frau sitzt am schreibtisch mit tasse und unterlagen in den händen

Was du wissen solltest Die Verjährung der Betriebskostenabrechnung

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Mieter sollen gem. § 556 Abs. 3 BGB in der Regel jährlich eine Nebenkostenabrechnung erhalten, die dann mit den im Mietvertrag geregelten Nebenkostenvorauszahlungen verrechnet wird. Entweder müssen die Mieter dann nachbezahlen oder erhalten eine Rückzahlung. Doch wann kommt es zu einer Verjährung der Nebenkostenabrechnung? Und was ist, wenn Mieter keine Nebenkostenabrechnung erhalten? Alles Wichtige kannst du hier nachlesen.

von N. Haussmann
17.11.2021
3 Min Lesezeit

Verjährung der Betriebskostenabrechnung Das Wichtigste in Kürze

  • Üblicherweise erhalten Mieter einmal jährlich eine Nebenkostenabrechnung, wenn im Mietvertrag monatliche Betriebskosten- bzw. Nebenkostenvorauszahlungen vereinbart worden sind.

  • Vermieter müssen die Nebenkostenabrechnung nach Ende des Abrechnungszeitraums innerhalb von 12 Monaten vorlegen.

  • Um Nachzahlungsforderungen geltend zu machen, gilt auf beiden Seiten eine Verjährungsfrist von drei Jahren.

  • Mieter können weitere Vorauszahlungen einbehalten, wenn Vermieter ihrer Pflicht zur Erstellung einer Nebenkostenabrechnung nicht nachkommen.

  • Die erfahrenen Partner-Anwälte und Rechtsexperten von KLUGO können dir bei Problemen, die die Nebenkostenabrechnung betreffen, zur Seite stehen.

Wie ist die Verjährungsfrist einer Nebenkostenabrechnung?

Vermieter müssen eine Abrechnungsfrist von 12 Monaten nach dem Ende des Abrechnungszeitraums einhalten und dem Mieter eine Nebenkostenabrechnung vorlegen. Gleiches gilt für die Betriebskostenabrechnung, die die Nebenkosten beinhaltet, die nur dem Vermieter anfallen und gem. § 556 Abs. 1 S. 1 BGB anteilsmäßig auf die Mieter umgelegt werden dürfen.

Lässt der Vermieter die 12 Monate verstreichen, können Mieter später kommende Nachforderungen zurückweisen. Gleiches gilt für Mieter: Auch sie haben nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung 12 Monate Zeit, um Einwendungen mitzuteilen (Ausschlussfrist). Um Nachzahlungsforderungen geltend zu machen, muss eine Verjährungsfrist von drei Jahren eingehalten werden. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist.

Hemmung, Unterbrechung und Neubeginn der Verjährungsfrist

Unter Umständen kann es zu einer Hemmung, Unterbrechung oder dem Neubeginn der Verjährungsfrist kommen. Eine Hemmung meint den Stillstand des Verjährungslaufs aufgrund eines Hemmungsgrundes (§ 209 BGB). Erst, wenn dieser Hemmungsgrund wegfällt, läuft die Verjährungsfrist weiter.

Was passiert, wenn keine Nebenkostenabrechnung kommt?

Mieter haben einen Anspruch auf eine jährliche Nebenkostenabrechnung, wenn eine monatliche Betriebskostenvorauszahlung im Mietvertrag vereinbart wurde. Stellen Vermieter keine Nebenkostenabrechnung aus, haben Mieter laut § 556 Abs. 3 BGB trotzdem einen Anspruch auf die Erstellung innerhalb von drei Jahren nach dem Ende der Abrechnungsfrist.

Kommt der Vermieter der Pflicht zur Erstellung einer Nebenkostenabrechnung bzw. Betriebskostenabrechnung nicht nach, kann der Mieter weitere Vorauszahlungen einbehalten, bis er eine Abrechnung erhält.

Wann kann ich Nebenkosten nach der Verjährung zurückfordern?

Verlangen Vermieter trotz Verjährung Nebenkosten, sind Mieter auf der sicheren Seite. Nach Ablauf der Abrechnungsfrist sind Vermieter nämlich laut § 556 Abs. 3. S. 3 BGB nicht mehr dazu berechtigt, Nachforderungen zu verlangen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Vermieter nichts dafür kann, dass die Abrechnung zu spät erstellt wurde.

Gleiches gilt auch hier für Mieter. Auch hier kommt es zur Verjährung der Ansprüche nach 3 Jahren. Nur in diesem Zeitraum können Mieter also eine Rückforderung geleisteter Vorauszahlungen geltend machen. Nach diesem Zeitraum können Vermieter ebenso wie Mieter die Einrede der Verjährung erheben.

So hilft dir ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Du hast Fragen zur Verjährung der Nebenkostenabrechnung bzw. der Verjährung der Betriebskostenabrechnung oder erhältst trotz mehrfachen Nachfragens als Mieter keine Abrechnung?

Dann nimm Kontakt auf zu einem Partner-Anwalt und Rechtsexperten für Mietrecht und lass dich im Rahmen einer telefonischen Erstberatung hinsichtlich der Verjährung von Nebenkostennachzahlungen und den Verjährungsfristen für die Betriebskostenabrechnung beraten.

Über unsere Autoren Nina Haussmann

Nina Haussmann ist seit 2016 freiberufliche Texterin, Ghostwriterin und Lektorin. Mit einem Bachelor-Abschluss in Germanistik und Politikwissenschaften und einem Master-Abschluss in Deutscher Literatur hat sie nicht nur ein fundiertes Wissen über die Feinheiten der deutschen Sprache, sondern auch die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich aufzubereiten. Hauptsächlich schreibt sie Texte im juristischen Bereich, vorwiegend zum Thema Erbrecht, und Ratgebercontent. So unterstützt sie auch die KLUGO-Redaktion seit Anfang 2020 regelmäßig mit Blog- und Contentbeiträgen.

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