Alles was du zum Thema Asylverfahren Asyl beantragen: Das solltest du wissen
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Wenn du in Deutschland Asyl beantragen möchtest, gibt es einiges zu beachten. Je ausführlicher du im Asylantrag darlegst, warum dir Asyl gewährt werden sollte, desto höher sind deine Erfolgschancen. Auch musst du hier nachweisen, dass du tatsächlich asylberechtigt bist.
Asyl beantragen Das Wichtigste in Kürze
Wenn du nach der Flucht in Deutschland ankommst, musst du dich zunächst an der Erstaufnahmestelle registrieren.
Dort wirst du durch den „Königsteiner Schlüssel“ einem Bundesland und einer Behörde zugewiesen, wo du wiederum den Antrag auf Asyl stellen kannst.
Die Antragsstellung muss schriftlich erfolgen. Zudem werden Fingerabdrücke und Lichtbildausweis hinterlegt, um dir den Antrag eindeutig zuordnen zu können.
Nach der Antragsstellung erfolgt die Anhörung im Asylverfahren, wo du deine Erfahrungen und Gründe für die Flucht schildern musst.
Ein Anwalt für Ausländerrecht kann dir dabei helfen, den Antrag auf Asyl ordnungsgemäß zu stellen und die Vorbereitungen für die Anhörung zu treffen.
Asyl beantragen: So gehst du nach deiner Ankunft vor
In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen, die einen Aufenthaltstitel als Flüchtling in Deutschland ermöglichen, immer wieder verändert. Ob du die Berechtigung hast, in Deutschland Asyl zu beantragen, muss daher immer im individuellen Einzelfall geprüft werden. Der erste Schritt ist dabei immer die Registrierung in einer Erstaufnahmestelle für Flüchtlinge . Hier kannst du den Wunsch äußern, in Deutschland Asyl zu beantragen.
Aber Vorsicht: Bei der Eintragung in der Erstaufnahmestelle handelt es sich zunächst nur um eine Information dazu, dass du gerne Asyl beantragen würdest. Der eigentliche Antrag ist damit also noch nicht gestellt. Zunächst durchläufst du das sogenannte „EASY-Verfahren“ („Erstverteilung von Asylbegehren in Deutschland“).
Ein Computerprogramm, das vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entwickelt wurde, weist dich nun einem bestimmten Bundesland zu, in dem wiederum der Asylantrag (vgl. § 13 AsylG) eingereicht werden muss.
KLUGO Tipp:
Dieses Programm hat den Zweck, eine gerechte Verteilung aller Flüchtlinge in Deutschland zu erwirken. So werden Flüchtlinge konsequent auf alle Bundesländer verteilt und erfahren gleich zu Beginn, an welchem Ort sie ihren Asylantrag einreichen müssen.
Jede Person, die als Flüchtling in Deutschland einreist, erhält inzwischen ein Fahrticket zu dem Ort , an dem die weitere Bearbeitung des Asylverfahrens durchgeführt werden soll. Zudem erhältst du eine Erstverpflegung, die dich während der Reise versorgen soll – meist eine Art Brotdose mit verschiedenen Lebensmitteln zum sofortigen Verzehr.
Sobald du deinen durch das EASY-Verfahren ermittelten Zielort erreicht hast, kannst du in der örtlichen Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Asylantrag stellen.
Wer hat in Deutschland die Berechtigung, Asyl zu beantragen?
Nicht jeder kann in Deutschland Asyl beantragen.
Damit die notwendigen Voraussetzungen (vgl. Art. 16a GG und Genfer Flüchtlingskonvention) erfüllt sind, müssen mindestens einer, besser jedoch mehrere dieser Punkte zutreffen:
Im Heimatland droht eine Verfolgung durch den Staat
Aufgrund von Herkunft, Religion oder Sexualität besteht vor Ort eine Gefahr für Leben und Freiheit
Im Heimatland herrscht ein (Bürger-)Krieg, einhergehend mit einer persönlichen Verfolgung oder Gefährdung
Verfolgung von Frauen mit Androhung oder Gefahr sexueller Gewalt (z. B. Beschneidung)
Nur wenn die Flucht aus dem Heimatland auf einem dieser Gründe basiert, besteht in Deutschland eine reale Chance, erfolgreich Asyl beantragen zu können. Sind die Gründe nicht gegeben, wird der Asylantrag in Deutschland abgelehnt und die Ausreise erzwungen – notfalls auch in Form einer Abschiebung.
Wie läuft das Asylverfahren ab?
Nachdem du am Zielort angekommen bist und vor Ort bei der Außenstelle des BAMF Asyl beantragt hast, beginnt das eigentliche Asylverfahren . Während das Verfahren läuft, erhältst du automatisch eine Aufenthaltsgenehmigung – allerdings nur für das Gebiet, in dem der Asylantrag durch dich gestellt wurde. Weite Reisen durch Deutschland sind also nicht möglich. Wie weit du die Region verlassen darfst, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Bei Fragen dazu kannst du dich an deinen Ansprechpartner vor Ort in der Außenstelle des BAMF wenden.
Nachdem du Asyl beantragt hast, wird der Antrag zunächst geprüft . Zur Antragsstellung gehört auch das Registrieren der Fingerabdrücke und die Erstellung eines Lichtbildes, damit dir der Antrag zweifelsfrei zugeordnet werden kann. Diese Daten werden in ein europaweites Datensystem übermittelt. Kommt dabei heraus, dass du bereits in einem anderen europäischen Land Asyl beantragt hast, folgt mit großer Wahrscheinlichkeit die umgehende Ablehnung des Antrages und die Ausweisung in das Land, in dem erstmals Asyl beantragt wurde (vgl. § 29 Abs. 1 AsylG).
Die Anhörung im Asylverfahren
Sind die Daten noch nicht in der europäischen Datenbank registriert, erfolgt nach Antragsstellung recht bald eine Anhörung (vgl. § 25 AsylG). Diese Anhörung ist für die Entscheidung, ob der Asylantrag bewilligt oder abgelehnt wird, in den meisten Fällen maßgeblich. Hier legst du genau dar, warum du in Deutschland Asyl beantragen möchtest und welche Gründe du dafür hast. Die Behörde entscheidet aufgrund der Anhörung, ob deinem Asylantrag stattgegeben wird oder nicht.
KLUGO Tipp:
Bereite dich auf die Anhörung gründlich vor. In der Regel können zusätzliche Informationen nicht im Nachhinein erbracht werden, da die Behörden stark überfordert und ausgelastet sind. Daher solltest du alle Beweise bereits zum Zeitpunkt der Anhörung erbringen können, um die Chancen auf einen gewährten Asylstatus zu erhöhen.
Während der Anhörung wirst du durch die zuständige Behörde umfassend zu deinem Heimatland, den dortigen Gegebenheiten, den Fluchtgründen und den Erfahrungen während der Flucht befragt. Falls du kein Deutsch sprichst, wird dir selbstverständlich ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt. Zudem hast du das Recht, eine Vertrauensperson bei der Anhörung an deiner Seite zu haben. Bei minderjährigen Asylbewerbern dürfen natürlich auch die Erziehungsberechtigten der Anhörung beiwohnen.
Wo und in welcher Form kann man Asyl beantragen?
Grundsätzlich ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Bearbeitung von Asylanträgen zuständig.
Bei der Einreise musst du dich zunächst bei einer Erstaufnahmestelle melden, wo deine Daten registriert werden. Dort erhältst du auch Auskunft darüber, wo du Asyl beantragen kannst.
Falls keine solche Erstaufnahmestelle zur Verfügung steht, kannst du dich an die örtliche Polizei wenden, die dir den Weg zur zuständigen Behörde weisen wird.
Mithilfe des Königsteiner Schlüssels (EASY-Verfahren) wird dir in der Erstaufnahmestelle eine ganz bestimmte Behörde für deinen Asylantrag zugewiesen. Nur bei dieser Behörde kannst du den Asylantrag im Anschluss stellen.
Der Antrag auf Asyl muss immer in schriftlicher Form erfolgen . Zunächst werden dabei nur die grundlegenden Personendaten erfragt. Auch eine kurze Schilderung der Flucht und die Fluchtgründe werden im Asylantrag erläutert. Möglicherweise fragt die zuständige Behörde auch Angaben zu Fluchthelfern oder die Fluchtroute ab. Dabei handelt es sich jedoch nur um sehr grobe Informationen, die im Asylantrag abgefragt werden. Detaillierter wird es erst im Rahmen der Anhörung zum Asylverfahren.
Muster für den Asylantrag sind online bereits einsehbar und können dir dabei helfen, dich auf das Ausfüllen vorzubereiten.
Welche Bestimmungen gelten, während der Asylantrag geprüft wird?
Hast du als Flüchtling in Deutschland einen Asylantrag gestellt, giltst du zunächst als „Asylbewerber “. Dieser Status gilt so lange, bis der Antrag vollständig bearbeitet und eine endgültige Entscheidung zum Aufenthaltsstatus getroffen wurde.
Während der Zeit als Asylbewerber hast du eine Aufenthaltsgestattung, die jedoch mit einigen Einschränkungen – aber auch einigen Rechten – verbunden ist:
Du darfst für die Zeit des Asylverfahrens in Deutschland bleiben.
Die Aufenthaltsgestattung ist unter Umständen mit einer Wohnsitzauflage verbunden, d. h. du darfst die Region um deinen Wohnsitz herum nicht verlassen.
Die Aufnahme einer Arbeit muss genehmigt werden.
Du bist dazu verpflichtet, aktiv am Asylverfahren mitzuwirken.
Du erhältst Sozialleistungen.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Ausbildung oder Teilhabe am Bildungssystem möglich.
Was geschieht, wenn der Asylantrag abgelehnt wird?
Wurde dein Asylantrag abgelehnt, erfolgt in der Regel im Anschluss die Ausweisung aus Deutschland . Zunächst wird dir der Abschiebe-Termin schriftlich mitgeteilt. In der Regel hast du aber bis zu 30 Tage (vgl. § 59 Abs. 1 AufenthG) Zeit, das Land eigenständig zu verlassen . Dafür kannst du dich an eine Beratungsstelle für Rückkehrer wenden. Die Kosten für das Flugticket werden in der Regel vom Staat bezahlt, zusätzlich erhältst du ein kleines Reisegeld, das dir den Neubeginn in deinem Heimatland erleichtern soll.
Wenn du der Meinung bist, dass dein Asylantrag zu Unrecht abgelehnt wurde, kannst du mit einem Anwalt für Ausländerrecht beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage einreichen und so eine Abschiebung verhindern. Auch ein Folgeantrag auf Asyl kann gestellt werden.
KLUGO Tipp:
Nach einem abgelehnten Asylantrag hast du nur kurze Fristen, um gegen diese Entscheidung zu klagen. So muss innerhalb von ein bis zwei Wochen eine Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erfolgen, um eine Neubewertung des Asylantrags zu veranlassen. Parallel dazu muss ein Antrag gestellt werden, um das Abschiebeverfahren vorerst zu stoppen – die Klage allein reicht hier nicht aus.
Wie kann dir ein Anwalt helfen, wenn du in Deutschland Asyl beantragst?
Wenn du in Deutschland Asyl beantragen möchtest, kannst du dazu auf die Hilfe eines Anwalts für Ausländerrecht setzen. Die Kosten musst du nicht fürchten – du kannst für den Vorgang einen Beratungshilfeschein beantragen, sodass die Anwaltskosten für dich übernommen werden. Kommt es zu einem Klageverfahren im Rahmen deines Asylantrages, so steht dir zudem die Prozesskostenhilfe zu, die dich vor den hohen Kosten schützt. Wie du einen geeigneten Anwalt findest, erklären wir dir hier.
Ein Anwalt für Ausländerrecht hilft dir dabei, den Asylantrag ordnungsgemäß auszufüllen und steigert damit die Chancen auf einen positiven Aufenthaltsbescheid. Auch bei der Anhörung im Rahmen des Asylantrags steht dir der Anwalt bei und gibt dir im Vorfeld viele Ratschläge, die dir bei der Anhörung weiterhelfen werden.
Nutze auch die telefonische Erstberatung von KLUGO, bei der wir dich mit unseren Partner-Anwälten und Rechtsexperten verbinden, damit du eine erste Einschätzung zum Sachverhalt erhältst. Im Anschluss entscheidest du selbst, ob du die weiterführende Beratung durch unsere Rechtsexperten in Anspruch nehmen möchtest.
FAQ – Asyl beantragen
Wer ist in Deutschland asylberechtigt?
Asylberechtigt sind in Deutschland all jene Personen, die im Heimatland durch den Staat verfolgt werden oder aufgrund ihrer Religion, Sexualität oder Herkunft eine Gefahr für Freiheit und Leben befürchten müssen. Zudem gibt es weitere Sonderfälle, die ebenfalls ein Recht auf Asyl bedeuten können.
Wie kann ich den Asylantrag einreichen?
Zunächst registrierst du dich an der zuständigen Erstaufnahmestelle in Deutschland. Im Anschluss wird dir eine bestimmte Behörde zugeteilt, bei der du den Asylantrag stellen kannst. Die Antragsstellung muss schriftlich erfolgen und ist nur bei der Behörde möglich, der du zugewiesen wurdest.
Wie läuft eine Anhörung im Asylverfahren ab?
Nach der Antragsstellung folgt die Anhörung im Asylverfahren. Dort schilderst du die Gründe für deine Flucht, deine Erlebnisse im Heimatland und auf dem Fluchtweg und die konkreten Gefahren, denen du dich ausgesetzt siehst. Die zuständige Behörde entscheidet erst nach der Anhörung über deinen Flüchtlingsstatus.