Mann mit gebrochenem Arm

Grundlagen, Anspruch & Berechnung Schmerzensgeld – Das solltest du wissen

Auf dieser Seite

Nach einem Unfall oder Verbrechen kann Ihnen ein immaterieller Schaden entstanden sein – zum Beispiel bei der körperlichen oder psychischen Gesundheit. Diese Schäden lassen sich nicht in Form von materiellem Schadensersatz aufwiegen, da keine genaue Bezifferung möglich ist. Stattdessen besteht hier ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Wie hoch das Schmerzensgeld ausfällt, hängt jedoch von vielen Faktoren ab.

von M. Lind
16.09.2022
7 Min Lesezeit

Schmerzensgeld Das Wichtigste in Kürze

  • Anspruch auf Schmerzensgeld besteht immer dann, wenn es bei einem Unfall oder Verbrechen zu immateriellen Schäden kam – z. B. der physischen oder psychischen Gesundheit.

  • Schmerzensgeld dient als Ausgleich für die entstandenen Schäden und als eine Form der Genugtuung für das Opfer.

  • Schmerzensgeld kann nur dann gefordert werden, wenn der Schaden vorsätzlich oder fahrlässig entstanden ist.

  • Damit du Schmerzensgeld erhalten, musst du deine Forderung bei der Gegenseite durchsetzen – manchmal auch mit einer Klage.

Wann besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld?

Während materielle Schäden durch den sogenannten Schadensersatz abgedeckt sind, spricht man bei allen immateriellen Schäden – also zum Beispiel der physischen oder psychischen Gesundheit – von Schmerzensgeld. Es besteht immer dann ein Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexuelle Selbstbestimmung zu Schaden gekommen sind oder missachtet wurden.

Der Anspruch auf Schmerzensgeld ergibt sich aus § 823 Abs. 1 sowie § 253 BGB.

Nach aktueller Rechtsprechung des BGH erfüllt das Schmerzensgeld gleich zwei Funktionen:

  • Dem Geschädigten steht ein Ausgleich für die entstandenen Schäden zu.

  • Der Geschädigte soll Genugtuung dafür erfahren, was ihm seitens des Schädigers angetan wurde.

Du kannst Schmerzensgeld aber nur dann einfordern, wenn auch vorsätzlich oder fahrlässig ein tatsächlicher Schaden entstanden ist. Als Opfer steht man hier also in der Beweispflicht – und das sogleich mehrfach. So musst du dem Schädiger nachweisen, dass er die Schuld für die Verletzung trägt und auch, dass der Schaden durch eine schuldhafte Handlung entstanden ist.

KLUGO Tipp:

Trägst du eine Teilschuld am Schadensereignis, zum Beispiel bei einem Autounfall, senkt sich der Schmerzensgeldanspruch dementsprechend. Bist du sogar der Unfallverursacher, kannst du bei der Gegenseite keinen Schmerzensgeldanspruch durchsetzen.

Welche Dokumente sind erforderlich, um den Anspruch auf Schmerzensgeld durchzusetzen?

Damit du deinen Anspruch auf Schmerzensgeld durchsetzen kannst, müssen dir einige Dokumente vorliegen. Zunächst einmal benötigst du natürlich Beweise: Du musst dem Verursacher des Schadens eindeutig beweisen können, dass der Schaden aufgrund einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Handlung entstanden ist. Liegen dir solche Beweise vor, kannst du Schmerzensgeld beantragen.

Zunächst forderst du das Schmerzensgeld direkt beim Verantwortlichen ein. Dabei solltest du konkrete Forderungen stellen, die sich auf den tatsächlich entstandenen Schaden beziehen. Ist der Schädiger versichert, kannst du den Schmerzensgeldanspruch auch bei der Versicherung geltend machen. Versicherungen möchten derartige Zahlungen natürlich vermeiden. Daher ist davon auszugehen, dass du den Anspruch auf Schmerzensgeld gerichtlich durchsetzen musst.

KLUGO Tipp:

Als Privatperson kannst du häufig nur schwer gegen die erfahrenen Anwälte der Versicherungen vorgehen. Nimm dir daher ebenfalls einen Anwalt zur Seite, der dir dabei hilft, deinen Anspruch auf Schmerzensgeld einzuklagen. Das ist auch dann sinnvoll, wenn die Versicherung der Gegenseite versucht, mit dir eine Abfindungserklärung auszuhandeln – hier fallen alle Ansprüche für in der Zukunft auftretende Schäden nämlich ebenfalls weg.

Nachdem alle notwendigen Beweise vorliegen und du das Schmerzensgeld beim Verursacher eingefordert hast, musst du mit großer Wahrscheinlichkeit das Geld einklagen – nämlich dann, wenn im Rahmen einer vorherigen Mediation keine Einigung gefunden werden konnte.

Hierbei gehst du wie folgt vor:

  1. Finde das zuständige Gericht, um dort die Klage einreichen zu können. Das zuständige Gericht hängt von der Höhe des Streitwertes ab.

  2. Reiche den Klageantrag ein. Hier muss auch die Summe festgelegt werden, die du als Schmerzensgeld einforderst. Ein Anwalt berät dich hier zuverlässig.

Welche Fristen gelten beim Schmerzensgeld?

Grundsätzlich liegt die Verjährungsfrist für Schmerzensgeld bei drei Jahren. Diese Frist ist nur dann länger, wenn vorsätzlich eine Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung stattgefunden hat. Solche Ansprüche gehen mit einer Verjährungsfrist von 30 Jahren einher – allerdings auch erst ab dem Zeitpunkt, an dem man Kenntnis von der Tat erlangt hat.

Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Schmerzensgeldanspruch entstanden ist oder du Kenntnis über die Umstände erlangst.

Die Frist verlängert sich oder beginnt von Neuem, wenn du erst nach einer gewissen Zeit Folgeschäden feststellest, die zum damaligen Zeitpunkt weder absehbar noch diagnostizierbar waren.

Wieso solltest du den Schmerzensgeldanspruch prüfen lassen?

Die Schmerzensgeldtabellen dienen nur als grobe Orientierungshilfe, um eine erste Einschätzung zur möglichen Schmerzensgeldsumme zu erhalten. Wenn du eine Schmerzensgeld-Forderung geltend machen möchtest, solltest du den Anspruch dennoch zunächst prüfen lassen. Die Berechnung des Schmerzensgeldes hängt von vielen Faktoren ab und sollte daher durch einen fachkundigen Anwalt für Schmerzensgeld erfolgen. Andernfalls könnte es sein, dass die zuständige Versicherung deine Forderung abwehrt und du kein Schmerzensgeld erhältst.

Zudem bleibt die Frage der Beweismittel: Nur, wenn ausreichend Beweise für eine fahrlässige oder vorsätzliche Handlung vorliegen, kann das Schmerzensgeld eingeklagt werden. Auch aus diesem Grund solltest du zunächst prüfen lassen, ob du ausreichend Beweise für eine Schmerzensgeld-Forderung hast oder, wenn dies nicht der Fall ist, ob weitere Beweise beschafft werden können.

Wie kann ein Anwalt beim Schmerzensgeldanspruch behilflich sein?

Möchtest du deinen Schmerzensgeldanspruch bei der Gegenseite geltend machen, solltest du einen Anwalt für Schmerzensgeld an deiner Seite haben. Dieser hilft dir nicht nur bei einer groben Berechnung der zu erwartenden Schmerzensgeldsumme, sondern trägt auch gemeinsam mit dir die notwendigen Beweise zusammen, um im Falle einer Klage den Sachverhalt darzustellen. Vor Gericht kennt der Anwalt für Schmerzensgeld die relevanten Formulierungen, um deinen Schmerzensgeldanspruch durchsetzen zu können. Auch Schadensersatzansprüche kannst du durch einen Anwalt prüfen lassen.

Ebenso ist ein Anwalt für Schmerzensgeldansprüche natürlich auch dann ein guter Ansprechpartner, wenn du selbst von Schmerzensgeldansprüchen betroffen bist und dich dagegen zur Wehr setzen musst.

Die KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten stehen dir in beiden Fällen beratend zur Seite. Im Rahmen der telefonischen Erstberatung erhältst du eine erste Einschätzung zum Sachverhalt durch unsere Rechtsexperten. Ob du im Anschluss eine juristische Betreuung durch unsere Fachanwälte wünschst, bleibt natürlich dir selbst überlassen.

Wann bekommt man Schmerzensgeld?

Schmerzensgeld wird immer dann gezahlt, wenn es zu einem immateriellen Schaden infolge eines vorsätzlichen oder fahrlässigen Vorfalls kam. Immaterielle Schäden beziehen sich auf das Leben, die Gesundheit, die Freiheit und die sexuelle Selbstbestimmung.

Wie viel Schmerzensgeld kann man erhalten?

Wie viel Schmerzensgeld du erhältst, hängt immer von deinem individuellen Einzelfall ab. Spätfolgen, dauerhafte Kosten durch entstandene Schäden und ähnliches treiben die Schmerzensgeldsumme in der Regel nach oben. Als Orientierung dient die Schmerzensgeldtabelle. Allerdings sind Richter, Anwälte und Versicherungen nicht an diese Tabellen gebunden – die Summe kann am Ende also auch deutlich höher oder niedriger ausfallen.

Das könnte dich auch interessieren

Über unsere Autoren Melanie Lind

Melanie Lind arbeitet bereits seit 2017 als selbstständige Texterin und seit 2019 für die KLUGO Redaktion. Zuvor absolvierte sie eine Ausbildung im Marketing-Bereich. Vor ihrer Selbstständigkeit war sie bereits als Texterin tätig und hat sich kontinuierlich im Bereich Content-Management und SEO weitergebildet.

Ihr großes Interesse am deutschen Rechtssystem und Recht auch für Laien verständlich zu machen, brachte sie zu KLUGO.

melanie lind