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Einstweilige Verfügung beantragen: So gehen Sie vor

STAND 18.01.2024 | LESEZEIT 3 MIN

Wenn Sie vorläufigen Rechtsschutz benötigen, weil zum Beispiel Ihre Sicherheit oder finanzielle Existenz gefährdet ist, können Sie eine einstweilige Verfügung beantragen. Damit das Gericht Ihrem Antrag stattgibt, müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. In diesem Beitrag können Sie nachlesen, welche Gründe eine einstweilige Verfügung rechtfertigen und wie Sie am besten vorgehen, wenn Sie eine einstweilige Verfügung beantragen möchten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gibt es verschiedene Gründe, beispielsweise häusliche Gewalt, Ehrverletzungen, Stalking oder die Verletzung von Vertragsvereinbarungen.
  • Eine einstweilige Verfügung kann immer nur dann erlassen werden, wenn eine sofortige Entscheidung notwendig ist und nicht auf ein Gerichtsverfahren gewartet werden kann.
  • Wirksam wird eine einstweilige Verfügung mit der Zustellung beim Antragsgegner.
  • Die Kosten für eine einstweilige Verfügung setzen sich aus Anwalts- und Gerichtskosten zusammen und sind vom Streitwert abhängig.
  • Die Dauer der Gültigkeit der einstweiligen Verfügung wird bei Erlassung festgelegt, allerdings können einstweilige Verfügungen bei Bedarf verlängert werden.

Welche Voraussetzungen müssen für eine einstweilige Verfügung gegeben sein?

Es müssen folgende Bedingungen erfüllt sein, damit ein Gericht eine einstweilige Verfügung erlassen kann:

  • Eine einstweilige Verfügung wird in der Regel nur erlassen, wenn eine sofortige Entscheidung erforderlich ist, um schwerwiegende Nachteile zu verhindern.
  • Der Antragsteller muss glaubhaft machen, dass er einen Anspruch auf die einstweilige Verfügung hat. Das bedeutet, dass er plausible Gründe und Beweise vorlegen muss, die die Notwendigkeit der Verfügung deutlich machen.
  • Es muss eine Wiederholungsgefahr bestehen. Eine einstweilige Verfügung soll nicht nur vergangenes Fehlverhalten sanktionieren, sondern auch zukünftigen Schaden verhindern.
  • Es muss unverhältnismäßig sein, auf den Ausgang eines regulären Gerichtsverfahrens zu warten. Die einstweilige Verfügung dient dazu, vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren.
  • Der Antragsteller muss schutzwürdige Interessen haben, die durch die einstweilige Verfügung geschützt werden sollen. Es muss eine Gefahr bestehen, dass diese Interessen ohne die einstweilige Verfügung beeinträchtigt werden.

Was für Gründe gibt es für eine einstweilige Verfügung?

Es gibt verschiedene Gründe, die den vorläufigen Rechtsschutz durch eine einstweilige Verfügung nötig machen. Die häufigsten Gründe für die Beantragung einer einstweiligen Verfügung sind unter anderem folgende:

  1. Bedrohung und Belästigung: Wenn Sie sich von jemandem unmittelbar bedroht fühlen oder wenn Ihr Wohlbefinden ernsthaft gefährdet ist, haben Sie die Möglichkeit, eine einstweilige Verfügung zu beantragen.
  2. Stalking: Falls Sie Opfer von Stalking geworden sind und sich vor dem Stalker schützen möchten, besteht die Option, eine einstweilige Verfügung zu erwirken, um zu verhindern, dass sich diese Person Ihnen nähert oder Sie anderweitig belästigt.
  3. Häusliche Gewalt: Wenn Sie Opfer häuslicher Gewalt sind und Schutz vor einem gewalttätigen Partner suchen, steht Ihnen die Möglichkeit offen, eine einstweilige Verfügung zu beantragen.
  4. Ehrverletzung: Bei Fällen von Rufschädigung oder Verleumdung können Sie eine einstweilige Verfügung beantragen, um die Verbreitung falscher oder beleidigender Äußerungen zu stoppen.
  5. Verletzung von Immaterialgüterrechten: Sollten Ihre Urheberrechte, Markenrechte oder andere Immaterialgüterrechte verletzt werden, besteht die Option, eine einstweilige Verfügung zu beantragen, um weiteren Missbrauch zu unterbinden.
  6. Verletzung von Vertragsvereinbarungen: Falls eine Partei gegen vertragliche Vereinbarungen verstößt und dies zu schwerwiegenden, unmittelbaren Schäden führt, könnte eine einstweilige Verfügung angebracht sein.
  7. Verletzung von Persönlichkeitsrechten: Bei Verletzung Ihrer Privatsphäre oder anderer Persönlichkeitsrechte haben Sie die Möglichkeit, eine einstweilige Verfügung zu beantragen.

Wie und wo beantragt man eine einstweilige Verfügung?

In Deutschland kann eine einstweilige Verfügung aus verschiedenen Gründen beantragt werden, zum Beispiel bei Bedrohung, Belästigung oder anderen rechtlichen Streitigkeiten, § 938 ZPO. Wenn Sie eine einstweilige Verfügung beantragen möchten, empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen und Ihre spezifische Situation mit diesem zunächst zu besprechen.

Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, zu ermitteln, ob eine einstweilige Verfügung in Ihrem Fall angebracht ist. Gemeinsam mit Ihrem Anwalt müssen Sie dann einen Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung vorbereiten. Dieser Antrag sollte alle relevanten Tatsachen und Gründe für die Notwendigkeit der Verfügung enthalten und muss dann beim zuständigen Gericht eingereicht werden.

Nach der Einreichung des Antrags wird das Gericht in den meisten Fällen eine mündliche Verhandlung anberaumen. Während dieser Anhörung haben die beteiligten Parteien die Gelegenheit, ihre Positionen vor Gericht darzulegen. Letztendlich wird das Gericht nach der Anhörung eine Entscheidung darüber treffen, ob die einstweilige Verfügung erlassen wird oder nicht.

Wichtig: In Ausnahmefällen kann das Gericht dem Antrag auch stattgeben, ohne vorher eine mündliche Verhandlung einzuberufen. Zudem ist es auch möglich, direkt zum Gericht zu gehen, wenn Sie eine einstweilige Verfügung erwirken möchten. Den Antrag stellen Sie dann direkt beim Gericht. An wen Sie sich wenden müssen, können Sie bei dem für Sie zuständigen Gericht erfragen. In der Regel ist das Gericht an Ihrem Wohnort für Sie zuständig, § 13 ZPO.

Kann ich eine einstweilige Verfügung online beantragen?

Es ist bei den meisten Gerichten möglich, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung online einzureichen. Um sicherzugehen, sollten Sie sich aber vorab bei dem für Sie zuständigen Gericht informieren bzw. einen Anwalt hinzuziehen, der Sie unterstützen und beraten kann. Je nach Anlass für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist beispielsweise ein Anwalt für Strafrecht der richtige Ansprechpartner für Sie.

Wie wird eine einstweilige Verfügung wirksam?

Die Wirksamkeit einer einstweiligen Verfügung tritt in der Regel ein, sobald das zuständige Gericht diese offiziell erlässt und die Verfügung dem Antragsgegner zugestellt wird. Die Zustellung erfolgt durch einen Gerichtsvollzieher oder einen anderen befugten Vertreter.

Ab diesem Zeitpunkt ist der Antragsgegner rechtlich verpflichtet, sich an die in der Verfügung festgelegten Anordnungen zu halten. Die Wirksamkeit bleibt bis zu einer möglichen Aufhebung durch das Gericht oder bis zum Ende der festgelegten Frist erhalten.

Welche Fristen sind bei einer einstweiligen Verfügung zu beachten?

Die Fristen einer einstweiligen Verfügung können variieren. In der Regel wird die Dauer der einstweiligen Verfügung bei ihrer Erlassung festgelegt. Nach Ablauf der festgelegten Frist verliert die Verfügung automatisch ihre Gültigkeit.

Bei Bedarf kann der Antragsteller eine Verlängerung beantragen, wenn die Gefahr oder der Schaden weiterhin besteht. Außerdem kann eine einstweilige Verfügung vor Ablauf der Frist aufgehoben werden, wenn die jeweilige Gefahr nicht mehr besteht.

Wie hoch sind die Kosten bei einer einstweiligen Verfügung?

Die Kosten für eine einstweilige Verfügung variieren von Fall zu Fall, weil sie vom sogenannten Streitwert abhängig sind. Im Allgemeinen setzen sich die Kosten aus den Gerichtsgebühren und Anwaltskosten zusammen – sofern Sie einen Anwalt hinzuziehen. Wenn der einstweiligen Verfügung stattgegeben wird, muss der Antragsgegner die Kosten in der Regel tragen. Wird der Antrag abgelehnt, ist es üblich, dass der Antragssteller für die Kosten aufkommt.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt bei Einstweiliger Verfügung weiter

Wenn Sie eine einstweilige Verfügung erhalten haben oder eine einstweilige Verfügung erwirken möchten, kann Sie einer unserer erfahrenen KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten in vielerlei Hinsicht unterstützen:

  • Beweissammlung
  • Antragsformulierung
  • Einreichung des Antrags bei Gericht
  • Rechtliche Beratung
  • Antrag auf Verlängerung der einstweiligen Verfügung usw.

Kontaktieren Sie uns jetzt und vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch, in dessen Rahmen Sie gemeinsam mit unseren Rechtsexperten evaluieren können, wie das weitere Vorgehen in Ihrem individuellen Fall am besten aussehen sollte.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.