🚲 Radfahren ohne Ärger! Radfahren im Straßenverkehr: Regeln, Sicherheit und Bußgelder einfach erklärt
Radfahren gehört für viele zum Alltag, ob auf dem Weg zur Arbeit, in der Freizeit oder beim Einkaufen. Doch kennst du wirklich alle Regeln, die für dich als Radfahrer:in gelten? Wo darfst du fahren? Wann ist Nebeneinanderfahren erlaubt? Was kostet ein Verstoß?
In diesem Beitrag zeigen wir dir, worauf es ankommt. Damit du sicher unterwegs bist und teuere Bußgelder vermeidest.
Radfahren im Straßenverkehr ☝️ Das Wichtigste in Kürze
Radwege mit den Schildern 237, 240 oder 241 sind benutzungspflichtig, sonst ist die Wahl zwischen Radweg und Straße frei.
Beim Überholen von Radfahrer:innen müssen Autofahrer:innen innerorts mindestens 1,50 m Abstand einhalten. Ist dieser Abstand nicht möglich, darf nicht überholt werden.
Nebeneinanderfahren ist erlaubt, solange niemand behindert wird.
Handy am Lenker: 55 € Bußgeld + 1 Punkt in Flensburg.
Ab 1,6 Promille Alkohol drohen Führerscheinentzug, Strafverfahren und Geldstrafe.
⚠️ Die angegebenen Bußgelder & Strafen entsprechen dem Stand vom 13.04.2026 und können sich ändern.
Wo darf ich als Radfahrer:in fahren?
Radwege, Straße oder Gehweg?
Benutzungspflichtige Radwege (erkennbar an den blauen Schildern mit Fahrradsymbol, Zeichen 237, 240, 241) müssen genutzt werden. Fehlt das Schild, dann darfst du frei wählen zwischen Radweg und Straße.
Gehweg:
Kinder unter 8 Jahren müssen auf dem Gehweg fahren (oder baulich getrennte Radwege nutzen).
Kinder von 8 bis 10 Jahren dürfen wählen, ob sie auf dem Gehweg, dem Radweg oder der Straße fahren.
Eine Begleitperson ab 16 Jahren darf ein Kind unter 8 Jahren auf dem Gehweg begleiten.
💡 Wichtig: Auf dem Gehweg ist besondere Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen. Es darf nur mit angepasster Geschwindigkeit gefahren werden. Werden Fahrbahnen überquert, müssen sowohl das Kind als auch die Begleitperson absteigen und schieben.
Fahrradstraßen
Erkennbar am weißen Rechteck mit Fahrradsymbol sind für den Radverkehr vorbehalten. Das heißt:
Radfahrer:innen haben Vorrang.
Autos dürfen nur mit Zusatzschild einfahren und müssen ihre Geschwindigkeit anpassen.
Verhalten im Straßenverkehr
Sicherheitsabstand
Autofahrer:innen müssen beim Überholen von Radfahrer:innen innerorts mindestens 1,50 m und außerorts mindestens 2,00 m Abstand einhalten. Der Mindestabstand gilt auch dann, wenn du auf einem Radfahrstreifen oder Schutzstreifen unterwegs bist. Ist die Straße zu schmal, sodass dieser Sicherheitsabstand nicht möglich ist, darf nicht überholt werden.
👉 In der Praxis wird diese Regel allerdings oft von Autofahrer:innen ignoriert, was gefährliche Folgen für dich als Radfahrer:in haben kann.
⚠️ Wichtig für dich:
Halte genügend Abstand zu parkenden Autos, um die sogenannte „Dooring-Zone“ zu vermeiden (plötzlich öffnende Autotüren).
Bei großen Fahrzeugen wie LKWs und Bussen ist besondere Vorsicht nötig, da sie große tote Winkel haben. Fahre möglichst nicht längere Zeit direkt neben ihnen oder vermeide es, dich direkt neben ihnen aufzuhalten.
Fahre nicht zu weit rechts am Fahrbahnrand, sondern halte eine sichere Fahrposition. So vermeidest du gefährliche Überholmanöver durch Autofahrer:innen und bleibst besser sichtbar.
Autofahrer:innen dürfen nur überholen, wenn dabei genügend Platz und Sicherheit vorhanden ist. Ansonsten ist Überholen nicht erlaubt.
Nebeneinanderfahren
Nebeneinanderfahren ist erlaubt, solange der Verkehr nicht behindert wird. Das gilt besonders:
Auf Radwegen und in Fahrradstraßen.
Auf ausreichend breiten Straßen, wenn Autos mit 1,50 m Abstand überholen können.
In Gruppen ab 16 Personen („Verband“): Dann dürft ihr nebeneinander fahren und gemeinsam Ampeln passieren, auch wenn sie unterwegs rot wird
👉 Beispiel: Wenn die Gruppe bei Grün in eine Kreuzung einfährt, dann darf sie zusammen weiterfahren, auch wenn die Ampel währenddessen auf Rot umspringt.
Sicherheit und Ausrüstung: Was ist Pflicht?
Ausrüstung | Pflicht? | Details |
|---|---|---|
Vorderlicht | ✅ Ja | Weiß, muss bei Dunkelheit leuchten. |
Rücklicht | ✅ Ja | Rot, muss bei Dunkelheit leuchten. |
Reflektoren | ✅ Ja | Vorne (weiß), hinten (rot), an Pedalen (gelb), an Speichen/Reifen |
Klingel | ✅ Ja | Muss hörbar sein |
Zwei Bremsen | ✅ Ja | Vorne und hinten. |
Helm | ❌ Nein | Nicht vorgeschrieben, aber dringend empfohlen! |
💡 Tipp: Auch tagsüber erhöht Licht deine Sichtbarkeit deutlich. Besonders bei Regen oder Nebel.
E-Bikes & Pedelecs: Was gilt für mich?
E-Bikes und Pedelecs sind inzwischen fest im Straßenverkehr etabliert. Dabei gelten jedoch deutlich andere rechtliche Regelungen als für klassische Fahrräder. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Pedelec (bis 25 km/h)
Maximale Geschwindigkeit: 25 km/h
Führerschein: Nein
Helmpflicht: Nein, aber empfohlen
Versicherung: Nein
Wo fahren: Radweg oder Straße
Besonderheit: Tretunterstützung bist 25km/h
S-Pedelec (bis 45 km/h)
Maximale Geschwindigkeit: 45 km/h
Führerschein: Ja (Mofa-Prüfbescheinigung)
Helmpflicht: Ja (Mofa-Helm)
Versicherung: Ja (Kennzeichen)
Wo fahren: Nur Straße!
Besonderheit: Benötigt Versicherungskennzeichen.
E-Bike (ohne Tretunterstützung)
Maximale Geschwindigkeit: > 25 km/h
Führerschein: Ja (Mofa-Führerschein)
Helmpflicht: Ja
Versicherung: Ja
Wo fahren: Nur Straße!
Besonderheit: Wird wie ein Mofa behandelt.
💡 Wichtige Tipps für E-Bike-Fahrer:innen:
Helm tragen! (Reduziert das Risiko schwerer Kopfverletzungen)
Licht und Reflektoren sind Pflicht – besonders bei S-Pedelecs!
Versicherungskennzeichen nur für S-Pedelecs und E-Bikes ohne Tretunterstützung.
Fahrradstraßen und Radwege dürfen mit Pedelecs (bis 25 km/h) genutzt werden, S-Pedelecs nur auf der Straße.
Vorfahrt, Ampel & Stoppschilder: Was gilt für Radfahrer:innen?
Vorfahrt: Gleiches Recht wie Autos! Rechts vor Links gilt auch für Radfahrer:innen.
Ampel: Rot bedeutet Stop! Auch für Radfahrer:innen.
👉 Ausnahme: Als Verband (ab 16 Personen) darf die Gruppe bei Grün losfahren und die Ampel passieren, auch wenn sie unterwegs rot wird.
Stoppschild: Anhalten und Fuß auf den Boden, sonst droht ein Bußgeld (20-100 €).
Fußgängerampel: Wenn du auf dem Radweg unterwegst bist und eine Fußgängerampel siehst, gilt sie auch für dich!
Handy, Alkohol & Co: Was ist verboten?
Handy: Das Smartphone am Lenker ist tabu. Wer erwischt wird, zahlt 55 € Bußgeld. Bei Gefährdung drohen zusätzlich Punkte in Flensburg.
Alkohol:
Ab 1,6 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit! Es drohen Strafverfahren, hohe Geldstrafen, Punkte und die Anordnung einer MPU (Idiotentest). ⚠️ Achtung: Die MPU kann auch deinen Autoführerschein gefährden, wenn du zusätzlich ein Auto fährst!
Schon ab 0,3 Promille: Kann es Ärger geben, wenn du auffällig fährst oder einen Unfall verursachst (Straftat!).
Kopfhörer: Erlaubt, solange du Umgebungsgeräusche (Hupen, Martinshorn) noch einwandfrei wahrnimmst. 👉 Dennoch: Sicherheit geht vor – Kopfhörer also besser weglassen!
Bußgelder: Was kostet ein Verstoß?
Verstoß | Bußgeld | Punkte in Flensburg |
|---|---|---|
Rotlicht missachtet | 60-180 € | 1 Punkt |
Falsche Fahrbahnbenutzung (z. B. Gehweg) | 20-35 € | Nein |
Nebeneinanderfahren (unzulässig) | 15-30 € | Nein |
Handy am Steuer | 55 € | 1 Punkt |
Alkohol (ab 1,6 Promille) | 500-1.500 € + Strafverfahren | 2 Punkte |
Fehlende Beleuchtung | 20-35 € | Nein |
Vorfahrt missachtet | 25-100 € | 1 Punkt |
💡 Tipp: Bußgeldbescheid erhalten? Oft lohnt sich eine rechtliche Prüfung – manche Bescheide sind anfechtbar. Wir vermitteln dir gerne eine Anwältin oder einen Anwalt aus unserem Netzwerk, die/der deinen Fall prüft.
Sicherheitstipps
Im Straßenverkehr:
Sehe und werde gesehen: Trage helle Kleidung oder eine Warnweste besonders bei Dunkelheit und schlechtem Wetter.
Abstand halten: Mindestens 1,50m zu parkenden Autos (Doorzone!), 2 m zu LKWs/Bussen.
Handzeichen geben: Zeige rechtzeitig an, wenn du abbiegen willst.
Nicht neben LKWs halten: Diese haben große tote Winkel, daher bist du vor dem LKW oder mit deutlichem Abstand sicherer.
Fahrradcheck:
Reifen: Sind sie aufgepumpt und haben genug Profil?
Bremsen: Funktionieren sie vorne und hinten?
Licht & Reflektoren: Leuchtet alles?
Kette & Schaltung: Läuft alles glatt?
Was tun bei einem Unfall?
Sicherheit zuerst: Verlasse die Fahrbahn und sichere die Unfallstelle ab.
Erste Hilfe leisten: Falls nötig, rufe die 112 an.
Polizei rufen: Immer dann, wenn es Verletzte oder größere Schäden gibt.
Daten sammeln: Notiere Kfz-Kennzeichen, Versicherung des Unfallgegners, Zeugen.
Fotos machen: Von der Unfallstelle und den Schäden.
Nicht schuldig bekennen: Lass die Schuldfrage die Polizei oder Versicherung klären.
💡 Tipp: Unfall mit Personenschaden oder hohen Sachschäden? Wir helfen dir, eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu finden, die/der dich bei der Durchsetzung deiner Ansprüche unterstützt.
Rechtliche Unterstützung gesucht?
Ob Bußgeld, Unfall oder Streit mit der Versicherung, als Vermittler von Rechtsdienstleistungen finden wir für dich den passende Verkehrsrechts-Expert:innen.
Häufige Fragen
Muss ich den Radweg benutzen?
Nur bei benutzungspflichtigen Radwegen (Zeichen 237, 240, 241).
👉 Fehlt das Schild, darfst du frei zwischen Straße und Radweg wählen.
Wie viel Abstand müssen Autos beim Überholen halten?
Mindestens 1,50 Meter innerorts, 2,00 Meter außerorts.
👉 Ist die Straße zu schmal, darf nicht überholt werden.
Darf ich nebeneinander fahren?
👉 Immer erlaubt:
Auf Radwegen
In Fahrradstraßen
👉 Auf der Straße:
Nur, wenn genug Platz zum sicheren Überholen bleibt.
Darf ich mein Handy am Lenker benutzen?
Nein, schon das Halten des Smartphones ist verboten