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Darf man in einem Ferienhaus dauerhaft wohnen
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Darf man in einem Ferienhaus dauerhaft wohnen?

Laut § 10 Baunutzungsverordnung gibt es in Deutschland sogenannte Wochenendhausgebiete, also Sondergebiete, die der Erholung dienen und von den Gemeinden mittels Bebauungsplans ausgewiesen werden können. Das dauerhafte Wohnen in einem solchen Wochenendhausgebiet ist in der Regel nicht gestattet. Erfahren Sie hier alles Wichtige zum dauerhaften Wohnen im Wochenendhaus, zum Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts und zu geltenden Ausnahmen.

Das Wichtigste in Kürze

  • In Deutschland gibt es spezielle Wochenendhausgebiete, die der Erholung dienen.
  • Es ist nicht erlaubt, in einem Ferienhaus, das in einem Wochenendhausgebiet gelegen ist, dauerhaft zu wohnen.
  • Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Grundsatzurteil vom 11.7.2013 verfügt, das dauerhafte Wohnen in einem Wochenendhausgebiet sei nicht zulässig.
  • Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht im konkreten Fall Ausnahmen für bereits dauerhaft bewohnte Gebäude verfügt.

Darf man in einer Ferienwohnung dauerhaft wohnen?

Das Wohnen in einer Ferienwohnung oder in einem Wochenendhaus ist dauerhaft nicht gestattet. Denn laut Baunutzungsverordnung dienen Ferienwohnungen und Wochenendhäuser nur zum vorübergehenden Wohnen in den Ferien oder der Freizeit und dürfen daher nicht als dauerhafter Wohnsitz genutzt werden.

Wochenendhausgebiete befinden sich häufig landschaftlich reizvoll gelegen, verfügen aber meist über eine bewusst nicht so gut ausgebaute Infrastruktur. Häufig werden Wochenendhausgebiete aber im Laufe der Zeit zu normalen Wohngebieten umgewandelt. Solche Umwandlungen führen jedoch meist in verschiedenen Richtungen zu Streitigkeiten und Problemen – sowohl mit den Bauaufsichtsbehörden als auch mit Nachbarn, die ihr Wochenendhausgebiet häufig nicht zugunsten eines normalen Wohngebietes aufgeben möchten. Bei Fragen und Problemen zum Thema ist ein Anwalt für Baurecht der richtige Ansprechpartner für Sie.

Das Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts

Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Grundsatzurteil vom 11.7.2013, Az. 4 CN 7.12 entschieden, das dauerhafte Wohnen in einem Wochenendhausgebiet sei nicht zulässig. In dem konkreten Fall ging es um ein Wochenendhausgebiet, in dem sich aber auch einige zum dauerhaften Wohnen genutzte Gebäude befinden.

Das Bundesverwaltungsgericht ist der Auffassung, dass in dem Wochenendhausgebiet nicht beliebige Nutzungsarten zugelassen werden könnten, sondern das Freizeitwohnen im Vordergrund stünde. Allerdings sieht das Bundesverwaltungsgericht Ausnahmen für die bereits dauerhaft bewohnten Gebäude vor.

Das heißt konkret: Die Gebäude, für die im Bebauungsplan von Anfang an eine Ausnahme hinsichtlich des dauerhaften Bewohnens vorgesehen war, dürfen weiterhin dauerhaft bewohnt werden. Allerdings müssen die dauerhaft bewohnten Häuser sich so in das Gesamtgefüge des Gebiets einfügen, dass der Erholungszweck das Erscheinungsbild des Gebietes hauptsächlich prägt.

Wochenendhaus mit Dauerwohnrecht – geht das?

Trotz der geltenden Regelungen fragen sich viele Besitzer eines Wochenendhauses, ob sie nicht doch dauerhaft in ihrem eigentlichen Feriendomizil wohnen können. Das geht aber grundsätzlich nur, wenn das Wochenendhausgebiet mittels Aufstellung eines Bebauungsplans in ein allgemeines Wohngebiet umgewandelt wird oder wenn von vornherein Ausnahmen für bestimmte Häuser vorgesehen waren.

Es muss grundsätzlich darauf geachtet werden, dass kein Mischgebiet aus Wochenendhäusern und zu normalen Wohnzwecken genutzten Häusern entsteht.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Wenn Sie ein Wochenendhaus besitzen, das Sie gern dauerhaft bewohnen möchten, müssen Sie vorab klären, ob sich Ihr Wochenendhaus in einem Sondergebiet befindet, das zu Erholungszwecken dient. Ist dies der Fall, darf Ihr Wochenendhaus höchstwahrscheinlich nicht zu Dauerwohnzwecken genutzt werden.

Um ganz sicherzugehen, dass Sie alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Ihren Traum vom Wohnen im Ferienhaus umzusetzen, empfehlen wir Ihnen, eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu einem unserer KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten für Baurecht auf und vereinbaren einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.