Alles Wichtige auf einen Blick Was ist an Karneval, Fasching und Fastnacht erlaubt – und was verboten?
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Ob Karneval, Fasching oder Fastnacht: Die fünfte Jahreszeit wird in Deutschland unterschiedlich genannt. Ausgelassen feiern gehört dazu, doch auch in der närrischen Zeit gelten die üblichen Gesetze, Vorschriften und Grenzen.
In diesem Beitrag erfährst du, was erlaubt ist, welche Regeln du beachten solltest und wo du besser vorsichtig bist, um Bußgelder oder rechtliche Probleme zu vermeiden.
Rechtsfragen zu Karneval ☝️ Das Wichtigste in Kürze
Karnevalstage sind keine gesetzlichen Feiertage.
Rassistische, beleidigende oder diskriminierende Kostüme sind verboten.
Für Alkohol am Steuer gelten die gleichen Promillegrenzen wie sonst.
„Nein heißt Nein“ gilt uneingeschränkt – sexuelle Belästigung ist strafbar.
Lärmschutz und Glasverbote können regional unterschiedlich geregelt sein.
Sind die närrischen Tage gesetzliche Feiertage?
Nein. Tage wie:
Weiberfastnacht / Schmotziger Donnerstag
Rosenmontag
Veilchendienstag / Faschingdienstag / Fastnachtsdienstag
sind keine gesetzlichen Feiertage, sondern normale Arbeitstage.
Ob du an diesen Tagen frei hast, hängt von deinem Arbeitgeber ab. In Hochburgen wie Köln, Mainz oder Düsseldorf bekommen Mitarbeitende zum Beispiel häufig am Rosenmontag frei. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es jedoch nicht.
Welche Kostüme sind erlaubt und welche verboten?
Grundsätzlich hast du bei der Wahl deines Kostüms sehr viele Freiheiten, jedoch gibt es auch klare Grenzen, die du beachten solltest.
❌ Verboten oder strafbar sind unter anderem:
Kostüme mit NS- oder verfassungsfeindlichen Symbolen
rassistische, diskriminierende oder volksverhetzende Darstellungen
echte Uniformen oder Amtsabzeichen (Polizei, Feuerwehr etc.)
Kostüme, die Personen gezielt herabwürdige
✅ In der Regel erlaubt:
Fantasie- und Themenkostüme
historische Verkleidungen ohne problematische Symbolik
politische Satire, solange sie nicht beleidigend ist
👉 Tipp: Sei respektvoll und vermeide Klischees, die andere Menschen verletzen oder diskriminieren.
Waffenattrappen und Requisiten mitnehmen?
Meist nein – täuschend echte Waffenattrappen wie Schwerter, Pistolen oder Gewehre sind bei den meisten Umzügen aus Sicherheitsgründen verboten und können als Straftat gelten.
Auch im öffentlichen Raum kann das Mitführen solcher realistisch wirkender Gegenstände zu einem Polizeieinsatz führen und als Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat gelten.
👉 Informiere dich daher vorab über die geltenden Regeln in deiner Stadt, um Bußgelder oder andere rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Verkleidet zur Arbeit – geht das?
Nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.
Häufig erlaubt: Bürojobs, kreative Branchen
Meist verboten oder untersagt: Gastronomie, Klinik, Pflege (Stichwort: Hygiene & Sicherheit)
Ausgeschlossen: Sicherheits- und Ordnungsberufe wie Polizei, Feuerwehr oder Security
👉 Wer ohne Erlaubnis verkleidet erscheint, riskiert Konsequenzen ggf. sogar arbeitsrechtlich.
Alkohol & Autofahren – Narrenbonus?
Auch an Karneval, Fasching und Fastnacht gelten die üblichen Promillegrenzen:
0,5 Promille → Ordnungswidrigkeit
ab 1,1 Promille → Straftat ggf. Führerscheinentzug
👉 Einen „Narrenbonus“ gibt es nicht. Von Alkohol am Steuer solltest du also die Finger lassen. Nimm am besten gleich ein Taxi, Uber oder fahre mit Bus und Bahn.
Maskiert Auto fahren?
Nein, wenn die Sicht oder Bewegungsfreiheit eingeschränkt ist.
Auch wenn es verlockend ist, schon verkleidet zur Karnevalsparty zu fahren: Am Steuer solltest du auf Kostüme verzichten. Masken, Helme oder sperrige, einengende Kostüme können gefährlich sein und gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen.
👉 Tipp: Zieh dein Kostüm lieber erst am Zielort an – so vermeidest du Probleme mit der Polizei.
Krawatte abschneiden: Muss ich mit rechtlichen Konsequenzen rechnen?
Das Abschneiden einer Krawatte an Weiberfastnacht ist eine beliebte Tradion, ist aber offiziell nur mit Einwilligung erlaubt. Ohne Einverständnis gilt es als Sachbeschädigung. Eine mündliche Zustimmung reicht hier aber aus.
👉 Im Zweifel immer vorher fragen.
Narrenfreiheit: Wo endet diese?
Der Begriff Narrenfreiheit suggeriert, dass an Karneval, Fastnacht und Fasching alles erlaubt ist. Das stimmt nicht. Zwar genießt satirische Kritik einen besonderen Schutz. Trotzdem gibt es Grenzen:
Persönliche Beleidigungen sind strafbar
Volksverhetzung und Aufrufe zu Straftaten verboten
👉 Merke: Auch in der fünften Jahreszeit gelten Strafgesetze uneingeschränkt!
Ruhezeiten und Lärm an Karneval?
Für öffentliche Veranstaltungen und Umzüge gibt es meist Sondergenehmigungen, sodass sie länger dauern dürfen. Private Feiern dagegen unterliegen den üblichen Ruhezeiten: Von 22 Uhr bis 6 Zimmerlautstärke.
👉 In den Hochburgen, aber auch in anderen Regionen, zeigen sich die Behörden oft kulant – dennoch kann Lärmbelästigung geahndet werden.
Spontane Umzüge und wilde Partys ohne Genehmigung?
Spontane Karnevalsumzüge oder wilde Partys ohne Genehmigung sind nicht erlaubt. Für öffentliche Veranstaltungen brauchst du immer eine behördliche Erlaubnis. Wer trotzdem einen wilden Umzug oder Rave organisiert, riskiert hohe Bußgelder. Auch die Teilnehmer können zur Verantwortung gezogen werden.
👉 Bleib bei den offiziellen Veranstaltungen oder kümmere dich rechtzeitig um eine Genehmigung.
Wo gelten Glasverbote an Karneval, Fasching oder Fastnacht?
Viele Städte verhängen auf Umzugsstrecken oder in bestimmten Partyzonen Glasverbote. Diese sind rechtlich zulässig! Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
👉 Nimm Plastikflaschen oder Dosen mit.
Ausgelassen feiern – Unsere Top 6 Verbote
An Karneval gelten dieselben Gesetze wie sonst auch. Im Folgenden haben wir für dich die wichtigsten Regeln zusammengestellt, die du auch an Karneval, Fasching und Fastnacht beachten solltest:
1. Sexuelle Belästigung
Nein heißt nein! Ungewollte "Bützchen", Umarmungen oder Berührungen sind nicht erlaubt. Sexuelle Belästigung ist nach § 184i StGB strafbar und kann angezeigt werden.
👉 Respektiere die Grenzen anderer und frage im Zweifel lieber einmal zu viel als zu wenig.
2. Pöbeln
Pöbeln in Form von Beleidigungen oder Bedrohungen ist strafbar. Wer also andere beschimpft oder bedroht, kann angezeigt werden.
👉 Bleib also trotz Alkohol freundlich, auch wenn die Stimmung mal kippt.
3. Schlägerei
Schlägerei sind natürlich auch an Karneval verboten. Wer eine Prügelei anfängt oder sich daran beteiligt, macht sich der Körperverletzung schuldig. Das kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.
👉 Meide Konflikte.
4. Wildpinkeln
Wenn die Blase drückt, ist die Versuchung groß, sich einfach in der nächsten Ecke zu erleichtern. Doch Vorsicht: Wildpinkeln an Karneval, Fasching und Fastnacht ist genauso eine Ordnungswidrigkeit wie sonst auch und kann mit Bußgeldern bestraft werden.
👉 Nutze lieber aufgestellte Dixie-Klos, öffentliche Toiletten oder andere dafür vorgesehenen sanitäre Einrichtungen.
5. Sachbeschädigung
Umgeworfene Mülleimer, abgerissene Verkehrsschilder oder beschmierte Hauswände – Sachbeschädigung ist auch an Karneval kein Kavaliersdelikt. Wer fremdes Eigentum beschädigt, muss mit einer Anzeige und Schadensersatzforderungen rechnen.
👉 Respektiere fremdes Eigentum.
6. Vandalismus
Ähnlich wie bei Sachbeschädigung gilt: Auch wenn die Stimmung ausgelassen ist, ist mutwillige Zerstörung und Vandalosmus verboten und es droht Schadensersatz.
👉 Finger Weg.
Karneval, Fasching und Fastnacht ohne Ärger feiern
Die Strafen für Vergehen an Karneval, Faschin und Fastnacht können je nach Schwere der Tat sehr unterschiedlich ausfallen. Von Bußgeldern über Geld- bis hin zu Freiheitsstrafen ist alles möglich. Auch ein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis kann die Folge sein, wenn du gegen geltende Gesetze verstößt.
👉 Im Zweifel gilt: Lieber einmal zu vorsichtig sein als später Ärger haben.
Und falls du doch rechtliche Unterstützung brauchst, kannst du deine Rechtssituation bei KLUGO unkompliziert und schnell von einem Anwalt oder Rechtsexperten einschätzen lassen.
Häufige Fragen
Dürfen Taschenkontrollen auf Feiern durchgeführt werden?
Ja, wenn sie vorher angekündigt und oberflächlich bleiben. Veranstalter haben Hausrecht.
👉 Richtige Durchsuchungen sind nur der Polizei erlaubt. Denk aber daran: Wenn du die Kontrolle deiner Tasche verweigerst, kann dir der Zutritt verweigert werden.
Was passiert bei sexueller Belästigung an Karneval?
Sexuelle Belästigung ist nach § 184i StGB strafbar. Ein „Nein“ muss immer respektiert werden, unabhängig von Kostüm, Alkohol oder Narrenfreiheit.
Betroffene sollten die Situation klar beenden und sich an Polizei, Ordnungsdienst oder Veranstalter wenden und den Vorfall anzeigen.
Ist Wildpinkeln nur ein Kavaliersdelikt?
Nein, es bleibt eine Ordnungswidrigkeit – Bußgelder sind möglich.
Wer haftet bei Verletzungen beim Umzug?
Veranstalter müssen für Sicherheit sorgen und haften bei Fahrlässigkeit. Teilnehmer sollten trotzdem vorsichtig bleiben.
Gibt es Schmerzensgeld, wenn man von Kamelle getroffen wird?
Meist nicht – das Risiko gehört zum Umzug dazu. Nur bei grober Fahrlässigkeit kann ein Anspruch bestehen.
umzüge und Fotoaufnahmen: Was ist an Karneval, Fasching und Fastnacht erlaubt?
Fotos von Karnevalsumzügen darfst du grundsätzlich machen und auch veröffentlichen. Die Teilnehmer müssen damit rechnen, fotografiert zu werden.
Anders sieht es bei Aufnahmen einzelner Personen aus dem Publikum aus. Hier brauchst du deren Einwilligung, bevor du die Bilder veröffentlichst. Besondere Vorsicht ist bei Fotos von Kindern geboten.