
Das solltest du wissen! Bildungsurlaub beantragen
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Bildungsurlaub ist kein Erholungsurlaub! Der Bildungsurlaub dient der beruflichen Weiterbildung, von dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren. Man nennt ihn auch Bildungsfreistellung, da er ein Urlaub vom eigentlichen Job ist. Bildungsurlaub ist in Deutschland gesetzlich geregelt – bis auf Bayern und Sachsen auf Landesebene mit Bildungsurlaubsgesetzen. Fünf bis zehn Tage gewähren die meisten deutschen Bundesländer an Bildungsurlaub.
Bildungsurlaub beantragen Das Wichtigste in Kürze
Beim Bildungsurlaub handelt es sich um eine Form des Sonderurlaubs, d. h., die freien Tage werden nicht vom Urlaubskontingent abgezogen.
Während des Bildungsurlaubs sind Arbeitnehmer von der Arbeit freigestellt, die Kosten dafür müssen sie selbst tragen.
Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Bildungsurlaub, wobei die Dauer des Bildungsurlaubs von Bundesland zu Bundesland variieren kann.
Arbeitnehmer müssen den Bildungsurlaub rechtzeitig ankündigen und das Arbeitsverhältnis muss seit mindestens einem halben Jahr bestehen.
Die Kosten für den Bildungsurlaub können steuerlich als Werbungskosten abgesetzt werden.
Bildungsurlaub in Deutschland ist Gesetz
Die Bundesrepublik Deutschland hatte sich im Übereinkommen Nr. 140 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über den bezahlten Bildungsurlaub vom 24. Juni 1974 völkerrechtlich verpflichtet, den bezahlten Bildungsurlaub einzuführen – wenn er der Berufsbildung, der allgemeinen und politischen Bildung sowie der gewerkschaftlichen Bildung diene. Dahinter steckt die Idee vom lebenslangen Lernen.
Dennoch fehlt ein einheitliches Gesetz bis heute. Denn in Deutschland herrscht Kulturhoheit der Länder, der Bund hat keine Bildungshoheit. Daher ist der Bildungsurlaub Ländersache und wird in Landesgesetzen geregelt. Bis auf Bayern und Sachsen haben heute alle Bundesländer Bildungsurlaubsgesetze beziehungsweise Bildungsfreistellungsgesetze erlassen.
Dein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub: Inhalt, Kosten und Zustimmung des Arbeitgebers
Nach dem Gesetz hat man einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub, den man gegenüber seinem Arbeitgeber geltend machen kann. Du hast die freie Wahl, welchen Inhalt dein Bildungsurlaub hat. Der Anspruch auf den Bildungsurlaub hängt jedoch davon ab, in welchem Bundesland du arbeitest beziehungsweise der Sitz des Unternehmens ist, in dem du arbeitest. Es kommt also darauf an, ob das gewünschte Angebot zur Weiterbildung im betreffenden Bundesland auch als Bildungsurlaub anerkannt ist. Nur, wenn das der Fall ist, hast du auch Anspruch darauf.
Doch auch wenn die Bundesländer dir den Anspruch auf Bildungsurlaub per Gesetz garantieren – das letzte Wort dazu hat dein Arbeitgeber. Er kann sich für oder gegen deinen Antrag auf Bildungsurlaub entscheiden. Viele Arbeitgeber machen ihre Zustimmung zum Bildungsurlaubsantrag davon abhängig, ob sie davon etwas haben (Mindestnutzen) – schließlich bezahlen sie dir währenddessen weiterhin dein Geld (Lohnfortzahlung).
Die Kosten für den Bildungsurlaub, also die Seminargebühren, trägst du als Arbeitnehmer selbst. Verschiedene Förderprogramme greifen dir bei der Finanzierung unter die Arme – zum Beispiel die Begabtenprämie oder die Bildungsprämie (Prämiengutschein über bis zu 500 Euro pro Jahr) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Förderung der beruflichen Weiterbildung. Auch die Bundesländer bieten verschiedene Weiterbildungsboni an.
Beachte, dass du die Kosten für deinen Bildungsurlaub teils auch steuerlich geltend machen kannst. Frage hierzu einen Steuerfachmann!
Bildungsurlaub – Voraussetzungen für den Anspruch auf Bildungsurlaub
Damit ein Antrag auf Bildungsurlaub vom Arbeitgeber genehmigt wird, sollte der bildungswillige Arbeitnehmer die folgenden drei Bildungsurlaub-Voraussetzungen erfüllen:
Bildungsurlaub: Voraussetzungen
Damit du deinen Anspruch auf Bildungsurlaub geltend machen kannst, musst du Voll- oder in Teilzeit beschäftigt sein. Je nach Bundesland gibt es variierende Regelungen für Auszubildende und Studenten.
Auch die Zeit, die du bislang im aktuellen Betrieb beschäftigt bist, ist ausschlaggebende Voraussetzung dafür, dass dein Bildungsurlaubsanspruch gerechtfertigt ist. Die Bundesländer setzen zwischen einem halben und einem vollen Jahr Betriebszugehörigkeit voraus.
Außerdem muss die gewünschte Fortbildungsmaßnahme als Bildungsurlaub anerkannt sein.
So viele Tage Bildungsurlaub gewähren die Bundesländer
In den meisten Bundesländern stehen dir fünf Arbeitstage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr zu oder zehn Arbeitstage bezahlte Freistellung innerhalb von zwei Kalenderjahren, wenn du in Vollzeit beschäftigt bist. Bei Teilzeitbeschäftigten verringert sich der Anspruch auf Bildungsurlaub entsprechend.
Anspruch auf Bildungsurlaub – sortiert nach Bundesländern:
Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen: fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr
Saarland: sechs Arbeitstage pro Kalenderjahr (davon drei Tage von der eigenen arbeitsfreien Zeit)
Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein: zehn Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
Bayern, Sachsen: ohne landesgesetzliche Regelung
Bildungsurlaub beantragen – so geht’s richtig
Im Folgenden siehst du, wie du Schritt für Schritt vorgehen musst, wenn du deinen Bildungsurlaub beantragen willst:
Schritt 1: Voraussetzungen für Bildungsurlaub abklären
Bevor du ein Seminar verbindlich buchst, gilt es, mit dessen Veranstalter zu klären, ob es nach dem Bildungsurlaubsgesetz beziehungsweise Bildungsfreistellungsgesetz deines Bundeslandes als Bildungsurlaub anerkannt ist. Nur, wenn das der Fall ist, solltest du buchen.
Schritt 2: Anmeldung zum Bildungsurlaub beim Veranstalter desselben
Nach der Anmeldung zum Seminar senden dir die meisten Veranstalter unaufgefordert alle nötigen Unterlagen, darunter Anmeldebestätigung, Anerkennungsbescheid und Programm.
Wichtig: Checke die Rücktrittsbedingungen! Kannst du die Anmeldung gebührenfrei zurückziehen, wenn dein Arbeitgeber deinen Antrag auf Bildungsurlaub gut begründet ablehnt?
Schritt 3: Bildungsurlaub beim Arbeitgeber beantragen
Je nach Bundesland musst du Fristen wahren, wenn du Bildungsurlaub beantragst. Reiche deinen Antrag auf Bildungsurlaub also rechtzeitig beim Arbeitgeber ein – in der Abteilung, wo du auch deinen Erholungsurlaub einreichst. Mit einem formlosen Anschreiben gibst du die Anmeldebescheinigung zum Seminar, den Anerkennungsbescheid desselben als Bildungsurlaub nach Landesgesetz und das Programm ab. Lass dir die Abgabe und das Abgabedatum schriftlich bestätigen.
Im Anschreiben reicht eine Aussage wie diese: "Hiermit erhebe ich meinen Anspruch auf Freistellung zum Bildungsurlaub vom Datum bis Datum. Anbei finden Sie das Programm, den Anerkennungsbescheid und die Anmeldebestätigung". Denk an das Abgabedatum. Manche Bundesländer haben auch entsprechende Vordrucke dafür.
Schritt 4: Antwort des Arbeitgebers abwarten
Dein Arbeitgeber prüft dein Anliegen und teilt dir seine Entscheidung mit – auch dafür gibt es Fristen, die von Bundesland zu Bundesland variieren. Stimmt dein Arbeitgeber zu, kannst du deinen Bildungsurlaub machen.
Schritt 5: Teilnahmebestätigung beim Arbeitgeber abgeben
Hast du das Seminar besucht, erhältst du von dessen Veranstalter eine Teilnahmebescheinigung. Sie sollte bestätigen, dass du das Seminar komplett besucht hast. Gib diese Bescheinigung nach dem Besuch des Bildungsurlaubs bei deinem Arbeitgeber ab.
Was tun, wenn Arbeitgeber Bildungsurlaub ablehnt?
Sollte dein Arbeitgeber Bildungsurlaub nicht zustimmen, lass dir das unbedingt schriftlich geben.
Prüfe zügig und bestenfalls mithilfe von Experten (Betriebsrat, Juristen), ob die Ablehnung rechtens ist. Ein Blick in die Landesgesetze hilft hierbei auch, denn darin steht genau, welche Ablehnungsgründe zulässig sind. Das können nicht eingehaltene Fristen bei der Beantragung vom Bildungsurlaub oder zwingende betriebliche Gründe sein, zum Beispiel Unabkömmlichkeit vom Arbeitsplatz zum beantragten Zeitpunkt. In manchen Bundesländern gelten zudem Schutzklauseln für kleine Betriebe. Beachte, dass andere Gründe nicht zulässig sind.
Stimmt dein Arbeitgeber dem Inhalt und/oder Termin des Bildungsurlaubs nicht zu, beantrage erneut Bildungsurlaub – für ein neues Thema und/oder einen neuen Termin.
Was tun, wenn du während des Bildungsurlaubs krank bist?
Bist du zum Termin des Bildungsurlaubs krank, musst du das wie üblich deinem Arbeitgeber wegen der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall melden. Andernfalls verbucht er deine Abwesenheit vom Arbeitsplatz als Fehltage.
Du hast Fragen zum Bildungsurlaub, deinem Anspruch darauf oder hättest gerne Hilfe beim Bildungsurlaub beantragen? KLUGO bietet dir eine telefonische Erstberatung an: Vereinbare gerne einen Termin!