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Die Fünftelregelung als steuerliche Entlastung Abfindung versteuern

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Die Besteuerung von Abfindungen spielt eine wichtige Rolle bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Die Fünftelregelung bietet dir die Möglichkeit, deine Abfindung, die in einem Kalenderjahr gezahlt wurde, steuerlich günstiger zu veranschlagen, indem der steuerpflichtige Betrag auf fünf Jahre verteilt und somit deine Steuerlast gemindert wird.

von N. Haussmann
12.06.2024
12 Min Lesezeit

Abfindung versteuern Das Wichtigste in Kürze

  • Abfindungen müssen voll versteuert werden.

  • Durch Fünftelregelung wird Steuerlast insgesamt verringert, indem sie auf 5 Jahre verteilt wird.

  • Wenn du die Abfindung nicht richtig versteuerst, machst du dich der Steuerhinterziehung strafbar.

Müssen Abfindungen versteuert werden?

In Deutschland müssen Abfindungen als Einkommen versteuert werden. Sie gelten als außerordentliche Einkünfte gemäß § 34 EstG und unterliegen daher der Einkommensteuer. Steuerliche Freibeträge für Abfindungen gibt es nicht. Es ist also nicht möglich, eine Abfindung steuerfrei geltend zu machen.

Allerdings gibt es die Möglichkeit der Fünftelregelung, die dir ermöglicht, deine Abfindung steuerlich günstiger zu veranschlagen, indem der steuerpflichtige Betrag, der in einem Kalenderjahr gezahlt wurde, reduziert wird. Die genaue Höhe der Steuer bei der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Betrag der Abfindung und deinem persönlichen Steuersatz. Außerdem müssen einige Sonderfälle berücksichtigt werden.

Was sind außerordentliche Einkünfte?

Außerordentliche Einkünfte sind Einkünfte, die nicht regelmäßig und wiederkehrend sind, sondern ungewöhnlich oder einmalig auftreten. Sie fallen also aus dem Rahmen der üblichen Einkommensquellen einer Person.

Zu außerordentlichen Einkünften zählen gemäß § 34 Abs. 2 EstG abschließend:

  • Veräußerungsgewinne (z. B. aus einer Betriebsveräußerung)

  • Entschädigungen, beispielsweise für die Aufgabe einer Tätigkeit oder die Einhaltung eines Wettbewerbsverbots.

  • Einnahmen aus Nutzungsvergütungen und Zinsen, sofern es sich um eine Nachzahlung für mehr als drei Jahre handelt.

  • Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit (mindestens zwei Veranlagungszeiträume betreffend, Zeitraum mehr als zwölf Monate).

KLUGO Tipp:

Eine Abfindung zählt steuerrechtlich als außergewöhnliche Einkunft. Wenn sie innerhalb eines Kalenderjahres gezahlt wird, kannst du sie durch die Fünftelregelung in fünf Teile aufteilen, wodurch du Steuern sparen kannst.

Was fällt noch zusätzlich an?

Zusätzlich zur Einkommensteuer auf die Abfindung fallen weitere Abgaben, der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer, an.

Dazu gehören:

  • Solidaritätszuschlag: Dieser beträgt 5,5 % der auf die Abfindung entfallenden Lohnsteuer.

  • Kirchensteuer: Falls du Mitglied einer Kirche bist, beträgt die Kirchensteuer 9 % der auf die Abfindung entfallenden Lohnsteuer.

Auf Antrag kannst du einen (Teil-)Erlass der Kirchensteuer erwirken. Dies erfolgt durch einen formlosen Antrag beim Kirchensteueramt deiner Diözese bzw. bei der evangelischen Landeskirche. Es gibt keinen Anspruch auf den Erlass der Kirchensteuer, aber der Kirchensteuergläubiger, also die Kirche, entscheidet darüber. In vielen Fällen wird die Kirchensteuer jedoch um mindestens 50 % reduziert, wodurch du Steuern sparen kannst.

Den Antrag auf einen (Teil-)Erlass der Kirchensteuer kannst du auch noch Jahre später stellen. Allerdings musst du dann Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag nachzahlen, weil Kirchensteuer als Sonderausgabe abzugsfähig ist.

Abfindung versteuern: Mit wie viel Prozent wird eine Abfindung versteuert?

Eine Abfindung wird von Arbeitnehmern als volles Einkommen versteuert und muss in der Steuererklärung angegeben werden.

Wenn die Abfindung ermäßigt besteuert wird, wird sie in der Anlage N der Steuererklärung unter der Nummer 18 eingetragen. Zusätzlich müssen in den Ziffern 19 und 20 der Anlage N die Lohnsteuer, die Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag angegeben werden. 

Durch die korrekte Angabe in der Steuererklärung kannst du sicherstellen, dass du deine steuerlichen Verpflichtungen korrekt erfüllst und mögliche Steuervorteile optimal nutzen kannst.

Abfindung versteuern: die Fünftelregelung als steuerliche Entlastung?

Die Fünftelregelung bietet eine Steuerbegünstigung für außergewöhnliche Einkünfte, wie zum Beispiel Abfindungen. Dabei wird die Steuerlast nicht einmalig in voller Höhe dem Jahreseinkommen hinzugerechnet, sondern gleichmäßig auf fünf Jahre verteilt

Durch diese Verteilung erhöht sich das Einkommen nicht so stark, als würde die Abfindung komplett in einem Jahr berücksichtigt werden. Dies führt zu einem niedrigeren Steuersatz und einer insgesamt geringeren Steuerlast. Mit der Fünftelregelung zahlen Arbeitnehmer daher grundsätzlich weniger Steuern auf ihre Abfindung.

Fünftelregelung Abfindung: Wie erfolgt die Berechnung?

Die Berechnung der Fünftelregelung erfolgt in mehreren Schritten:

1.Ein Fünftel der Abfindung zum Jahreseinkommen hinzufügen:

Zunächst wird ein Fünftel des Abfindungsbetrags ermittelt und zum Jahresbruttoeinkommen des Arbeitnehmers hinzugerechnet. Dieser neue Gesamtbetrag dient als Grundlage für die Steuerberechnung.

Beispiel:

Jahresbruttoeinkommen: 50.000 Euro

Abfindung: 25.000 Euro

Ein Fünftel der Abfindung: 5.000 Euro

Neues Gesamteinkommen: 50.000 Euro + 5.000 Euro = 55.000 Euro

2.Einkommensteuer auf das erhöhte Gesamteinkommen berechnen:

Auf diesen neuen Gesamtbetrag (55.000 Euro) wird die Einkommensteuer berechnet.

3.Einkommensteuer ohne das Fünftel der Abfindung berechnen:

Anschließend wird die Einkommensteuer auf das ursprüngliche Jahreseinkommen ohne die Abfindung berechnet (also auf 50.000 Euro).

4.Differenz ermitteln und mit dem Faktor 5 multiplizieren:

Die Differenz zwischen der Steuer auf das erhöhte Gesamteinkommen (inklusive eines Fünftels der Abfindung) und der Steuer auf das ursprüngliche Einkommen wird ermittelt. Diese Differenz wird dann mit fünf multipliziert, um die zusätzliche Steuerlast durch die Abfindung zu berechnen.

Beispiel:

Steuer auf 55.000 Euro: 10.000 Euro (hypothetischer Wert)

Steuer auf 50.000 Euro: 8.000 Euro (hypothetischer Wert)

Differenz: 10.000 Euro - 8.000 Euro = 2.000 Euro

Multipliziert mit 5: 2.000 Euro * 5 = 10.000 Euro

5.Zusätzliche Steuer zur normalen Steuerlast hinzufügen:

Die berechnete zusätzliche Steuerlast (10.000 Euro) wird zur normalen Steuerlast auf das ursprüngliche Jahreseinkommen hinzugefügt. Dies ergibt die gesamte Steuerlast für das Jahr inklusive der Abfindung.

Beispiel:

Normale Steuer auf 50.000 Euro: 8.000 Euro

Zusätzliche Steuer durch Abfindung: 10.000 Euro

Gesamtsteuerlast: 8.000 Euro + 10.000 Euro = 18.000 Euro

Durch die Fünftelregelung wird die Steuerlast der Abfindung auf fünf Jahre verteilt, was zu einem insgesamt niedrigeren Steuersatz und damit zu einer geringeren Steuerzahlung führt, wenn man seine Abfindung versteuern muss. Die Fünftelregelung stellt somit eine erhebliche steuerliche Entlastung für Arbeitnehmer dar, die eine Abfindung erhalten.

KLUGO Tipp:

Am meisten profitieren Arbeitnehmer von der Fünftelregelung, die ein vergleichsweise geringes Einkommen haben, aber eine hohe Abfindung erhalten. Denn: Je geringer das Einkommen und je höher die Abfindung, desto größer der Einspar-Effekt.

Beispiel zur Berechnung der Steuern mit Fünftelregelung und ohne

Angenommen, ein Arbeitnehmer hat ein Jahresbruttoeinkommen von 30.000 Euro und erhält eine Abfindung von 50.000 Euro. 

Ohne Fünftelregelung:

  1. Gesamteinkommen: 30.000 Euro + 50.000 Euro = 80.000 Euro

  2. Angenommener Steuersatz für 80.000 Euro: 30 %

  3. Steuerlast: 80.000 Euro * 30 % = 24.000 Euro

  4. Demzufolge bleiben ohne Steuern 80.000 Euro – 24.000 Euro = 56.000 Euro

Mit Fünftelregelung:

  1. Ein Fünftel der Abfindung: 50.000 Euro / 5 = 10.000 Euro

  2. Neues Gesamteinkommen: 30.000 Euro + 10.000 Euro = 40.000 Euro

  3. Steuer auf 40.000 Euro: Angenommener Steuersatz 20 %, also 40.000 Euro * 20 % = 8.000 Euro

  4. Steuer auf 30.000 Euro: Angenommener Steuersatz 15 %, also 30.000 Euro * 15 % = 4.500 Euro

  5. Differenz: 8.000 Euro - 4.500 Euro = 3.500 Euro

  6. Multipliziert mit 5: 3.500 Euro * 5 = 17.500 Euro

  7. Gesamtsteuerlast: 4.500 Euro (auf 30.000 Euro) + 17.500 Euro = 22.000 Euro

  8. Demzufolge bleiben mit der Fünftelregelung auf das Jahr gerechnet 2000 Euro mehr übrig, also ca. 166 Euro monatlich.

Einsparung durch Fünftelregelung:

Ohne Fünftelregelung: 24.000 Euro

Mit Fünftelregelung: 22.000 Euro

Ersparnis: 24.000 Euro - 22.000 Euro = 2.000 Euro

Du möchtest errechnen, wie hoch deine Abfindung überhaupt ausfallen könnte? Dann nutze den KLUGO Abfindungsrechner. Mit dem KLUGO Einkommensteuerrechner kannst du die Höhe deiner Einkommensteuer berechnen.

Gelten die Steuerermäßigungen auch, wenn ich weiterhin den Dienstwagen oder die Werkswohnung nutze?

Ja, die Steuerermäßigungen gelten auch, wenn du nach einer Kündigung weiterhin den Dienstwagen oder die Werkswohnung deines ehemaligen Arbeitgebers nutzt.

Andere wesentliche Leistungen der Firma müssen jedoch vollständig versteuert werden. Dazu zählen beispielsweise Sachbezüge, Fortbildungsmaßnahmen, Versicherungsleistungen und Erholungsbeihilfen.

Wo beantrage ich die Fünftelregelung?

Du musst die Fünftelregelung nicht extra beantragen. Dein Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese bei der Auszahlung der Abfindung automatisch anzuwenden, sofern sie für dich einen steuerlichen Vorteil bringt. Auf deiner Gehaltsabrechnung kannst du überprüfen, ob die Fünftelregelung berücksichtigt wurde.

Sollte dein Arbeitgeber dies versehentlich nicht getan haben, ist die Steuerersparnis nicht verloren. Du kannst die Fünftelregelung über deine jährliche Einkommensteuererklärung nachträglich geltend machen und die Differenz zurückerhalten.

Wann kann ich die Fünftelregelung nicht anwenden?

Die Fünftelregelung kann nicht angewendet werden, wenn die Abfindung in Teilbeträgen oder über mehrere Jahre hinweg ausgezahlt wird. Laut Bundesfinanzhof (Urteil vom 13. Oktober 2015, IX R 46/14) ist die Anwendung der Fünftelregelung in solchen Fällen problematisch, es sei denn, die Teilzahlungen sind eindeutig als Haupt- und Nebenleistung erkennbar und die Nebenleistung ist verhältnismäßig gering.

Da dies immer von den individuellen Umständen abhängt, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert, um sicherzustellen, ob die Fünftelregelung in deinem Fall angewendet werden kann. Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte ist jederzeit gern für dich da. Du kannst uns jederzeit kontaktieren, um einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch zu vereinbaren.

Was ist, wenn mein Arbeitgeber eine Zahlung in Raten anbietet?

Wenn dein Arbeitgeber dir vorschlägt, die Abfindung in Raten zu zahlen, solltest du vorsichtig sein. Die steuerliche Begünstigung einer Abfindung gilt normalerweise nur, wenn sie in einer einzigen Zahlung erfolgt. In vielen Fällen könnte es jedoch steuerlich vorteilhafter sein, die Abfindung auf zwei Raten zu verteilen. Das liegt daran, dass du im nächsten Jahr oft weniger Einkommen hast, besonders wenn du keinen neuen Job gefunden hast. Dadurch fällt deine Steuerlast niedriger aus, da du von Freibeträgen wie dem Grundfreibetrag profitierst.

Der Bundesfinanzhof hat bereits entschieden, dass die Teilung der Abfindung akzeptabel ist (Urteil vom 11. November 2009, Az. IX R 1/09). Wenn die Abfindung aufgespalten wird, kann die Fünftelregelung jedoch nicht für alle Raten angewendet werden, es sei denn, weniger als zehn Prozent der Gesamtsumme werden auf das nächste Kalenderjahr verschoben. Das Finanzministerium hat diese 10-Prozent-Grenze akzeptiert und setzt damit ein arbeitnehmerfreundliches Urteil um (Schreiben vom 4. März 2016). Zuvor war es so, dass eine Teilrate höchstens fünf Prozent betragen durfte, um den Steuervorteil nicht zu gefährden (Urteil vom 13. Oktober 2015, Az. IX R 46/14).

Wie kann ich noch zusätzlich Steuern sparen?

Wenn du auf den Zeitpunkt achtest, zu dem die Abfindung ausgezahlt wird, kann das Einsparungen mit sich bringen. Da eine Abfindung als außerordentliches Einkommen betrachtet wird, unterliegt sie der vollen Einkommensteuer.

Wenn die Abfindung erst im folgenden Jahr ausgezahlt wird, kann das vorteilhaft sein. Insbesondere dann, wenn du keine sofortige Weiterbeschäftigung findest, da dein Gesamteinkommen innerhalb des Kalenderjahres dadurch sinkt. Das Ergebnis ist eine insgesamt niedrigere Steuerlast für das gesamte Jahr, basierend auf den Einkünften.

Was ist die Zusammenballung von Einkünften?

Um von der Fünftelregelung zu profitieren, müssen außergewöhnlich hohe Einkünfte vorliegen. Sie müssen zusammen mit der Abfindung höher sein als die Einkünfte, die durch die Fortführung des Arbeitsverhältnisses erzielt würden. Ein Beispiel hierfür ist Frau Petersen, die monatlich ein Bruttogehalt von 4.000 € verdient. Nach einer zehnjährigen Betriebszugehörigkeit wird sie aus betrieblichen Gründen zum März gekündigt und ihr wird eine Abfindung angeboten.

Frau Petersen berechnet eine ihr zustehende Abfindung in Höhe von 15.000 €. Zusammen ergibt sich ihr Gehalt und die Abfindung zu einem Betrag von 24.000 €. Wenn sie das ganze Jahr bei ihrem Arbeitgeber gearbeitet hätte, hätte ihr Bruttojahresgehalt 48.000 € betragen.

In diesem Fall liegt keine Zusammenballung von Einkünften und somit kein Anwendungsbereich der Fünftelregelung vor: Die Gesamteinkünfte von Frau Petersen, einschließlich der Abfindung, sind nicht höher als das Bruttojahresgehalt, das sie erhalten hätte, wenn sie ihr Arbeitsverhältnis fortgeführt hätte. Durch die Anwendung für Fünftelregelung würde sich also keine steuerliche Einsparung ergeben.

Abfindung nicht richtig versteuert Mache ich mich der Steuerhinterziehung strafbar?

Ja, wenn du deine Abfindung nicht korrekt versteuerst, kann dies als Steuerhinterziehung betrachtet werden. Abfindungen gelten als Einkommen und unterliegen daher der Einkommensteuer. Wenn du deine Abfindung nicht ordnungsgemäß in deiner Steuererklärung angibst oder versuchst, sie absichtlich zu verschleiern, um Steuern zu umgehen, verstößt du gegen Steuergesetze und machst dich der Steuerhinterziehung strafbar.

Steuerhinterziehung kann zu schweren rechtlichen Konsequenzen führen, einschließlich Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen. Es ist daher wichtig, deine Abfindung ordnungsgemäß zu versteuern und alle steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Wenn du unsicher bist, solltest du dich an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht wenden, um sicherzustellen, dass deine Steuerangelegenheiten korrekt behandelt werden.

Du brauchst rechtliche Unterstützung? So hilft dir ein Anwalt bei steuerlichen Problemen

Ein Fachanwalt für Steuerstrafrecht kann in vielerlei Hinsicht unterstützen, wenn es um die Anwendung der Fünftelregelung geht. Zum einen kann er dir dabei helfen, den Unterschied zwischen einer normalen Versteuerung und der Versteuerung unter Anwendung der Fünftelregelung zu berechnen. Dies ist besonders dann nützlich, wenn deine finanzielle Situation komplex ist oder du unsicher bist, welche Methode für dich vorteilhafter ist.

Des Weiteren kann ein Anwalt prüfen, ob deine Abfindung korrekt berechnet wurde und ob alle steuerlichen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden. Wenn du das Gefühl hast, dass dir unrecht geschehen ist oder dass du eine höhere Abfindung hättest erhalten sollen, kontaktiere jetzt einen KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperten, um deine rechtlichen Möglichkeiten prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten zu lassen.

Über unsere Autoren Nina Haussmann

Nina Haussmann ist seit 2016 freiberufliche Texterin, Ghostwriterin und Lektorin. Mit einem Bachelor-Abschluss in Germanistik und Politikwissenschaften und einem Master-Abschluss in Deutscher Literatur hat sie nicht nur ein fundiertes Wissen über die Feinheiten der deutschen Sprache, sondern auch die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich aufzubereiten. Hauptsächlich schreibt sie Texte im juristischen Bereich, vorwiegend zum Thema Erbrecht, und Ratgebercontent. So unterstützt sie auch die KLUGO-Redaktion seit Anfang 2020 regelmäßig mit Blog- und Contentbeiträgen.

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