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Neue Stromanbieter-Betrugsmasche: Was tun wenn der Energievertrag untergeschoben wird?

STAND 16.09.2022 | LESEZEIT 2 MIN

Es kommt immer wieder vor, dass Vermittler von Energieanbietern Kunden an der Haustür oder am Telefon einen Energievertrag aufschwatzen, ohne dass dem Kunden das bewusst ist. Denn geben sie auf Nachfrage bestimmte Informationen heraus, können die Vermittler ohne das Wissen der Kunden einen Anbieterwechsel vollziehen. Wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie Opfer einer solchen Betrugsmasche von Stromanbietern werden, haben wir für Sie zusammengefasst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vermittler von Energielieferanten schieben Verbrauchern am Telefon oder der Haustür oft Verträge unter oder leiten einen Anbieterwechsel in die Wege, ohne dass die Verbraucher davon in Kenntnis gesetzt werden.
  • Diese Betrugsmasche von Stromanbietern ist illegal und Verbraucher können sich zur Wehr setzen.
  • Wenn Sie Opfer der Betrugsmasche geworden sind, haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
  • Um sich vor einem ungewollten Anbieterwechsel zu schützen, sollten Sie keinesfalls Ihre Stromzählernummer preisgeben.

Was ist die Betrugsmasche von Stromanbietern?

Energieanbieter haben eine besondere Betrugsmasche, auf die Kunden immer wieder hereinfallen. Kein Wunder, denn so einfach zu durchschauen ist die Stromanbieter-Betrugsmasche nicht.

Bei Hausbesuchen verwickeln Vermittler von Energieanbietern Sie in ein Gespräch, bei dem sie Sie über neue Tarife und besondere Angebote informieren möchten – zumindest geben die Vermittler vor, dies sei der Grund ihres Besuchs. Tatsächlich haben die Vermittler aber im Sinn, einen Anbieterwechsel durchzuführen, ohne Sie davon in Kenntnis zu setzen.

Dafür benötigen die Vermittler neben Ihren persönlichen Daten auch Ihren aktuellen Energielieferanten sowie Ihre Zählernummer. Sobald sie diese Informationen beisammenhaben, kann in Ihrem Namen ein Anbieterwechsel eingeleitet werden. Meist fällt das erst auf, wenn Sie dann Post von Ihrem neuen Energielieferanten bekommen, weil die Vermittler Ihrem alten Energielieferanten meist keine Kündigungsvollmacht vorzeigen müssen.

Was tun Verbraucherschützer gegen die Stromanbieter-Betrugsmasche?

Verbraucherschützer sind schon lange dabei, gegen illegale Betrugsmaschen von Unternehmen vorzugehen. So wurden beispielsweise von der Verbraucherzentrale NRW bereits vier Unternehmen abgemahnt – darunter die Stadtwerke Pforzheim GmbH und Co. KG, die Verbrauchern Auftragsbestätigungen geschickt hatten, obwohl diese nur Informationsmaterial haben wollten, und die Mivolta GmbH wegen unerlaubter Telefonwerbung und der Verwendung einer unzureichenden Widerrufsbelehrung. Teils wurde auch Klage erhoben, beispielsweise gegen die Mivolta GmbH.

Sie selbst können dabei helfen, die Verbraucherzentrale auf illegale Machenschaften von Unternehmen aufmerksam zu machen, indem Sie es umgehend melden, wenn Sie Opfer eines Betrugs geworden sind.

Wie kann ich mich wehren, wenn mir ein Vertrag untergeschoben wurde?

Zunächst einmal können Sie durch das richtige Verhalten verhindern, dass Ihnen überhaupt ungewollt ein Vertrag unterschoben oder ohne Ihr Wissen der Anbieter gewechselt wird:

  • Geben Sie keine persönlichen Daten oder gar Ihre Zählernummer preis.
  • Stimmen Sie am Telefon oder der Haustür niemals einem Vertrag zu.
  • Lassen Sie sich alles schriftlich geben und nehmen sich Zeit für eine detaillierte Prüfung, am besten in Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Anwalt für Vertragsrecht.

Sind Sie trotz aller Vorsicht Opfer der Stromanbieter-Betrugsmasche geworden, haben Sie 14 Tage lang Zeit, den neu geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Zu bedenken gilt, dass diese Frist nur dann zu laufen beginnt, wenn Sie beim Vertragsabschluss ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt worden sind. Ist dies nicht der Fall, haben Sie sogar ein Jahr und 14 Tage das Recht, den Widerruf zu erklären.

Vergessen Sie außerdem nicht, Ihren ehemaligen Energieanbieter zu kontaktieren und ihm mitzuteilen, dass Sie nicht kündigen wollten und die durch den Vermittler ausgesprochene Kündigung nicht wirksam ist, da Sie ihr nicht zugestimmt haben.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Verbraucher müssen auf der Hut sein, wenn es um ungewollte Vertragsabschlüsse geht. Das ist oft nicht so einfach, weil die Betrugsmaschen der Unternehmen meist nur schwer zu erkennen sind. Wenn Sie auf Betrüger hereingefallen sind, ist es wichtig, sich zur Wehr zu setzen und nicht aus Scham zu schweigen.

Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte für Vertragsrecht ist der richtige Ansprechpartner für Sie, wenn Sie Opfer eines ungewollten Anbieterwechsels geworden sind oder beispielsweise Fragen zum Sonderkündigungsrecht bei Strom haben. Kontaktieren Sie uns jetzt und vereinbaren einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch.

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Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.