Auch der Steuerbescheid kann fehlerhaft sein. Das ist ärgerlich, lässt sich aber mit einem Einspruch gegen den Steuerbescheid prüfen. Allerdings gelten auch für diesen bestimmte Anforderungen sowie Fristen, die zu beachten sind.
Die wichtigsten Informationen zusammengefasst:
Sobald die Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt vorliegt, können Steuerzahler auch bald schon mit dem entsprechenden Steuerbescheid rechnen. Ob Nachzahlung oder Rückerstattung: Auch der Steuerbescheid kann Fehler enthalten. Daher ist es empfehlenswert, wenn Sie den Steuerbescheid umgehend prüfen, sobald Sie ihn in den Händen halten.
Ein Einspruch gegen den Steuerbescheid ist besonders dann anzuraten, wenn der fehlerhafte Steuerbescheid Nachteile für den Steuerzahler bedeutet. Allerdings wird bei einem Einspruch der gesamte Steuerbescheid geprüft – also auch die Angaben, die möglicherweise Fehler zugunsten des Antragstellers enthalten.
Kommt es durch den Einspruch zu einer erneuten Prüfung des Steuerfalls, können sich im Rahmen der Prüfung auch höhere Steuern für den Steuerpflichtigen ergeben. Der Gesetzgeber spricht in diesem Fall von einer sogenannten Verböserung, auf die das zuständige Finanzamt nach § 367 Abs. (2) der Abgabenordnung (kurz: AO) hinweisen muss.
Der Steuerbescheid kann nach Einspruch auch zum Nachteil des Antragstellers korrigiert werden. Das setzt voraus, dass dieser zuvor „auf die Möglichkeit einer verbösernden Entscheidung unter Angabe von Gründen hingewiesen“ wurde.
Ein Widerspruch gegen den Steuerbescheid ist grundsätzlich immer dann möglich, wenn dieser von den Angaben in der Steuererklärung abweicht. Das kann zum Beispiel auch sein, wenn das Finanzamt bestimmte Angaben nicht anerkennt – auch dann können Sie als Antragsteller Widerspruch beim Finanzamt einlegen.
Nicht immer ist es für Laien möglich, die Möglichkeit eines Widerspruchs oder Einspruchs gegen den Steuerbescheid zu erkennen. Hierbei kann ein erfahrener Anwalt oder auch ein Steuerberater von großer Hilfe sein: Dies gilt ganz besonders dann, wenn es um eklatante Fehler geht oder auch dann, wenn der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum steht.
Ebenfalls bietet sich ein Widerspruch dann an, wenn Sie bei der Steuererklärung vergessen haben, bestimmte Kosten anzugeben.
Ein Einspruch gegen den Steuerbescheid beseitigt nicht die Forderungen, die für den Fiskus daraus erwachsen. Das bedeutet für den Steuerzahler: Der Einspruch ist nicht mit einem Zahlungsaufschub zu verwechseln. Diesen erreichen Sie nur, wenn Sie einen entsprechenden Antrag stellen.
Achtung: Gegen den Steuerbescheid kann der Antragsteller nur Einspruch einlegen. Er ist der durch den Gesetzgeber vorgesehene Rechtsbehelf, wenn es darum geht, gegen den Steuerbescheid der Finanzbehörde vorzugehen.
Wichtig zu wissen: Bei einer Nichteinhaltung der Zahlungsfrist werden auch beim laufenden Einspruchsverfahren Säumniszuschläge fällig. Nur dann, wenn Sie einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen und dieser positiv beschieden wird, erreichen Sie einen Zahlungsaufschub.
Der Widerspruch oder Einspruch an das Finanzamt sollte gut begründet werden. Das beinhaltet insbesondere inhaltliche Details und Hinweise darauf, welche Angaben in der Steuererklärung nicht berücksichtigt wurden oder abweichend sind. Grundsätzlich ist der Einspruch aber auch dann gültig, wenn er keine nähere Begründung enthält. Da aber der Antragsteller in der Regel einen korrigierten Steuerbescheid erwartet, ist eine Begründung nicht nur sinnvoll, sondern geboten, um dem Finanzamt mit überzeugenden Argumenten die Fehlerhaftigkeit des Steuerbescheides vor Augen zu halten.
Wichtig zu wissen: Aus dem Einspruchsschreiben muss explizit hervorgehen, dass Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen.
Neben einer Begründung sollte der Einspruch gegen den Steuerbescheid weitere Angaben enthalten:
Steuerzahler haben für einen möglichen Einspruch nur ein begrenztes Zeitfenster: Innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Bescheides haben Sie Zeit, um Einspruch beim zuständigen Finanzamt einzureichen.
Die Fristberechnung richtet sich nach §§ 122 Abs. (2) Nr. 1, 355 Abs. (1) AO erfolgt dabei nach dieser Kalkulation:
Wenn das Bescheiddatum oder das Fristende auf einen Feiertag, Samstag oder Sonntag fällt, errechnet sich alles mit Bezug auf den nächsten Werktag.
Wenn der Einspruch beim zuständigen Finanzamt eingegangen ist, wird dieses den Einspruch umfassend prüfen. Dabei steht nicht nur die Statthaftigkeit des Einspruchs im Fokus, sondern auch Form und Frist des Anliegens. Möglicherweise werden bei einer erneuten Prüfung zusätzliche oder neue Belege benötigt: In diesen Fällen tritt das Finanzamt an den Steuerzahler heran und fordert diesen auf, die entsprechenden Beweise beizubringen.
Das Finanzamt bescheidet den Einspruch entweder mit einem korrigierten Bescheid, dem sogenannten Abhilfebescheid, oder aber mit einer Ablehnung des Einspruchs. Eine Ablehnung bedeutet dann, dass das Finanzamt bei der ursprünglichen Version des Steuerbescheides bleibt. Maßgeblich ist unter anderem, wie gut begründet und belegt der Einspruch ist: Daher sind nachprüfbare Belege von großer Bedeutung, um die eigene Argumentation zu untermauern.
Das Einspruchsverfahren ist für den Antragsteller grundsätzlich kostenlos. Damit gehen Steuerzahler zunächst kein finanzielles Risiko ein, wenn sie gegen den scheinbar fehlerhaften Steuerbescheid vorgehen. Allenfalls entstehen Kosten, wenn für das Einspruchsverfahren die Unterstützung eines Anwalts in Anspruch genommen wird. Ob dies notwendig ist, hängt von den Konstellationen des Einzelfalls ab – grundsätzlich ist juristische Kompetenz aber insbesondere dann gefragt, wenn es um grobe Fehler und offenkundige Fehleinschätzungen im Steuerbescheid geht oder aber der Bereich des Steuerstrafrechts tangiert wird.
Wird der Einspruch gegen den Steuerbescheid abgelehnt, steht dem Antragsteller immer noch der reguläre Klageweg zur Verfügung. Dafür bedarf es aber einer Klage vor dem Finanzgericht. Bei KLUGO erhalten Sie sofort Kontakt zu einem Anwalt und können erste rechtliche Fragen in Bezug auf den Einspruch eines Steuerbescheids klären. Auch hier ist die Klage innerhalb der Frist von einem Monat nach Bekanntgabe der Entscheidung einzureichen.
Im Gegensatz zum Einspruchsverfahren ist das Verfahren vor dem Finanzgericht nicht kostenlos. Die Höhe der Kosten orientiert sich dabei nach dem konkreten Streitwert und nach der Art des Verfahrens. Zu bedenken sind dabei auch die Anwaltskosten, die wesentlich zu den Gesamtkosten beitragen.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.