Die jährliche Erstellung der Steuererklärung ist oftmals kompliziert und mit viel Aufwand verbunden. Ein Einkommensteuerrechner kann helfen, die Einkommensteuer zu berechnen und dabei eine Menge Zeit zu sparen.
Wenn Sie Ihre Einkommensteuer berechnen wollen und dabei an Ihre Grenzen stoßen, ist ein Einkommensteuerrechner die ideale Lösung. Auf Grundlage der eingegebenen Daten berechnet er die Höhe der Einkommensteuer.
Der Einkommensteuer-Rechner berechnet aber nicht nur die Höhe der zu zahlenden Einkommenssteuer, sondern auch den Solidaritätszuschlag, die Kirchensteuer und die Gesamtsteuerbelastung. Dabei kalkuliert er sowohl den Grundtarif als auch den Splittingtarif. Das Splittingverfahren kann ausschließlich bei Ehepartner angewandt werden, die dadurch häufig viel Geld sparen.
Die Einkommensteuer wird in Deutschland auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben. Natürliche Personen sind Menschen in ihrer Form als Rechtssubjekt, im Gegensatz zu der juristischen Person. Die Einkommensteuer ist eine Gemeinschaftssteuer, deren Aufkommen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden zusteht. Sie wird aus allen Einkünften einer natürlichen Person berechnet, also aus selbstständigen und nicht-selbstständigen Einkünften. Im Einkommensteuergesetz heißt es unter § 38 EstG, Absatz 2:
Der Arbeitnehmer ist Schuldner der Lohnsteuer. Die Lohnsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt.
Die Höhe der Einkommensteuer ergibt sich aus der Höhe des zu versteuernden Einkommens. Liegt das Einkommen jedoch unter dem Freibetrag von 8.600 Euro, fällt keine Einkommensteuer an. Je nach Höhe des zu versteuernden Einkommens kann die Einkommensteuer zwischen 6 und 42 Prozent betragen.
Es gibt verschiedene Fälle, in denen natürliche Personen dazu verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Aber selbst wenn man nicht dazu verpflichtet ist, eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt vorzulegen, kann es sich dennoch lohnen – zum Beispiel, wenn mit einer Steuerrückzahlung zu rechnen ist. Zunächst werden alle Einnahmen des vergangenen Kalenderjahres um den Freibetrag von 8.000 Euro reduziert. Anschließend werden alle Freibeträge und Sonderausgaben berücksichtigt. In vielen Fällen ergibt dies eine anstehende Steuerrückzahlung durch das Finanzamt.
Wenn Sie mit einer Steuerrückzahlung rechnen, ist es immer sinnvoll, eine Steuererklärung abzugeben. Zahlreiche Softwares und Programme helfen Ihnen dabei, die Steuererklärung möglichst stressfrei zu erstellen.
Zahlreiche Ausgaben können in der Steuererklärung angerechnet und abgesetzt werden. Dadurch wird die Steuerlast vermindert und es kommt mitunter zu einer Steuerrückzahlung durch das Finanzamt.
Zu einer der größten absetzbaren Kosten zählen die Werbungskosten. Darunter fallen beispielsweise Kosten für Bewerbungen, wie die Kosten für Bewerbungsfotos oder Bewerbungsmappen. Zu den Werbungskosten zählen ebenfalls Zahlungen, die für Fort- und Weiterbildungen getätigt wurden. Für viele Arbeitnehmer ist es vor allem die Pendlerpauschale, also die Kosten für die Fahrt zur Arbeit, die die Steuerlast mindert. Hier können die Kosten, die jeden Tag für die Fahrt zum Arbeitsplatz entstehen, steuerlich abgesetzt werden. Gerade bei langen Fahrtwegen über 50 Kilometern kann es zu erheblichen Steuerersparnissen kommen.
Zahlungen für die Altersvorsorge fallen ebenfalls unter die steuerlich absetzbaren Zahlungen. Dies sind zum Beispiel Zahlungen für die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersvorsorge oder die Riester-Rente. Auch haushaltsnahe Dienstleistungen können steuerlich abgesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise die Zahlungen für eine Reinigungskraft oder eine Kinderbetreuung sowie Zahlungen für einen Betreuungsdienst für alte oder kranke Menschen.
Weitere Zahlungen, die steuerlich abgesetzt werden können, sind:
Damit Sie mithilfe eines Einkommensteuer-Rechners die korrekte Steuerlast und eine mögliche Steuererstattung berechnen können, müssen eine ganze Menge Daten eingegeben werden. Zunächst wird das zu versteuernde Einkommen benötigt. Bei allen Angaben ist genaustens darauf zu achten, dass diese korrekt eingegeben werden, da es sonst zu fehlerhaften Ergebnissen kommt.
Nun folgen die Angaben zum Steuerjahr und zur Kirchensteuer. Diese fällt an, wenn Sie Mitglied in der Kirche sind – ansonsten entfällt diese. Anschließend werden außerordentliche Einkünfte und Entgeltersatzleistungen in den Rechner eingegeben. Zuletzt folgt die Angabe, ob der Betrag im Splittingmodus berechnet werden soll oder nicht. Der Rechner liefert anschließend eine detaillierte Übersicht über die anfallende Einkommensteuer. Anhand dieser Auflistung können Sie nachvollziehen, wie sich der Wert berechnet.
Zusammengefasst benötigen Sie folgende Angaben bei der Arbeit mit unserem Einkommensteuer-Rechner:
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