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Probearbeiten: Die 10 wichtigsten Fragen

STAND 12.06.2023 | LESEZEIT 3 MIN

Dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses näher kennenlernen möchten, ist normal. Zu diesem Zweck kann zwischen beiden Parteien einvernehmlich eine Probearbeit vereinbart werden. Der Arbeitnehmer kann so den Ablauf im Betrieb kennenlernen und der Arbeitgeber sich von den Qualitäten des Arbeitnehmers überzeugen. Doch welche rechtlichen Regelungen gibt es zum Probearbeiten und was sollten Sie unbedingt beachten?

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Probearbeiten ermöglicht es Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sich besser kennenzulernen.
  • In der Regel muss das Probearbeiten nicht bezahlt werden; hiervon kann es jedoch Ausnahmen geben.
  • Sie sind beim Probearbeiten nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.
  • Wenn Sie sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis befinden, muss Ihr Arbeitgeber Sie zum Probearbeiten freistellen.

Was versteht man unter Probearbeiten und was ist das Ziel?

In Deutschland wird das Probearbeiten als sogenanntes Einfühlungsverhältnis bezeichnet. Man versteht darunter eine kurze Arbeitsphase, in der ein Bewerber die Möglichkeit erhält, in einem Unternehmen zu arbeiten, um seine Eignung für eine Stelle zu zeigen.

Das Ziel des Probearbeitens besteht darin, dem Arbeitgeber die Möglichkeit zu geben, die Fähigkeiten, das Arbeitsverhalten und die Passung des Bewerbers für die Stelle zu beurteilen, bevor eine endgültige Einstellungsentscheidung getroffen wird.

Die 10 wichtigsten Fragen zum Probearbeiten

Im Folgenden haben wir für Sie die 10 wichtigsten und am häufigsten gestellten Fragen zum Probearbeiten gesammelt und beantwortet.

1. Darf ich trotz Krankmeldung Probearbeiten?

Wenn Sie aufgrund einer Krankmeldung arbeitsunfähig sind, dürfen Sie in der Regel nicht am Probearbeiten teilnehmen. Eine Krankmeldung bedeutet, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeitsfähig sind und sich entsprechend erholen müssen.

Wenn Sie trotz Krankmeldung heimlich Probearbeiten, kann das arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur fristlosen Kündigung haben.

2. Darf ich im Urlaub Probearbeiten?

Während des Urlaubs Probe zu arbeiten, ist nicht erlaubt. Der Urlaub dient dazu, sich zu erholen und abseits der Arbeitsverpflichtungen zu entspannen. Wenn Sie Urlaub haben, sollten Sie sich Zeit für sich selbst nehmen und Ihre Batterien aufladen.

Sollten Sie Interesse daran haben, für ein Unternehmen Probe zu arbeiten, während Sie sich im Urlaub befinden, sprechen Sie dies im Voraus mit dem Unternehmen und Ihrem Arbeitgeber ab. Bei Problemen kann Ihnen jederzeit ein Fachanwalt für Arbeitsrecht behilflich sein.

3. Darf ich als Bezieher von Grundsicherung ohne Erlaubnis der Agentur für Arbeit Probearbeiten?

Ob Sie als Bezieher von Grundsicherung für eine Probearbeit die Erlaubnis der Agentur für Arbeit einholen müssen, kommt in der Regel darauf an, ob Sie für das Probearbeiten eine Vergütung erhalten. Um sicherzugehen, dass Sie alle spezifischen Richtlinien der Agentur für Arbeit einhalten, empfehlen wir Ihnen aber grundsätzlich, mit der Agentur für Arbeit Kontakt aufzunehmen, bevor Sie Probearbeiten.

Ohne die vorherige Zustimmung der Agentur für Arbeit könnten zusätzliche Einkünfte oder das Probearbeiten möglicherweise zu einer Kürzung oder Streichung der Grundsicherungsleistungen führen. Es ist also grundsätzlich ratsam, dass Sie das Probearbeiten anmelden.

4. Muss Probearbeiten bezahlt werden?

Beim Probearbeiten handelt es sich um eine Form der Arbeitsleistung, für die der Arbeitgeber dem Bewerber keine Vergütung schuldet.

Es gibt jedoch Ausnahmen von der Regel, insbesondere, wenn das Probearbeiten länger als ein paar Stunden dauert oder spezifische Arbeitsleistungen erbracht werden, die reguläre Arbeitstätigkeiten umfassen. In solchen Fällen kann eine Vergütung oder ein Entgeltanspruch entstehen.

5. Wie lange darf ich Probearbeiten?

Die Dauer des Probearbeitens kann je nach Unternehmen und Vereinbarung variieren. In der Regel ist das Probearbeiten auf einen begrenzten Zeitraum beschränkt, der üblicherweise einige Stunden bis zu einigen Tagen dauern kann. Das genaue Zeitfenster wird normalerweise im Voraus zwischen dem Arbeitgeber und dem Bewerber vereinbart.

Wichtig ist, dass die Dauer des Probearbeitens angemessen ist und vom Arbeitgeber nicht dazu verwendet wird, eine unentgeltliche Arbeitsleistung zu erhalten.

6. Was darf der potenzielle Arbeitgeber von mir verlangen?

Beim Probearbeiten kann der potenzielle Arbeitgeber bestimmte Anforderungen an Sie stellen, um Ihre Eignung für die ausgeschriebene Stelle zu prüfen. Die genauen Aufgaben und Anforderungen können je nach Unternehmen, Branche und Position variieren.

Das Probearbeiten kann unter anderem folgende Aufgaben beinhalten:

  • Ausführung bestimmter Arbeitsaufgaben: Sie könnten gebeten werden, bestimmte Arbeitsaufgaben oder Projekte durchzuführen, um Ihre Fähigkeiten und Ihr Arbeitsverhalten zu bewerten. Dies kann praktische Arbeit, das Lösen von Fallstudien oder das Bearbeiten von Aufgaben umfassen, die typisch für die ausgeschriebene Position sind.
  • Zusammenarbeit im Team: Der Arbeitgeber kann Ihre Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit anderen Mitarbeitern überprüfen, indem er Sie in ein Team integriert und gemeinsame Aufgaben oder Projekte durchführen lässt.
  • Arbeitsorganisation und Zeitmanagement: Sie könnten gebeten werden, bestimmte Aufgaben innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens zu erledigen, um Ihre Fähigkeit zur Arbeitsorganisation und zum Zeitmanagement zu bewerten.
  • Kundenkontakt: Wenn die Stelle Kundenkontakt beinhaltet, kann der Arbeitgeber Sie bitten, mit Kunden zu interagieren oder Kundenszenarien zu simulieren, um Ihre Kommunikations- und Kundenorientierungsfähigkeiten zu überprüfen.

In jedem Fall sollten die an Sie gestellten Anforderungen angemessen sein und nicht über das hinausgehen, was für die Eignungsbeurteilung erforderlich ist.

7. Bin ich beim Probearbeiten versichert?

In der Regel sind Sie beim Probearbeiten nicht versichert. Es kann jedoch dann eine Ausnahme bestehen, wenn Ihnen der Arbeitgeber Aufgaben anvertraut, die für das Unternehmen eine solche Relevanz haben, dass von einem Arbeitsverhältnis ausgegangen werden kann. In solchen Fällen sind Sie auch durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.

8. Muss mein Arbeitgeber mich fürs Probearbeiten freistellen?

Wenn Sie einen befristeten Arbeitsvertrag haben, haben Sie das Recht, dass Ihr Arbeitgeber Sie für ein Bewerbungsgespräch oder für das Probearbeiten freistellt. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen eine angemessene Zeit zur Verfügung zu stellen, um nach einem anderen Arbeitsverhältnis zu suchen.

9. Was ist, wenn mein Arbeitgeber die Freistellung ablehnt?

Versuchen Sie zunächst, das Problem im direkten Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu lösen. Erklären Sie Ihre Situation und warum Sie die Freistellung benötigen. Zeigen Sie Verständnis für die Bedenken des Arbeitgebers und versuchen Sie, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Wenn es keine Möglichkeit gibt, die Freistellung zu erreichen, sollten Sie alternative Optionen in Betracht ziehen, wie zum Beispiel das Probearbeiten außerhalb Ihrer Arbeitszeiten oder an freien Tagen.

10. Darf ich Probearbeiten obwohl ich unbefristet beschäftigt bin?

Üblicherweise ist es nicht erlaubt, dass Sie trotz eines bestehenden unbefristeten Arbeitsverhältnisses Probearbeiten, weil das ggf. gegen Ihren Arbeitsvertrag verstoßen kann.

Daher ist es wichtig, dass Sie zunächst Ihren Arbeitsvertrag prüfen und das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen, wenn Sie in einem anderen Unternehmen Probearbeiten möchten. Wenn Sie dafür Sorge tragen, dass die Interessen Ihres aktuellen Arbeitgebers trotz des Probearbeitens gewahrt werden, haben Sie gute Chancen, dass Ihr Arbeitgeber dem Probearbeiten zustimmt.

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Das deutsche Arbeitsrecht umfasst eine Vielzahl an Regelungen, die für Laien nur schwer zu überblicken sind. Auch wenn es ums Probearbeiten geht, sind die Regelungen nicht immer auf den ersten Blick nachvollziehbar.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.