Neues BGH-Urteil zum Werkstattrisiko Vorsicht bei Kaskoschäden: Warum du jetzt auf überhöhten Werkstattrechnungen sitzen bleiben kannst
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Du hast einen Unfall mit dem Auto oder schrammst beim Einparken an eine Mauer. Zum Glück bist du vollkaskoversichert. Also bringst du den Wagen in die Werkstatt deines Vertrauens oder zur nächstbesten Werkstatt, lässt ihn reparieren und denkst, dass deine Versicherung alles bezahlt. Doch genau das kann schiefgehen. Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 09.09.2026 zeigt, dass dieser Schutz auch eine Falle sein kann. Denn nicht jede Rechnung wird komplett übernommen.
Überhöhte Werkstattrechnung ☝️ Das Wichtigste in Kürze
Kaskoversicherungen müssen nur die tatsächlich erforderlichen Reparaturkosten ersetzen. Überhöhte oder unnötige Positionen bleiben in der Regel an dir hängen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. IV ZR 235/25).
Verlangt die Werkstatt zu viel für Material oder Arbeitszeit oder rechnet sie Arbeiten ab, die gar nicht nötig waren, musst du die Kürzungen der Kaskoversicherung im Zweifel selbst zahlen. In der Kasko trägst du das sogenannte Werkstattrisiko.
Das gilt vor allem, wenn du den Schaden über deine eigene Kasko abrechnest. Wenn dir jemand anderes ins Auto gefahren ist, bist du in der Regel besser geschützt: Dann trägt grundsätzlich die gegnerische Haftpflichtversicherung das Werkstattrisiko.
👉 Lass dir vor der Reparatur immer einen detaillierten Kostenvoranschlag geben und hole die schriftliche Freigabe deiner Versicherung ein, bevor die Werkstatt loslegt.
Was war passiert?
Auslöser für das Urteil war der Streit einer Autofahrerin mit ihrer Versicherung. Nach einem Unfall kürzte die Versicherung die Werkstattrechnung um knapp 390 Euro. Der Grund: Ein Gutachter stellte fest, dass die Werkstatt Positionen abgerechnet hatte, die objektiv nicht erforderlich oder wirtschaftlich nicht geboten waren. Die Frau wollte das nicht akzeptieren und klagte das Geld ein. Sie zog durch alle Instanzen und verlor nun vor dem Bundesgerichtshof endgültig.
Die Richter begründeten das damit, dass eine Kaskoversicherung ein freiwilliger Vertrag ist. In diesem Vertrag steht, dass die Versicherung nur Kosten erstatten muss, die tatsächlich notwendig und wirtschaftlich waren. Wenn die Werkstatt also Arbeitszeiten überhöht ansetzt, unnötige Arbeitsschritte abrechnet oder zum Beispiel Ersatzteile und Öle deutlich überteuert in Rechnung stellt, darf die Versicherung diese Positionen kürzen. Das sogenannte Werkstattrisiko liegt beim Kaskoschaden also grundsätzlich bei dir als Versicherungsnehmer.
Wichtig: Unterschied zur Haftpflicht des Gegners
Viele verwechseln das mit einem Unfall, an dem sie gar keine Schuld haben. Wenn dir jemand reinfährt, zahlt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Gegners. Wer schuldlos in einen Unfall gerät, wird vom Gesetz stärker geschützt: Dort muss die gegnerische Versicherung selbst dann zahlen, wenn die Werkstatt Fehler bei der Abrechnung macht – das Werkstattrisiko trägt hier grundsätzlich der Unfallverursacher bzw. seine Versicherung. Bei deiner eigenen Kasko hast du diesen Schutz nicht.
Die wichtige Ausnahme: Wenn die Versicherung die Werkstatt vorgibt
Es gibt allerdings eine wichtige Ausnahme: Werkstattbindung bzw. konkrete Weisung der Versicherung. Wenn deine Versicherung dir genau vorschreibt, in welche Partnerwerkstatt du fahren musst, oder dir die Werkstatt konkret zuweist, bist du in der Regel auf der sicheren Seite. Da die Versicherung die Werkstatt selbst ausgesucht bzw. die Beauftragung gesteuert hat, muss sie auch für deren Fehler oder überhöhte Preise geradestehen.
So vermeidest du böse Überraschungen nach der Reparatur
Damit du nach der Reparatur keine böse Überraschung erlebst, solltest du dein Auto niemals blind in der Werkstatt abgeben.
Lass dir stattdessen immer zuerst einen detaillierten Kostenvoranschlag geben.
Schicke diesen an deine Versicherung und warte auf die schriftliche Freigabe.
Erst wenn die Versicherung grünes Licht gibt, sollte die Werkstatt mit der Arbeit anfangen.
Wenn die Versicherung die Rechnung schon gekürzt hat und die Werkstatt Geld von dir fordert, solltest du die Summe nicht sofort überweisen.
Verlange von deiner Versicherung den Prüfbericht, um zu sehen, was genau gekürzt wurde.
Oft liegt der Fehler tatsächlich bei der Werkstatt. Konfrontiere den Betrieb mit dem Bericht und fordere eine Korrektur der Rechnung.
Bei Streitigkeiten hilft auch die kostenlose Schiedsstelle des Kfz-Handwerks.
Kommt ihr damit nicht weiter, kann ein Anwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht prüfen, ob die Kürzung zulässig ist. Wir vermitteln dir dafür spezialisierte Anwälte.
Fazit
Das BGH-Urteil macht die Abwicklung von Kaskoschäden deutlich strenger. Wer voreilig Reparaturen in Auftrag gibt, riskiert, am Ende Geld aus eigener Tasche zahlen zu müssen. Sprich immer zuerst mit deiner Versicherung, hole das Okay ein und lass erst dann reparieren. Wenn die Werkstatt sich querstellt oder die Versicherung zu Unrecht kürzt, lohnt es sich, die Rechnung von der Kfz-Schiedsstelle oder einem spezialisierten Anwalt für Verkehrsrecht prüfen zu lassen.