Abstellgenehmigung Pakete

Das musst du wissen Abstellgenehmigung für Pakete – Alles zur Rechtslage

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Viele Paketdienste bieten dir die Möglichkeit, eine Abstellgenehmigung zu erteilen. Damit kannst du festlegen, dass dein Paket an einem bestimmten Ort abgelegt wird, auch wenn du nicht zu Hause bist. Das spart Zeit und ermöglicht eine kontaktlose Zustellung. Beachte jedoch: Eine Abstellgenehmigung kann rechtliche Risiken bergen, etwa bei Verlust oder Beschädigung der Sendung.

von KLUGO
18.06.2021
4 Min Lesezeit

Abstellgenehmigung für Pakete Das Wichtigste in Kürze

  • Normalerweise müssen Pakete persönlich übergeben werden; ist das nicht möglich, erfolgt eine Zustellung an Nachbarn oder die Hinterlegung in einer Postfiliale.

  • Mit einer Abstellgenehmigung kannst du festlegen, dass dein Paket an einem sicheren Ort abgelegt wird – du übernimmst dann das Haftungsrisiko ab Zustellung.

  • Einige Waren wie Gefahrengüter, Medikamente oder jugendschutzpflichtige Artikel sind von der Abstellgenehmigung ausgenommen.

  • Du kannst die Abstellgenehmigung jederzeit widerrufen, wenn du schlechte Erfahrungen machst oder den Dienst nicht mehr nutzen willst.

  • Falls das Paket am falschen Ort abgestellt wurde und gestohlen wird, haftet der Paketdienst, sofern dies nachweisbar ist.

Allgemeine Zustellungsbedingungen für Pakete

Normalerweise darf ein Paket nicht in Abwesenheit des Empfängers ausgehändigt werden, sondern muss persönlich überreicht werden. In den AGB der Versanddienste ist oft eine mögliche Ersatzzustellung an Nachbarn vorgesehen. Falls weder der Empfänger noch der Ersatzempfänger (sofern angegeben) zu finden sind, wird das Paket zur Postfiliale oder auf eine Packstation gebracht.

Bei einer Abstellgenehmigung kann das Paket auch ohne persönliche Übergabe an einem bestimmten Ort abgelegt werden. In diesem Fall entfällt die Notwendigkeit einer Unterschrift und der Kontakt zum Zusteller. Trotzdem bleibt der Empfänger bei der Abstellung für das Paket verantwortlich und übernimmt das Haftungsrisiko.

Erteilung der Abstellgenehmigung

Eine Abstellgenehmigung kann je nach Anbieter in einem Online-Formular oder schriftlich erteilt werden, wobei es auf den jeweiligen Websites vorgefertigte Muster gibt.

Folgende Lieferdienste bieten die Zustelloption an:

  • DHL

  • DPD

  • GLS

  • Hermes

  • UPS

Die Genehmigung kann dabei je nach Belieben nur einmalig, aber auch dauerhaft gelten. Der Abstellort muss sich auf einem Privatgrundstück befinden, gleichzeitig aber frei zugänglich sein. Wegen potenziellen Diebstahls ist es nicht empfehlenswert, dass der Ort für Dritte einsehbar ist. Statt in der Nähe der Haustür, wäre also eher die Zustellung im Hintergarten oder bei der Garage angemessen.

Kunden, die DHL eine Abstellgenehmigung erteilt haben, sollten die neuen Regeln des Unternehmens kennen, die ab dem Sommer 2021 gelten. Der Paketbote ist dann nicht mehr verpflichtet bei seinem ersten Zustellversuch zu klingeln, sondern kann das Paket unmittelbar an den vereinbarten Ablageort liefern. Wünschen Kunden hingegen weiterhin, dass der Paketbote klingelt und der Ablageort nur genutzt wird, wenn sie nicht zu Hause sind, können sie in ihrem Kundenkonto einen Haken bei "Der Zusteller soll vor der Zustellung klingeln" setzen. Die Option des Klingelwunsches kann laut Angaben des Unternehmens jederzeit im DHL-Kundenkonto aktiviert sowie rückgängig gemacht werden.

Ausschluss der Abstellgenehmigung

Für bestimmte Waren ist die Erteilung der Abstellgenehmigung ausgeschlossen – diese dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.

Ausgeschlossen sind:

  • Gefahrengüter

  • Medikamente

  • Dem Jugendschutz unterliegende Waren

  • Waren mit Sicherheitskriterien

Außerdem ist eine Lieferung in Abwesenheit bei Zahlung per Nachnahme nicht möglich, denn der Käufer muss anwesend sein, um die Ware zu bezahlen.

Rechtliche Folge: Haftungsrisiko beim Empfänger

Eine Abstellgenehmigung sollte jedoch nur bei vertrauenswürdigen Paketdiensten erteilt werden, denn der Empfänger haftet nach der Zustellung für ein Abhandenkommen des Pakets sowie für entstandene Schäden. Es gilt hier § 446 Abs. 1 BGB, nach dem die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe auf den Käufer übergeht. Normalerweise kann die Annahme bei äußerlichen Mängeln abgelehnt oder nur unter Vorbehalt erfolgen. Mit der Abstellgenehmigung erfolgt die Übergabe jedoch automatisch und ohne Überprüfungsmöglichkeit durch die Lieferung an den gewünschten Ort. Der Paketbote ist in diesem Fall auch nicht verpflichtet, vorher zu klingeln und die Ware nach Möglichkeit persönlich abzugeben, sodass ein potenzieller Missbrauch nicht ausgeschlossen ist.

Bei schlechten Erfahrungen kann jederzeit eine Kündigung der Abstellgenehmigung erfolgen.

Ausnahmen von der Haftung

Der Empfänger haftet dagegen nicht, wenn das Paket am falschen Ort abgestellt und anschließend gestohlen wurde. Für eine Ablieferung an diesem Platz wurde nämlich keine Genehmigung erteilt – der Vertrag gilt nicht. Voraussetzung ist hier, dass eine Videoaufzeichnung vorliegt, mit der die fehlerhafte Abstellung bewiesen werden kann. Dann haftet der Paketdienst auf Schadensersatz. Dasselbe gilt für eine gänzlich ausbleibende Lieferung. Wird das Paket gestohlen, kann wiederum der Paketbote die Zustellung beweisen, indem er die Zustellquittung des Transportunternehmens vorzeigt. Als unzulässiges Beweismittel gelten allerdings Fotos, denn diese dürfen nur in Anwesenheit des Empfängers gemacht werden.

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