Schritte beachten.

Schritt 1 – Definiere die Grundlagen für deinen Handelsbetrieb

Wenn du eine OHG gründen möchtest, musst du dir sicher sein, dass dein Betrieb voll und ganz im Handel aktiv sein soll. Eine offene Handelsgesellschaft kann nicht für andere Geschäftsbereiche, beispielsweise Dienstleistungen, eingesetzt werden. Außerdem solltest du genau wissen, mit wem du die OHG gründen möchtest. Die OHG besteht immer aus mindestens zwei Gesellschaftern, die im Rahmen eines Gesellschaftsvertrages das Business gründen. Startkapital brauchst du zur Gründung einer OHG nicht, allerdings ist es natürlich trotzdem empfehlenswert, über entsprechende Rücklagen zu verfügen. Halte bei der Definition der Grundlagen die künftigen Pläne für dein Unternehmen fest und entwickle schon jetzt eine Richtung, auf die du dich konzentrieren kannst.

Schritt 2 – Überprüfe, ob du berechtigt bist, eine OHG zu gründen

Wie schon erwähnt, ist die Gründung einer OHG nicht ganz einfach. Es ist nur sogenannten Vollkaufleuten gestattet, eine offene Handelsgesellschaft zu gründen. Das heißt konkret: Es muss ein kaufmännischer Geschäftsbetrieb herrschen. Damit unterscheidet man sich maßgeblich von Kleingewerbetreibenden. Zu den wesentlichen Kriterien für den kaufmännischen Geschäftsbetrieb gehören die Art der Geschäftstätigkeit, der Umfang, der Umsatz, das Betriebsvermögen und die Anzahl der Beschäftigten. Die IHK Berlin hat eine exakte Definition des kaufmännischen Geschäftsbetriebs aufgesetzt, sodass du überprüfen kannst, ob du die Bedingungen zur Gründung einer OHG erfüllst.

Schritt 3 – der Gesellschaftsvertrag

Die OHG ist eine Personengesellschaft, die aus mindestens zwei Gesellschaftern besteht. Damit hier die Positionen innerhalb des Business, die individuellen Rechte und Pflichten und auch die eventuellen Einzahlungen an Stammkapital festgehalten werden können, muss zwingend ein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt werden. Dieser Vertrag ist die Grundlage für deine OHG. Meist gestaltet sich dieser Prozess sehr komplex, da viele rechtliche Regelungen bedacht werden müssen. Im Vergleich zur GmbH muss ein Gesellschaftsvertrag für die OHG jedoch nicht durch einen Notar beglaubigt werden. Es genügt schon, wenn alle Gesellschafter den Vertrag unterzeichnen. Dennoch empfehlen wir dir, für das Aufsetzen des Gesellschaftsvertrages auf das Know-how eines erfahrenen Anwalts für Arbeitsrecht zurückzugreifen, damit alle Eventualitäten bedacht werden und es nicht im Nachgang zu Unstimmigkeiten kommt.

Schritt 4 – die OHG muss ins Handelsregister eingetragen werden

Ist der Gesellschaftsvertrag erst einmal aufgesetzt, kannst und musst du deine OHG offiziell ins Handelsregister eintragen lassen. Dieser Schritt lässt sich nicht vermeiden, da eine Eintragung ins örtliche Handelsregister zu den Voraussetzungen der Gründung zählt. Dazu reichst du einfach den Gesellschaftsvertrag beim zuständigem Amtsgericht ein, die alle Angaben prüft. Die OHG wird dann in Abteilung A des Handelsregisters eingetragen. Dieser Prozess kann etwas Zeit in Anspruch nehmen, abhängig davon, wie ausgelastet die zuständige Behörde ist.

Schritt 5 – melde deine OHG dem Gewerbeamt

Nach der Eintragung ins Handelsregister erfolgt der Gang zum Gewerbeamt, wo du offiziell ein Gewerbe anmelden musst. Dazu kannst du dir vor Ort oder auf der zugehörigen Webseite des zuständigen Gewerbeamts einen Gewerbeschein besorgen, den du gemeinsam mit deinen Gesellschaftern ausfüllst. Es ist wichtig, dass alle Gesellschafter den Gewerbeschein ausfüllen und unterschreiben. In einigen Gebieten ist auch schon eine Online-Anmeldung für das Gewerbe möglich, sodass du dir den Weg zum Amt sparst. Beachte, dass auch die Anmeldung eines Gewerbes je nach zuständiger Behörde einige Tage Zeit in Anspruch nehmen kann.

Schritt 6 – melde deine OHG dem Finanzamt

Natürlich ist eine offene Handelsgesellschaft steuerpflichtig. Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt und der Eintragung im Handelsregister musst du dementsprechend dem Finanzamt Auskunft über deinen Geschäftsbetrieb geben. Dazu kannst du einfach den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen, den du entweder direkt vor Ort oder auf der Webseite des zuständigen Finanzamts erhältst. Im Anschluss sendet dir das Finanzamt eine Steuernummer zu, die verpflichtend als Angabe auf jeder Rechnung deiner OHG stehen muss. Nachdem dir die Steuernummer zugesendet wurde, ist deine OHG offiziell geschäftsfähig.

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Jede Gründung einer OHG ist individuell. Neben den gängigen Schritten, die für eine Gründung notwendig sind, können mit der Gründung noch einige weitere Anforderungen einhergehen, zum Beispiel die Erstellung eines Businessplans oder die Suche nach Investoren. Stimme den Ablauf daher auf deine eigenen Anforderungen ab!

Was muss beim OHG-Vertrag beachtet werden?

Bei der OHG schließen sich zwei (oder mehr) Gesellschafter zusammen, um gemeinsam ein Business zu gründen, das den Handel als Geschäftszweck hat. Eine OHG muss zwingend auch in der Firmierung den Begriff „OHG" oder „offene Handelsgesellschaft" nennen. Die individuellen Rechte und Pflichten der Gesellschafter werden im sogenannten Gesellschaftsvertrag festgehalten. Dabei können neben den regelungsbedürftigen Inhalten, die in jedem OHG-Vertrag enthalten sein müssen, auch individuelle Absprachen getroffen werden, die nach der Unterzeichnung des Vertrages für alle Gesellschafter bindend sind. Die wichtigsten Inhalte sind:

  • Firma, Sitz und Geschäftsgegenstand
  • Dauer der Gesellschaft, falls die OHG nur für einen bestimmten Zeitraum gegründet werden soll
  • Informationen zu den Gesellschaftern, evtl. die Auflistung der eingebrachten Einlagen
  • Benennung der Geschäftsführung und einer Vertretung, die im Krankheits-, Urlaubs- oder Todesfall einspringt
  • Aufteilung des Gewinnes, Rechte zu eventuellen Entnahmen
  • Voraussetzungen für die Kündigung
  • Individuelle Bestimmungen

Ein Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer OHG birgt viele Tücken. Es ist daher ratsam, auf das Know-how eines erfahrenen Anwalts für Arbeitsrecht zurückzugreifen, der dir und deinen Gesellschaftern bei der Ausgestaltung des Vertrages zur Seite steht. So kannst du sicher sein, dass alle rechtlichen Anforderungen an den Gesellschaftsvertrag erfüllt werden.

Welche Vor- und Nachteile hat die OHG?

Ob die OHG für dich und dein Business die passende Rechtsform ist, hängt mit vielen Faktoren zusammen. Wir haben daher für dich die wichtigsten Vor- und Nachteile der offenen Handelsgesellschaft zusammengetragen.

Vorteile der OHG

  • Es wird nicht zwingend Startkapital benötigt
  • Die Gründung ist recht kostengünstig
  • Durch die persönliche Haftung der Gesellschafter ist die OHG sehr kreditwürdig
  • Im Gesellschaftsvertrag kann die Unternehmensführung flexibel definiert werden

Nachteile einer OHG

  • Gesellschafter haften mit ihrem Privatvermögen
  • Die Rechtsform ist nur für Kaufleute zugänglich
  • Die doppelte Buchführung ist für die OHG verpflichtend, was einen hohen Aufwand mit sich bringt
  • Die OHG profitiert nicht von den niedrigen Steuersätzen der Körperschaftssteuer, sondern muss Einkommenssteuer zahlen, die deutlich höher ausfällt

Was kostet die Gründung einer OHG?

Im Vergleich zu anderen Rechtsformen ist die Gründung einer OHG eher günstig. Kosten entstehen vor allem durch die Eintragung ins Handelsregister, die durchschnittlich 150 € kostet. Auch die Anmeldung beim Gewerbeamt geht mit Kosten einher, die jedoch meist nur zwischen 30 € und 50 € liegen. Zusätzlich sollten die Beratungskosten von Notar und Anwalt einkalkuliert werden, die zum Beispiel beim Aufsetzen des Gesellschaftsvertrages eingesetzt werden können. Die Anmeldung beim Finanzamt ist generell kostenfrei. Wenn du eine OHG gründen möchtest, musst du insgesamt mit Kosten bis zu 500 € rechnen.

Was sind die häufigsten Fehler bei der Gründung einer OHG?

Die gute Neuigkeit: Die häufigsten Fehler bei der Gründung einer OHG wurden von anderen Menschen bereits gemacht. Für dich bedeutet dies, dass du aus den Fehlern lernen und sie vermeiden kannst. Grundsätzlich läuft natürlich keine Gründung eines eigenen Business reibungslos. Probleme, Verschiebungen im Zeitplan und andere Dinge können jederzeit und natürlich auch unabhängig von dir auftreten – beispielsweise dann, wenn die Eintragung im Handelsregister länger dauert als vermutet. Dennoch möchten wir dir schon hier die häufigsten Fehler bei der Gründung einer OHG nennen, damit du diese von vornherein vermeiden kannst.

Bereite dich gut vor: Schlechte Vorbereitung ist die wohl größte Fehlerquelle bei der Gründung einer OHG. Informiere dich im Vorfeld, welche Anforderungen erfüllt sein müssen und welche Schritte notwendig sind, damit deine OHG geschäftsfähig wird. Sprich dich zudem mit den weiteren Gesellschaftern ab, damit ihr alle an einem Strang zieht.

Der Finanzplan: Eine OHG benötigt bei der Gründung keinerlei Kapital, was den Prozess der Gründung sehr vereinfacht. Dennoch ist es nur in den seltensten Fällen ratsam, ein Business ohne Eigenkapital und Rücklagen zu gründen. Sorge dafür, dass die Finanzen stimmen – zum Beispiel mit einem Finanzplan und Businessplan, den du auch Investoren oder der Bank vorlegen kannst.

Der Standort: Ein Handelsgewerbe ist immer von den Kunden abhängig. Wenn du vor Ort einen Handel betreiben möchtest, spielt auch der Standort eine wichtige Rolle. Achte darauf, dass Kunden dich sehen! Ganz ähnlich sieht es natürlich auch bei einem Online-Handel aus, allerdings spielt der Standort deiner Räumlichkeiten hierbei eine eher untergeordnete Rolle.

Überschätze dich nicht: Viele Gründer neigen dazu, ihre Fähigkeiten und Kräfte in den ersten Wochen und Monaten der Gründung zu überschätzen. Gestehe dir ein, wenn du einen Fehler gemacht hast – und suche dir notfalls professionelle Hilfe, die dich bei der Gründung der OHG umfassend berät. Auch in den ersten Monaten kann es hilfreich sein, auf das Know-how eines erfahrenen Geschäftsmanns zurückzugreifen!

Die Gründung einer OHG läuft nie reibungslos ab – und auch bei keinem anderen Business können Fehler restlos vermieden werden. Lass dich davon nicht abschrecken und fokussiere dich so gut wie möglich auf dein Ziel.

Wie kann ein Anwalt dir helfen, eine OHG zu gründen?

Ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht berät dich bei der Gründung einer OHG mit einem umfassenden Know-how. Schon bei den Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit du eine OHG gründen kannst, steht dir der Anwalt partnerschaftlich zur Seite. Besonders wichtig ist die Unterstützung natürlich beim Aufsetzen des Gesellschaftsvertrages, in dem alle rechtlich relevanten Angaben und zusätzliche Absprachen festgehalten werden müssen. Damit du nichts vergisst, kann dich ein Anwalt diskret und vertraulich beraten. Insbesondere dann, wenn es zu Unstimmigkeiten zwischen den Gesellschaftern kommt, findet ein Anwalt mit euch gemeinsam partnerschaftliche Lösungen, die allen Erwartungen gerecht werden. Insbesondere für unerfahrene Gründer ist ein Anwalt, der bei der Gründung und allen einzelnen Schritten unterstützt, eine smarte Entscheidung.

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