
Das gilt rechtlich Wann habe ich Anspruch auf Wohngeld?
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Immer mehr Bundesbürger können ihre Lebenshaltungskosten nicht mehr stemmen. Auch die Kosten fürs Wohnen steigen immer weiter. Bürger, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, haben daher Anspruch auf ein sogenanntes Wohngeld. Wann genau dieser Rechtsanspruch auf Wohngeld besteht, wie er berechnet wird und was du tun kannst, wenn dir Wohngeld verweigert wird, obwohl du zu den Anspruchsberechtigten gehörst, kannst du hier nachlesen.
Wohngeldanspruch Das Wichtigste in Kürze
Für eigengenutzten Wohnraum können Bürger ein sogenanntes Wohngeld beantragen.
Voraussetzung ist, dass die monatliche Einkommensgrenze von derzeit 1.593 Euro brutto (Stand Januar 2025) bei einem Ein-Personen-Haushalt in Mietstufe I nicht überschritten wird.
Bei größeren Haushalten und anderen Mietstufen gelten andere Grenzwerte.
Die Bundesregierung hat verschiedene Entlastungspakete für Wohngeldempfänger beschlossen; die Wohngeldreform 2023 ist Teil der Entlastungspakete und ermöglicht mehr Haushalten den Anspruch auf Wohngeld.
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete. Diesen Zuschuss kann jeder Bürger beantragen, der über eigenes Einkommen verfügt, mit dem er zwar seine Lebenshaltungskosten (Mindesteinkommen), nicht jedoch seine Wohnkosten bestreiten kann.
Wohngeld beantragen können sowohl Mieter als auch Vermieter. Auch Bezieher von Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld sowie Rentner können Wohngeld beantragen, wenn sie das Mindesteinkommen erfüllen.
Allerdings gibt es einige Personenkreise, die keinen Anspruch auf Wohngeld geltend machen können:
Bezieher von Grundsicherungsleistungen wie Hartz IV
Schüler, Studenten und Auszubildende, die BAföG erhalten
Wie kann man den Wohngeldanspruch berechnen?
Es gibt bestimmte Einkommensgrenzen, die zu einem Wohngeldanspruch führen. Bei einem 1-Personen-Haushalt liegt diese Grenze im Jahr 2025 monatlich bei 1.593 Euro brutto (Mietstufe I). Bei einem 2-Personen-Haushalt liegt die Grenze monatlich bei 1.854 Euro brutto (vgl. §§ 13 ff. WoGG).
Bei anderen Mietstufen (ortsüblicher Mietpreis im deutschlandweiten Vergleich) und anderen Personenzahlen variieren die Grenzen. Insgesamt gibt es sieben Mietstufen, die zur Ermittlung des Wohngeldanspruchs herangezogen werden können.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch ergibt sich aus verschiedenen Angaben zur Wohnung (Miethöhe und Mietstufe), der Anzahl der Mitglieder im Haushalt und dem Haushaltseinkommen.
Welche Entlastungspakete gibt es für Wohngeldempfänger?
Um Wohngeldempfänger zusätzlich zu entlasten, hat die Bundesregierung im September 2022 das Dritte Entlastungspaket auf den Weg gebracht. Das insgesamt 65 Milliarden Euro umfassende Entlastungspaket enthält auch Zuschüsse für Wohngeldempfänger. Außerdem wird es einen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode von September bis Dezember 2022 geben. Für Ein-Personen-Haushalte sind hier 415 Euro vorgesehen. Für jede weitere Person im Haushalt wird der Heizkostenzuschuss um 100 Euro erhöht.
Teil des Entlastungspakets ist zudem die große Wohngeldreform 2023. Die Wohngeldreform ermöglicht es, dass fortan rund zwei Millionen Haushalte vom Wohngeld profitieren können. Zuvor waren es lediglich 600.000 Haushalte. Im Zuge der Wohngeldreform wird das Wohngeld um durchschnittlich 190 Euro erhöht.
Zum 1. Januar 2025 wurde das Wohngeld erhöht – der Mietzuschuss stieg durchschnittlich um etwa 15 Prozent. Diese Anpassung erfolgt alle zwei Jahre, um Preis- und Mietsteigerungen auszugleichen.
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