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Familienzusammenführung Voraussetzungen 2022 – Ein Überblick

STAND 19.10.2022 | LESEZEIT 6 MIN

Ein Leben in einem fremden Land ohne die Familie ist für viele nach Deutschland Geflüchtete oder Eingewanderte leider Realität. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen enge Familienmitglieder nach Deutschland nachziehen. Welche Voraussetzungen dabei wichtig sind, erfahren Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze

  • Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft oder mit Aufenthaltstitel dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Familienangehörige nach Deutschland holen.
  • Nur Personen aus der Kernfamilie erhalten ein Visum (Kategorie D) für Deutschland.
  • Der Schutz von Ehe und Familie ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Art. 6 verankert.

So gehen Sie vor

  1. Familienangehörige müssen zuerst einen Termin bei der Deutschen Botschaft oder beim Generalkonsulat buchen. Die für Sie richtige deutsche Ausländervertretung finden Sie hier.
  2. Füllen und drucken Sie das Antragsformular aus.
  3. Bringen Sie den ausgedruckten Antrag und die notwendigen Dokumente (siehe weiter unten im Text) zum Termin.
  4. Wurde der Antrag genehmigt, erhalten Sie Ihren Pass mit dem Visum (Kategorie D). Ein Visum kostet i. d. R. 75 Euro, welche Sie in Ihrer lokalen Währung bei der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatort bezahlen können.
  5. Beantragen Sie nach der Einreise bei der örtlichen Ausländerbehörde Ihren Aufenthaltstitel.

Was versteht man unter Familienzusammenführung in Deutschland?

Ob Deutscher, nach Deutschland eingewandert oder geflüchtet: Befinden sich Familienangehörige noch im Ausland, ist das für die Familien oft eine schwere Belastung. Ein Leben ohne Ehepartner, Kinder & Co.? Ein Albtraum!

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch möglich, Familienmitglieder nach Deutschland zu holen. Man spricht dann von einer Familienzusammenführung, auch Familiennachzug genannt. Der Schutz von Ehe und Familie ist im Grundgesetz in Art. 6 GG verankert. Die Familienzusammenführung wird in §§ 27 bis 36 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) geregelt.

Grundsatz des Familiennachzugs § 27 Abs. 1 AufenthG


(1) Die Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet für ausländische Familienangehörige (Familiennachzug) wird zum Schutz von Ehe und Familie gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes erteilt und verlängert.

Das Recht auf Nachzug gilt allgemein für die Kernfamilie, d. h. Ehepartner, Eltern und minderjährige Kinder. Die Regelung der Familienzusammenführung gilt auch für eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften.

In außergewöhnlichen Härtefällen ist auch ein Nachzug weiterer Familienangehöriger möglich. Laut Visastatistik des Auswärtigen Amts wurden 2021 insgesamt 104.640 Visa zu Aufenthaltszwecken von Familienangehörigen erteilt.

Von Familienzusammenführung spricht man, wenn Familienangehörige zu einer sich bereits im Zielland befindlichen Personen nachziehen. Der Schutz von Ehe und Familie ist in Art. 6 GG verankert.

Wer kann einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen?

Einen Antrag auf Familienzusammenführung können Personen stellen, deren Angehörige:

  • Staatsbürger eines EU-Landes sind und sich dauerhaft in Deutschland befinden oder
  • Ausländer mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis in Deutschland sind.

Das zuständige Ausländeramt stimmt sich mit der Deutschen Ausländervertretung (Deutsche Botschaft) im Land der Familienangehörigen ab und stimmt einer Familienzusammenführung zu oder nicht. Je nach Aufenthaltsstatus der im Zielland befindlichen Person gelten unterschiedliche Voraussetzungen für die Einreise von Familienangehörigen.

Voraussetzungen für eine Familienzusammenführung 2022 im Überblick

Familienangehörige können nicht nur ein Visum erhalten, wenn sie mit einer Person mit deutscher Staatsbürgerschaft verwandt oder verheiratet sind. Auch in Deutschland lebende Einwanderer mit Aufenthaltstitel können Familienangehörige nach Deutschland holen. Je nach Status sind unterschiedliche Voraussetzungen zu erfüllen.

Familiennachzug zu Deutschen – Voraussetzungen & Dokumente für ein Visum

Sie können einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen, wenn Ihr Angehöriger die deutsche Staatsbürgerschaft hat und Sie beide älter als 18 Jahre sind.

Für das Visum müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen bzw. folgende Dokumente besitzen:

  • Deutsches Sprachniveau von A1
  • Ggf. Heiratsurkunde
  • Kopie des deutschen Ausweisdokuments oder die Einbürgerungsurkunde Ihres Angehörigen
  • Ihren Reisepass
  • Ein biometrisches Passfoto
  • Ausgefülltes Antragsformular
5 Kernvoraussetzungen für den Familiennachzug – Infografik
5 Kernvoraussetzungen für den Familiennachzug – Infografik

Möchten Sie zu Ihrem minderjährigen Kind (jünger als 18 Jahre) nach Deutschland ziehen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen bzw. folgende Unterlagen besitzen:

  • Kopie des deutschen Ausweisdokuments oder die Einbürgerungsurkunde Ihres Kindes
  • Die Geburtsurkunde / Abstammungsnachweis Ihres Kindes
  • Den Nachweis des Sorgerechts
  • Ihren Reisepass
  • Ein biometrisches Passfoto
  • Ausgefülltes Antragsformular
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Auch für andere familiäre Konstellationen können Sie ein Visum für eine Familienzusammenführung beantragen. Darunter z. B. für den Nachzug zu einem deutschen Staatsangehörigen, den Sie heiraten möchten, oder wenn ein minderjähriges Kind zu seinen in Deutschland befindlichen Eltern ziehen möchte.

Familiennachzug zu Drittstaatsangehörigen in Deutschland – Voraussetzungen & Dokumente für ein Visum

Sie können ein Visum für eine Familienzusammenführung erhalten, wenn Ihr Angehöriger eine ausländische Staatsbürgerschaft eines Drittstaates besitzt und gleichzeitig:

  • eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis,
  • eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU,
  • eine Blaue Karte EU oder
  • eine ICT Karte (unternehmensinterner Transfer) besitzen
  • ausreichenden Wohnraum haben,
  • für Ihren und den gesicherten Lebensunterhalt Ihrer Angehörigen aufkommen können und kein Ausweisungsgrund vorliegt.

Ist das der Fall, müssen Sie bei der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland folgende Voraussetzungen erfüllen bzw. Dokumente vorzeigen, damit Sie zu Ihrem Angehörigen nach Deutschland ziehen können:

  • Kopie des Aufenthaltstitels Ihres Angehörigen
  • Ggf. legalisierte Heiratsurkunde
  • Nachweis über Wohnraum und genügend Mittel zum Lebensunterhalt
  • Nachweis von grundlegenden Deutschkenntnissen (A1) (Ausnahmen möglich)
  • Ihren Reisepass
  • Ein biometrisches Passfoto
  • Das ausgefüllte Antragsformular

In der telefonischen Erstberatung von KLUGO erhalten Sie erste Hinweise und Handlungsempfehlungen für alle Konstellationen der Familienzusammenführung. Wie es danach weitergeht, entscheiden Sie jederzeit selbst: Im besten Fall ist Ihr Problem sofort gelöst und Ihre Fragen beantwortet. Sind Fragen oder Anliegen weiterhin offen, können Sie einen KLUGO Partner-Anwalt direkt für eine ausführliche Rechtsberatung beauftragen oder sich einfach zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal zurückmelden – sollten Sie erneut Unterstützung benötigen.

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Familiennachzug für Flüchtlinge 2022: Voraussetzungen & Fristen

Personen, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention (§ 3 Asylgesetz) als Flüchtling gelten, Asyl beantragt haben und eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, dürfen ebenfalls ihre Familienmitglieder nach Deutschland holen. Je nach Status des Flüchtlings gelten andere Möglichkeiten der Familienzusammenführung.

Ein Überblick

Status des Geflüchteten Möglichkeiten der Familienzusammenführung
Asylberechtigung (nach Art. 16a GG) oder Flüchtlingsstatus nach Genfer Flüchtlingskonvention
  • Ehepartner, Kinder und Eltern minderjähriger Kinder dürfen einreisen
  • Antrag muss binnen drei Monaten gestellt werden, sonst gelten strengere Voraussetzungen wie Sprachnachweise und Nachweis einer Krankenversicherung
Subsidiär Schutzberechtigter (§ 4 AsylG)
  • Status gilt zunächst für ein Jahr
  • Es besteht laut § 36a AufenthG ein beschränkter Anspruch auf Familiennachzug (nur eine „humanitäre Entscheidung“ kann eine Familienzusammenführung ermöglichen)

Die Dokumente für eine Familienzusammenführung werden von Behörden sorgfältig geprüft. Es ist enorm wichtig, sich an Fristen zu halten und bei vereinbarten Terminen mit den richtigen Unterlagen zu erscheinen. Haben Sie bei der Antragsstellung oder dem Ablauf einer Familienzusammenführung Fragen oder Bedenken? Über die telefonische Erstberatung von KLUGO können Sie ganz einfach Kontakt aufnehmen und Ihre ersten Fragen direkt an einen KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperten für Asylrecht stellen.

FAQ – Familienzusammenführung

Ein Familiennachzug bzw. eine Familienzusammenführung bedeutet, dass Angehörige aus der Kernfamilie zu einer Person ziehen, die sich bereits in Deutschland aufhält. Dies dient dem Zwecke der Aufrechterhaltung der Familieneinheit.

Für eine Familienzusammenführung muss die in Deutschland lebende Person einen bestimmten Status vorweisen. Für Familienangehörigen, die zuziehen möchten, sind bestimmte Voraussetzungen und Unterlagen erforderlich, darunter das ausgefüllte Antragsformular, Reisepass, biometrisches Bild und eine Heiratsurkunde / Nachweis des Verwandtschaftsgrades.

Für Personen mit subsidiärem Schutz ist grundsätzlich kein Familiennachzug möglich. Einzig besondere Umstände und nur aufgrund einer „humanitären Entscheidung“, darunter medizinische Gründe und Schutzgewährung ist ein Familieneinzug eingeschränkt möglich.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.