
Was tun, wenn der Energievertrag untergeschoben wird? Neue Stromanbieter-Betrugsmasche
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Es kommt immer wieder vor, dass Vermittler von Energieanbietern Kunden an der Haustür oder am Telefon einen Energievertrag aufschwatzen, ohne dass dem Kunden das bewusst ist. Denn geben sie auf Nachfrage bestimmte Informationen heraus, können die Vermittler ohne das Wissen der Kunden einen Anbieterwechsel vollziehen. Wie du vorgehen musst, wenn du Opfer einer solchen Betrugsmasche von Stromanbietern wirst, haben wir für dich zusammengefasst.
Stromanbieter Betrugsmasche Das Wichtigste in Kürze
Vermittler von Energielieferanten schieben Verbrauchern am Telefon oder der Haustür oft Verträge unter oder leiten einen Anbieterwechsel in die Wege, ohne dass die Verbraucher davon in Kenntnis gesetzt werden.
Diese Betrugsmasche von Stromanbietern ist illegal und Verbraucher können sich zur Wehr setzen.
Wenn du Opfer der Betrugsmasche geworden bist, hast du ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Um dich vor einem ungewollten Anbieterwechsel zu schützen, solltest du keinesfalls deine Stromzählernummer preisgeben.
Was ist die Betrugsmasche von Stromanbietern?
Energieanbieter haben eine besondere Betrugsmasche, auf die Kunden immer wieder hereinfallen. Kein Wunder, denn so einfach zu durchschauen ist die Stromanbieter-Betrugsmasche nicht.
Bei Hausbesuchen verwickeln Vermittler von Energieanbietern dich in ein Gespräch, bei dem sie dich über neue Tarife und besondere Angebote informieren möchten – zumindest geben die Vermittler vor, dies sei der Grund ihres Besuchs. Tatsächlich haben die Vermittler aber im Sinn, einen Anbieterwechsel durchzuführen, ohne dich davon in Kenntnis zu setzen.
Dafür benötigen die Vermittler neben deinen persönlichen Daten auch deinen aktuellen Energielieferanten sowie deine Zählernummer. Sobald sie diese Informationen beisammenhaben, kann in deinem Namen ein Anbieterwechsel eingeleitet werden. Meist fällt das erst auf, wenn du dann Post von deinem neuen Energielieferanten bekommst, weil die Vermittler deinem alten Energielieferanten meist keine Kündigungsvollmacht vorzeigen müssen.
Was tun Verbraucherschützer gegen die Stromanbieter-Betrugsmasche?
Verbraucherschützer sind schon lange dabei, gegen illegale Betrugsmaschen von Unternehmen vorzugehen. So wurden beispielsweise von der Verbraucherzentrale NRW bereits vier Unternehmen abgemahnt – darunter die Stadtwerke Pforzheim GmbH und Co. KG, die Verbrauchern Auftragsbestätigungen geschickt hatten, obwohl diese nur Informationsmaterial haben wollten, und die Mivolta GmbH wegen unerlaubter Telefonwerbung und der Verwendung einer unzureichenden Widerrufsbelehrung. Teils wurde auch Klage erhoben, beispielsweise gegen die Mivolta GmbH.
Du selbst kannst dabei helfen, die Verbraucherzentrale auf illegale Machenschaften von Unternehmen aufmerksam zu machen, indem du es umgehend meldest, wenn du Opfer eines Betrugs geworden bist.
Wie kann ich mich wehren, wenn mir ein Vertrag untergeschoben wurde?
Zunächst einmal kannst du durch das richtige Verhalten verhindern, dass dir überhaupt ungewollt ein Vertrag unterschoben oder ohne dein Wissen der Anbieter gewechselt wird:
Gib keine persönlichen Daten oder gar deine Zählernummer preis.
Stimme am Telefon oder der Haustür niemals einem Vertrag zu.
Lass dir alles schriftlich geben und nimm dir Zeit für eine detaillierte Prüfung, am besten in Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Anwalt für Vertragsrecht.
Bist du trotz aller Vorsicht Opfer der Stromanbieter-Betrugsmasche geworden, hast du 14 Tage lang Zeit, den neu geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Zu bedenken gilt, dass diese Frist nur dann zu laufen beginnt, wenn du beim Vertragsabschluss ordnungsgemäß über dein Widerrufsrecht belehrt worden bist. Ist dies nicht der Fall, hast du sogar ein Jahr und 14 Tage das Recht, den Widerruf zu erklären.
Vergiss außerdem nicht, deinen ehemaligen Energieanbieter zu kontaktieren und ihm mitzuteilen, dass du nicht kündigen wolltest und die durch den Vermittler ausgesprochene Kündigung nicht wirksam ist, da du ihr nicht zugestimmt hast.
So hilft dir ein KLUGO Partner-Anwalt weiter
Verbraucher müssen auf der Hut sein, wenn es um ungewollte Vertragsabschlüsse geht. Das ist oft nicht so einfach, weil die Betrugsmaschen der Unternehmen meist nur schwer zu erkennen sind. Wenn du auf Betrüger hereingefallen bist, ist es wichtig, dich zur Wehr zu setzen und nicht aus Scham zu schweigen.
Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte für Vertragsrecht ist der richtige Ansprechpartner für dich, wenn du Opfer eines ungewollten Anbieterwechsels geworden bist oder beispielsweise Fragen zum Sonderkündigungsrecht bei Strom hast. Kontaktiere uns jetzt und vereinbare einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch.