Falschlieferung
THEMEN

Falschlieferung erhalten? - Was Sie tun sollten

STAND 12.10.2022 | LESEZEIT 2 MIN

Endlich ist die lang erwartete Lieferung da und dann das: Es wurde eine falsche Ware geliefert. Erfahren Sie hier, wie sich Käufer und Verkäufer bei einer Falschlieferung verhalten sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Versehentliche Falschlieferung: Verkäufer hat das Recht auf Rücktransport auf eigene Kosten.
  • Beabsichtige Falschlieferung: Käufer darf die Falschlieferung bei Gefallen behalten, bezahlt jedoch die eigentlich bestellte Ware ohne eventuellen Aufpreis.
  • Ist eine Klärung zwischen beiden Parteien nicht möglich, lassen Sie sich von einem Anwalt für Vertragsrecht beraten.

Wie sollten sich Käufer bei einer Falschlieferung verhalten?

Es wird eine Ware bestellt – es kommt aber eine andere an. Ein klassischer Fall einer Falschlieferung. Ob es das komplett falsche Produkt ist, es die falsche Größe oder eine andere Farbe hat als gewünscht, spielt zunächst keine Rolle. Käufer haben nun oftmals die Frage: Was mache ich mit der Falschlieferung? Schicke ich sie zurück oder darf ich die Falschlieferung behalten, weil sie mir eigentlich ganz gut gefällt? Zunächst einmal ist es wichtig, mit dem Verkäufer in Kontakt zu treten, um die Falschlieferung zu melden. Das weitere Vorgehen hängt davon ab, ob die Falschlieferung bewusst oder versehentlich erfolgte.

Welche Rechte hat der Käufer bei einer Falschlieferung?

Wird eine falsche Ware geliefert, liegt ein Sachmangel vor. Denn: Wer ein rotes Smartphone bestellt hat, der sollte auch ein rotes Smartphone erhalten. Deshalb spielt es für den Käufer keine Rolle, warum die Ware falsch geliefert wurde. Er hat einen Anspruch darauf, die gewünschte Ware geliefert zu bekommen. Ist dies nicht möglich, erhält der Käufer sein Geld zurück. Die Falschlieferung muss der Verkäufer auf eigene Kosten zurücknehmen.

Welche Rechte hat der Verkäufer bei einer Falschlieferung?

Ob der Käufer die Falschlieferung behalten darf und wann ein Verkäufer die Rückgabe verlangen darf, hängt ganz entscheidend von den Umständen ab.

Wurde die Lieferung absichtlich falsch geliefert?

Die gewünschte Ware ist ausverkauft, deshalb entscheidet sich der Verkäufer dafür, dem Kunden eine höherwertige, vorrätige Ware zu schicken. Das kann er tun, aber er hat bei einer solchen absichtlichen Falschlieferung keinen Anspruch auf Herausgabe. In § 241a BGB ist geregelt, dass der Käufer nur den Preis für die eigentlich bestellte Ware bezahlen muss. Erhält er also ein Smartphone, das statt 300 Euro 1000 Euro wert ist, muss er lediglich 300 Euro zahlen.

Wurde die Lieferung versehentlich falsch geliefert?

Erfolgte die Falschlieferung jedoch aus Versehen, dann hat der Verkäufer ein Recht auf Rückgabe. Das gilt auch für den Fall, dass der Käufer die Falschlieferung gern behalten möchte. Der Verkäufer muss allerdings die Kosten für den Rücktransport und benötigte Verpackungsmaterialien tragen. Dabei ist anhand des Warenwertes abzuwägen, ob sich ein Rücktransport finanziell lohnt.

Sind Sie als Käufer oder Verkäufer mit einer Falschlieferung konfrontiert und möchten gern wissen, wie Sie in Ihrer individuellen Situation vorgehen sollen? Dann führen Sie ein unverbindliches Erstgespräch mit einem KLUGO Partner-Anwalt für Vertragsrecht.

Sie haben eine Rechtsfrage?

Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.