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Asyl beantragen: Das sollten Sie wissen

STAND 19.09.2022 | LESEZEIT 23 MIN

Wenn Sie in Deutschland Asyl beantragen möchten, gibt es einiges zu beachten. Je ausführlicher Sie im Asylantrag darlegen, warum Ihnen Asyl gewährt werden sollte, desto höher sind Ihre Erfolgschancen. Auch müssen Sie hier nachweisen, dass Sie tatsächlich asylberechtigt sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie nach der Flucht in Deutschland ankommen, müssen Sie sich zunächst an der Erstaufnahmestelle registrieren.
  • Dort werden Sie durch den „Königsteiner Schlüssel“ einem Bundesland und einer Behörde zugewiesen, wo Sie wiederum den Antrag auf Asyl stellen können.
  • Die Antragsstellung muss schriftlich erfolgen. Zudem werden Fingerabdrücke und Lichtbildausweis hinterlegt, um Ihnen den Antrag eindeutig zuordnen zu können.
  • Nach der Antragsstellung erfolgt die Anhörung im Asylverfahren, wo Sie Ihre Erfahrungen und Gründe für die Flucht schildern müssen.
  • Ein Anwalt für Ausländerrecht kann Ihnen dabei helfen, den Antrag auf Asyl ordnungsgemäß zu stellen und die Vorbereitungen für die Anhörung zu treffen.

Asyl beantragen: So gehen Sie nach Ihrer Ankunft vor

In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen, die einen Aufenthaltstitel als Flüchtling in Deutschland ermöglichen, immer wieder verändert. Ob Sie die Berechtigung haben, in Deutschland Asyl zu beantragen, muss daher immer im individuellen Einzelfall geprüft werden. Der erste Schritt ist dabei immer die Registrierung in einer Erstaufnahmestelle für Flüchtlinge. Hier können Sie den Wunsch äußern, in Deutschland Asyl zu beantragen.

So beantragen Sie Asyl – Infografik
So beantragen Sie Asyl – Infografik

Aber Vorsicht: Bei der Eintragung in der Erstaufnahmestelle handelt es sich zunächst nur um eine Information dazu, dass Sie gerne Asyl beantragen würden. Der eigentliche Antrag ist damit also noch nicht gestellt. Zunächst durchlaufen Sie das sogenannte „EASY-Verfahren“ („Erstverteilung von Asylbegehren in Deutschland“). Ein Computerprogramm, das vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entwickelt wurde, weist Sie nun einem bestimmten Bundesland zu, in dem wiederum der Asylantrag (vgl. § 13 AsylG) eingereicht werden muss.

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Dieses Programm hat den Zweck, eine gerechte Verteilung aller Flüchtlinge in Deutschland zu erwirken. So werden Flüchtlinge konsequent auf alle Bundesländer verteilt und erfahren gleich zu Beginn, an welchem Ort Sie Ihren Asylantrag einreichen müssen.

Jede Person, die als Flüchtling in Deutschland einreist, erhält inzwischen ein Fahrticket zu dem Ort, an dem die weitere Bearbeitung des Asylverfahrens durchgeführt werden soll. Zudem erhalten Sie eine Erstverpflegung, die Sie während der Reise versorgen soll – meist eine Art Brotdose mit verschiedenen Lebensmitteln zum sofortigen Verzehr. Sobald Sie Ihren durch das EASY-Verfahren ermittelten Zielort erreicht haben, können Sie in der örtlichen Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Asylantrag stellen.

Wer hat in Deutschland die Berechtigung, Asyl zu beantragen?

Nicht jeder kann in Deutschland Asyl beantragen.

Damit die notwendigen Voraussetzungen (vgl. Art. 16a GG und Genfer Flüchtlingskonvention) erfüllt sind, müssen mindestens einer, besser jedoch mehrere dieser Punkte zutreffen:

  • Im Heimatland droht eine Verfolgung durch den Staat
  • Aufgrund von Herkunft, Religion oder Sexualität besteht vor Ort eine Gefahr für Leben und Freiheit
  • Im Heimatland herrscht ein (Bürger-)Krieg, einhergehend mit einer persönlichen Verfolgung oder Gefährdung
  • Verfolgung von Frauen mit Androhung oder Gefahr sexueller Gewalt (z. B. Beschneidung)

Nur wenn die Flucht aus dem Heimatland auf einem dieser Gründe basiert, besteht in Deutschland eine reale Chance, erfolgreich Asyl beantragen zu können. Sind die Gründe nicht gegeben, wird der Asylantrag in Deutschland abgelehnt und die Ausreise erzwungen – notfalls auch in Form einer Abschiebung.

Wie läuft das Asylverfahren ab?

Nachdem Sie am Zielort angekommen sind und vor Ort bei der Außenstelle des BAMF Asyl beantragt haben, beginnt das eigentliche Asylverfahren. Während das Verfahren läuft, erhalten Sie automatisch eine Aufenthaltsgenehmigung – allerdings nur für das Gebiet, in dem der Asylantrag durch Sie gestellt wurde. Weite Reisen durch Deutschland sind also nicht möglich. Wie weit Sie die Region verlassen dürfen, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Bei Fragen dazu können Sie sich an Ihren Ansprechpartner vor Ort in der Außenstelle des BAMF wenden.

Nachdem Sie Asyl beantragt haben, wird der Antrag zunächst geprüft. Zur Antragsstellung gehört auch das Registrieren der Fingerabdrücke und die Erstellung eines Lichtbildes, damit Ihnen der Antrag zweifelsfrei zugeordnet werden kann. Diese Daten werden in ein europaweites Datensystem übermittelt. Kommt dabei heraus, dass Sie bereits in einem anderen europäischen Land Asyl beantragt haben, folgt mit großer Wahrscheinlichkeit die umgehende Ablehnung des Antrages und die Ausweisung in das Land, in dem erstmals Asyl beantragt wurde (vgl. § 29 Abs. 1 AsylG).

Die Anhörung im Asylverfahren

Sind die Daten noch nicht in der europäischen Datenbank registriert, erfolgt nach Antragsstellung recht bald eine Anhörung (vgl. § 25 AsylG). Diese Anhörung ist für die Entscheidung, ob der Asylantrag bewilligt oder abgelehnt wird, in den meisten Fällen maßgeblich. Hier legen Sie genau dar, warum Sie in Deutschland Asyl beantragen möchten und welche Gründe Sie dafür haben. Die Behörde entscheidet aufgrund der Anhörung, ob Ihrem Asylantrag stattgegeben wird oder nicht.

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Bereiten Sie sich auf die Anhörung gründlich vor. In der Regel können zusätzliche Informationen nicht im Nachhinein erbracht werden, da die Behörden stark überfordert und ausgelastet sind. Daher sollten Sie alle Beweise bereits zum Zeitpunkt der Anhörung erbringen können, um die Chancen auf einen gewährten Asylstatus zu erhöhen.

Während der Anhörung werden Sie durch die zuständige Behörde umfassend zu Ihrem Heimatland, den dortigen Gegebenheiten, den Fluchtgründen und den Erfahrungen während der Flucht befragt. Falls Sie kein Deutsch sprechen, wird Ihnen selbstverständlich ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt. Zudem haben Sie das Recht, eine Vertrauensperson bei der Anhörung an Ihrer Seite zu haben. Bei minderjährigen Asylbewerbern dürfen natürlich auch die Erziehungsberechtigten der Anhörung beiwohnen.

Wo und in welcher Form kann man Asyl beantragen?

Grundsätzlich ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Bearbeitung von Asylanträgen zuständig. Bei der Einreise müssen Sie sich zunächst bei einer Erstaufnahmestelle melden, wo Ihre Daten registriert werden. Dort erhalten Sie auch Auskunft darüber, wo Sie Asyl beantragen können. Falls keine solche Erstaufnahmestelle zur Verfügung steht, können Sie sich an die örtliche Polizei wenden, die Ihnen den Weg zur zuständigen Behörde weisen wird.

Mithilfe des Königsteiner Schlüssels (EASY-Verfahren) wird Ihnen in der Erstaufnahmestelle eine ganz bestimmte Behörde für Ihren Asylantrag zugewiesen. Nur bei dieser Behörde können Sie den Asylantrag im Anschluss stellen.

Der Antrag auf Asyl muss immer in schriftlicher Form erfolgen. Zunächst werden dabei nur die grundlegenden Personendaten erfragt. Auch eine kurze Schilderung der Flucht und die Fluchtgründe werden im Asylantrag erläutert. Möglicherweise fragt die zuständige Behörde auch Angaben zu Fluchthelfern oder die Fluchtroute ab. Dabei handelt es sich jedoch nur um sehr grobe Informationen, die im Asylantrag abgefragt werden. Detaillierter wird es erst im Rahmen der Anhörung zum Asylverfahren.

Muster für den Asylantrag sind online bereits einsehbar und können Ihnen dabei helfen, sich auf das Ausfüllen vorzubereiten.

Welche Bestimmungen gelten, während der Asylantrag geprüft wird?

Haben Sie als Flüchtling in Deutschland einen Asylantrag gestellt, gelten Sie zunächst als „Asylbewerber“. Dieser Status gilt so lange, bis der Antrag vollständig bearbeitet und eine endgültige Entscheidung zum Aufenthaltsstatus getroffen wurde.

Während der Zeit als Asylbewerber haben Sie eine Aufenthaltsgestattung, die jedoch mit einigen Einschränkungen – aber auch einigen Rechten – verbunden ist:

  • Sie dürfen für die Zeit des Asylverfahrens in Deutschland bleiben
  • Die Aufenthaltsgestattung ist unter Umständen mit einer Wohnsitzauflage verbunden, d. h. Sie dürfen die Region um Ihren Wohnsitz herum nicht verlassen
  • Die Aufnahme einer Arbeit muss genehmigt werden
  • Sie sind dazu verpflichtet, aktiv am Asylverfahren mitzuwirken
  • Sie erhalten Sozialleistungen
  • Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Ausbildung oder Teilhabe am Bildungssystem möglich

Was geschieht, wenn der Asylantrag abgelehnt wird?

Wurde der Asylantrag abgelehnt, erfolgt in der Regel im Anschluss die Ausweisung aus Deutschland. Zunächst wird Ihnen der Abschiebe-Termin schriftlich mitgeteilt. In der Regel haben Sie aber bis zu 30 Tage (vgl. § 59 Abs. 1 AufenthG) Zeit, das Land eigenständig zu verlassen. Dafür können Sie sich an eine Beratungsstelle für Rückkehrer wenden. Die Kosten für das Flugticket werden in der Regel vom Staat bezahlt, zusätzlich erhalten Sie ein kleines Reisegeld, das Ihnen den Neubeginn in Ihrem Heimatland erleichtern soll.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Asylantrag zu Unrecht abgelehnt wurde, können Sie mit einem Anwalt für Ausländerrecht beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage einreichen und so eine Abschiebung verhindern. Auch ein Folgeantrag auf Asyl kann gestellt werden.

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Nach einem abgelehnten Asylantrag haben Sie nur kurze Fristen, um gegen diese Entscheidung zu klagen. So muss innerhalb von ein bis zwei Wochen eine Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erfolgen, um eine Neubewertung des Asylantrags zu veranlassen. Parallel dazu muss ein Antrag gestellt werden, um das Abschiebeverfahren vorerst zu stoppen – die Klage allein reicht hier nicht aus.

Wie kann Ihnen ein Anwalt helfen, wenn Sie in Deutschland Asyl beantragen?

Wenn Sie in Deutschland Asyl beantragen möchten, können Sie dazu auf die Hilfe eines Anwalts für Ausländerrecht setzen. Die Kosten müssen Sie nicht fürchten – Sie können für den Vorgang einen Beratungshilfeschein beantragen, sodass die Anwaltskosten für Sie übernommen werden. Kommt es zu einem Klageverfahren im Rahmen Ihres Asylantrages, so steht Ihnen zudem die Prozesskostenhilfe zu, die Sie vor den hohen Kosten schützt. Wie Sie einen geeigneten Anwalt finden, erklären wir Ihnen hier.

Ein Anwalt für Ausländerrecht hilft Ihnen dabei, den Asylantrag ordnungsgemäß auszufüllen und steigert damit die Chancen auf einen positiven Aufenthaltsbescheid. Auch bei der Anhörung im Rahmen des Asylantrags steht Ihnen der Anwalt bei und gibt Ihnen im Vorfeld viele Ratschläge, die Ihnen bei der Anhörung weiterhelfen werden. Nutzen Sie auch die telefonische Erstberatung von KLUGO, bei der wir Sie mit unseren Partner-Anwälten und Rechtsexperten verbinden, damit Sie eine erste Einschätzung zum Sachverhalt erhalten. Im Anschluss entscheiden Sie selbst, ob Sie die weiterführende Beratung durch unsere Rechtsexperten in Anspruch nehmen möchten.

FAQ – Asyl beantragen

Hier beantworten wir Ihnen die häufigsten Fragen rund um das Thema Asylantrag – kompakt und leicht verständlich zusammengefasst. So finden Sie alle relevanten Informationen auf einen Blick.

Asylberechtigt sind in Deutschland all jene Personen, die im Heimatland durch den Staat verfolgt werden oder aufgrund ihrer Religion, Sexualität oder Herkunft eine Gefahr für Freiheit und Leben befürchten müssen. Zudem gibt es weitere Sonderfälle, die ebenfalls ein Recht auf Asyl bedeuten können.

Zunächst registrieren Sie sich an der zuständigen Erstaufnahmestelle in Deutschland. Im Anschluss wird Ihnen eine bestimmte Behörde zugeteilt, bei der Sie den Asylantrag stellen können. Die Antragsstellung muss schriftlich erfolgen und ist nur bei der Behörde möglich, der Sie zugewiesen wurden.

Nach der Antragsstellung folgt die Anhörung im Asylverfahren. Dort schildern Sie die Gründe für Ihre Flucht, Ihre Erlebnisse im Heimatland und auf dem Fluchtweg und die konkreten Gefahren, denen Sie sich ausgesetzt sehen. Die zuständige Behörde entscheidet erst nach der Anhörung über Ihren Flüchtlingsstatus.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.