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Hundebiss Schmerzensgeld
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Beim Hundebiss Schmerzensgeld verlangen

STAND 18.11.2022 | LESEZEIT 3 MIN

Dass ein Hund zubeißt und so einen Menschen verletzt, passiert meist schneller als gedacht. Oftmals sind die Opfer von Hundebissen dann nicht nur physisch verwundet, sondern tragen auch einen seelischen Schaden davon. Für Geschädigte wichtig zu wissen ist, dass ein Hundebiss rechtliche Folgen nach sich ziehen kann und ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht. Wie Sie diesen Anspruch durchsetzen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze

  • Opfer von Hundebissen haben Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn sie einen physischen und/oder psychischen Schaden davongetragen haben.
  • Für das Schmerzensgeld nach einem Hundebiss muss der Hundehalter oder dessen Versicherung aufkommen.
  • Um Ansprüche auf Schmerzensgeld durchsetzen zu können, sollte nach einem Hundebiss die Polizei hinzugezogen und ein Arzt aufgesucht werden.
  • Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Steht mir bei einem Hundebiss Schmerzensgeld zu?

Nach einem Hundebiss steht Ihnen gemäß § 253 Abs. 2 BGB dann Schmerzensgeld zu, wenn Sie einen sogenannten immateriellen Schaden erlitten haben. Darunter fallen sowohl körperliche Verletzungen als auch Beeinträchtigungen Ihrer psychischen Gesundheit. Für das Schmerzensgeld aufkommen muss der Hundehalter oder dessen Versicherung.

Wie viel Schmerzensgeld Ihnen nach einem Hundebiss zusteht, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Wie schwer sind die Verletzungen?
  • Wie lange wird das Opfer durch die Verletzungen beeinträchtigt?
  • Gibt es Folgeschäden (Narben, Angststörungen etc.?)
  • Hat der Hundehalter fahrlässig gehandelt?
  • Hat der Hundehalter vorsätzlich gehandelt?

Unter Berücksichtigung all dieser Punkte und der gängigen Rechtsprechung kann die Höhe des Schmerzensgeldes erheblich variieren. So sprach das AG Cloppenburg einem Geschädigten nach einem Hundebiss in den Unterarm im Jahre 2013 4000 Euro Schmerzensgeld zu. Bei einem Hundebiss mit multiplen Verletzungen (an Brust, Unterarm, Schulter und Hand) billigte das LG Duisburg einem Opfer 2006 sogar knapp 40.000 Euro Schmerzensgeld zu.

Wie kann ich Schmerzensgeld beantragen, wenn ich vom Hund gebissen wurde?

Um tatsächlich Schadensersatz zu erhalten, ist es wichtig, nachweisen zu können, dass die Verletzungen tatsächlich vom Hundebiss stammen.

Wir empfehlen Ihnen daher folgende Vorgehensweise, wenn Sie vom Hund gebissen wurden:

  1. Ziehen Sie umgehend die Polizei hinzu. Dadurch stellen Sie sicher, dass der Hundebiss aktenkundig wird und eventuell vorhandene Zeugen vernommen werden. Eine Hundebiss-Anzeigepflicht gibt es aber nicht.
  2. Suchen Sie einen Arzt auf, um Ihre Verletzungen versorgen und dokumentieren zu lassen. Heben Sie sämtliche Krankschreibungen, Nachweise über mögliche Krankenhausaufenthalte und eventuelle psychologische Gutachten auf.
  3. Nehmen Sie Kontakt zu einem Anwalt für Schadensersatz auf. Das gilt vor allem dann, wenn Sie erhebliche Verletzungen davongetragen haben. Andernfalls können Sie auch zunächst mit dem Hundehalter ins Gespräch gehen und Ihre Ansprüche bei ihm direkt oder seiner Hundehaftpflichtversicherung anmelden. Wichtig ist, dass Sie konkret benennen, wie viel Schadensersatz Sie fordern und für die Auszahlung eine Frist setzen.
  4. Kommt keine außergerichtliche Einigung zustande, bleibt Ihnen nur, Klage gegen den Hundehalter zu erheben.

Wann verjährt der Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Hundebiss?

Am besten ist es immer, als Opfer eines Hundebisses zeitnah zu handeln und seine Ansprüche auf Schmerzensgeld durchzusetzen. Wer durch die Verletzungen aber erst einmal zu beeinträchtigt ist oder seinen Kopf woanders hat, der hat ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, drei Jahre lang Zeit, bis die Verjährungsfrist abläuft.

Wer beispielsweise im März 2022 vom Hund gebissen wurde, hat bis Ende des Jahres 2025 Zeit, Schmerzensgeld einzufordern.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Hundehalter sind für die Schäden verantwortlich, die ihre Vierbeiner anrichten, und müssen ein wachsames Auge darauf haben, dass sie sich an alle Regeln halten. Entfernen sie beispielsweise die Hinterlassenschaften ihres Hundes nicht, müssen Hundehalter mit einem Bußgeld wegen Hundekot rechnen. Kommt ein anderer Mensch durch einen Hund zu Schaden, haftet dafür ebenfalls der Hundehalter und muss für die teils hohen Schmerzensgelder aufkommen – wenn er nicht versichert ist.

Wenn Sie vom Hund gebissen wurden oder als Hundehalter mit Schmerzensgeldforderungen konfrontiert werden, können Sie bei unserem Partner VINQO zuerst Ihren Anspruch prüfen. Wenn sich Ihr Anspruch als gegeben erweist, können Ihnen unsere KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten beim Durchsetzen Ihrer Ansprüche helfen. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein Erstgespräch oder nutzen die telefonische Erstberatung von KLUGO.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.