Bauantrag stellen
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Bauantrag stellen: 7 wertvolle Tipps

Ohne Baugenehmigung ist es in Deutschland nicht erlaubt, einen Neubau zu errichten. Auch für bestimmte An- oder Umbauten kann es erforderlich sein, eine Baugenehmigung einzuholen. Damit bei Ihrem Baugenehmigungsverfahren nichts schief geht, haben wir die 7 wichtigsten Tipps für Sie zusammengesucht, die Sie beachten sollten, wenn Sie einen Bauantrag stellen möchten und sich wünschen, dass die Genehmigung rasch über die Bühne geht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt in jedem Bundesland bzw. jeder Kommune eigene Baubestimmungen.
  • Eine Bauvoranfrage kann die spätere Baugenehmigung erheblich vereinfachen.
  • Man unterscheidet die Bauanzeige, den Bauantrag und das sogenannte vereinfachte Baugenehmigungsverfahren.
  • Etwa 10,5 % der gesamten Bausumme fallen für den Bauantrag inklusive Architekt oder Bauingenieur an.
  • Bei Fragen oder Problemen mit der Baugenehmigung kann Ihnen ein Anwalt für Baurecht behilflich sein.

Tipp 1: Frühzeitig Informationen einholen

Jedes Bundesland bzw. jede Kommune hat eigene Baubestimmungen, die Sie in den jeweiligen Landesbauordnungen nachlesen können. Fragen Sie auch bei Ihrem zuständigen Bauamt nach einem gültigen Bebauungsplan, wenn Sie einen Bauantrag stellen möchten. Wenn Sie all die geltenden Vorschriften beachten, können Sie das Baugenehmigungsverfahren erheblich vereinfachen.

Ebenso kann es sich lohnen, vor dem Antrag mit einem Mitarbeiter der Baubehörde zu sprechen und das eigene Bauvorhaben vorzustellen. Sollten hier Mängel auffallen, können diese noch vor der Antragsstellung beseitigt werden.

Tipp 2: Bei Unsicherheiten hilft eine Bauvoranfrage

Eine Bauvoranfrage ist dann sinnvoll, wenn Sie einen Bau mit ungewöhnlicher Bauweise planen oder Ihnen kein Bebauungsplan vorliegt. Die Bauvoranfrage reichen Sie schriftlich beim Bauordnungsamt ein und fügen ihr neben der Baubeschreibung und einer Zeichnung des geplanten Baus auch einen Lageplan und Auszüge aus den Flurkarten bei.

Sollten Sie von der Behörde einen sogenannten Bauvorbescheid erhalten, steht dem eigentlichen Bauantrag nichts mehr im Wege.

Tipp 3: Bauanzeige, Bauantrag oder vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren?

Man unterscheidet zwischen einer Bauanzeige, einem Bauantrag und dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren.

Eine Bauanzeige reicht für nicht genehmigungspflichtige Bauvorhaben aus, wenn für das entsprechende Grundstück bereits ein Bebauungsplan gilt. Im Gegensatz zum Bauantrag braucht es hier nur wenige Dokumente, die allerdings vollständig sein müssen, weil spätere Änderungen nicht mehr möglich sind.

Wenn ein Bebauungsplan vorliegt, Sie aber von diesem abweichen möchten oder wenn gar kein Bebauungsplan vorliegt, müssen Sie einen Bauantrag stellen. Hier besteht die Möglichkeit eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens, das sich vor allem durch eine schnellere Bearbeitungszeit auszeichnet, weil der Antrag nur grob und nicht bis ins Detail geprüft wird.

Tipp 4: Zuständigkeiten beachten

Beachten Sie, dass nicht Sie selbst den Bauantrag stellen können, sondern dass diese Aufgabe ein Architekt oder Bauingenieur übernehmen muss. Das hat den entscheidenden Vorteil, dass diese Fachleute genau wissen, was Sie tun und alle Tücken des Baugenehmigungsverfahrens kennen.

Tipp 5: Überblick über die Kosten behalten

Selbstverständlich fallen Kosten an, wenn Sie einen Bauantrag stellen möchten. Obwohl diese Kosten nicht bundesweit einheitlich geregelt sind, können Sie bei der Zusammenarbeit mit einem Baupartner davon ausgehen, dass ca. 10,5 % der Bausumme für den Bauantrag benötigt wird. Die Kosten für den Bauantrag beinhalten neben der Antragsprüfung auch die Kosten für den Architekten oder Bauingenieur.

Tipp 6: Vollständige Unterlagen einreichen

Welche Unterlagen Sie zum Bauantrag stellen oder für ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren brauchen, erfahren Sie in Ihrer Kommune. Wichtig ist, dass Sie sämtliche geforderte Unterlagen vollständig, in dreifacher Ausführung und unterschrieben einreichen, wenn Sie sicherstellen möchten, dass die Baugenehmigung schnellstmöglich erteilt wird.

Tipp 7: Einbeziehung der Nachbarn

Es mag zunächst seltsam erscheinen, doch Ihre Nachbarn haben bei Ihrem Bauantrag ein Mitspracherecht. Deshalb ist es von Vorteil, wenn all Ihre Nachbarn mit Ihrem Bauvorhaben einverstanden sind und dies durch ihre Unterschrift bestätigen. So können Sie auch verhindern, dass Ihre Nachbarn von ihrem Recht Gebrauch machen, innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Baugenehmigung Widerspruch einzulegen.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Sie haben Probleme, eine Baugenehmigung zu erhalten oder überhaupt einen Bauantrag zu stellen? Oder Sie möchten KfW-Fördergelder für Ihr Bauvorhaben nutzen? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf und lassen sich von einem KLUGO Partner-Anwalt für Baurecht beraten, die nicht nur Ihre Fragen beantworten, sondern Sie auch bei jeglichen Problemen unterstützen können.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.