So stellst du Strafanzeige und Strafantrag Exhibitionistische Handlungen gemäß § 183 StGB
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Exhibitionistische Handlungen können für Betroffene sehr belastend sein und ein Gefühl der Hilflosigkeit auslösen. Wenn du Opfer einer solchen Tat geworden bist, ist es daher umso wichtiger zu wissen, dass du Möglichkeiten hast, dich zu wehren. In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige über exhibitionistische Handlungen nach § 183 StGB, wie du Strafanzeige und Strafantrag stellen kannst und welche Unterstützung dir zur Verfügung steht.
Exhibitionistische Handlungen anzeigen Das Wichtigste in Kürze
Exhibitionistische Handlungen sind nach § 183 StGB strafbar und können mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet werden.
Für eine Strafbarkeit muss eine andere Person durch die exhibitionistische Handlung belästigt worden sein.
Die Tat wird in der Regel nur auf Antrag verfolgt, daher ist es wichtig, dass du als Opfer Strafanzeige und Strafantrag stellst.
Bei exhibitionistischen Handlungen vor Kindern drohen deutlich höhere Strafen nach § 176a StGB.
Ein Fachanwalt für Strafrecht kann dich bei der rechtlichen Durchsetzung deiner Interessen unterstützen.
Was sind exhibitionistische Handlungen?
Exhibitionistische Handlungen im Sinne des § 183 StGB liegen vor, wenn ein Mann seine Genitalien vor anderen Personen entblößt, um sich dadurch sexuell zu erregen oder zu befriedigen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Täter tatsächlich erregt war - entscheidend ist die Absicht, sich durch die Entblößung sexuell zu stimulieren.
Wichtig zu wissen: Nach dem Gesetz können nur Männer Täter einer exhibitionistischen Handlung sein. Frauen können sich zwar ebenfalls strafbar machen, wenn sie sich in der Öffentlichkeit entblößen, allerdings fällt dies unter den Tatbestand der Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a StGB).
Typische Beispiele für exhibitionistische Handlungen sind:
Das Öffnen des Mantels, um die Genitalien zu zeigen
Masturbieren in der Öffentlichkeit
Entblößen der Genitalien vor Fremden im Park oder in öffentlichen Verkehrsmitteln
Wann wird Exhibitionismus bestraft?
Damit exhibitionistische Handlungen nach § 183 StGB strafbar sind, müssen bestimmte Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sein:
Der Täter muss männlich sein.
Er muss eine exhibitionistische Handlung vornehmen, also seine Genitalien entblößen.
Durch die Handlung muss eine andere Person belästigt werden.
Der Täter muss vorsätzlich handeln, also wissen und wollen, dass er jemanden durch seine Handlung belästigt.
Die Belästigung setzt voraus, dass die betroffene Person die Handlung als unangenehm empfindet.
Es reicht nicht aus, wenn jemand die Entblößung lediglich wahrnimmt, ohne sich dadurch gestört zu fühlen.
Wichtig!
Damit es zu einer Strafverfolgung kommt, musst du als Opfer in der Regel Strafanzeige und Strafantrag stellen. Die Polizei und Staatsanwaltschaft werden nur dann von sich aus tätig, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, etwa bei Wiederholungstätern oder besonders schweren Fällen. Du hast Fragen? Dann nimm eine Beratung bei einem erfahrenen Anwalt für Strafrecht in Anspruch.
Welche Strafen drohen für exhibitionistische Handlungen?
Exhibitionistische Handlungen nach § 183 StGB werden mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Die genaue Höhe der Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Schwere der Tat, möglichen Vorstrafen des Täters und den Auswirkungen auf das Opfer.
Deutlich härter bestraft werden exhibitionistische Handlungen vor Kindern. Diese fallen unter den Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt (§ 176a StGB). Solche exhibitionistischen Handlungen können mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden. Der Gesetzgeber stuft solche Taten als besonders schwerwiegend ein, da Kinder durch derartige Erlebnisse nachhaltig traumatisiert werden können.
Was kann ich tun, wenn ich Opfer exhibitionistischer Handlungen werde?
Wenn du Opfer einer exhibitionistischen Handlung geworden bist, ist es wichtig, dass du die Tat anzeigst.
Dabei gehst du am besten wie folgt vor:
Bewahre Ruhe und bringe dich in Sicherheit: Entferne dich vom Tatort und suche, wenn möglich, die Nähe anderer Menschen.
Merke dir so viele Details wie möglich: Präge dir das Aussehen des Täters ein, seine Kleidung, besondere Merkmale und die genaue Uhrzeit und den Ort des Vorfalls.
Informiere umgehend die Polizei: Du kannst den Notruf 110 wählen oder direkt zur nächsten Polizeidienststelle gehen.
Erstatte Strafanzeige: Dies kannst du bei jeder Polizeidienststelle oder direkt bei der Staatsanwaltschaft mündlich oder schriftlich tun.
Stelle einen Strafantrag: Dieser ist nötig, damit die Tat verfolgt wird. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach der Tat gestellt werden.
Suche dir Unterstützung: Sprich mit Vertrauenspersonen über das Erlebte und scheue dich nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn du dich belastet fühlst.
Dokumentiere alles: Schreibe deine Erinnerungen an den Vorfall auf und bewahre alle Unterlagen im Zusammenhang mit der Anzeige sorgfältig auf.
Wichtig!
Es ist vollkommen verständlich, wenn du dich als Opfer von Exhibitionismus unsicher fühlst oder Bedenken hast, den Vorfall zu melden. Doch auch, wenn es dir unangenehm sein mag, über den Vorfall zu sprechen, ist eine Anzeige wichtig. Denn nur dann können die Behörden tätig werden und möglicherweise weitere Taten verhindern. Exhibitionismus ist in Deutschland strafbar und wird vom Gesetzgeber ernst genommen. Durch eine Anzeige kannst du dazu beitragen, dass der Täter zur Rechenschaft gezogen wird.
So hilft dir ein KLUGO Partner-Anwalt weiter
Unsere erfahrenen Partner-Anwälte und Rechtsexperten für Strafrecht können dir helfen und dich bei allen rechtlichen Schritten unterstützen, wenn du Opfer exhibitionistischer Handlungen geworden bist. Sie können dich nicht nur umfassend beraten und dich bei der Strafanzeige bzw. dem Strafantrag unterstützen, sondern auch deine Interessen gegenüber der Polizei und vor Gericht vertreten.
Durch die professionelle Unterstützung eines Anwalts kannst du sicher sein, dass deine Rechte gewahrt werden. Gerade bei einem so sensiblen Thema wie exhibitionistischen Handlungen kann es sehr entlastend sein, einen erfahrenen Experten an deiner Seite zu haben.
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