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Hate Speech: Was kann man dagegen tun?

STAND 20.11.2023 | LESEZEIT 3 MIN

Hass kann sich im Netz unkontrolliert verbreiten. Dafür verantwortlich sind neben der Anonymität und Schnelllebigkeit der Verbreitung auch die mangelnde Selbstregulierung der Plattformen und die Entstehung von Filterblasen. Ein neues Gesetz soll nun einen rechtlichen Rahmen für die Bekämpfung von Hatespeech im digitalen Raum schaffen. Wie Sie gegen Hatespeech vorgehen können und was das neue Gesetz bringen soll, können Sie hier nachlesen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Hatespeech bezeichnet die verbale, schriftliche oder bildliche Verbreitung von Äußerungen, die Hass verbreiten oder bestimmte Personengruppen diskriminieren.
  • Hatespeech kann sowohl online als auch offline erfolgen.
  • Ein neuer Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Netz soll dafür sorgen, dass Verbreiter von Hassreden zur Verantwortung gezogen werden können.
  • Wenn Sie selbst Opfer von Hatespeech werden, sollten Sie Anzeige bei der Polizei erstatten und den Vorfall bei der jeweiligen Plattform melden.

Was ist Hate Speech?

Der Begriff Hatespeech bezieht sich vor allem auf sprachliche Äußerungen, die Hass, Gewalt oder Diskriminierung gegenüber bestimmten Personen oder Gruppen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, Religion, Geschlecht, sexuellen Orientierung, Behinderung oder anderen Merkmalen fördern oder provozieren. Vor allem im Internet und den sozialen Medien ist Hatespeech ein Problem, weil die Verantwortlichen oft nicht ohne weiteres ausfindig gemacht und zur Rechenschaft gezogen werden können.

Sie sind Opfer von Hatespeech geworden? Ein Anwalt für Strafrecht kann Ihnen helfen, rechtliche Schritte einzuleiten.

Welche Formen von Hate Speech gibt es?

Hatespeech kann online und offline verschiedene Formen annehmen. Oft treten diese Formen nicht einzeln, sondern kombiniert auf. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über mögliche Varianten von Hatespeech.

Verbales Hate Speech

Unter verbales Hatespeech fallen mündliche Äußerungen, die Hass oder Diskriminierung fördern. Diese Äußerungen können beleidigende Sprache, Beschimpfungen, Drohungen oder Schimpfwörter gegenüber bestimmten Gruppen oder Personen umfassen.

Schriftliches Hate Speech

Schriftliches Hatespeech bezieht sich auf schriftliche Ausdrucksformen, also Hatespeech in Textform. Dazu gehören beispielsweise beleidigende Kommentare, diskriminierende Artikel, Briefe oder Beiträge in sozialen Medien.

Bildliches Hate Speech

Hatespeech kann auch in Form von Bildern oder Grafiken auftreten, die Hass oder Diskriminierung gegenüber bestimmten Gruppen vermitteln. Dies können beispielsweise rassistische Zeichnungen als auch manipulierte Bilder sein.

Online Hate Speech

Mit der Zunahme der Internetnutzung hat sich Hatespeech auch auf Online-Plattformen verbreitet. Vor allem Hasskommentare in sozialen Medien, diskriminierende Beiträge in Foren oder beleidigende Inhalte in Online-Chats enthalten häufig Hatespeech.

Religiöses Hate Speech

Hatespeech kann sich auch gegen bestimmte religiöse Gruppen oder Praktiken richten. Dies kann in Form von verbalen Angriffen, schriftlichen Äußerungen oder anderen Ausdrucksformen geschehen.

Homophobes oder transphobes Hate Speech

Diskriminierende Äußerungen gegenüber Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität fallen ebenfalls unter Hatespeech.

Was kann ich gegen Hate Speech unternehmen?

Wenn Sie Opfer von Hatespeech geworden sind, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, die Sie ergreifen können:

  • Meldung bei der jeweiligen Plattform: Wenn Hatespeech online auf einer sozialen Plattform, in Foren oder in Kommentaren auftritt, kann die Meldung des entsprechenden Inhalts an die Plattform selbst der erste Schritt sein. Die meisten Plattformen haben Richtlinien gegen Hatespeech und bieten Mechanismen zur Meldung von unangemessenem Verhalten.
  • Anzeige bei der Polizei: In einigen Fällen, insbesondere wenn es sich um bedrohliche oder strafbare Äußerungen handelt, kann eine Anzeige bei der Polizei sinnvoll sein. Eine Anzeige bei der Polizei ist vor allem dann wichtig, wenn Hatespeech mit konkreten Drohungen oder Aufrufen zu Gewalt verbunden ist.
  • Zentrale Ansprechstellen für Cybercrime: In Deutschland gibt es Zentralen für Cyberkriminalität, die sich mit Online-Verbrechen, einschließlich Hatespeech im Internet, befassen.

Grundsätzlich spielt im Kampf gegen Hatespeech im Netz Prävention eine wichtige Rolle. Achten Sie darauf, Ihr Bewusstsein für die schädlichen Auswirkungen von Hatespeech zu schärfen und selbst immer eine Kultur der Akzeptanz und des Respekts zu fördern, wenn Sie online unterwegs sind.

Hassposting im Internet: Ist das strafbar?

Was offline strafbar ist, ist auch online strafbar. Wer im Netz also Äußerungen trifft oder Bilder postet, die den Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB) oder üblen Nachrede (§ 186 StGB)erfüllen, macht sich strafbar. Vor allem bei anonymer Hasskriminalität ist es allerdings äußerst schwierig, die Verantwortlichen ausfindig zu machen und zur Rechenschaft zu ziehen.

Um dem Problem von Hassposting und digitaler Gewalt so gut es geht Einhalt zu gebieten, ist seit dem 1. Oktober 2017 das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft. Das NetzDG sieht vor, dass gewinnorientierte soziale Netzwerke wie beispielsweise Facebook dazu verpflichtet sind, strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde von der Plattform zu entfernen. Wird diese Vorgabe nicht eingehalten, können hohe Bußgelder verhängt werden.

Bisher gibt es kein Gesetz, das digitale Gewalt insgesamt unter Strafe stellt. Um das zu ändern, hat die Bundesregierung nun einen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Netz auf den Weg gebracht. Der Gesetzesentwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt hat es zum Ziel, Opfern von Hassrede und anderen Angriffen im Internet leichter zu ermöglichen, dagegen vorzugehen, indem die Auskunftsansprüche ausgeweitet werden: Betroffene könnten Nutzungsdaten wie die IP-Adresse verlangen, um den Ursprung von möglicherweise rechtswidrigen Angriffen im Netz zu ermitteln.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. Die GFF betont die Wichtigkeit von Accountsperren, die richterlich angeordnet werden müssten. Dies wird als datenschutzfreundliche Alternative zu Auskunftsverfahren angesehen. Kritiker hingegen sehen in Accountsperren einen tiefen Eingriff in die Meinungsfreiheit. Die GFF argumentiert jedoch, dass es notwendig sei, große Accounts aus dem Netz zu nehmen, die Hass verbreiten und andere zur Nachahmung anstacheln.

Zudem plädieren Experten generell für eine differenzierte Behandlung von Verstößen, abhängig von ihrer Schwere. Volksverhetzung, antisemitische oder rassistische Äußerungen sollten stärker sanktioniert werden als „einfache“ Beleidigungen.

Welche Strafen gibt es für Hate Speech und digitale Gewalt im Netz?

Obwohl es bisher noch kein spezifisches Gesetz zu Hatespeech gibt, gab es bereits Urteile, beispielsweise:

  • Ein Mann wurde 2019 wegen Volksverhetzung vor Gericht verurteilt, insbesondere im Zusammenhang mit einem Bild, das einen mutmaßlich deutschen Soldaten mit einem Maschinengewehr zeigt. Unter dem Bild stand der Satz: „Das schnellste deutsche Asylverfahren, lehnt bis zu 1400 Anträge in der Minute ab.“ Das Amtsgericht Würzburg verurteilte den Mann für das Teilen des Bildes zu einer Strafe von rund 7200 Euro.
  • Es gab mehrere Fälle, in denen Personen wegen Beleidigungen gegenüber Politikern im Internet angeklagt wurden. Ein Mann, der auf Facebook die Grünen-Politikerin Renate Künast beleidigte, wurde verurteilt. Das Landgericht Berlin entschied, dass einige der Kommentare die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten hätten.
  • Ein Mann aus dem Unstrut-Hainich-Kreis wurde vom Amtsgericht Mühlhausen wegen Volksverhetzung und Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher und terroristischer Organisationen zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Er hatte zwei Facebook-Beiträge geteilt: Einer enthielt ein Bild mit einem Judenstern, auf dem „Nicht geimpft“ stand, begleitet von der Aussage „Die Jagd nach Menschen kann wieder beginnen“.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt für Strafrecht weiter

Unsere KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten sind für Sie da, wenn Sie Opfer von Hatespeech geworden sind, Hatespeech melden möchten oder beispielsweise strafbare Inhalte bei WhatsApp erhalten haben. Bei besonders schweren Verstößen empfehlen wir Ihnen, die Hilfe eines Anwalts für Strafrecht in Anspruch zu nehmen. Dieser prüft Ihren individuellen Fall und welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben. Dazu können Sie einfach unsere Erstberatung nutzen, um eine erste Einschätzung zu erhalten.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.