Das musst du wissen Ist Sex im Auto in Deutschland eine Straftat?

Für Sex im Auto bzw. in der Öffentlichkeit kann dir unter Umständen eine hohe Strafe drohen. Falls du bereits eine Anzeige deshalb erhalten hast, solltest du dich juristisch beraten lassen. Dies ist z. B. in der Erstberatung von KLUGO möglich.

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Die klare Antwort: Jein! Im Einzelfall gilt: wo kein Kläger, da kein Richter. Erfahre hier, unter welchen Voraussetzungen Sex im Auto in Deutschland keine Straftat ist.

von C. Kürschner
26.05.2022
3 Min Lesezeit

Sex im Auto Das Wichtigste in Kürze

  • In Deutschland ist Sex im Auto zunächst keine Straftat.

  • Sex in der Öffentlichkeit wird erst dann zur Straftat, wenn die Betroffenen es hinnehmen, erwischt zu werden, sich jemand an den Handlungen stört und Strafanzeige wegen öffentlicher Erregung stellt.

  • Wenn du mit dem Vorwurf der Erregung öffentlichen Ärgernisses konfrontiert bist, solltest du dir Rat von einem Fachanwalt für Strafrecht einholen.

Ist Sex im Auto verboten?

Es ist ein Irrglaube, dass Sex in der Öffentlichkeit grundsätzlich strafbar ist. Es wird erst dann ein Vergehen, wenn jemand die Personen bei sexuellen Handlungen erwischt, sich daran stört und schließlich Anzeige erstattet. Selbst wenn Personen in der offenen Fußgängerzone Sex haben, kann dies in Ordnung sein: Befinden sich abends keine Menschen auf offener Straße und stört sich niemand daran, kann dieser Sex in der Öffentlichkeit völlig straffrei bleiben.

Gemäß § 183a Strafgesetzbuch (StGB) begeht erst derjenige eine Straftat, der „öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt“. In diesem Fall liegt eine Erregung öffentlichen Ärgernisses vor, es droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Ziemlich deutlich war der Fall eines Pärchens, das mitten am Tag Oralverkehr in der Berliner S-Bahn hatte. Der Mann erhielt eine Geldstrafe von zwei Monatsgehältern (3.600 Euro), das Verfahren gegen die Frau wurde gegen eine Zahlung von weiteren 3.900 Euro eingestellt.

Was bedeutet Erregung öffentlichen Ärgernisses?

Tatsächlich entscheidet der Einzelfall, ob es sich gemäß StGB um eine Erregung öffentlichen Ärgernisses handelt. Unter Öffentlichkeit wird hier ein öffentlicher Ort verstanden, der regelmäßig von Menschen besucht wird. Wichtig ist dabei zu verstehen: Es geht darum, wo die sexuelle Handlung wahrgenommen wird, nicht darum, wo die Betroffenen sich befinden: Wer auf seinem privaten Balkon Sex hat, der von einem frequentierten Ort aus gut einzusehen ist, muss mit einer Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses rechnen – auch wenn er sich eigentlich in seinen eigenen vier Wänden befindet.

Andererseits ist es zunächst kein Problem, in einem geschlossenen Wohnwagen, der zur Rushhour an einem belebten Badesee steht, Sex zu haben. Insofern Maßnahmen getroffen wurden, dabei nicht erwischt zu werden, muss keine Anzeige befürchtet werden.

Wann ist Sex in der Öffentlichkeit strafbar?

Es lässt sich also festhalten, dass Sex in der Öffentlichkeit erst dann als Erregung öffentlichen Ärgernisses gilt, wenn:

  • es die Betroffenen darauf absehen, gesehen zu werden und keine Maßnahmen treffen, im Verborgenen zu bleiben und

  • sich jemand gestört fühlt und

  • als Konsequenz Anzeige erstattet.

Erst wenn diese drei Voraussetzungen erfüllt sind, kann Sex in der Öffentlichkeit bzw. Sex im Auto in Deutschland als Straftat geahndet werden.

KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte Was sollten Betroffene bei einer Anzeige wegen öffentlicher Erregung tun?

Wer eine Anzeige erhalten hat, sollte sich im ersten Schritt anwaltlichen Rat suchen. Wichtig zu verstehen ist: Um sich strafbar zu machen, muss der Vorsatz belegt werden bzw. nachgewiesen werden, dass die Betroffenen es darauf angelegt haben, gesehen zu werden. Es kann also ratsam sein, sich zunächst nicht zu äußern und sich beraten zu lassen. Nutze dazu gern ein unverbindliches Gespräch mit einem KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperten für Strafrecht.

Über unsere Autoren Christiane Kürschner

Christiane Kürschner ist freie Redakteurin und Texterin aus Berlin. Als studierte Philosophin hat sie es sich zur Aufgabe gemacht, auch komplexe Themen und Rechtsgrundlagen in unterhaltsamen Beiträgen leicht verständlich zu vermitteln. Die Diplomjournalistin ist seit 2018 Teil des KLUGO-Redaktionsteams.

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