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Urlaub im Wohnmobil – wo dürfen Reisende parken und schlafen?

Gerade in Corona-Zeiten werden so viele Wohnmobile nachgefragt wie noch nie zuvor. Der Markt boomt und jeder möchte mit einem eigenen kleinen Zuhause auf vier Rädern die Welt entdecken und ein Stück Freiheit genießen. Ein Problem, das viele dabei kennen: Wo kann ich meinen Wohnwagen parken und schlafen, ohne dass mir Strafen oder Bußgelder drohen? Wir haben für Sie zusammengefasst, worauf Sie achten müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wo es nicht ausdrücklich verboten ist, darf man ein Wohnmobil parken und schlafen.
  • Das Wohnmobil muss innerhalb der Markierungen der Parkbuchten stehen.
  • Ein auf dem Gehweg geparktes Wohnmobil darf nicht mehr als 2,8 Tonnen wiegen.
  • Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Parken und Campen, wobei man für Letzteres eine Sondergenehmigung braucht.

Wo ist das Übernachten im Wohnmobil erlaubt?

Zuerst einmal die gute Nachricht für alle Freunde des Reisens im Wohnmobil: Das Übernachten und somit auch das Parken im Wohnmobil ist grundsätzlich überall erlaubt, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Können Sie also nirgends ein Verbotsschild oder sonstige Hinweise entdecken, dürfen Sie Ihren Wohnwagen parken und schlafen, wo Sie möchten. Das gilt insbesondere auch über Nacht, wenn Sie Ihre Fahrtüchtigkeit wiederherstellen möchten. Hier dürfen Sie zum Schlafen mit Ihrem Wohnmobil auch auf öffentlichen Park- oder Wanderplätzen für bis zu zehn Stunden Halt machen.

Allerdings müssen Sie bei der Stellplatzsuche für Ihr Wohnmobil einiges beachten. Passt Ihr Wohnmobil beispielsweise nicht in die Markierung der Parkbuchten, müssen Sie sich leider einen anderen Platz suchen. Und wenn das Parken auf dem Gehweg auch ohne Markierungen erlaubt ist, darf Ihr Wohnmobil nicht mehr als 2,8 Tonnen wiegen.

Parken, Campen, Wildcampen – das sind die Unterschiede

Doch Vorsicht: Nur weil es an vielen Stellen erlaubt ist, in seinem Wohnmobil zu übernachten, ist Campen noch lange nicht erlaubt. Zwischen Campen und Parken sieht der Gesetzgeber einige Unterschiede. Als Parken gilt es, wenn ein Fahrzeug mit allen Rädern auf der Straße steht und keine Stabilisator-Füße sichtbar sind. Demzufolge nimmt ein Fahrzeug beim Parken genauso viel Platz ein wie beim Fahren.

Von Camping ist dann die Rede, wenn beispielsweise gegrillt oder Wäsche getrocknet wird oder Sonnenschutz und Tische und Stühle herausgestellt werden. Zum Wildcampen in der freien Natur gibt es in jedem Bundesland unterschiedliche Regelungen, die Freunde des Wildcampens genau studieren sollten, bevor sie sich auf den Weg machen – sonst drohen insbesondere in Naturschutzgebieten unter Umständen hohe Bußgelder.

Welche Vorschriften müssen beachtet werden?

In Deutschland gibt es keine einheitlichen Regeln, was das Übernachten im Wohnmobil ohne festen Stellplatz angeht. Für zehn Stunden zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit dürfen Sie überall dort parken, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Eine Sondergenehmigung brauchen Sie dann, wenn Sie den öffentlichen Parkraum in irgendeiner anderen Form nutzen, beispielsweise durch das Aufstellen von Campingmöbeln. Verstoßen Sie gegen diese Vorschriften, können je nach Bundesland Bußgelder zwischen 10 und 2500 Euro anfallen.

Denken Sie auch daran, Ihr Fahrzeug nachts ausreichend zu beleuchten, wenn es ganz oder teilweise auf der Fahrbahn parkt und nicht ausreichend von Straßenlampen ausgeleuchtet wird. Außerorts müssen Sie die Standleuchte einschalten, innerorts die Parkleuchte auf der Fahrbahnseite. Alternativ können Sie Parktafeln am Fahrzeug anbringen, die das Licht reflektieren.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Sie haben Fragen zum Übernachten im Wohnmobil, zum Reiserecht oder sind mit dem Gesetz in Konflikt geraten? Dann ist ein KLUGO Partner-Anwalt für Reiserecht der richtige Ansprechpartner für Sie. Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt auf und schildern Sie Ihr Problem in einem vertrauensvollen Erstgespräch, in dem das weitere Vorgehen besprochen wird und Sie viele Tipps und Anregungen erhalten.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.