
Pflichten am Arbeitsplatz Arbeitszeitbetrug: Definition, Konsequenzen & deine Rechte
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Immer mehr arbeitsrechtliche Streitfälle drehen sich inzwischen um das Thema Arbeitszeitbetrug. Denn wer seine Arbeitszeit absichtlich falsch angibt oder nicht ordnungsgemäß leistet, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen – von einer Abmahnung über die fristlose Kündigung bis hin zur Strafanzeige.
In diesem Beitrag erfährst du, was genau unter Arbeitszeitbetrug verstanden wird, welche Konsequenzen drohen und welche Mittel Arbeitgeber nutzen, um den Betrug nachweisen zu können.
Arbeitszeitbetrug ☝️ Das Wichtigste in Kürze
Beim Arbeitszeitbetrug werden absichtlich falsche Angaben zur Arbeitszeit gemacht.
Arbeitszeitbetrug kann arbeitsrechtliche, aber auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Mögliche Folgen sind eine Abmahnung, Kündigung, Lohnrückzahlung oder sogar Strafanzeige.
Beispiele sind verspäteter Arbeitsbeginn, zu lange oder zu viele Pausen, regelmäßige private Nutzung von Telefon und Internet oder generell die Zeiterfassungs-Manipulation.
Was ist Arbeitszeitbetrug?
Arbeitszeitbetrug liegt vor, wenn Arbeitnehmer bewusst falsche Angaben zu ihrer Arbeitszeit machen oder trotz Anwesenheit ihre Arbeitspflichten nicht oder in geringerem Umfang erfüllen.
Nach § 611a BGB ist der Arbeitnehmer verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit tatsächlich zu leisten. Wer seine Arbeitszeit manipuliert, täuscht den Arbeitgeber und erschleicht sich unrechtmäßig Bezahlung – dies kann arbeitsrechtliche und strafrechtliche Folgen haben.
Sozialadäquat oder pflichtwidrig: Wie werden Arbeitsunterbrechungen bewertet?
Ob eine kurze Arbeitsunterbrechung schon erfasst werden muss, richtet sich nach den jeweiligen betrieblichen Regelungen ebenso wie der Dauer und Häufigkeit.
Sozialadäquat (meist geduldet)
Gang zur Kaffeemaschine
Besuch der Toilette
Kurzer Austausch mit Kollegen
👉 Diese kurzen Unterbrechungen sind in der Regel geduldet und fördern sogar das Betriebsklima.
Wichtig: Raucherpausen oder längerer Kaffeeplausch fallen unter die Pausenzeit und zählen nicht zur Arbeitszeit.
Pflichtwidrig (keine Arbeitszeit)
Raucherpausen ohne Ausstempeln
Kochen oder Wäsche machen im Homeoffice
Paketannahme, Fernsehen, private Einkäufe während der Arbeitszeit
👉 Diese Tätigkeiten zählen nicht zur Arbeitszeit. Wer sie dennoch als Arbeitszeit angibt, begeht unter Umständen Arbeitszeitbetrug.
Typische Beispiele für Arbeitszeitbetrug
Regelmäßiges Zuspätkommen und verfrühtes Gehen
Längere oder zu viele Pause (z. B. nicht vereinbarte Raucherpausen)
Falsche Angaben oder Manipulation der Zeiterfassung (z. B. private Tätigkeiten als Arbeitszeit angeben)
Übermäßige private Telefonate und Internetnutzung während der Arbeitszeit (auch im Homeoffice)
Falsche Arbeitszeitangaben im Außendienst oder auf Dienstreise
Was fällt nicht unter Arbeitszeitbetrug?
Folgendes gilt nicht als Arbeitszeitbetrug:
Einmalige Fehler bei der Zeiterfassung ohne Vorsatz
Vertippen bei der Zeiterfassung
Unverschuldete Arbeitsunterbrechungen (z. B. Stromausfall)
Vorbereitung der Arbeitsmittel, Dienstkleidung anziehen
Freizeitaktivitäten während Rufbereitschaft
Dienstfahrten
👉 Wichtig: Betrug setzt Täuschungsabsicht voraus. Ein Versehen reicht nicht aus.
Unterschied: Arbeitszeitverstoß vs. Arbeitszeitbetrug
Arbeitszeitverstoß | Arbeitszeitbetrug |
---|---|
Unbewusst | Bewusst |
Ohne Vorsatz | Vorsätzlich |
Einmalig | Mehrmalig/regelmäßig |
Ein einmaliger Verstoß kann schon als Betrug gelten, wenn er bewusst erfolgt.
Wiederholtes Fehlverhalten deutet auf Systematik bzw. Absicht hin und wird härter sanktioniert.
Arbeitsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen
Bei Arbeitszeitbetrug drohen nicht nur arbeitsrechtliche Konsequenzen, sondern auch strafrechtliche.
Arbeitsrechtliche Konsequenzen:
Abmahnung: Ist häufig die erste Reaktion auf einen Arbeitszeitbetrug, vor allem bei erstmaligen oder weniger schwerwiegenden Verstößen. Mehr zum Thema Abmahnung.
Ordentliche Kündigung: Wenn du als Arbeitnehmer trotz Abmahnung weiterhin gegen die Arbeitszeitregelungen verstößt, kann eine ordentliche Kündigung durch deinen Arbeitgeber ausgesprochen werden.
Fristlose Kündigung: Eine fristlose Kündigung ist meist nur in besonders schwerwiegenden Fällen gerechtfertigt, bei denen das Vertrauen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nachhaltig gestört ist. Zum Beispiel, wenn Arbeitszeiten regelmäßig manipuliert werden und das Ganze zu einem erheblichen finanziellen Schaden für das Unternehmen führt. Mehr zum Thema Kündigung.
Rückzahlung des Lohn: Du kannst als Arbeitnehmer dazu verpflichtet werden, den unrechtmäßig erhaltenen Lohn zurückzuzahlen (§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB).
Strafrechtliche Konsequenzen
Betrug: Arbeitszeitbetrug kann als Straftat gemäß § 263 StGB (Betrug) eingestuft werden, sofern du als Arbeitnehmer absichtlich falsche Arbeitszeitangaben machst, um dir unrechtmäßig eine Vergütung zu verschaffen. In solchen Fällen drohen strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu einer Anzeige.
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe: Wirst du als Arbeitnehmer wegen Arbeitszeitbetrug verurteilt, können dir sogar Strafzahlungen und in extremen Fällen eine Freiheitsstrafe drohen. Das Ganze hängt aber vom Ausmaß des Betrugs und den wirtschaftlichen Schäden ab, die durch das Fehlverhalten entstanden sind.
Vorstrafe: Bei Verurteilung kann ein Eintrag ins Führungszeugnis erfolgen.
Wie können Arbeitgeber Arbeitszeitbetrug nachweisen?
Der Beweis des Arbeitszeitbetrugs ist oft schwierig, besonders im Homeoffice. Mögliche Nachweise:
Zeugenaussagen z.B. von Kollegen
Digitale Zeiterfassungssysteme
E-Mail-Kommunikation oder Systemprotokolle
Videoüberwachung (unter strengen Bedingungen)
Detekteien, falls ein berechtigter Verdacht vorliegt
Detekteien: Wann dürfen sie eingesetzt werden?
Ein Arbeitgeber darf eine Detektei nur beauftragen, wenn:
Ein konkreter Verdacht besteht
Die Maßnahme verhältnismäßig ist
Der Arbeitnehmer überführt wird
☝️ Urteil (LAG Köln, 11.02.2025 – 7 Sa 635/23): Bei bestätigtem Betrug kann der Arbeitnehmer verpflichtet werden, die Detektivkosten zu tragen.
Wichtig: Selbst datenschutzwidrig erlangte Beweise können unter Umständen vor Gericht verwendet werden – wenn sie der Aufklärung schwerwiegender Pflichtverletzungen dienen (BAG, Urt. v. 29.04.2021 – 8 AZR 276/20).
Was tun, wenn dir Arbeitszeitbetrug vorgeworfen wird?
Ruhig bleiben und direkte Klärung im Gespräch suchen
Eigene Nachweise sammeln: Aufgabenlisten, Mails und deine Zeiterfassungsprotokolle
Wenn vorhanden, Unterstützung beim Betriebsrat einholen
Läuft das Ganze auf Kündigung oder Verdachtskündigung hinaus, hole rechtliche Beratung bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ein.
Wie du Arbeitsbetrug vermeiden kannst
Zeiterfassung immer korrekt bedienen
Pausen ordnungsgemäß anmelden
Private Tätigkeiten klar von der Arbeitszeit trennen, gerade im Homeoffice
Offene Kommunikation mit Arbeitgeber bei Unklarheiten
Fazit: Ehrlichkeit bei der Arbeitszeit schützt dich
Egal ob im Büro oder im Homeoffice – wer die Arbeitszeit absichtlich manipuliert oder private Tätigkeiten als Arbeit angibt, riskiert ernste Konsequenzen – arbeitsrechtlich, finanziell und strafrechtlich.
Häufige Fragen zum Arbeitszeitbetrug
Ist eine Raucherpause Arbeitszeit?
Nein. Raucherpausen zählen grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit und müssen erfasst bzw. abgezogen werden.
Kann mein Arbeitgeber meine Arbeitszeit im Homeoffice überwachen?
Ja, aber nur eingeschränkt. Zulässig sind z. B. digitale Zeiterfassung oder Projektsoftware. Permanente Überwachung (z. B. Kameraeinsatz) ist unzulässig.
Reicht ein Verdacht für eine Kündigung?
Ja, eine Verdachtskündigung ist möglich, wenn der Verdacht schwerwiegend und begründet ist. Der Arbeitnehmer muss jedoch vorher angehört werden.
Wie lange kann Arbeitszeitbetrug rückwirkend verfolgt werden?
In der Regel bis zu 3 Jahre (§ 195 BGB). Bei besonders schweren Fällen auch länger.
Kann man wegen Arbeitszeitbetrug fristlos gekündigt werden?
Ja. Bei schwerwiegenden Fällen, insbesondere bei Manipulationen der Zeiterfassung, ist eine fristlose Kündigung möglich.