Paar umarmt sich

Änderungen, Fristen und Termine Neues im Februar 2026: Darauf solltest du jetzt achten

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Der Februar bringt einige wichtige Änderungen und Fristen mit sich, die Finanzen, Reisen, Alltag und saisonale Themen betreffen. Von sinkender Einspeisevergütung über neue Währungsregeln bis hin zu steuerlichen Terminen – ein Überblick lohnt sich.

von KLUGO
05.02.2026
5 Min Lesezeit

Neues im Februar 2026 ☝️ Das Wichtigste in Kürze

  • Bulgarien führt den Euro als alleiniges Zahlungsmittel ein.

  • Wichtige Steuerfristen für Unternehmen und Selbstständige stehen an.

  • Radikalschnitte an Bäumen und Hecken nur noch bis Ende Februar erlaubt.

  • Valentinstag, Karneval, Fastenzeit und Ramadan: Saisonale Ereignisse mit rechtlichen Aspekten.

1. Einspeisevergütung für Solarstrom sinkt

Zum 1. Februar 2026 wird die Einspeisevergütung für neu installierte Photovoltaikanlagen um 1% gesenkt (gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG).

👉 Für dich bedeutet das: Die Höhe der Vergütung hängt von der Anlagegröße und dem Inbetriebnahmedatum ab. Prüfe die aktuelle Einspeisevergütungsverordnung oder lass dich von einem Fachberater informieren, um die Wirtschaftlichkeit deiner Anlage zu optimieren.

2. Euro wird alleiniges Zahlungsmittel in Bulgarien

Ab 1. Februar 2026 ist der Euro das einzige gesetzliche Zahlungsmittel in Bulgarien. Der feste Umrechnungskurs beträgt 1,95583 Lew pro Euro. Die bisherige Landeswährung Lew war im Januar noch parallel im Umlauf, diese Übergangsphase endet nun.

👉 Für dich bedeutet das: Reisen nach Bulgarien werden einfacher, da kein Geldwechsel mehr nötig ist. Beachte jedoch, dass es in der Praxis zu Übergangsproblemen kommen kann, bis alle Geschäfte und Dienstleister vollständig auf Euro umgestellt haben.

3. Wichtige Steuerfristen im Februar

Im Februar stehen mehrere steuerliche Termine an:

  • 10. Februar 2026: Frist für die Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteueranmeldung für Januar 2026 (bei elektronischer Abgabe über ELSTER oft bis zum 10. März möglich).

  • 16. Februar 2026 (oder kommunal abweichend): Fälligkeit von Grundsteuer und Gewerbesteuer. ⚠️Hinweis: Durch die Grundsteuerreform können sich die Hebesätze geändert haben. Prüfe deine Steuerbescheide oder konsultiere deinen Steuerberater, um Verspätungszuschläge zu vermeiden.

👉 Für dich bedeutet das: Achte besonders auf die Fristen für die Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteueranmeldung, falls du selbstständig bist oder Angestellte beschäftigst. Bei der Grundsteuer und Gewerbesteuer solltest du prüfen, ob sich durch die Reformen etwas für dein Unternehmen geändert hat. Nutze die verlängerte Frist bei elektronischer Abgabe, um Puffer für die Bearbeitung zu haben.

4. Radikalschnitte nur noch bis Ende Februar erlaubt

Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze dürfen nur noch bis Ende Februar stark zurückgeschnitten oder entfernt werden. Ab 1. März bis 30. September sind solche Radikalschnitte verboten, um brütende Vögel zu schützen. Form- und Pflegeschnitte bleiben ganzjährig erlaubt.

Ab 1. März bis 30. September sind starke Rückschnitte oder Rodungen von Bäumen, Hecken und Gebüschen verboten (§ 39 Abs. 5 Nr. 3 Bundesnaturschutzgesetz). Erlaubt bleiben Form- und Pflegeschnitte.

👉 Für dich bedeutet das: Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Plane größere Gartenarbeiten rechtzeitig.

5. Valentinstag am 14. Februar

Der Valentinstag ist nicht nur romantisch, sondern kann auch rechtliche Fragen aufwerfen, z. B. bei:

  • Verlobungen: Keine rechtliche Bindung wie eine Ehe, aber Schenkungen oder Verträge können Folgen haben (§ 1297 BGB).

  • Geschenken: Kein generelles Umtauschrecht – die Regelungen hängen von den AGB des Händlers ab.

  • Restaurantbesuchen: Es gelten die allgemeinen Verbraucherrechte (z. B. bei Reklamationen).

👉 Für dich bedeutet das: Bei größeren Ausgaben oder gemeinsamen Plänen lohnt es sich, die rechtlichen Folgen im Blick zu behalten.

Mehr dazu kann du hier nachlesen:

6. Karneval im Februar

Karneval, Fasching oder Fastnacht – je nach Region wird der Februar gerne gefeiert. Doch rund um die Feierlichkeiten tauchen immer wieder rechtliche Fragen auf – zum Beispiel zu Alkohol am Arbeitsplatz, Kostümen während der Arbeitszeit oder zur Haftung bei Schäden.

👉 Für dich bedeutet das:
Feiern ist erlaubt, arbeits- und haftungsrechtliche Regeln gelten trotzdem. Mehr dazu erfährst du in unserem Beitrag: Was ist an Karneval, Fasching und Fastnacht erlaubt – und was verboten?

7. Beginn der Fastenzeit

Die christliche Fastenzeit startet in diesem Jahr am 18. Februar 2026 und dauert bis zum 4. April 2026. Viele Menschen verzichten in dieser Zeit bewusst auf bestimmte Genussmittel wie Essen, Alkohol oder Zucker – oder reduzieren die Nutzung digitaler Medien. Auch im Arbeitsalltag kann dies relevant werden, etwa bei gemeinsamen Mahlzeiten oder Veranstaltungen.

👉 Für dich bedeutet das:
Fasten ist eine persönliche Entscheidung und darf die Arbeitsleistung nicht beeinträchtigen. Arbeitgeber sind zwar verpflichtet, religiöse Bedürfnisse zu respektieren, müssen aber keine zusätzlichen Pausen oder Leistungseinschränkungen tolerieren. Entscheidend ist immer der Einzelfall: Die Religionsfreiheit ist geschützt, doch die Arbeitspflicht bleibt bestehen.

8. Ramadan beginnt am 19. Februar

Am 19. Februar beginnt der Ramadan und endet am 19. März. Auch hier können rechtliche Fragen entstehen, etwa im Arbeits- oder Schulalltag.

👉 Für dich bedeutet das:
Themen wie Gebetszeiten, Arbeitszeiten oder Rücksichtnahmepflichten können relevant werden. Welche Rechte und Pflichten dabei gelten, erfährst du in unserem Beitrag: Rechtliches im Ramadan.

Der Februar 2026 bringt finanzielle, rechtliche und saisonale Neuerungen mit sich. Wer informiert bleibt, kann Risiken vermeiden und gut vorbereitet durch den Monat gehen.

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