Unfall auf dem Schulweg

Was Eltern wissen sollten Schulwegunfall: Wer zahlt und wann greift die gesetzliche Unfallversicherung?

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Ein Sturz mit dem Fahrrad, ein Unfall im Straßenverkehr oder ein Missgeschick auf dem Gehweg: Passiert etwas auf dem Weg zur Schule, fragen sich Eltern sofort, ob ihr Kind versichert ist. Hier erfährst du, was als Schulwegunfall gilt, welche Leistungen die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt und wann Eltern oder Dritte haften können.

von C. Kürschner
25.08.2025
4 Min Lesezeit

Schulwegunfall ☝️ Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Schulwegunfall ist ein Unfall auf dem unmittelbaren Weg von Zuhause zur Schule oder zurück.

  • Versichert ist grundsätzlich der direkte, sachgerechte Weg. Umwege aus privaten Gründen können den Versicherungsschutz unterbrechen.

  • Die gesetzliche Unfallversicherung greift automatisch, unabhängig vom Verkehrsmittel.

  • Die Schule meldet den Unfall in der Regel direkt an die zuständige Unfallkasse.

  • Unfall dokumentieren, ärztliche Versorgung sicherstellen und Schule bzw. Unfallkasse informieren, um Ansprüche abzusichern.

Was ist ein Schulwegunfall?

Rechtlich gilt als Schulweg der unmittelbare Weg, den ein Kind nach dem Verlassen des Elternhauses bis zum Betreten des Schulgeländes zurücklegt – und in umgekehrter Richtung auf dem Heimweg. Kommt es dabei zu einem Unfall, spricht man von einem Schulwegunfall.

Versichert ist grundsätzlich der direkte und sachgerechte Weg. Das bedeutet: Der Schutz besteht nicht zwingend nur auf der kürzesten Strecke, sondern auch auf üblichen Alternativwegen, solange diese in einem inneren Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehen.

Umwege aus privaten Gründen, etwa zum Abholen von Freunden oder für einen Einkauf, unterbrechen den Versicherungsschutz. Erhalten bleibt dieser jedoch bei zwingend notwendigen Umwegen, zum Beispiel:

  • Baustellen oder Straßensperrungen,

  • offiziellen Umleitungen,

  • Fahrgemeinschaften oder das Bringen/Abholen von Geschwistern.

⚠️ Wichtig: Wird der Schulweg länger unterbrochen (Faustregel: mehr als zwei Stunden), kann der Versicherungsschutz entfallen, wenn der rechtliche Zusammenhang zum Schulweg nicht mehr besteht.

Wer haftet bei einem Unfall auf dem Schulweg?

Bei einem Unfall auf dem Schulweg greift in erster Linie die gesetzliche Unfallversicherung. Sie übernimmt Heilbehandlung, Reha und ggf. Rentenleistungen – unabhängig von einem Verschulden (§ 8 SGB VII). Eine persönliche Haftung ist daher in den meisten Fällen ausgeschlossen.

  • Schule oder Lehrkräfte haften nur bei nachweislicher grober Verletzung der Aufsichtspflicht (§ 832 BGB) – was auf dem Schulweg praktisch kaum vorkommt.

  • Eltern haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Bei jüngeren Kindern kann das relevant sein.

  • Kinder unter 10 Jahren sind im Straßenverkehr nur eingeschränkt haftbar (§ 828 BGB).

  • Dritte (z. B. Autofahrer, Radfahrer) können bei schuldhaftem Verhalten zivilrechtlich auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch genommen werden.

Greift der Versicherungsschutz auch bei privaten Verkehrsmitteln?

Ja. Die gesetzliche Unfallversicherung gilt unabhängig vom Verkehrsmittel. Das bedeutet: Ob dein Kind zu Fuß, mit dem Fahrrad, E-Scooter, Bus oder im Auto der Eltern zur Schule fährt – der Versicherungsschutz bleibt bestehen, solange der Weg unmittelbar zur Schule führt. Auch Fahrgemeinschaften sind grundsätzlich versichert.

Was müssen Eltern bei einem Schulwegunfall tun?

Kommt es zu einem Schulwegunfall, sollten Eltern folgende Schritte beachten, um den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung sicherzustellen:

  1. Notruf bei schweren Verletzungen
    Bei akuten, schwerwiegenden Verletzungen sofort den Rettungsdienst (112) rufen.

  2. Unfall dokumentieren
    Notiere Ort, Zeit, Beteiligte und mögliche Zeugen. Eine lückenlose Dokumentation erleichtert die Meldung an die Unfallkasse.

  3. Ärztliche Behandlung
    Bei Verletzungen medizinische Versorgung sicherstellen. Ein Durchgangsarzt (D-Arzt) sollte insbesondere bei relevanten Verletzungen aufgesucht werden, um die Unfallmeldung und Leistungsansprüche der Unfallversicherung abzusichern.

  4. Schulunfall eindeutig melden
    Arzt oder Rettungskräfte informieren, dass es sich um einen Schulwegunfall handelt.

  5. Schule informieren
    Die Schule ist verpflichtet, den Unfall automatisch bei der zuständigen Unfallkasse zu melden. Ein eigener Antrag der Eltern ist in der Regel nicht nötig. Eltern können ergänzende Unterlagen einreichen, wie ärztliche Bescheinigungen oder Zeugenaussagen.

Leistungen bei schweren Schulwegunfällen

Kommt es durch einen Schulwegunfall zu dauerhaften gesundheitlichen Schäden, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung umfassende Leistungen, wie etwa Heilbehandlung, Reha-Maßnahmen oder ggf. Rentenleistungen.

Schmerzensgeld wird von der Unfallversicherung nicht gezahlt, da es sich um zivilrechtliche Ansprüche handelt. Wenn an dem Unfall eine weitere Partei beteiligt ist, empfiehlt es sich, rechtlichen Rat bei einem Anwalt für Zivilrecht einzuholen. Dieser kann prüfen, ob und in welchem Umfang Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden können.

Unfall auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen Was gilt rechtlich als Schulunfall?

Ein Schulunfall ist ein Unfall, der sich auf dem Schulgelände oder während offiziell organisierten schulischen Aktivitäten ereignet.

👉 Dazu zählen:

  • Unterricht und Pausen

  • AGs und Nachmittagsbetreuung

  • Schulveranstaltungen

  • Klassenfahrten, Wandertage, Projekttage oder Schulausflüge

Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung erstreckt sich in diesen Fällen auch auf Hin- und Rückwege. Die Schule oder die Nachmittagsbetreuung ist verpflichtet, den Unfall zu dokumentieren und an die zuständige Unfallkasse zu melden.

Freizeitunfälle fallen nicht unter die gesetzliche Unfallversicherung. Hier greifen private Kranken- oder Unfallversicherungen.

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Über unsere Autoren Christiane Kürschner

Christiane Kürschner ist freie Redakteurin und Texterin aus Berlin. Als studierte Philosophin hat sie es sich zur Aufgabe gemacht, auch komplexe Themen und Rechtsgrundlagen in unterhaltsamen Beiträgen leicht verständlich zu vermitteln. Die Diplomjournalistin ist seit 2018 Teil des KLUGO-Redaktionsteams.

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