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Europäische Sammelklage: So profitieren Verbraucher von der neuen Klagemöglichkeit

Die europäische Sammelklage soll es Verbrauchern erleichtern, Schadensersatzansprüche gegen Großkonzerne durchzusetzen. Ist eine Vielzahl an Verbrauchern betroffen, ist in Deutschland die Musterfeststellungsklage das Mittel der Wahl – aktuell zum Beispiel im Dieselskandal. Sie setzt aber voraus, dass eine Verbraucherorganisation auf Unterlassung klagt. Die EU-Sammelklage geht in ihren Möglichkeiten über die nationale Regelung in Deutschland hinaus.

Europäische Sammelklage: Das Rechtsinstrument, um Verbraucher zu schützen

Auf europäischer Ebene steht Verbrauchern in Zukunft das Rechtsinstrument der europäischen Sammelklage zur Verfügung. Grundlage dafür ist ein Gesetzesbeschluss des EU-Parlaments. Im Vordergrund steht dabei die Möglichkeit für Verbraucher, Schadensersatzsprüche gegen Großkonzerne durchzusetzen. Prominentes Beispiel für eine derartige Sammelklage ist auf nationaler Ebene die Musterfeststellungsklage gegen den VW-Konzern im Rahmen des Dieselskandals. Mit einem länderübergreifenden Instrument sollen Verbraucher auch über die nationalen Grenzen hinaus europaweit zu ihrem Recht kommen.

Ab wann können Verbraucher die europäische Sammelklage für sich nutzen?

Europaweite Sammelklagen sind ab 2023 in 27 Mitgliedsstaaten möglich. Die EU-Mitgliedsländer haben somit zwei Jahre Zeit, um die Regelung in nationales Recht umzuwandeln. Erst nach weiteren sechs Monaten treten die neuen Vorgaben dann in Kraft – für Verbraucher also alles andere als eine Schnellschusslösung.

Was ändert sich durch die EU-Sammelklage für deutsche Verbraucher?

Bisher konnten deutsche Verbraucher im Rahmen der Musterfeststellungsklage nach § 606 Absatz (1) der Zivilprozessordnung (kurz: ZPO) ihre Rechte gegenüber Großkonzernen geltend machen, wenn sie dabei durch klagebefugte Verbände vertreten werden und bei Einreichung der Klage mindestens zehn geschädigte Verbraucher vorliegen.

Durch die Möglichkeit zur europäischen Sammelklage bekommen Verbraucher nun die Chance ihre Rechte besser geltend zu machen. Auch hierbei ist allerdings die Mitwirkung von Verbraucherverbänden bzw. öffentlichen Stellen erforderlich. Nach dem Willen des EU-Parlaments soll durch die EU-Sammelklage ein schlankeres Verfahren gewährleistet werden sowie die automatische Erfassung von allen Betroffenen. Im Gegensatz zur Musterfeststellungsklage im Rahmen der ZPO ist es dabei auch nicht mehr notwendig, dass sich Betroffene vorab in sogenannte Klageregister eintragen müssen. Ziel ist dabei die Beschleunigung der einzelnen Prozessabschnitte und eine schnellere Entschädigung der betroffenen Verbraucher.

Warum ist die EU-Sammelklage so wichtig?

Besonders dann, wenn ein Unternehmen bzw. Großkonzern nicht im eigenen Heimatland verortet ist, war es für Verbraucher bisher nicht möglich, europaweit gemeinsam gegen Betrügereien oder andere Schädigungen vorzugehen. Dies gehört ab 2023 der Vergangenheit an.

Kritiker sehen aber weniger den Verbraucherschutz im Vordergrund als die Möglichkeit einer missbräuchlichen Anwendung des Verfahrens. Hier soll es vor allem darum gehen, einen regelrechten Klagetourismus zu verhindern – dieser könnte sich beispielsweise daraus ergeben, dass Klagen in dem EU-Mitgliedsland eröffnet werden, in dem die Anforderungen an die klageberechtigten Verbraucherverbände nicht ganz so schwierig zu erfüllen sind.

Wichtig zu wissen: Bei der europäischen Sammelklage ist der Weg vor die Gerichte nicht vollkommen risikofrei. Wird der Prozess verloren, gehen die Kosten in Gänze auf die unterlegenen Kläger über – inklusive der Gerichtskosten. Auch dadurch soll einer Klageindustrie wie in den USA ein Riegel vorgeschoben werden.

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