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Das Arbeitszimmer kann von der Steuer abgesetzt werden.
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Das Arbeitszimmer steuerlich absetzen

Immer mehr Erwerbstätige arbeiten auch von den eigenen vier Wänden aus. Wer zuhause arbeitet, kann die Kosten für ein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen.

Das Arbeitszimmer steuerlich absetzen

Die Zahl der Erwerbstätigen, die ganz oder teilweise im Homeoffice arbeiten, steigt. Entsprechend häufiger taucht auch die Frage auf, ob eben diese Arbeitnehmer das Arbeitszimmer von der Steuer absetzen können oder nicht. Da dies von verschiedenen Gegebenheiten abhängt, muss stets eine Einzelfallentscheidung her. Grundsätzlich gilt jedoch: Nur ab und an von zuhause aus zu arbeiten, schafft nicht gleich die Möglichkeit für eine steuerliche Absetzung des Arbeitszimmers. Dies geht erst, wenn Arbeitnehmer keine Alternative haben, das heißt, wenn ihr Arbeitgeber ihnen keinen Arbeitsplatz im Unternehmen zur Verfügung stellt.

Voraussetzungen für die Absetzbarkeit des Arbeitszimmers in der Steuererklärung

Das Arbeitszimmer steuerlich abzusetzen, ist nur dann möglich, wenn die Kosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in der Steuererklärung angegeben werden können. Auf diese Art kann die Steuerlast gemindert werden, da sich durch die Ausgaben das zu versteuernde Einkommen und damit die Einkommenssteuer verringern.

Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit des Arbeitszimmers:

  • Das Arbeitszimmer muss fast ausschließlich beruflich genutzt werden (mind. 90 % berufliche Nutzung sind Pflicht).
  • Der Raum darf nicht übermäßig groß sein, d. h. es muss genügend Wohnraum vorhanden bleiben.
  • Ein Arbeitszimmer muss ein separater Raum sein, der von der restlichen Wohnung abgetrennt ist.
  • Das Zimmer muss der Ort sein, an dem der Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit stattfindet.
  • Das Arbeitszimmer stellt die einzige Möglichkeit dar, wo die Arbeit verrichtet werden kann (d. h. bei Arbeitnehmern: Es gibt keinen Arbeitsplatz im Unternehmen selbst).

Sobald viel im Büro gearbeitet wird, bedeutet dies, dass das Arbeiten von zu Hause nicht den Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt und eine steuerliche Erleichterung nicht gerechtfertigt ist.

Beschränkter oder unbeschränkter Abzug der Kosten bei der Steuererklärung des Arbeitszimmers?

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen dem beschränkten Abzug der Kosten für das Arbeitszimmer von der Steuer und dem unbeschränkten Abzug des Arbeitszimmers. Für den unbeschränkten Abzug ist es Voraussetzung, dass das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit darstellt. Diese Arbeitnehmer arbeiten von zuhause und tun dies den überwiegenden Anteil der Zeit über, beispielsweise vier von fünf Tagen in der Woche. Kurzfristiges Homeoffice ist dagegen nicht ausreichend, damit das Arbeitszimmer in der Steuererklärung geltend gemacht werden kann.

Eine weitere Variante der Notwendigkeit, von zuhause arbeiten zu müssen, ist bei Lehrern und Außendienstmitarbeitern gegeben. In diesen Fällen gilt der beschränkte Abzug des Arbeitszimmers bei der Steuer. Es können maximal 1.250 Euro in der Steuererklärung geltend gemacht werden, auch wenn die tatsächlich entstandenen Kosten höher sein sollten. Das Arbeitszimmer steuerlich abzusetzen mindert die Steuerbelastung, es werden aber nicht die kompletten Kosten erstattet.

Was kann abgesetzt werden

Das Arbeitszimmer steuerlich abzusetzen heißt nicht, dass alle Kosten in der Steuererklärung angegeben werden können. Die Kosten für das Arbeitszimmer werden in der Steuererklärung entweder als Werbungskosten oder Betriebskosten angegeben. Grundsätzlich müssen Kosten entstanden sein, damit das Arbeitszimmer steuerlich abgesetzt werden kann.

Folgende Kosten können in der Steuererklärung abgesetzt werden:

  • Miete (anteilig); Die Größe des Arbeitszimmers wird dabei ins Verhältnis zur Wohnung gesetzt.
  • Die Ausstattung des Arbeitszimmers kann nur dann steuerlich abgesetzt werden, wenn die Kosten nicht vom Arbeitgeber übernommen werden.
  • Reparaturen und Renovierungen können in der Steuererklärung berücksichtigt werden, wenn diese im Arbeitszimmer notwendig sind.

Bei Fragen zum persönlichen Einzelfall steht unsere telefonische Erstberatung für Sie zur Verfügung. Wir vermitteln Ihnen fachkundige Experten für die Steuererklärung und liefern weitere Informationen zum Thema „Arbeitszimmer steuerlich absetzen“.

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