frau lehnt an eine kommode und liest aufmerksam einen brief

Das solltest du wissen Abmahnung bei Urheberrechtsverletzung

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Gerade im digitalen Zeitalter werden Bilder, Videos und ähnliches geistiges Eigentum schnell verbreitet. Deshalb ist es wichtig, zu wissen, wann und wie diese durch das Urheberrecht geschützt sind.

von KLUGO
05.02.2018
5 Min Lesezeit

Abmahnung bei Urheberrechtsverletzung Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Abmahnung bei Urheberrechtsverletzung ist eine außergerichtliche Aufforderung, eine Rechtsverletzung zu unterlassen.

  • In der Regel wird eine Unterlassungserklärung gefordert, um zukünftige Verstöße zu verhindern.

  • Oft sind neben der Unterlassung eine Kostenerstattung und Schadensersatz fällig.

  • Betroffene sollten die Abmahnung ernst nehmen und schnell handeln, im Idealfall mit rechtlicher Unterstützung.

  • Unterschreibe die Unterlassungserklärung nicht sofort, sondern lass sie von einem Anwalt prüfen.

Musik oder Filme kopiert? Wann dir eine Abmahnung droht

Allzu schnell werden Bilder aus dem Netz für PowerPoint-Präsentationen genutzt oder auf der eigenen Homepage verwendet. Hierbei handelt es sich jedoch zumeist um eine Verletzung des Urheberrechts – es droht eine Abmahnung.

In unserem digitalen Zeitalter sind illegal hergestellte Raubkopien längst keine Seltenheit mehr. Nicht nur Bilder, Fotos und Software werden dabei urheberrechtswidrig reproduziert und verbreitet, sondern auch Musikstücke und Filme.

infografik abmahngründe im urheberrecht
Abmahngründe im Urheberrecht – Infografik

Grundsätzlich gilt: Nur der Produzent des Mediums besitzt die Nutzungsrechte für ebendieses. Soll sein Werk, in welcher Form auch immer, veröffentlicht werden, bedarf es seiner Zustimmung. Außerdem muss er hierbei als Urheber genannt werden. Werden diese Punkte nicht eingehalten, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, die geahndet wird.

Urheberrechtsgesetz § 12 und § 16

Das Recht auf Veröffentlichung und Vervielfältigung sind in § 12 und § 16 des Urheberrechtsgesetzes beschrieben:

§ 12 beschreibt das Veröffentlichungsrecht. Es legt fest, dass der Urheber darüber bestimmen darf, ob und wie sein Werk veröffentlicht wird.

§ 16 bezieht sich auf das Vervielfältigungsrecht. Es bedeutet das Recht, ein Werk zu vervielfältigen. Damit gemeint ist auch die Übertragung eines Werkes auf neue Mittel zur wiederholten Wiedergabe. Das Vervielfältigungsrecht gehört dem Urheber.

Abmahnungen und Fristen im Urheberrecht

Liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, kann der Urheber diese nach § 97a Urheberrechtsgesetz (UrhG) innerhalb einer Verjährungsfrist von drei Jahren nach Kenntnisnahme abmahnen und so versuchen, den Sachverhalt außergerichtlich zu klären. Der Geschädigte kann in der Abmahnung auf das fehlerhafte Verhalten, das sein Urheberrecht verletzt, hinweisen und eine Unterlassung bzw. Beseitigung fordern. Für eventuell bereits entstandene Schäden steht ihm Schadensersatz zu.

Außerdem hat er folgende Ansprüche:

  • Anspruch auf Rückruf, Überlassung und Vernichtung (§ 98 UrhG)

  • Anspruch auf Auskunft (§ 101 UrhG)

  • Anspruch auf Vorlage bzw. Besichtigung (§ 101a UrhG)

Wichtig ist, dass der Geschädigte stichhaltige Beweise wie etwa Screenshots mit Datum vorlegen kann, um seine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung zu belegen.

Wie auf eine Abmahnung zu reagieren ist

Eine Urheberrechtsverletzung geschieht meist unbewusst – umso größer ist im Nachhinein der Schock, wenn eine Abmahnung im Briefkasten liegt. Prüfe hierbei zunächst, was dir vorgeworfen wird und ob der Tatvorwurf tatsächlich zutrifft.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie diese ernst nehmen und auf keinen Fall ignorieren. Halten Sie die genannte Rückmeldungsfrist ein und holen Sie sich hierzu unverzüglich Rechtsrat ein.

Markus Zöller Rechtsanwalt
Markus Zöller

Die in der Abmahnung genannte Frist sollte unbedingt eingehalten werden. Notfalls kann ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden.

Wichtig: Unterschreibe keinesfalls die Abmahnung samt Unterlassungserklärung, ohne zuvor die Angemessenheit der Forderungen gründlich zu prüfen! Ein Rechtsexperte kann dir helfen, dies einzuschätzen.

Abmahnung bei nicht begangener Urheberrechtsverletzung

Auch wenn du der entschiedenen Meinung bist, keinerlei Urheberrechte verletzt zu haben, solltest du die erhaltene Abmahnung nicht einfach ignorieren, sondern die genannte Rückmeldungsfrist einhalten. Andernfalls droht dir eine Klage mit hohen Gerichtskosten. Hinterfrage, ob eventuell ein Mitbewohner oder Familienmitglied die Urheberrechtsverletzung, die dir vorgeworfen wird, begangen haben könnte. Unter Umständen bist du als Anschlussinhaber in einem solchen Fall nicht haftbar zu machen.

KLUGO Tipp:

Eine Möglichkeit, auf eine nicht gerechtfertigte Abmahnung zu reagieren, ist die modifizierte Unterlassungserklärung. Diese ist zunächst kein Schuldeingeständnis und verspricht nur, den Verstoß künftig zu unterlassen.

In der Abmahnung wird in der Regel eine Frist gesetzt, damit du Zeit hast darauf zu reagieren. Diese solltest du unbedingt einhalten. Trotzdem solltest du die Abmahnung nicht ungeprüft übernehmen. Du kannst sie beispielsweise durch einen Rechtsexperten überprüfen lassen und anschließend eine entsprechende Rückmeldung verfassen.

Schadensersatzforderung in der Abmahnung

Werden Urheberrechte unbewusst oder bewusst verletzt, wie etwa bei der Markenpiraterie mit gefälschten Produkten, kann ein Schadensersatz eingefordert werden.

Der Schadensersatz kann auf drei Wegen eingefordert werden:

  • Lizenzanalogie: Gebühren gemäß eigentlichem Lizenzvertrag

  • Verletzergewinn: erzielte Einnahme durch Nutzung des Werkes

  • Entgangener Gewinn: finanzielle Einbußen auf Seiten des Geschädigten

Abschließend fassen wir zusammen, was du beim Thema Urheberrechtsverletzung beachten solltest:

  • Grundsätzlich hat der Verfasser eines Werkes immer das Recht, über sein geistiges Eigentum zu verfügen. Daher ist bei der Nutzung und Verbreitung von Bildern, Videos und Co. Vorsicht geboten.

  • Innerhalb einer Verjährungsfrist von drei Jahren kann eine Urheberrechtsverletzung abgemahnt werden.

  • Der Urheber hat in diesem Fall Anspruch auf Unterlassung und bei einer Schädigung Anspruch auf Ersatz.

  • Bei einer Abmahnung solltest du prüfen, ob diese gerechtfertigt ist. In jedem Fall sollte aber auf die Abmahnung reagiert werden.

Bei Fragen zum Thema Urheberrecht helfen wir dir gerne im Rahmen einer telefonischen Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Partner-Anwälte und Rechtsexperten stehen dir dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen dich bei allen Anliegen.

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