Rechtsthemen

Blog
Über uns
Business
unerlaubte Videoueberwachung
THEMEN

Videoüberwachung durch Nachbarn – ist das erlaubt?

Immer mehr Menschen entscheiden sich dazu, ihr Grundstück mit einer Videokamera zu überwachen. Da spricht im Grunde nichts dagegen. Problematisch wird es erst, wenn die Kamera nicht nur das eigene Grundstück, sondern auch das des Nachbarn oder öffentliche Bereiche erfasst. Wenn Ihr Nachbar Sie auf Ihrem eigenen Grundstück filmt, verstößt er damit gegen Ihr Persönlichkeitsrecht und Sie können die unerlaubte Videoüberwachung melden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Kamera auf dem eigenen Grundstück ist zulässig, sofern diese nur das eigene Grundstück erfasst.
  • Nachbargrundstücke oder öffentliche Bereiche dürfen keinesfalls mitüberwacht werden.
  • Filmt Ihr Nachbar Sie auf Ihrem eigenen Grundstück, verstößt das gegen Ihr Persönlichkeitsrecht.
  • Kommt der Nachbar Ihrer Bitte nicht nach, die Kamera so auszurichten, dass sie nur sein eigenes Grundstück erfasst, können Sie die unerlaubte Videoüberwachung melden.

Darf ich eine Kamera auf meinem Grundstück aufstellen?

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, eine Kamera auf dem eigenen Grundstück aufzustellen. Wenn diese Kamera beispielsweise dazu dient, Einbrecher fernzuhalten und auch wirklich nur das eigene Grundstück erfasst, ist das vollkommen legitim. Allerdings sollten Sie auch auf Ihrem eigenen Grundstück ein Warnschild aufstellen, um Besucher über die Aufzeichnungen zu informieren. Andernfalls verstoßen Sie auch mit einer Videoüberwachung auf dem eigenen Grundstück gegen das europaweite Datenschutzrecht.

Sobald aber das Grundstück von Nachbarn, öffentliche Bereiche oder am Haus vorbeigehende Passanten erfasst werden, ist eine Videoüberwachung nicht gestattet und betroffene Personen können sich gegen die unerlaubten Aufnahmen zur Wehr setzen. Über den Schutz personenbezogener Daten informieren wir Sie ausführlich in einem anderen Beitrag.

Warum darf eine Kamera nur das eigene Grundstück erfassen?

Bereits 2010 haben Richter am BGH bestätigt, dass Videoaufnahmen von Personen nur dann gemacht werden dürfen, wenn diese zugestimmt haben (Urteil vom 16.03.2010, Az. VI ZR 176/09). Wird eine Person unwissentlich gefilmt, verstößt das gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG der betreffenden Person.

Auch das Amtsgericht München urteilte am 14.11.2017 ebenso (Az. 172 C 14702/17). Geklagt hatte ein Ehepaar gegen seinen Nachbarn, der mit einer Kamera das Gartentor und Teile der Einfahrt der Kläger überwacht habe. Der Beklagte bekam ein Ordnungsgeld auferlegt, musste die Kosten des Verfahrens tragen und die Kamera so ausrichten, dass sie nur noch Aufzeichnungen vom eigenen Grundstück anfertigt.

Demzufolge gilt: Persönlichkeitsrechte haben absoluten Vorrang und Nachbargrundstücke oder öffentliche Bereiche dürfen von privaten Überwachungskameras nicht gefilmt werden. Begründete Ausnahmen von dieser Regelung gibt es nur im Einzelfall. Beschädigt beispielsweise jemand ständig das vor dem Haus stehende Auto eines Eigentümers, darf dieser unter Umständen zeitweise auch einen kleinen Teil des Bürgersteigs mitüberwachen.

Die Kamera vom Nachbarn zeigt auf mein Grundstück: Wie kann ich die unerlaubte Videoüberwachung melden?

Wenn Ihr Nachbar Sie auf Ihrem Grundstück filmt und Sie die unerlaubte Videoüberwachung melden möchten, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Entweder informieren Sie sich bei der Stadtverwaltung, an welcher Stelle Sie Beschwerde einlegen können oder Sie beantragen mithilfe eines Anwalts einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch nach §§ 823, 1004 BGB analog.

Zuvor kann es sich lohnen, Ihren Nachbarn schriftlich darum zu bitten, die Kamera so auszurichten, dass sie nur dessen Grundstück erfasst und vorerst nur damit zu drohen, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn er Ihrer Aufforderung nicht nachkommen sollte.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Ihr Nachbar filmt Ihr Grundstück und Sie benötigen Hilfe dabei, einen Brief aufzusetzen oder nach erfolgloser Kontaktaufnahme den rechtlichen Weg zu gehen? Unsere KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten können Sie umfassend unterstützen und mit Ihnen gemeinsam die unerlaubte Videoüberwachung melden.

Nehmen Sie einfach Kontakt auf und vereinbaren einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch.

Sie haben eine Rechtsfrage?

Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.