
Das musst du wissen Was ist Hassrede bzw. Hate Speech und wie kann ich mich dagegen wehren?
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Hassrede verbreitet sich im Internet oft unkontrolliert. Dafür verantwortlich sind neben der Anonymität und schnelle Verbreitung auch die mangelnde Selbstregulierung sozialer Plattformen und die Verstärkung extermistischer Ansichten in Filterblasen. Um dieser Form digitaler Gewalt entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung im Dezember 2024 ein neues Gesetz gegen digitale Gewalt vorgeschlagen. Es zielt darauf ab, Täter leichter identifizieren und Wiederholungstäter konsequenter zu sperren.
In diesem Beitrag erfährst du, was Hate Speech genau ist, wie sie sich äußert, welche rechtlichen Grundlagen es gibt und wie du dich konkret schützen und wehren kannst.
Hate Speech ☝️ Das Wichtigste in Kürze
Hate Speech bezeichnet die verbale, schriftliche oder bildliche Verbreitung von Äußerungen, die Hass verbreiten oder bestimmte Personengruppen diskriminieren.
Sie kann sowohl online als auch offline erfolgen.
Ein neuer Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Netz soll dafür sorgen, dass Verbreiter von Hassreden zur Verantwortung gezogen werden können.
Wenn du selbst Opfer von Hate Speech wirst, solltest du Anzeige bei der Polizei erstatten und den Vorfall bei der jeweiligen Plattform melden.
Was ist Hate Speech?
Der Begriff Hate Speech bezieht sich vor allem auf sprachliche Äußerungen, die Hass, Gewalt oder Diskriminierung gegenüber bestimmten Personen oder Gruppen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, Religion, Geschlecht, sexuellen Orientierung, Behinderung oder anderen Merkmalen fördern oder provozieren. Vor allem im Internet und den sozialen Medien ist Hatespeech ein Problem, weil die Verantwortlichen oft nicht ohne weiteres ausfindig gemacht und zur Rechenschaft gezogen werden können.
Bist du Opfer von Hate Speech geworden? Ein Partner-Anwalt und Rechtsexperte für Strafrecht kann dir helfen, rechtliche Schritte einzuleiten.
Welche Arten von Hate Speech gibt es?
Hate Speech kann online und offline verschiedene Formen annehmen. Oft treten diese Formen nicht einzeln, sondern kombiniert auf, wodurch die Problematik komplexer wird.
Typische Ausdrucksformen von Hate Speech:
Verbales Hate Speech
Hierunter fallen mündliche Äußerungen, die Hass oder Diskriminierung verbreiten – etwa Beleidigungen, Beschimpfungen oder Drohungen, sowohl im direkten Gespräch als auch digital in Sprach- oder Textformen. Diese Form findet man besonders häufig in Chats, Kommentarbereichen oder Videos.
Schriftliches Hate Speech
Hasskommentare, diskriminierende Artikel oder herabwürdigende Beiträge in sozialen Netzwerken. Problematisch dabei: Die Verbreitung geschieht oft schnell und ist schwer rückverfolgbar.
Bildliches Hate Speech
Auch Bilder, Memes, Zeichnungen oder Grafiken können Hass und Diskrimierung transportieren – etwa durch manupulierte Bilder, rassistische Karikaturen oder den Einsatz von Symbolen, die bestimmte Gruppen herabsetzen.
Online Hate Speech
Besonders im Internet ist Hate Speech inzwischen weit verbreitet, etwa in sozialen Netzwerken, Foren, über Messenger-Diensten oder in Kommentarspalten. Die Anonymität des Internets fördert dabei häufig ein ungehemmtes Verhalten der Täter.
Zielrichtung von Hate Speech
Hate Speech richtet sich gegen verschiedene Gruppen und Lebensbereiche. Besonders verbreitet sind dabei:
Religiöses Hate Speech
Hass richtet sich gezielt gegen bestimmte Glaubensgemeinschaften oder religiöse Praktiken.
Rassistische Hate Speech
Diskriminierende Äußerungen aufgrund der Herkunft oder Hauptfarbe.
Homophobes oder transphobes Hate Speech
Diskriminierende Äußerungen gegenüber Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität.
Daneben existieren weitere, ebenso problematische Formen, wie etwa Sexismus, Ableismus oder klassistische Diskriminierung, die hier nicht ausführlich behandelt werden.
Was kann ich gegen Hate Speech tun?
Wenn du Opfer von Hate Speech geworden bist, hast du verschiedene Möglichkeiten, die du ergreifen kannst:
Melde den Inhalt bei der jeweiligen Plattform: Wenn Hate Speech online auf einer sozialen Plattform, in Foren oder in Kommentaren auftritt, kann die Meldung des entsprechenden Inhalts an die Plattform selbst der erste Schritt sein. Die meisten Plattformen haben Richtlinien gegen Hate Speech und bieten Mechanismen zur Meldung von unangemessenem Verhalten.
Erstatte Anzeige bei der Polizei: In einigen Fällen, insbesondere wenn es sich um bedrohliche oder strafbare Äußerungen handelt, kann eine Anzeige bei der Polizei sinnvoll sein. Eine Anzeige bei der Polizei ist vor allem dann wichtig, wenn Hate Speech mit konkreten Drohungen oder Aufrufen zu Gewalt verbunden ist.
Nutze die zentrale Ansprechstellen für Cybercrime: In Deutschland gibt es Zentralen für Cyberkriminalität, die sich mit Online-Verbrechen, einschließlich Hate Speech im Internet, befassen. Eine zentrale Anlaufstelle ist die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) beim Bundeskriminalamt (BKA).
Grundsätzlich spielt im Kampf gegen Hate Speech im Netz Prävention eine wichtige Rolle. Achte darauf, dein Bewusstsein für die schädlichen Auswirkungen von Hate Speech zu schärfen und selbst immer eine Kultur der Akzeptanz und des Respekts zu fördern, wenn du online unterwegs bist.
⚠️ Neues Gesetz zum Schutz vor digitaler Gewalt
Seit Dezember 2024 liegt ein Gesetzesentwurf gegen digitale Gewalt vor, welcher Betroffenen künftig umfassendere Rechte gegenüber Plattformen und Messenger-Diensten einräumt – insbesondere auf Auskunft zu Nutzungsdaten bei strafbaren Angriffen.
Zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren, dass das Gesetz spezifische Formen wie Stalking, Doxing oder digitale Übergriffe unzureichend berücksichtig und der rechtliche Schutz weiter verbessert werden muss.
Hassposting im Internet: Ist das strafbar?
Ja, was offline strafbar ist, ist auch online strafbar. Wer im Netz also Äußerungen trifft oder Bilder postet, die den Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB) oder üblen Nachrede (§ 186 StGB) erfüllen, macht sich strafbar. Doch wegen der Anonymität im Netz ist die Strafverfolgung oft schwierig.
Um dem Problem von Hassposting und digitaler Gewalt so gut es geht Einhalt zu gebieten, ist seit dem 1. Oktober 2017 das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Kraft. Das NetzDG sieht vor, dass gewinnorientierte soziale Netzwerke wie beispielsweise Facebook dazu verpflichtet sind, strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde von der Plattform zu entfernen. Wird diese Vorgabe nicht eingehalten, können hohe Bußgelder verhängt werden.
Das neuen Gesetz gegen digitale Gewalt erweitert diese Regeln um Auskunftsansprüche und die Möglichkeit, Nutzerkonten gerichtliche sperren zu lassen. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ist jedoch umstreitte, da Täter leicht neue oder anonyme Accounts erstellen können und VPNs eine Schutzlücke darstellen können. Das Gesetz setzt somit zwar einen neuen rechtlichen Rahmen, bleibt aber in der praktischen Umsetzung begrenzt.
Bisher gibt es kein Gesetz, das digitale Gewalt insgesamt unter Strafe stellt. Um das zu ändern, hat die Bundesregierung nun einen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Netz auf den Weg gebracht. Der Gesetzesentwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt hat es zum Ziel, Opfern von Hassrede und anderen Angriffen im Internet leichter zu ermöglichen, dagegen vorzugehen, indem die Auskunftsansprüche ausgeweitet werden: Betroffene könnten Nutzungsdaten wie die IP-Adresse verlangen, um den Ursprung von möglicherweise rechtswidrigen Angriffen im Netz zu ermitteln.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. Die GFF betont die Wichtigkeit von Accountsperren, die richterlich angeordnet werden müssten. Dies wird als datenschutzfreundliche Alternative zu Auskunftsverfahren angesehen. Kritiker hingegen sehen in Accountsperren einen tiefen Eingriff in die Meinungsfreiheit. Die GFF argumentiert jedoch, dass es notwendig sei, große Accounts aus dem Netz zu nehmen, die Hass verbreiten und andere zur Nachahmung anstacheln.
Zudem plädieren Experten generell für eine differenzierte Behandlung von Verstößen, abhängig von ihrer Schwere. Volksverhetzung, antisemitische oder rassistische Äußerungen sollten stärker sanktioniert werden als „einfache“ Beleidigungen.
Ist Hate Speech strafbar?
Obwohl es bisher noch kein spezifisches Gesetz zu Hate Speech gibt, gab es bereits Urteile, beispielsweise:
Ein Mann wurde 2019 wegen Volksverhetzung vor Gericht verurteilt, insbesondere im Zusammenhang mit einem Bild, das einen mutmaßlich deutschen Soldaten mit einem Maschinengewehr zeigt. Unter dem Bild stand der Satz: „Das schnellste deutsche Asylverfahren, lehnt bis zu 1400 Anträge in der Minute ab.“ Das Amtsgericht Würzburg verurteilte den Mann für das Teilen des Bildes zu einer Strafe von rund 7200 Euro.
Es gab mehrere Fälle, in denen Personen wegen Beleidigungen gegenüber Politikern im Internet angeklagt wurden. Ein Mann, der auf Facebook die Grünen-Politikerin Renate Künast beleidigte, wurde verurteilt. Das Landgericht Berlin entschied, dass einige der Kommentare die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten hätten.
Ein Mann aus dem Unstrut-Hainich-Kreis wurde vom Amtsgericht Mühlhausen wegen Volksverhetzung und Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher und terroristischer Organisationen zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Er hatte zwei Facebook-Beiträge geteilt: Einer enthielt ein Bild mit einem Judenstern, auf dem „Nicht geimpft“ stand, begleitet von der Aussage „Die Jagd nach Menschen kann wieder beginnen“.
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Unsere KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten unterstützen dich bei Hate Speech: Egal, ob du Inhalte melden, rechtliche Schritte einleiten oder dich beraten lassen möchtest. Nutze unsere Erstberatung, um deine Situation zu klären und individuelle Hilfe zu erhalten.
Häufige Fragen zum Thema Hate Speech (FAQ)
Was passiert nach einer Anzeige wegen Hate Speech?
Die Polizei prüft den Fall und leitet ggf. Ermittlungen ein. In manchen Fällen kommt es zu Strafverfahren.
Wie schnell werden Hasskommentare von Plattformen gelöscht?
Das NetzDG schreibt vor, dass strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Meldung entfernt werden müssen.
Was tun, wenn ich anonym eingeschüchtert werde?
Bewahre Beweise auf (Screenshots) und suche rechtliche Beratung. Eine Anzeige ist auch möglich.
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