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Diese Rechte hast du Mietminderung bei Heizungsausfall

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Mit der Mietzahlung geht für den Mieter der Anspruch einher, das Wohnobjekt umfänglich und ohne Mängel nutzen zu können. Fällt jedoch die Heizung aus, ist damit auch die Nutzung der Mieträume eingeschränkt. Du hast die Möglichkeit, die Mietzahlung zu mindern. Wie hoch die Minderung ausfallen darf und ab wann diese möglich ist, erfährst du hier.

von KLUGO
31.03.2022
10 Min Lesezeit

Mietminderung bei Heizungsausfall Das Wichtigste in Kürze

  • Fällt während der Heizperiode im Winter die Heizung aus, kannst du als Mieter die Mietzahlungen mindern.

  • Wie hoch eine Mietminderung bei kaputter Heizung ausfällt, hängt immer vom Einzelfall ab.

  • Im Rahmen der Rechtsprechung haben sich feste Temperaturwerte entwickelt, die die Heizanlage erreichen muss. Ist das nicht der Fall, kannst du die Miete mindern.

  • Auch bei einer Überheizung des Mietobjekts oder bei Lärm durch eine defekte Heizanlage ist eine Mietminderung möglich.

Ab wann darf die Miete bei Heizungsausfall gemindert werden?

Es gibt mehrere Szenarien, die eine Mietminderung bei Heizungsausfall rechtfertigen. Wann die Minderung möglich ist und wie hoch die Mietminderung ausfallen darf, hängt von verschiedenen Faktoren ab. So unterscheidet die Rechtsprechung zwischen einem kompletten Ausfall der Heizung und einer eingeschränkt funktionalen Heizung, die die rechtlich festgelegte Mindest-Raumtemperatur noch gewährleistet.

Außerdem kann eine defekte Heizung direkte und indirekte Folgen haben, die sich ebenfalls auf die Mietminderung auswirken. Für den Mieter ist meist die unmittelbare Folge des Heizungsausfalls von Relevanz – nämlich die mangelnde Möglichkeit, die Räumlichkeiten zu heizen. Aber auch langfristig kann der Heizungsausfall Probleme verursachen, wenn durch die andauernde Kälte zum Beispiel Schimmel in der Wohnung entsteht.

Beachte, dass eine Mietminderung wegen Heizungsausfalls in der Regel nur innerhalb der festgelegten Heizperiode möglich ist. Gesetzlich handelt es sich dabei laut Mietrecht um den Zeitraum zwischen dem 01. Oktober eines Jahres und dem 30. April des Folgejahres. Im Mietvertrag können aber auch gesonderte Zeiträume als Heizperiode angegeben werden. Gesetzlich ist der Vermieter dazu verpflichtet, während dieser Zeit das Heizen zu ermöglichen, sodass in der Mietwohnung regelmäßig eine Temperatur von 20 Grad erreicht werden kann. Die Werte variieren je nach Räumlichkeit: Für das Bad sieht der Gesetzgeber eine durchschnittliche Heiztemperatur von 23 Grad Celsius vor, die vom Vermieter gewährleistet werden muss, während im Flur eine Heizleistung von nur 15 Grad Celsius vollkommen ausreicht. Kommt es wider Erwarten im Sommer zu deutlich niedrigeren Temperaturen als üblich und liegen die Außentemperaturen länger als drei Tage unter 12 Grad Celsius, kann auch ein Heizungsausfall im Sommer als Grund für eine Mietminderung in Betracht gezogen werden. Das ist jedoch immer vom Einzelfall abhängig.

KLUGO Tipp:

Prüfe anhand unserer Checkliste im Vorfeld, ob eine Mietminderung gerechtfertigt ist. Handelt es sich um eine ungerechtfertigte oder überhöhte Mietminderung, kann der Vermieter den Mietvertrag im schlimmsten Fall kündigen.

Checkliste In diesen Fällen ist eine Mietminderung wegen Heizung gerechtfertigt

Bist du unsicher, ob in deinem Fall eine Mietminderung rechtens wäre? Mit der folgenden Checkliste kannst du deinen individuellen Fall prüfen. Trifft einer oder mehrere Punkte zu, hast du das Recht, eine Mietminderung durchzusetzen. Die folgenden Temperaturangaben sind tagsüber von 6:00 Uhr bis 23:00 Uhr zu gewährleisten. Bei einer Nachtabsenkung reichen auch 18 °C aus.

Diese Gründe rechtfertigen eine Mietminderung:

  • Totaler Heizungsausfall in den Wintermonaten bzw. der Heizperiode (1. Oktober bis 30. April).

  • Totaler Heizungsausfall im Sommer bei einer Außentemperatur unter 12 °C (länger als 3 Tage).

  • Mindesttemperatur in der Wohnung von 20 bis 22 °C wird tagsüber nicht erreicht.

  • Temperatur im Bad laufend unter 23 °C.

  • Temperatur in der Küche laufend unter 21 °C.

  • Temperatur im Wohnzimmer laufend unter 21 °C.

  • Temperatur im Ess- und Kinderzimmer laufend unter 20 °C.

  • Temperatur im Flur laufend unter 15 °C.

Anleitung: Wie du die Miete bei Heizungsausfall mindern kannst

Kannst du einen oder mehrere Punkte der Checkliste abhaken, kommt für dich eine Mietminderung infrage. Bevor du die Miete bei einer defekten Heizung mindern darfst, solltest du zunächst die folgenden Schritte gehen.

1. Vermieter informieren

Informiere deinen Vermieter über die defekte Heizung. Rufe ihn hierfür an und halte den Mangel schriftlich per E-Mail oder Einschreiben fest – in jedem Falle mit Nachweis.

Das Schreiben sollte folgende Punkte beinhalten:

  • Mängelliste mit Datum, wann der Mangel festgestellt wurde

  • Hinweise auf jeweiligen Aspekt im Mietvertrag (falls vorhanden)

  • Klar formulierte Aufforderung an den Vermieter, den Mangel so schnell wie möglich zu beseitigen

2. Zahle die Miete unter Vorbehalt

Du solltest deinen Vermieter darauf hinweisen, dass du die Miete aufgrund der defekten Heizung nur unter Vorbehalt zahlst. („Unter Vorbehalt“ reicht als Hinweis im Verwendungszweck der Überweisung aus.)

3. Temperaturprotokoll täglich für alle Räume führen und von Zeugen bestätigen lassen

Leitet der Vermieter nach Kenntnisnahme Reparaturmaßnahmen ein und wird die Leistungsfähigkeit der Heizung innerhalb von drei bis vier Tagen wieder hergestellt, ist das Problem gelöst und du hast keinen Anspruch auf eine Mietminderung. Anders sieht es hingegen aus, wenn die Reparatur in dieser Zeitspanne unterbleibt.

In diesem Fall hast du ein Recht auf eine Mietminderung und solltest die weiteren Schritte befolgen:

Du hast neben einer Mietminderung die Möglichkeit, selbst einen Installateur zu beauftragen und die dafür anfallenden Kosten im Anschluss dem Vermieter in Rechnung zu stellen. Voraussetzung hierfür ist, dass dein Vermieter die Heizung nicht innerhalb der gesetzten Frist repariert hat. Finanziell betrachtet kann eine solche Reparaturmaßnahme jedoch schnell in den vierstelligen Bereich gehen – und nicht jeder Mieter hat die finanziellen Mittel, um diese Vorleistung zu zahlen.

KLUGO Tipp:

Kommt der Vermieter seiner Verpflichtung zur Reparatur der defekten Heizanlage dauerhaft nicht nach, darf man als Mieter den Mietvertrag fristlos kündigen. Das gilt auch dann, wenn zuvor eine Mietminderung umgesetzt wurde, weil die Heizung nicht funktioniert.

Wie hoch darf die Mietminderung bei einer defekten Heizung sein?

Nur in bestimmten Fällen darf die Miete vollständig einbehalten werden, wenn die Heizung kaputt ist. Wie hoch eine Mietminderung wegen ausgefallener Heizung ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Geringer Heizungsausfall: 10 % der Kaltmiete

  • Raumtemperatur liegt zwischen 15 und 18 Grad Celsius: Mietminderung um bis zu 50 % der Kaltmiete

  • Totaler Ausfall der Heizanlage: Mietminderung um bis zu 100 % der Kaltmiete

Die Mietminderungshöhe bei einem Heizungsausfall orientiert sich an der Zimmertemperatur. Fällt Ihre Heizung aus und liegt die Zimmertemperatur bei unter 10 Grad, können Sie die Miete um 100 % mindern. Mindern Sie die Miete jedoch nicht unter Zuhilfenahme von Mietminderungstabellen, da diese keine Rechtssicherheit bieten. Lassen Sie sich individuell von einem Rechtsanwalt für Mietrecht beraten.

Jochen Dotterweich Rechtsanwalt
jochen dotterweich

Achtung: Als Berechnungsgrundlage einer Mietminderung bei Heizungsausfall dient immer die Brutto-Warmmiete. Daher sind auch die Betriebskosten von der Minderung betroffen.

Zusammenfassung:

Wie hoch eine Mietminderung bei einer kaputten Heizung sein darf, hängt immer vom Einzelfall ab. Führe ein Temperaturprotokoll und lass dir die niedrigen Temperaturen von Zeugen bestätigen. Je mehr Informationen du zur defekten Heizung hast, desto höher sind deine Chancen im Falle eines Gerichtsverfahrens.

Heizungsausfall: Wann ist eine Rechtsberatung sinnvoll?

In folgenden Fällen ist eine Beratung durch einen KLUGO Partneranwalt oder Rechtsexperten sinnvoll:

  • Du möchtest dich beraten lassen bzgl. der Höhe einer Mietminderung

  • Dein Vermieter widerspricht der Mietminderung

  • Dein Vermieter unternimmt auch nach einer Mietminderung nichts

  • Die Mietminderung wird vor Gericht verhandelt

  • Du ziehst eine Wohnungskündigung in Betracht

Sonderfall defekte Heizung: Störende Klopfgeräusche

Nicht nur eine mangelnde Heizleistung kann vom Mieter als Grundlage einer Mietminderung genannt werden, sondern auch eine kaputte Heizung, die Lärm verursacht. Störende Klopfgeräusche schränken ebenfalls die Gebrauchstauglichkeit der Mietwohnung ein und rechtfertigen somit zugleich eine Minderung der Miete. Diese fällt jedoch meist deutlich geringer aus als Mietminderungen wegen unzureichender oder ausbleibender Heizleistungen. So wurden in der Vergangenheit Mietminderungen zwischen 10 und 15 Prozent als akzeptabel erachtet, wenn die Heizanlage Lärm verursacht. Bevor hier eine Mietminderung umgesetzt wird, sollte man zudem prüfen, ob die Heizanlage selbst oder möglicherweise die Heizkörper in der Wohnung den Lärm verursachen. Müssen lediglich die Heizkörper entlüftet werden, so ist keine Mietminderung bei kaputter Heizung möglich.

Sonderfall: Überheizen des Mietobjekts

Nicht nur der Ausfall einer Heizanlage kann das Bewohnen des Mietobjekts unmöglich machen, auch ein Überheizen stellt einen Mietmangel dar, der vom Vermieter schnellstmöglich behoben werden muss. Lässt sich die Heizung nicht mehr herunterregulieren, ist die Minderung der Miete ebenso möglich. Das gilt auch dann, wenn der Heizkessel überdimensioniert ist. Der Vermieter ist dazu verpflichtet, den Gebrauch einer Heizungsanlage wirtschaftlich zu betreiben. Die erhöhten Kosten, die mit einer dauerhaft zu hohen Heizleistung einhergehen, müssen daher auch nicht vom Mieter getragen werden. Das Vorgehen bei einer Überheizung der Räume entspricht dem üblichen Vorgehen, das auch bei einem Heizungsausfall durch den Mieter umgesetzt werden muss: Eine sofortige Mängelanzeige an den Vermieter mit entsprechender Fristsetzung, bis zu welchem Zeitpunkt der Schaden behoben sein muss. Andernfalls kann die Miete gemindert werden. Zusätzlich solltest du prüfen, ob möglicherweise Schadensersatzleistungen gefordert werden können, um beispielsweise die erhöhten Heizkosten nicht tragen zu müssen.

Wie kann dir ein KLUGO Partner-Anwalt bei einer Mietminderung wegen Heizungsausfall helfen?

Der Gesetzgeber hat im Mietrecht keine allgemeingültige Regelung dafür geschaffen, wie mit einer Mietminderung bei defekter Heizung umgegangen werden sollte. Daher handelt es sich stets um Einzelfallentscheidungen. Kommt es hierbei zu Konflikten zwischen Mieter und Vermieter, kann es durchaus passieren, dass ein Gericht über die Höhe und Zulässigkeit der Mietminderung entscheiden muss. Daher solltest du, bevor du eigenständig eine Mietminderung anstrebst, zunächst Rücksprache mit einem Fachanwalt für Mietrecht halten und den Sachverhalt prüfen lassen.

Dieser kann dir auch eine erste Einschätzung dazu geben, wie hoch die Mietminderung in deinem Fall ausfallen darf. Du kannst auch die Mietminderung online berechnen und somit einen ersten Eindruck von der möglichen Mietminderung erhalten. Für alle weiteren Fragen stehen dir die KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten zur Seite, die dir im Rahmen der telefonischen Erstberatung eine erste Einschätzung zum Sachverhalt geben. Ob du im Anschluss eine weitere Beratung wünschst, entscheidest du selbstverständlich selbst.

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