Studienplatzklage: Kosten, Dauer und Erfolgsaussichten
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Studienplatzklage: Kosten, Dauer und Erfolgsaussichten

Nach vielen Jahren in der Schule ist es ärgerlich, wenn man den gewünschten Studienplatz nicht erhält. Insbesondere in beliebten Fächern wie Medizin ist es schwer, im ersten Anlauf einen Studienplatz zu bekommen. Unter Umständen ist es mit einer Studienplatzklage jedoch möglich, doch noch einen der begehrten Plätze zu erhalten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Studienplatzklagen sind nur bei Studiengängen möglich, in denen Zulassungsbeschränkungen üblich sind.
  • Für eine Studienplatzklage ist kein Ablehnungsbescheid durch die Universität nötig.
  • In den meisten Bundesländern sind die Fristen für eine Studienplatzklage sehr kurz, sodass die Klage schon nach der Bewerbung in der Universität eingereicht werden sollte.
  • Die Kosten für eine Studienplatzklage können mehrere tausend Euro betragen.
  • Nur wenige Rechtsschutzversicherungen übernehmen die anfallenden Kosten für Studienplatzklagen.
  • Nicht jeder, der eine Studienplatzklage einreicht, erhält im Anschluss auch einen Studienplatz. Der Erfolg ist von vielen Faktoren abhängig.

So gehen Sie bei einer Studienplatzklage vor

  1. Um einen Studienplatz einklagen zu können, muss durch den Anwalt eine Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden.
  2. Innerhalb des laufenden Semesters wird durch das Gericht entschieden, ob die Universität oder Hochschule tatsächlich nicht alle Studienplätze vergeben hat und die Klage damit gerechtfertigt ist.
  3. Nicht immer bedeutet dies jedoch automatisch, dass zusätzliche Studienplätze auch an den Kläger gehen.
  4. Wenn mehrere Personen Klage eingereicht haben und weniger Studienplätze verfügbar sind als Interessenten, entscheidet das Losverfahren darüber, wer die zusätzlichen Plätze erhält.

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Was ist eine Studienplatzklage?

Nach dem Abitur planen die meisten Schulabgänger mit einem Studium den nächsten Bildungsweg. Insbesondere in den beliebten Studienfächern, zu denen vor allem Medizin zählt, ist es sehr schwer, im ersten Anlauf einen Studienplatz zu erhalten – meist folgen Wartesemester, die manchmal auch mehrere Jahre dauern können. Wer sich dennoch einen Studienplatz sichern möchte, kann über eine Studienplatzklage nachdenken. Dabei wird im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens überprüft, ob die Hochschule doch noch freie Kapazitäten hat, um weitere Studienplätze anbieten zu können. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn nicht alle Studienplätze der Universität belegt wurden oder wenn Bewerber es sich anders überlegt haben und das Nachrückverfahren durch die Universität nicht vorangetrieben wurde. Im Rahmen einer Studienplatzklage werden die verfügbaren Kapazitäten einer Universität anhand fester Faktoren errechnet, sodass sich leicht prüfen lässt, ob die Studienplätze wirklich vollständig vergeben wurden. Sollte bei dieser Überprüfung festgestellt werden, dass die Universität mehr Plätze anbieten kann, profitiert man von einer zusätzlichen Chance auf einen Studienplatz. In den beliebten Studiengängen entscheidet dann jedoch das Losverfahren, wer diese freien Plätze erhält.

Vorgehen bei Studienplatzklage – Infografik
Vorgehen bei Studienplatzklage – Infografik

Welche Voraussetzungen müssen für eine Studienplatzklage erfüllt sein?

Eine Universität kann selbst bestimmen, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um einen der begehrten Studienplätze zu erhalten. Insbesondere im Medizinstudium führt dies dazu, dass der Numerus Clausus einen gewissen Wert nicht übersteigen sollte, um realistische Chancen auf einen Studienplatz zu haben. Für eine Studienplatzklage spielt dies jedoch nur eine begrenzte Rolle, da hier nicht gegen die individuelle Entscheidung der Universität geklagt wird, welche Bewerber einen Platz erhalten. Eine Studienplatzklage richtet sich lediglich gegen die angegebenen Kapazitäten der Universität, die unter Umständen erhöht werden können. Da viele Universitäten ihre Maximalkapazität sehr gering ansetzen, hat man vor dem Gericht gute Chancen, noch weitere Studienplätze schaffen zu können.

In der telefonischen Erstberatung von KLUGO erhalten Sie von unseren Partner-Anwälten alle relevanten Informationen für die Voraussetzung einer Studienplatzklage. Unsere Partner-Anwälte unterstützen Sie auch vor Gericht und klären Sie über mögliche Kosten und Erfolgschancen auf.

Art. 12 Abs. 1 GG Berufsfreiheit


Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

Wie läuft eine Studienplatzklage ab?

Die Fristen für eine Studienplatzklage sind ausgesprochen eng gestrickt. Daher sollte man nicht den endgültigen Ablehnungsbescheid einer Universität abwarten, sondern unmittelbar nach der Bewerbung an der Uni bereits Kontakt mit einem Fachanwalt aufnehmen. Wie kurz die möglichen Fristen für eine Studienplatzklage sind, hängt vor allem vom Bundesland ab, in dem sich die Universität befindet. Grundsätzlich sollte jedoch von der gängigsten Frist ausgegangen werden: Für das Sommersemester meist der 15.01., für das Wintersemester der 15.07. eines Jahres.

Im Rahmen der Studienplatzklage wird der Anwalt sich immer auf das Grundrecht der freien Berufswahl beziehen. Um den Studienplatz einklagen zu können, muss durch den Anwalt eine Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden. Innerhalb des laufenden Semesters wird dann durch das Gericht entschieden, ob die Universität oder Hochschule tatsächlich nicht alle Studienplätze vergeben hat und die Klage damit gerechtfertigt ist. Nicht immer bedeutet dies jedoch automatisch, dass zusätzliche Studienplätze auch an den Kläger gehen: Wenn mehrere Personen Klage eingereicht haben und weniger Studienplätze verfügbar sind als Interessenten, entscheidet das Losverfahren darüber, wer die zusätzlichen Plätze erhält.

klugo tipp

Wer eine Studienplatzklage einreichen möchte, sollte dies in Absprache mit einem Anwalt bereits unmittelbar nach dem Bewerben an der Hochschule tun. Andernfalls könnten die sehr kurzen Fristen verstreichen, bis man den endgültigen Ablehnungsbescheid erhält.

Wann ist eine Studienplatzklage möglich?

Grundsätzlich kann jeder, der keinen Studienplatz erhalten hat – oder noch auf den endgültigen Ablehnungsbescheid wartet – eine Studienplatzklage einreichen. Außerdem ist es möglich, sich in jeden Studiengang einzuklagen, der einer Zulassungsbeschränkung unterliegt. Ob es sich dabei um eine Universität, eine Hochschule oder eine Fachhochschule handelt, spielt keine Rolle. Die Erfolgsaussichten variieren jedoch von Studiengang zu Studiengang. Die meisten Ablehnungen erhalten Bewerber im Bereich der Humanmedizin, aber auch Psychologie, Tiermedizin oder Klinik- und Zahnmedizin sind sehr beliebte Studiengänge, in denen viele Bewerber auf vergleichsweise wenig verfügbare Plätze kommen. Je größer das Interesse an einem Studiengang ist, desto geringer sind natürlich die Erfolgsaussichten, im Anschluss an eine Studienplatzklage tatsächlich einen Platz zu erhalten. Man hat jedoch die Möglichkeit, eine Studienplatzklage direkt in mehreren Bundesländern einzureichen, um die Chancen zu erhöhen.

Die Möglichkeit, einen Studienplatz einzuklagen besteht nicht nur für Erststudenten, sondern auch für all jene, die bereits ein Studium an einer deutschen Universität oder Hochschule abgeschlossen haben und gern einen weiteren Bildungsweg beschreiten möchten. Auch als Zweitstudienbewerber hat man daher im Rahmen einer Studienplatzklage gute Erfolgsaussichten.

Neben deutschen Staatsbürgern haben auch Bürger aus EU-Mitgliedstaaten und aus Drittländern die Möglichkeit, eine Studienplatzklage in Deutschland einzureichen. Grundlage dafür ist jedoch, dass eine generelle Berechtigung vorliegt, Zugang zu einer deutschen Hochschule zu erhalten. Die individuellen Vorschriften für eine Studienplatzklage durch sogenannte „Bildungsinländer“ sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Auch hier sollte daher unbedingt mit einem Anwalt Rücksprache gehalten werden, ob die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, um einen Studienplatz einklagen zu können.

Eine Studienklage ist auch ohne Ablehnungsbescheid durch die Hochschule möglich. Durch die kurzen Fristen sollte ein Studienplatz bei einer vermuteten Ablehnung schon nach dem Einreichen der Bewerbung eingeklagt werden.

Welche Kosten verursacht eine Studienplatzklage?

Für eine Studienplatzklage sollte man mit nicht unerheblichen Kosten rechnen, die insbesondere für Schulabgänger einen zahlbaren Rahmen übersteigen können. Hier spielen gleich mehrere Faktoren eine Rolle. Wer einen Studienplatz einklagen möchte, muss nicht nur mit Anwaltskosten rechnen, sondern auch die allgemeinen Gerichtskosten und unter Umständen die Kosten des gegnerischen Anwalts und die anfallenden Auslagen, die die Universität oder Hochschule hat. Im Vergleich zu anderen Prozessen, bei denen die Seite die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, die das Verfahren verliert, fallen bei Studienplatzklagen meist die Kosten vollständig in den Bereich des Klägers. Dies gilt auch dann, wenn das Gericht der Studienplatzklage recht gibt und noch freie Plätze vorhanden sind. Grundsätzlich muss man bei einer Studienklage für einen Bachelor Platz mit Kosten zwischen 1.000 und 1.500 Euro rechnen. Deutlich teurer wird es, wenn ein Platz in einem Master Studiengang eingeklagt werden soll – denn hier sind meist mehrere Verfahren notwendig.

Auch weitere Faktoren spielen eine Rolle. Wer die Chancen auf einen Studienplatz erhöhen möchte und daher gleich mehrere Hochschulen verklagt, hat dementsprechend höhere Prozesskosten. Auch der vom Gericht festgesetzte Streitwert nimmt Einfluss auf die Kosten, die eine Studienplatzklage auslösen kann. Die hohen Kosten für eine Studienplatzklage wirken auf die meisten Schulabgänger erst einmal abschreckend, allerdings sollte dies auch von den Erfolgsaussichten abhängig gemacht werden. Im Rahmen einer telefonischen Erstberatung durch die Partner-Anwälte von KLUGO kann gut eingeschätzt werden, ob sich lohnt, trotz der hohen Kosten einen Studiengang einzuklagen.

Kann eine Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Studienplatzklage tragen?

Vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, die mit dem Ziel einer Studienplatzklage abgeschlossen wird, sollte man sich die individuellen Vertragsbedingungen genauer durchlesen. Die meisten Rechtsschutzversicherungen schließen eine Abdeckung von Studienplatzklagen von vornherein aus. Meist wird dabei ein zusätzlicher Vertrag benötigt, der auch das Hochschulzugangsrecht umfasst. Nur wenn vertraglich auch dieser Bereich des Rechtsschutzes abgedeckt wird, übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die anfallenden Kosten für eine Studienplatzklage.

Aber selbst, wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Studienplatzklage übernimmt, wird im Vorfeld durch den Versicherer in der Regel eine Auskunft darüber verlangt, wie groß die Chancen für den Erfolg der Klage sind. Ansprechpartner sind hier erfahrene Anwälte, die sich im Gebiet der Studienplatzklagen auskennen. Natürlich genügt den Versicherern hier nur selten die Einschätzung des Anwalts – stattdessen muss die Wahrscheinlichkeit mit verifizierbaren Daten belegt werden können. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Rechtschutzversicherung die Kosten für eine Studienplatzklage übernimmt, sind daher eher gering.

Wie lange dauert eine Studienplatzklage?

Im Vorfeld lässt sich nur schwer abschätzen, wie lang eine Studienplatzklage dauern wird. Die meisten Gerichte treffen die Entscheidung bereits kurz nach dem Beginn des Semesters, sodass die freien Plätze recht zügig vergeben werden können und die Studierenden nur einen geringen Teil des Stoffs nacharbeiten müssen. Bei stark ausgelasteten Verwaltungsgerichten kann der Klagevorgang jedoch etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen. Es kommt daher auch vor, dass die neuen Studienplätze erst im Laufe des Semesters vergeben werden können oder zu Beginn des nächsten Semesters anzutreten sind. Meist wird der Antrag auf eine Studienplatzklage im Eilverfahren eingereicht, sodass eine recht zügige Bearbeitung zu erwarten ist. Dennoch kann eine Studienplatzklage auch dann Sinn machen, wenn die zuständigen Verwaltungsgerichte erst spät die Entscheidung treffen.

Ein erfahrener Fachanwalt für Studienplatzklagen kennt in den meisten Fällen bereits die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Gerichte und kann daher eine erste Einschätzung bieten. Natürlich stehen Ihnen dafür auch telefonisch die Partner-Anwälte von KLUGO zur Seite, die Sie im Rahmen einer Erstberatung zu den möglichen Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage dazu befragen können.

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Eine Studienplatzklage sollte stets im Eilverfahren eingereicht werden, damit bei Klageerfolg umgehend ins Studium eingestiegen werden kann. Andernfalls ist oft erst ein Studienbeginn zum nächsten Semester möglich.

Wie hoch sind die Chancen bei einer Studienplatzklage?

Wer sich dazu entscheiden, einen Studienklang einklagen zu wollen, kann deswegen nicht zwangsläufig davon ausgehen, auch einen Studienplatz zu erhalten. Die Chancen einer Studienplatzklage hängen von vielen Faktoren ab. Selbst bei einer erfolgreichen Studienplatzklage, bei der neue Plätze für die Studenten geschaffen werden, spielt auch die Anzahl der Studienplatzkläger eine wichtige Rolle, wenn es um die Verteilung der neugeschaffenen Studienplätze geht. Bedeutet: Wenn durch die Studienplatzklage weniger neue Plätze geschaffen werden als Studienplatzkläger vorhanden sind, muss zwischen den Klägern entschieden werden, wer einen dieser Studienplätze erhält.

Die Erfolgschancen, durch eine Studienplatzklage einen Studienplatz zu erhalten, hängen also auch maßgeblich von der Beliebtheit des Studienplatzes ab. Je weniger Studienplatzkläger vorhanden sind, desto höher sind die individuellen Erfolgsaussichten. Nur in den wenigsten Fällen lässt sich jedoch voraussehen, wie viele Studienplatzkläger es gibt. Daher ist es umso wichtiger, für eine Berechnung der Erfolgsaussichten auf einen erfahrenen Anwalt zurückzugreifen, der sich im Bereich der Studienplatzklagen auskennt. Gern können Sie unsere Partner-Anwälte im Rahmen einer telefonischen Erstberatung kontaktieren, um dazu eine Einschätzung zu erhalten.

Die relevanten Informationen zur Studienplatzklage auf einen Blick:

  • Jeder mit Zugangsberechtigung zu einer Hochschule kann eine Studienplatzklage einreichen – auch Zweitstudienbewerber oder Bürger aus den EU-Mitgliedsstaaten bzw. Drittländern.
  • Die Erfolgschancen einer Studienplatzklage hängen von vielen Faktoren ab. Selbst wenn die Klage erfolgreich ist, erhält nicht automatisch jeder Kläger auch sicher einen Studienplatz.
  • In beliebten Studiengängen wie Medizin sind die Erfolgsaussichten bei einer Studienplatzklage besonders gering.
  • Studienplatzklagen können mehrere tausend Euro kosten. Unter Umständen übernimmt jedoch die Rechtschutzversicherung die anfallenden Kosten, wenn ein Studienplatz eingeklagt wird.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.