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Abofallen: Definition, Merkmale, Handlungsempfehlungen

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Die Abofalle ist eine Form des Internetbetrugs. Sie bezeichnet ein weit verbreitetes, unseriöses Geschäftsmodell im Netz, bei dem Verbraucher unwissentlich ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen.

von KLUGO
26.06.2018
7 Min Lesezeit

Abofallen Das Wichtigste in Kürze

  • Abofallen verstecken sich häufig hinter scheinbar kostenlosen Registrierungen für Online-Dienstleistungen jeder Art.

  • Oft erfahren die Betroffenen erst später, dass sie in eine Falle getappt sind – nämlich dann, wenn die erste Rechnung ins Haus flattert.

  • Bei Abofallen fehlt es aber regelmäßig an einem rechtsgültigen Vertrag zwischen den Betroffenen und den Anbietern der Abofalle.

  • Verbraucher sollten mit einem Musterbrief Forderungen von Internet-Gaunern widersprechen, die Abofallen nutzen, um den Usern das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Was ist eine Abofalle?

Es gibt verschiedene Arten von Abofallen: Am häufigsten kommen sie in Form von angeblich kostenlosen Registrierungen für Online-Dienstleistungen wie Kochrezepte, Songtexte, Horoskope oder Downloads vor, welche sich aber im Nachhinein als kostenpflichtig erweisen. Probeabos sind ebenfalls eine beliebte Variante zum Kaschieren von Abofallen. Die Anbieter locken mit Geschenken und günstigen Test-Abos, deren Bedingungen für den Nutzer komplett undurchsichtig sind.

Viele Verbraucher lassen die 14-tägige Widerrufsfrist bei Probeabos verstreichen, ohne das Abonnement zu kündigen. Dadurch verlängert es sich automatisch und ist meist nur unter Einhaltung sehr langer Mindestlaufzeiten kündbar. Der Hinweis auf die Kostenpflicht ist gut versteckt oder gar nicht vorhanden. Oft stehen die Kosten erst klein in den AGB oder dezent am unteren Rand der Internetseite.

Auch die Änderung einer Internetseite im Zeitablauf ist gängig. So kann der Preis zu dem Zeitpunkt, zu dem sich viele Besucher auf der Internetseite registrierten, gut versteckt sein und zu dem Zeitpunkt, zu dem der Anbieter die Rechnungen und Mahnungen rausschickt, klar und deutlich auf der Seite platziert sein.

Auch das Surfen mit dem Smartphone kann schnell zu ungewünschten Abos führen. Meist reicht das unbeabsichtigte Antippen eines Werbebanners, um auf der nächsten Mobilfunkabrechnung Kostenposten für teure Abos oder nie heruntergeladene Filme vorzufinden. Da die Abrechnung nicht über den Drittanbieter, sondern über den Mobilfunkanbieter läuft, ist auf der Rechnung oftmals weder ersichtlich, für welche Dienstleistung der Kunde genau zahlen soll, noch wer der Drittanbieter ist.

Die Mobilfunkanbieter zeigen sich hier kundenunfreundlich und verlangen das Begleichen der Forderung des Drittanbieters. Eine weitere Gefahr am Telefon sind Werbeanrufe. Häufig bewerben die Anrufer die vermeintliche Teilnahme an einem Gewinnspiel, die sich im Nachhinein als eine Abofalle erweist.

Wie lassen sich Abofallen erkennen?

Anzeichen, die darauf hindeuten, dass es sich um eine Abofalle handelt, können folgende sein:

  • Dienstleistungen oder Downloads werden vermeintlich kostenlos auf Internetseiten angeboten.

  • Voraussetzung für deren Gebrauch ist eine Registrierung, bei der die Angabe persönlicher Daten erforderlich ist.

  • Typische Inhalte von Abofallen sind: Software, Hausaufgaben, Ahnenforschung, Kindernamen, Materialien für Studierende, Rezepte, Routenplaner, Gewinnspiele, Promi-Informationen etc.

  • Ein Kostenhinweis ist für den Kunden nicht deutlich erkennbar.

infografik abofallen im internet
Abofallen im Internet – das solltest du beachten – Infografik

Was kann ich machen, wenn ich auf eine Abofalle hereingefallen bin?

Die gute Nachricht gleich vorweg: Es ist kein gültiger Vertrag zustande gekommen – und zwar ganz unabhängig davon, mit welchem Trick du in die Abofalle gelockt wurdest.

Das deutsche Gesetz verlangt für einen gültigen Vertragsabschluss zwei übereinstimmende Willenserklärungen, welche voraussetzen, dass beide Parteien sich sowohl über den Vertragsinhalt, als auch über den Vertragspreis im Klaren sind. Ist dies nicht der Fall, kann kein rechtswirksamer Vertrag geschlossen werden.

Als Opfer einer Abofalle solltest du vor allem Ruhe bewahren und dich nicht durch Briefe oder Mails unter Druck setzen lassen. Auch Klage- oder Pfändungsandrohungen sollten dich nicht aus der Ruhe bringen und vor allem nicht zu überstürztem Handeln bewegen.

KLUGO Tipp:

Zahl auf keinen Fall den Betrag, den der Betreiber der Abofalle fordert. Falls du in eine Abofalle geraten bist, solltest du zunächst den unberechtigten Forderungen widersprechen oder die Anfechtung erklären.

Wie kann ich einen Widerspruch bzw. eine Anfechtung formulieren?

In der Regel wird Verbrauchern die Abofalle erst dann bewusst, wenn eine regelrechte Schockrechnung ins Haus flattert – hier ist der Schock dann oft groß. Juristisch ist dann ein Widerspruch gegen die Forderung gefragt. Für Verbraucher stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, wie sich ein Widerruf am besten formulieren lässt und welche Klauseln auf jeden Fall im Widerspruch gegen die Abofalle enthalten sein müssen.

Ich habe eine Mahnung erhalten – muss ich wirklich bezahlen?

Abofallen werden von Gaunern gerne genutzt, weil sie in vielen Fällen Erfolg versprechen. Unser Ratschlag: Lass dich nicht einschüchtern. Der Anbieter der Abofalle wird versuchen, dich davon zu überzeugen, dass die Forderungen berechtigt sind, um dich zur Zahlung zu bewegen.

Hast du jedoch – wie oben beschrieben – Widerspruch gegen die angebliche Forderung eingelegt, ist der „Fall“ für dich in der Regel erledigt. Drohgebärden seitens der Anbieter ändern daran nichts.

Diese nutzen

  • Mahnschreiben

  • Schreiben von Inkassopartnern

  • Schreiben von Anwälten

  • Drohung mit einem negativen Schufa-Eintrag,

um den Forderungen Nachdruck zu verleihen.

Vorsicht ist geboten, wenn es wider Erwartens doch dazu kommt, dass der Anbieter der Abofalle einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirkt. Hier bist du als Betroffener gefragt: Formuliere auch gegen den Mahnbescheid einen Widerspruch. Dieser sorgt dafür, dass der Anbieter tatsächlich eine Gerichtsverhandlung anstreben muss, in der ein offizielles Urteil gefällt wird.

KLUGO Tipp:

Erfahrungsgemäß ist nicht zu erwarten, dass Anbieter von unseriösen Abofallen tatsächlich vor Gericht ziehen – sie verzichten vielmehr auf ihre Forderung, um kein negatives Urteil zu riskieren.

Kann ich den vermeintlichen Vertrag auch direkt nach Abschluss der Abofalle widerrufen?

Grundsätzlich kannst du einen Vertrag direkt nach Abschluss widerrufen. Erkläre per Einschreiben mit Rückschein, dass kein wirksamer Vertrag geschlossen wurde, und widerspreche der Forderung präventiv.

§ 355 BGB des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB)

Der § 355 BGB regelt das Widerrufsrecht von Verbraucherverträgen. Dabei besagt Absatz (1), dass, wenn das Gesetz dem Verbraucher ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift einräumt, weder der Verbraucher noch das Unternehmen an ihre Willenserklärung gebunden sind, sofern der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. Laut § 355 Abs. (2) BGB beträgt diese Frist 14 Tage und beginnt mit dem Vertragsabschluss.

Dabei beginnt laut § 356 Abs. (3) die Widerrufsfrist erst, wenn der Unternehmer den Verbraucher gemäß der Anforderungen des Artikels 246 a § 1 Abs. (2), Satz 1 Nummer 1 oder des Artikels 246 b § 2 Abs. (1) des Einführungsgesetzes zum BGB unterrichtet hat. Diese besagen unter anderem, dass der Unternehmer den Verbraucher über die anfallenden Gesamtkosten, seine Identität und gegebenenfalls die (Mindest-)Laufzeit des Vertrages informieren muss, sowie auch über die Bedingungen, Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts.

Wie kann mir ein Anwalt bei einer Abofalle helfen?

Das Thema Abofalle beschäftigt immer wieder die Gemüter. Das betrifft nicht nur die User von Computern und Laptops, sondern gerade auch die User von mobilen Endgeräten, wie Smartphones und Tablets, die oft über Lockangebote bei Apps in einer teuren Abofalle landen und vom Abo Betrug erst beim Eintreffen der Rechnung etwas bemerken.

Ein Anwalt für Vertragsrecht kann dir sowohl bei einem Widerruf helfen als auch dabei, einen Widerspruch gegen eine Forderung zu formulieren, die der Anbieter der Abofalle dir gegenüber geltend macht. Bei Fragen zum Thema Abofalle helfen wir dir gerne im Rahmen einer Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Partner-Anwälte stehen dir dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen dich bei allen Anliegen.

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mann mit brille schaut in die kamera