Schmerzensgeld beim Fahrradunfall

Das gilt rechtlich Wann gibt es Schmerzensgeld beim Fahrradunfall?

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Bei einem Fahrradunfall können schwerwiegende Verletzungen entstehen – manchmal kommt man aber auch mit einem Kratzer davon. Wann es nach einem Fahrradunfall einen Anspruch auf Schmerzensgeld gibt und welche Faktoren bei der Bemessung eine Rolle spielen, erfährst du hier.

von C. Kürschner
21.11.2022
3 Min Lesezeit

Schmerzensgeld bei Fahrradunfall Das Wichtigste in Kürze

  • Anspruch auf Schmerzensgeld besteht bei immateriellen Schäden, die über Bagatellverletzungen hinausgehen.

  • Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach der Schwere der Verletzungen und den Folgen, die daraus entstehen.

  • Liegt eine Mitschuld des Fahrradfahrers vor, wird diese bei der Berechnung berücksichtigt.

Besteht bei einem Fahrradunfall immer der Anspruch auf Schmerzensgeld?

Ob bei einem Fahrradunfall Anspruch auf Schmerzensgeld besteht, hängt von mehreren Faktoren ab. Zunächst einmal müssen bei dem Unfall immaterielle Schäden entstanden sein, beispielsweise Brüche, Gehirnerschütterungen oder Ähnliches. Hierzu zählen keine Bagatellverletzungen wie Kratzer oder blaue Flecken. Zudem müssen die Verletzungen durch den Unfallverursacher vorsätzlich oder fahrlässig zugefügt worden sein. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann gemäß § 253 BGB Anspruch auf Schadensersatz bestehen.

Wie hoch kann das Schmerzensgeld beim Fahrradunfall ausfallen?

Wie hoch das Schmerzensgeld ausfällt, ist eine Einzelfallentscheidung. So entschied das Arbeitsgericht Frankfurt, dass ein durch grundloses Hupen verursachter Sturz eines Radfahrers, bei dem dieser Schulterverletzungen erlitt, 200 Euro Schmerzensgeld zu zahlen ist (AG Frankfurt 2007, Az. 32 C 3625/06-48). Bei einem anderen Fahrradunfall war eine unfallbedingte Beinverkürzung und eine stationäre Behandlung von etwa vier Wochen die Folge. Der angefahrene Fahrradfahrer wird wahrscheinlich dauerhafte Haltungsschäden erleiden. Der Verunfallte erhielt ein Schmerzensgeld von 25.000 Euro.

Diese Faktoren werden bei der Bemessung der Schmerzensgeldhöhe von Gerichten berücksichtigt:

  • Ausmaß der körperlichen und psychischen Folgen

  • Anzahl und Umfang der notwendigen Operationen

  • Behandlungsdauer und Anzahl sowie Länge der Krankenhausaufenthalte

  • daraus resultierende Folgen für Privat- und Berufsleben

  • zurückbleibende chronische körperliche Schäden und Entstellungen

  • nachweisbare gewollte Verzögerung der Schadensregulierung durch Versicherung des Unfallgegners

Wichtig:

Da es in Deutschland keine Helmpflicht gibt, können Unfallverursacher nicht grundsätzlich darauf bestehen, dass sich ein fehlender Helm mindernd auf die Höhe des Schmerzensgeldes auswirkt (OLG Schleswig 2013, Az. 7 U 11/12). Es gibt jedoch Urteile, nach denen die Höhe des Schmerzensgeldes aufgrund eines fehlenden Helms geringer ausgefallen ist.

Wann haftet der Fahrradfahrer mit?

Der Einzelfall entscheidet, ob ein Mitverschulden des Fahrradfahrers vorliegt oder der Unfallgegner die alleinige Schuld übernehmen muss. Ist ein Fahrradfahrer alkoholisiert, fährt unsicher und wird daraufhin angefahren, kann ihm eine Mitschuld gegeben werden. Dann werden der Mithaftungsanteil und der Anspruch auf Schmerzensgeld prozentual gegeneinander aufgewogen. Die Versicherungen beider Parteien können Klage auf Schmerzensgeld einreichen, sofern der Unfallgegner auch Verletzungen erlitten hat.

Wie beantrage ich Schmerzensgeld nach einem Fahrradunfall?

Es ist immer empfehlenswert, sich nach einem Fahrradunfall anwaltlich beraten zu lassen. Tatsächlich ist auch eine außergerichtliche Einigung mit der Versicherung des Unfallgegners möglich. Diese ist jedoch bestrebt, das Schmerzensgeld nach einem Fahrradunfall möglichst niedrig zu halten. Um ein angemessenes Schmerzensgeld zu erhalten, kann es deshalb wichtig sein, sich Rat von einem Anwalt für Verkehrsrecht einzuholen. Wenn du an einem Fahrradunfall beteiligt warst und wissen möchtest, wie du vorgehen solltest, vereinbare gern einen Termin mit einem KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperten für eine Erstberatung.

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Über unsere Autoren Christiane Kürschner

Christiane Kürschner ist freie Redakteurin und Texterin aus Berlin. Als studierte Philosophin hat sie es sich zur Aufgabe gemacht, auch komplexe Themen und Rechtsgrundlagen in unterhaltsamen Beiträgen leicht verständlich zu vermitteln. Die Diplomjournalistin ist seit 2018 Teil des KLUGO-Redaktionsteams.

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