Rechtsthemen

Blog
Über uns
Business
Brexit und Zoll
THEMEN

Brexit und Zoll: Ware aus England bestellen wird teuer

Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU gehen viele Veränderungen einher. Unter anderem gehört Großbritannien nicht mehr der EU-Zollunion an. Deswegen gelten für alle aus Großbritannien eingeführten Waren ab sofort alle Zollförmlichkeiten, die im Unionsrecht vorgesehen sind. Auch die Paketversendung wird teurer und nimmt mehr Zeit in Anspruch. Erfahren Sie hier alles Wichtige zum Thema Brexit-Zoll, den neun Einfuhrabgaben, Versandlaufzeiten und Regelungen.

Der Zoll in England – das ändert sich mit dem Brexit

Seit dem Brexit sind erhebliche Verzögerungen im Güterverkehr zwischen England und allen EU-Ländern an der Tagesordnung. Grund hierfür sind die nun notwendigen Import- und Exportverzollungen, die für jede Warensendung nötig sind und die Zollbehörden in England stark überlasten. Die Auswirkungen des Brexit bekommt demnach auch jeder Einzelne zu spüren, der aus Deutschland ein Päckchen nach England schicken möchte.

Paketversand wird erheblich teurer

Bisher hat jedes Pakets bis zu einem Gewicht von maximal fünf Kilogramm, das innerhalb der EU versendet werden sollte, 17,99 Euro gekostet. Nun fallen für ein solches Paket 29,99 Euro an, wenn es nach England eingeführt werden soll. Für ein Paket mit einem Gewicht von zwanzig Kilogramm muss der Versendende rund fünfzig Euro auf den Tisch legen.

Darauf müssen Sie beim Versenden von Paketen achten

Doch die erhöhten Kosten beim Versenden von Paketen sind noch nicht alles. Je nach Versendung ist nun auch noch eine Zollerklärung oder Handelsrechnung notwendig, auf der die Ware beschrieben und ihr Wert vermerkt werden muss. Diese Online oder im Laden ausgefüllte Zollinhaltserklärung muss gut sichtbar in einer durchsichtigen Versandtasche auf dem Päckchen angebracht werden, wenn es gut und sicher ankommen soll.

Auch die Versandlaufzeiten können sich durch den Brexit erheblich verlängern. Um eine möglichst schnelle Zustellung zu gewährleisten, sollten Sie auf die Vollständigkeit aller erforderlichen Unterlagen achten und alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten.

Der Zoll in England und die Einfuhrabgaben

Abhängig von der Art und dem Wert der Ware, die versendet wird, müssen auch für Päckchen aus England, die nach Deutschland eingeführt werden, Abgaben bezahlt werden. Für Onlinebestellungen werden ab einem Wert von über 22 Euro Einfuhrabgaben fällig, für Geschenke ab einem Wert von 45 Euro.

Die Einfuhrabgaben setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen: der Einfuhrumsatzsteuer, der Verbrauchersteuer und der Zollgebühr. Die Einfuhrumsatzsteuer entspricht weitgehend der Umsatzsteuer. Verbrauchersteuern werden hauptsächlich auf Güter des täglichen Konsums erhoben, beispielsweise Kaffee und Tabak. Zusätzliche Zollgebühren müssen ab einem Warenwert von 150 Euro bezahlt werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der offiziellen Website des Zolls.

KLUGO unterstützt Sie bei Fragen zum Zoll in England

Der Austritt von Großbritannien aus dem EU-Binnenmarkt hat in verschiedenen Bereichen spürbare Folgen. So stellen die Behinderungen und Teuerungen im Warenverkehr zwischen Großbritannien und der EU nicht nur die Zollbehörden vor eine Herausforderung, sondern auch Privatpersonen vor höhere Kosten. Oftmals herrscht Unsicherheit, welche Waren bis zu welchem Wert zollfrei nach Großbritannien eingeführt beziehungsweise ausgeführt werden dürfen.

Wenn Sie Fragen zum Brexit und den Zollgebühren haben, stehen wir von KLUGO Ihnen im Rahmen einer Erstberatung durch einen unserer Partneranwälte zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne!

Jetzt-lesen-bild

Sachmängel und Gewährleistung beim Kaufvertrag

"Kommt es bei einem Kaufvertrag zu einem Sachmangel, fällt dies in die Gewährleistungspflicht des Verkäufers. Dieser muss den Sachmangel folglich beheben. Geschieht dies nicht, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten."

Sie haben eine Rechtsfrage?

Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.