STAND 19.10.2022 | LESEZEIT 6 MIN
Ein Leben in einem fremden Land ohne die Familie ist für viele nach Deutschland Geflüchtete oder Eingewanderte leider Realität. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen enge Familienmitglieder nach Deutschland nachziehen. Welche Voraussetzungen dabei wichtig sind, erfahren Sie hier.
Ob Deutscher, nach Deutschland eingewandert oder geflüchtet: Befinden sich Familienangehörige noch im Ausland, ist das für die Familien oft eine schwere Belastung. Ein Leben ohne Ehepartner, Kinder & Co.? Ein Albtraum!
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch möglich, Familienmitglieder nach Deutschland zu holen. Man spricht dann von einer Familienzusammenführung, auch Familiennachzug genannt. Der Schutz von Ehe und Familie ist im Grundgesetz in Art. 6 GG verankert. Die Familienzusammenführung wird in §§ 27 bis 36 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) geregelt.
(1) Die Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet für ausländische Familienangehörige (Familiennachzug) wird zum Schutz von Ehe und Familie gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes erteilt und verlängert.
In außergewöhnlichen Härtefällen ist auch ein Nachzug weiterer Familienangehöriger möglich. Laut Visastatistik des Auswärtigen Amts wurden 2021 insgesamt 104.640 Visa zu Aufenthaltszwecken von Familienangehörigen erteilt.
Einen Antrag auf Familienzusammenführung können Personen stellen, deren Angehörige:
Das zuständige Ausländeramt stimmt sich mit der Deutschen Ausländervertretung (Deutsche Botschaft) im Land der Familienangehörigen ab und stimmt einer Familienzusammenführung zu oder nicht. Je nach Aufenthaltsstatus der im Zielland befindlichen Person, gelten unterschiedliche Voraussetzungen für die Einreise von Familienangehörigen.
Familienangehörige können nicht nur ein Visum erhalten, wenn sie mit einer Person mit deutscher Staatsbürgerschaft verwandt oder verheiratet sind. Auch in Deutschland lebende Einwanderer mit Aufenthaltstitel können Familienangehörige nach Deutschland holen. Je nach Status sind unterschiedliche Voraussetzungen zu erfüllen.
Sie können ein Antrag auf Familienzusammenführung stellen, wenn Ihr Angehöriger die deutsche Staatsbürgerschaft hat und Sie beide älter als 18 Jahre sind.
Für das Visum müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen bzw. folgende Dokumente besitzen:
Möchten Sie zu Ihrem minderjährigen Kind (jünger als 18 Jahre) nach Deutschland ziehen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen bzw. folgende Unterlagen besitzen:
Auch für andere familiäre Konstellationen können Sie ein Visum für eine Familienzusammenführung beantragen. Darunter z.B. für den Nachzug zu einem deutschen Staatsangehörigen, den Sie heiraten möchten, oder wenn ein minderjähriges Kind zu seinen in Deutschland befindlichen Eltern ziehen möchte.
Sie können ein Visum für eine Familienzusammenführung erhalten, wenn Ihr Angehöriger eine ausländische Staatsbürgerschaft eines Drittstaates besitzt und gleichzeitig:
Ist das der Fall müssen Sie bei der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland folgende Voraussetzungen erfüllen bzw. Dokumente vorzeigen, damit Sie zu ihrem Angehörigen nach Deutschland ziehen können:
In der telefonischen Erstberatung von KLUGO erhalten Sie erste Hinweise und Handlungsempfehlungen für alle Konstellationen der Familienzusammenführung. Wie es danach weitergeht, entscheiden Sie jederzeit selbst: Im besten Fall ist Ihr Problem sofort gelöst und Ihre Fragen beantwortet. Sind Fragen oder Anliegen weiterhin offen, können Sie einen KLUGO Partner-Anwalt direkt für eine ausführliche Rechtsberatung beauftragen oder sich einfach zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal zurückmelden – sollten Sie erneut Unterstützung benötigen.
Personen, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention (§ 3 Asylgesetz) als Flüchtling gelten, Asyl beantragt haben und eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, dürfen ebenfalls ihre Familienmitglieder nach Deutschland holen. Je nach Status des Flüchtlings gelten andere Möglichkeiten der Familienzusammenführung.
Status des Geflüchteten | Möglichkeiten der Familienzusammenführung |
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Asylberechtigung (nach Art. 16a GG) oder Flüchtlingsstatus nach Genfer Flüchtlingskonvention |
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Subsidiär Schutzberechtigter (§ 4 AsylG) |
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Die Dokumente für eine Familienzusammenführung werden von Behörden sorgfältig geprüft. Es ist enorm wichtig, sich an Fristen zu halten und bei vereinbarten Terminen mit den richtigen Unterlagen zu erscheinen. Haben Sie bei der Antragsstellung oder dem Ablauf einer Familienzusammenführung Fragen oder Bedenken? Über die telefonische Erstberatung von KLUGO können Sie ganz einfach Kontakt aufnehmen und Ihre ersten Fragen direkt an einen Partner-Anwalt oder Rechtsexperten für Asylrecht stellen.
Ein Familiennachzug bzw. eine Familienzusammenführung bedeutet, dass Angehörige aus der Kernfamilie zu einer Person ziehen, die sich bereits in Deutschland aufhält. Dies dient dem Zwecke der Aufrechterhaltung der Familieneinheit.
Für eine Familienzusammenführung muss die in Deutschland lebende Person einen bestimmten Status vorweisen. Für Familienangehörigen, die zuziehen möchten, sind bestimmte Voraussetzungen und Unterlagen erforderlich, darunter das ausgefüllte Antragsformular, Reisepass, biometrisches Bild und eine Heiratsurkunde / Nachweis des Verwandtschaftsgrades.
Für Personen mit subsidiärem Schutz ist grundsätzlich kein Familiennachzug möglich. Einzig besondere Umstände und nur aufgrund einer „humanitären Entscheidung“, darunter medizinische Gründe und Schutzgewährung ist ein Familieneinzug eingeschränkt möglich.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
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