
Kinderkrankengeld und Arbeitsfreistellung Mein Kind ist krank: Lohnfortzahlung und Freistellung einfach erklärt
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Die Gesundheit und das Wohlbefinden deiner Kinder stehen für dich als Elternteil an erster Stelle. Wenn sie krank werden, bist du oft in einer schwierigen Lage, weil du dich zwischen der Betreuung deines Kindes und deinen beruflichen Verpflichtungen hin- und hergerissen fühlst. In diesem Beitrag erfährst du, was du tun kannst, wenn dein Kind krank ist und wann du Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung durch deinen Arbeitgeber oder die Krankenkasse hast.
Kinderkrankengeld und Arbeitsfreistellung Das Wichtigste in Kürze
Du hast pro Jahr und Kind das Recht auf 10 Tage Freistellung, wenn dein Kind krank ist. Bei Alleinerziehenden verdoppelt sich der Anspruch.
In der Regel hast du auch Anspruch auf Lohnfortzahlung, es sei denn, der Anspruch nach § 616 BGB wurde vertraglich ausgeschlossen.
Bist du gesetzlich versichert, hast du Anspruch auf Kinderkrankengeld von der Krankenkasse, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent deines ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.
Kind krank: Gibt es eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber?
Gemäß § 616 BGB hast du Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn du vorübergehend nicht arbeiten kannst und der Grund dafür nicht in deiner eigenen Person liegt. Muss dein Kind krank zu Hause betreut werden, ist dies ein solcher Fall.
In der Regel steht dir dann eine Lohnfortzahlung zu – zumindest, wenn du nur für eine „nicht erhebliche“ Zeit nicht arbeiten kannst. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) muss der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung für mindestens 5 Tage pro Jahr übernehmen, wenn dein Kind unter 8 Jahre alt ist.
Wie lange kann ich bei einer Erkrankung meines Kindes freigestellt werden?
Du hast in der Regel Anspruch auf bis zu 10 Arbeitstage Freistellung pro Jahr und Kind. Wenn du alleinerziehend bist, kannst du sogar 20 Tage pro Jahr in Anspruch nehmen. Diese Regelung berücksichtigt die besonderen Herausforderungen, vor denen Alleinerziehende bei der Betreuung ihrer Kinder stehen.
Die maximale Freistellungsdauer liegt bei 25 Tagen pro Jahr für Arbeitnehmer und bei 50 Tagen pro Jahr für Alleinerziehende.
Wann wird mir die Lohnfortzahlung verwehrt, wenn mein Kind krank ist?
Die Lohnfortzahlung bei der Betreuung eines kranken Kindes ist ein wichtiges soziales Sicherheitsnetz für berufstätige Eltern. Allerdings kann es Fälle geben, in denen dir dieser Anspruch verwehrt wird – nämlich dann, wenn der Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 616 BGB vertraglich ausgeschlossen wurde. Das bedeutet, dass im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart wurde, dass keine Entgeltfortzahlung erfolgt, wenn du dein erkranktes Kind betreust.
§ 616 BGB Vorübergehende Verhinderung
Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt.
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Welche Sonderregelungen gelten zur Freistellung und Lohnfortzahlung?
Sonderregelungen beim Kinderkrankengeld betreffen vor allem Auszubildende. Sie haben bis zu sechs Wochen lang Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn sie aus einem Grund, der nicht in ihrer Person liegt, an der Arbeit gehindert sind (gemäß §§ 3 und 19 des Berufsbildungsgesetzes – BBiG).
Zusätzlich können in Tarifverträgen oder individuellen Arbeitsverträgen Sonderregelungen zur Freistellung und Lohnfortzahlung ausgehandelt werden, die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden.
Welche Bedingungen müssen für den Bezug des Kinderkrankengelds erfüllt sein?
Wenn die Regelungen des § 616 BGB vertraglich ausgeschlossen sind, haben gesetzlich versicherte Arbeitnehmer Anspruch auf Kinderkrankengeld von ihrer Krankenkasse.
Dafür müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
Es muss eine ärztliche Bescheinigung vorliegen, die bestätigt, dass du aufgrund der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege deines erkrankten Kindes von der Arbeit fernbleiben musst.
Eine andere im selben Haushalt lebende Person darf nicht in der Lage sein, die Betreuung zu übernehmen.
Dein erkranktes Kind darf nicht älter als zwölf Jahre sein. Diese Altersgrenze entfällt, wenn das Kind eine Behinderung hat und auf Hilfe angewiesen ist.
Wie viel Kinderkrankengeld bekomme ich?
Die Höhe des Kinderkrankengelds beträgt in der Regel 90 Prozent deines ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.
Wenn es jedoch in den zwölf Monaten vor der Freistellung Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gegeben hat, erhöht sich das Kinderkrankengeld auf 100 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts (gemäß § 45 Abs. 2 Satz 3 des Sozialgesetzbuchs V – SGB V).
Welche Besonderheiten gibt es, wenn mein Kind krank ist?
Es gibt einige Besonderheiten, die du beachten solltest, wenn dein Kind krank ist. Wenn du bereits die dir zustehenden zehn Tage zur Betreuung eines erkrankten Kindes in Anspruch genommen hast, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen die verbleibenden zehn Tage des anderen Elternteils übernehmen. Dafür müssen jedoch beide Arbeitgeber zustimmen, da es keinen gesetzlichen Anspruch auf die Übertragung von Kinderkrankentagen gibt.
Zudem musst du deinem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen, dass und wie lange du voraussichtlich ausfallen wirst, wenn dein Kind krank ist. Unterlässt du dies, kann das zu einer Abmahnung durch den Arbeitgeber führen.
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