BGH-Urteil zu Prämiensparvertrag
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BGH-Urteil zu Prämiensparvertrag: was die Entscheidung für Sparer bedeutet

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im jahrlangen Streit um Zinsnachzahlungen beim Prämiensparvertrag ein Leiturteil für alle betroffenen Banken gesprochen (Urteil v. 6.10.2021, Az. XI ZR 234/20). Danach sind die Zinsanpassungen in der bisher praktizierten Form unzulässig. Das Urteil kann bei Verträgen, die schon länger laufen, Nachzahlungen in Höhe mehrere Tausend Euro bedeuten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Banken haben über viele Jahre bei Prämiensparverträgen den Zinssatz einseitig zum Nachteil von Kunden angepasst.
  • Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass Zinsanpassungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Prämiensparverträgen unwirksam sind.
  • Das Urteil könnte zu Zinsnachzahlungen für Hunderttausende Kunden führen.
  • Die Vorinstanz muss nun den Referenzzins festlegen, welcher als Richtwert für den gezahlten Zins dient.

Was sind Prämiensparverträge?

Prämiensparverträge sind Sparverträge, bei denen über einen längeren Zeitraum Geld angespart wird. Neben Zinsen erhält man eine Prämie auf die angesparten Beträge. In der Niedrigzinsphase griffen die meisten Banken in Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf sogenannte Zinsanpassungsklauseln zurück. Viele ältere Prämiensparverträge nutzten unzulässige Klauseln zu variablen Zinssätzen. Der BGH hatte darüber zu entscheiden, ob die umstrittenen Zinsklauseln rechtmäßig sind. Anlass war eine Musterklage gegen die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig. Laut BGH weisen die verwendeten Klauseln „nicht das erforderliche Mindestmaß an Kalkulierbarkeit möglicher Zinsänderung“ auf.

Was bedeutet das Urteil für betroffene Sparer?

Das BGH-Urteil zum Prämiensparen bedeutet leider nicht, dass Kunden jetzt automatisch und sofort Geld erhalten. Der Bundesgerichtshof hat den Fall nämlich an das Oberlandesgericht Dresden zurückverwiesen. Dieses muss nun einen Referenzzinssatz festlegen, der als Richtwert für den variablen Zins in den Prämiensparverträgen dient. In seinem Urteil hat der BGH ausformuliert, wie der angemessene Zins berechnet werden muss. An diese Vorgabe muss sich das Oberlandesgericht halten. Danach wird klar sein, wieviel Zinsen Kunden nachgezahlt verlangen können.

Zinsen werden nicht automatisch nachgezahlt. Stattdessen müssen Kunden von ihrer Bank zu wenig gezahlte Zinsen herausverlangen. Auch wer sich an der Musterklage beteiligt hat, erhält nicht sofort eine Nachzahlung, sondern muss seine Forderungen in einem zweiten Verfahren gesondert durchsetzen. Es ist davon ausgehen, dass Bankkunden hier bei einigen Instituten auf Widerstand stoßen werden.

Welche Vorgaben hat der BGH für die Berechnung von Nachzahlungen gemacht?

Der BGH hat in seinem Urteil entschieden, dass Zinsanpassungen monatlich erfolgen zu haben. Außerdem muss der Abstand zwischen dem Referenzzins und dem Vertragszins zu Beginn des Vertrages beibehalten werden.

Was ist mit Ansprüchen, die möglicherweise verjährt sind?

Der Bundesgerichtshof hat außerdem entschieden, dass die Verjährung von Zinsbeträgen, die zu erstatten sind, erst mit deren Auszahlung beginnt. Die regelmäßige Verjährungsfrist im BGB beträgt drei Jahre. Bei Beträgen, die im Jahr 2018 ausgezahlt wurden, müssen Ansprüche also bis zum 31. Dezember 2021 geltend gemacht werden. Ansprüche, die einmal verjährt sind, können nicht mehr durchgesetzt werden. Deshalb sollten Sie umgehend prüfen, wie der Fall bei Ihnen gelagert ist.

Unsere Partner-Anwälte und Rechtsexperten für Bankrecht können für Sie prüfen, ob Ihr Prämiensparvertrag ebenfalls unzulässige Klauseln enthält. Sollte dies der Fall sein, können wir genau berechnen, in welcher Höhe Ihnen Nachzahlungsansprüche zustehen. Auch können wir sie gegenüber ihrer Bank vertreten und eine Rückforderung in korrekter Höhe stellen.

Über die telefonische Erstberatung von KLUGO können Sie ganz einfach Kontakt aufnehmen und eine Ersteinschätzung von einem Fachanwalt und Rechtsexperten erhalten.

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