
Fahrverbot, Führerscheinentzug & Beschlagnahmung des Fahrzeugs Illegales Autorennen: Diese Strafen drohen
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Geschwindigkeit ist für viele Menschen gleichbedeutend mit Nervenkitzel. Wer sich aber zu einem Autorennen hinreißen lässt, muss seit 2017 mit erheblichen Konsequenzen rechnen: Seitdem erfüllen illegale Autorennen einen Straftatbestand und sind keine bloße Ordnungswidrigkeit mehr. Zudem haben illegale Autorennen Auswirkungen auf Versicherungsleistungen. Was genau das beutetet und welche Strafen bei illegalen Autorennen drohen, erfährst du hier.
Illegales Autorennen Das Wichtigste in Kürze
Illegale Autorennen gelten seit 2017 als Straftatbestand und werden gemäß § 315d StGB bestraft.
Es gibt sowohl illegale Autorennen mit mehreren Teilnehmern als auch sogenannte Alleinrennen.
Die Nachweisbarkeit eines illegalen Autorennens erfordert das Vorliegen grob verkehrswidrigen Verhaltens, Rücksichtslosigkeit und sogenannte Raserabsichten der Fahrer.
Seit 2017 wurden in Berlin über 1800 Ermittlungsverfahren wegen illegaler Autorennen eingeleitet, und die Anzahl der Fälle ist in anderen Bundesländern ebenfalls gestiegen.
Die Strafen für illegale Autorennen reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren.
Was ist ein illegales Autorennen?
Man spricht von einem illegalen Autorennen, wenn Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen oder in anderen öffentlichen Bereichen in einem Wettbewerb gegeneinander antreten und dabei geltende Verkehrsregeln und Gesetze verletzen. Solche Rennen werden gemäß § 315d StGB als verbotene Kraftfahrzeugrennen bezeichnet und werden je nach Schwere mit einer Geldstrafe oder sogar einer mehrjährigen Haftstrafe bestraft.
Haftstrafen werden insbesondere dann verhängt, wenn beim illegalen Autorennen Menschenleben gefährdet werden oder ein sonstiger Schaden verursacht wird.
Was ist ein illegales Straßrennen gegen sich selbst?
Neben illegalen Autorennen mit mehreren Teilnehmern ist auch das sogenannte illegale Straßenrennen gegen sich selbst, auch bekannt als Einzelzeitfahrt oder Solo-Run, ein Straftatbestand: Fährt eine Person allein oder in einem Fahrzeug ohne Wettbewerber auf öffentlichen Straßen oder in anderen öffentlichen Bereichen und verletzt dabei Verkehrsregeln und versucht, Geschwindigkeitsrekorde aufzustellen oder sich selbst herauszufordern, spricht man von einem solchen illegalen Straßenrennen gegen sich selbst.
Obwohl hier keine anderen Fahrzeuge beteiligt sind, ist auch das illegale Straßenrennen gegen sich selbst ein Straftatbestand, da es die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet und gegen die Gesetze und Vorschriften zur öffentlichen Sicherheit verstoßen kann.
Wie kann ein illegales Autorennen nachgewiesen werden?
Ein illegales Autorennen, insbesondere gegen sich selbst, ist nicht immer ganz einfach nachzuweisen. In der Regel müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein, damit man von einem illegalen Straßenrennen sprechen kann:
Der oder die Fahrer müssen groß verkehrswidrig handeln: Zu grob verkehrswidrigem Verhalten zählen beispielsweise übermäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Missachten von Verkehrszeichen oder das Ausführen gefährlicher Manöver auf öffentlichen Straßen.
Der oder die Fahrer müssen rücksichtslos handeln: Wer beispielsweise an unübersichtlichen Stellen überholt oder Vorfahrtsregeln missachtet, verhält sich im Straßenverkehr rücksichtlos.
Der oder die Fahrer müssen eine Raserabsicht haben: Ein wesentliches Merkmal illegaler Autorennen ist die Absicht, mit hoher Geschwindigkeit und unter Missachtung von Verkehrsregeln zu fahren.
Wichtig: Zudem werden neben der konkreten Verkehrssituation auch die Gegebenheiten der Örtlichkeit sowie die Witterungs- und Sichtverhältnisse berücksichtigt.
Illegales Autorennen: Zahlen und Fakten auf einen Blick
Seit der Einführung des neuen Rennparagraphen § 315d StGB im Jahr 2017 wurden in Berlin bis zum Jahr 2021 über 1.800 Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Berlin führt in Bezug auf die Einwohnerzahl unter den neun Bundesländern mit einer Statistik über Verfahren zu illegalen Autorennen.
In Nordrhein-Westfalen wurden bereits im Jahr 2018, ein Jahr nach der Gesetzesänderung, 474 illegale Autorennen registriert, was einem Anstieg von 40 % im Vergleich zu 2017 entspricht.
Die Zahl der Ermittlungen wegen Straßenrennen stieg in Bayern von 311 Fällen im Jahr 2019 auf 466 Fälle im Jahr 2020.
Insgesamt wurden in den neun Bundesländern, die Statistiken über Verfahren führen, im Jahr 2019 rund 1900 Fälle registriert, was einem Anstieg von 700 Fällen gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Etwa ein Drittel der Ermittlungsverfahren betreffen Rennen mit zwei oder mehr Teilnehmern, ein weiteres Drittel sind Alleinrennen und das restliche Drittel sind sogenannte Polizeifluchten.
In den meisten Fällen werden hochmotorisierte Fahrzeuge oder Motorräder verwendet.
Unter welchen Straftatbestand fallen illegale Autorennen?
Illegale Autorennen fallen gemäß § 315d StGB unter den Straftatbestand der illegalen Kraftfahrzeugrennen. Eingeführt wurde dieser Straftatbestand als Reaktion auf zwei junge Männer, bekannt als Ku’damm-Raser, die 2017 ein illegales Autorennen auf dem berühmten Kurfürstendamm in Berlin durchführten. Während des Rennens verloren sie die Kontrolle über ihre Fahrzeuge. Eines der Autos erfasste dabei einen unbeteiligten Fahrer, der an seinen Verletzungen starb. Einer der beiden Raser wurden später zu einer langen Haftstrafe verurteilt.
Dieser Vorfall führte zu einer breiten öffentlichen Diskussion über illegale Autorennen und die Notwendigkeit strengerer Gesetze und Maßnahmen zur Verhinderung solcher Gefahren.
Welche Strafen drohen bei einem illegalen Autorennen?
Die Strafen für verbotene Kraftfahrzeugrennen sind je nach den Umständen des Falles und den Folgen des Rennens unterschiedlich. Sie reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen.
Insbesondere wenn dabei Menschenleben gefährdet oder Sachschäden verursacht werden, können die Strafen erheblich sein:
Teilnehmer oder Ausrichter von illegalen Autorennen werden mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft.
Wird bei dem illegalen Autorennen Leib oder Leben eines anderen Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, kann die Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre betragen.
Wird bei dem Autorennen, der Tod oder eine schwere gesundheitliche Schädigung eines Menschen verursacht, ist eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren möglich.
Auch der Versuch, an einem illegalen Autorennen teilzunehmen oder ein illegales Autorennen auszurichten, ist strafbar.
So wurde beispielsweise ein Fahrer, der am Ostermontag 2019 in Moers bei einem Autorennen beteiligt war, bei dem eine unbeteiligte Frau ihr Leben verlor, vom Duisburger Landgericht zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
In einem anderen Fall wurde ein 32-jähriger vom Amtsgericht Maulbronn zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt, nachdem er an einem illegalen Autorennen teilgenommen hatte, bei dem zwei weitere Teilnehmer des Rennens starben. Zudem musste der Täter eine Geldstrafe von 3.000 Euro zahlen und erhielt eineinhalb Jahre Fahrverbot.
Kann das Fahrzeug nach einem illegalen Autorennen beschlagnahmt werden?
Je nach Schwere des illegalen Autorennens können Fahrzeuge nach dem Rennen eingezogen werden. Hier muss jedoch im Einzelfall entschieden werden. Die Einziehung des Fahrzeugs muss gemäß § 74 StGB verhältnismäßig sein.
Verhältnismäßigkeit ist meist beispielsweise nicht gegeben, wenn die Mobilität einer ganzen Familie durch die Einziehung des Fahrzeugs eingeschränkt würde oder der Fahrzeughalter in seiner Existenz bedroht würde.
Wie lange wird der Führerschein nach einem illegalen Autorennen entzogen?
Teilnehmern an illegalen Autorennen kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Wie lange der Führerschein entzogen werden kann, ist unterschiedlich. In der Regel kann der Führerschein bei illegalen Autorennen für mindestens sechs Monate entzogen werden.
In schwerwiegenderen Fällen, insbesondere wenn Menschenleben gefährdet wurden oder es zu schweren Unfällen gekommen ist, kann der Führerscheinentzug für einen deutlich längeren Zeitraum oder sogar dauerhaft angeordnet werden.
Du hast Fragen oder dir wird die Teilnahme an einem illegalen Autorennen vorgeworfen? Dann ist ein Anwalt für Verkehrsrecht der richtige Ansprechpartner für dich. Eine erste Einschätzung zu deinem individuellen Fall kann dir ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte in der Erstberatung geben.
Wer haftet, wenn es bei einem illegalen Autorennen zu einem Unfall kommt?
Im Falle eines Unfalls bei einem illegalen Autorennen haftet in der Regel der Fahrer oder die Fahrer, die das Rennen veranstaltet haben oder daran teilgenommen haben. Dies gilt unabhängig davon, ob die Fahrer gegeneinander oder gegen andere Fahrzeuge auf der Straße gefahren sind.
Was die Versicherung betrifft, sollten sich Teilnehmer von illegalen Autorennen im Klaren sein, dass vorsätzliche oder illegale Handlungen in den meisten Versicherungspolicen ausgeschlossen werden. Daher ist es wahrscheinlich, dass die Versicherung im Falle eines Unfalls während eines illegalen Autorennens keine Zahlungen leisten wird und die Teilnehmer des Rennens selbst auf den teils hohen Kosten sitzenbleiben.
Illegales Straßenrennen So hilft dir ein KLUGO Partner-Anwalt weiter
Vor noch nicht allzu langer Zeit galten illegale Autorennen als Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, mittlerweile erfüllen sie jedoch einen Straftatbestand. Wenn dir die Teilnahme an einem illegalen Straßenrennen vorgeworfen wird, solltest du schnellstmöglich Kontakt zu einem erfahrenen Anwalt aufnehmen.
Unsere KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten stehen dir gern zur Verfügung, um mit dir gemeinsam die individuell für dich beste Vorgehensweise zu besprechen. Wenn du einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren möchtest, kannst du uns gern jederzeit kontaktieren.