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Illegales Graffiti: Welche Strafe droht?

Illegales Graffiti ist mit Strafe bedroht. Neben einer Geldstrafe im Rahmen eines Strafverfahrens ist sogar eine Freiheitsstrafe möglich. Es können hohe Schadensersatzforderungen von Eigentümern auf Sprayer zukommen. Allerdings stellt nicht jedes Graffiti auch sofort eine Sachbeschädigung dar. Wer eine Anzeige wegen Graffiti erhält, sollte auf jeden Fall einen Anwalt einschalten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer ein illegales Graffiti anfertigt, dem droht ein Ermittlungsverfahren und eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.
  • Wird man Beschuldigter eines Ermittlungsverfahrens wegen Graffiti, sollte man einen Rechtsanwalt für Strafrecht beauftragen, da auch Schadensersatzforderungen drohen können.

Was passiert wenn man beim Graffiti sprayen erwischt wird?

Die Polizei wird in einem solchen Fall die Personalien des Angetroffenen feststellen, eine Anzeige wegen Sachbeschädigung gegen den Beschuldigten anfertigen und ein Ermittlungsverfahren einleiten. Die Polizei ist auch befugt, Gegenstände zu beschlagnahmen, die mit der Tat in Verbindung stehen, wie z. B. Spraydosen, Masken, etc. In schweren Fällen droht sogar Untersuchungshaft.

Sofern ein Schaden vorliegt, hat der Eigentümer nach § 823 BGB Schadensersatzansprüche gegen den Schädiger. Dieser hat die Verpflichtung, den Zustand wiederherzustellen, der vor dem Graffiti bestand. In der Regel läuft dies auf die Beauftragung einer Spezialfirma zur Entfernung von Graffiti hinaus, die der Sprayer bezahlen muss. Besonders bei großflächigen oder wiederholten Graffiti und je nach Gebäude können dabei schnell fünf- oder gar sechsstellige Beträge zusammenkommen.

Welche Gesetze werden bei einem illegalen Graffiti verletzt?

Ein illegales Graffiti erfüllt den Tatbestand der Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB. Betritt man ohne Genehmigung ein fremdes Grundstück, um dort ein Graffiti anzufertigen oder verbleibt man zu diesem Zweck auf einem Gelände, liegt ein Hausfriedensbruch vor.

Wann ist Graffiti Sprayen eine Sachbeschädigung?

Was für manche Sachbeschädigung ist, ist für andere Kunst. Nicht jedes Graffiti ist notwendigerweise sofort eine Straftat. § 303 StGB kennt zwei Tatvarianten. Entweder der Täter zerstört eine Sache oder er beschädigt sie. Eine Beschädigung liegt vor, wenn der Zustand der Sache, z. B. einer Hauswand, in nicht unerheblicher Weise nachteilig verändert wird. Dafür ist der Status quo maßgeblich. Ob der Zustand einer Sache neben ihrer Substanz und der bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit auch das äußere Erscheinungsbild umfasst, ist rechtlich umstritten. Ebenso, ob auch Verunstaltungen durch Besprühen als Beschädigung anzusehen sind. Die vorherrschende Ansicht verlangt hier, dass dabei auch die Substanz verletzt oder die Brauchbarkeit gemindert wird. Ob wirklich ein illegales Graffiti vorliegt, ist also in jedem Einzelfall erst einmal individuell zu klären.

Welche Strafe droht bei einer Sachbeschädigung?

§ 303 StGB sieht vor, dass derjenige, der durch ein Graffiti rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden kann. Die gleiche Strafe droht, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert. Bereits der Versuch, ein illegales Graffiti anzufertigen ist strafbar.

Wer für ein Graffiti in das sogenannte befriedete Besitztum eines anderen ohne Erlaubnis eindringt, wird nach § 123 StGB (Hausfriedensbruch) mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Die gleiche Strafe droht auch, wenn man ohne Befugnis auf einem fremden Gelände verweilt oder sich auf Aufforderung des Eigentümers nicht entfernt. Die Tat wird nur auf Antrag des Hausrechtsinhabers verfolgt.

Wie sollte ich mich beim Vorwurf von Graffiti verhalten?

Wenn Sie auf frischer Tat auf einem fremden Grundstück ertappt werden, sollten Sie keine Handlungen einräumen, einer Durchsuchung Ihrer persönlichen Sachen durch Private widersprechen und den Ort so schnell wie möglich verlassen.

Haben Sie eine Anzeige wegen Graffiti erhalten, sollten Sie sich an einen Anwalt für Strafrecht wenden. Wenn Sie eine Vorladung der Polizei erhalten, sind Sie rechtlich nicht verpflichtet, dieser Folge zu leisten. Ein Rechtsanwalt kann für Sie Akteneinsicht beantragen, um zu erfahren, welche Vorwürfe überhaupt genau gegen Sie erhoben werden.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.