Wie du eine schnelle Scheidung bewirken kannst Blitzscheidung

15.12.2021
2 Min Lesezeit

Scheidungsrecht ist kompliziert. Die meisten Eheleute hoffen, nie geschieden zu werden. Doch wenn es zur Scheidung kommt, ist guter Rat teuer. Im folgenden Beitrag geben wir dir einige Tipps, wie sich unnötige Verzögerungen in Scheidungsverfahren vermeiden lassen. Eine schnelle Scheidung spart dir nicht nur Nerven, sondern auch Kosten. Außerdem erklären wir dir, wann ein Härtefallantrag, der eine Blitz-Scheidung bewirkt, in Betracht kommt.

Das Wichtigste in Kürze zur Blitzscheidung

  • Ein Scheidungsverfahren kann beschleunigt werden, wenn man einige Dinge, etwa beim Getrenntleben, beachtet.
  • Ein Härtefallantrag kann in bestimmten Fällen eine frühere Scheidung möglich machen.

Wie läuft die Scheidung im Regelfall ab?

Voraussetzung einer Ehescheidung ist, dass die Ehe gescheitert ist. Das ist der Fall, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und auch nicht zu erwarten ist, dass sie wiederhergestellt wird. Die sogenannte Zerrüttung der Ehe wird vom Gesetz vermutet, wenn die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben und entweder ein gemeinsamer Scheidungsantrag gestellt wird oder der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag zustimmt.

Einvernehmliche Scheidung senkt Scheidungskosten

In Ehekonflikten tun sich mitunter Schwierigkeiten auf, wenn es darum geht, dass der Ehegatte eine bestimmte Erklärung abgibt oder etwas unterschreibt, wie hier einen Scheidungsantrag. Durch rechtzeitige entsprechende Abstimmung kann sichergestellt werden, dass der Ehegatte dem Scheidungsantrag zum frühest möglichen Zeitpunkt zustimmt oder – besser noch –ein gemeinsamer Scheidungsantrag gestellt wird. Denn ist der Ehepartner mit der Scheidung nicht einverstanden, wird die Ehe spätestens nach drei Jahren Getrenntleben geschieden. In vielen Fällen wird diese Frist voll ausgeschöpft, weil sich die Ehepartner nicht einig werden. Auch werden manche Ehen nicht so früh geschieden, wie es ein Ehepartner eigentlich wünscht, weil die Voraussetzungen des Getrenntlebens nicht erfüllt werden. Getrenntleben ist nach dem Gesetz gegeben, wenn auch wirklich keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und mindestens ein Ehegatte diese auch nicht mehr herstellen will.

Kurze Versöhnungsversuche lassen Trennungsjahr weiterlaufen

Der früheste Zeitpunkt einer Ehescheidung ist also nach einem Jahr Getrenntleben, § 1566 Abs. 1 BGB. Kürzere Versöhnungsversuche unterbrechen die Zeit des Getrenntlebens nicht. Lebt man jedoch länger als mehrere Wochen wieder zusammen, fängt die Jahresfrist neu an zu laufen.

Wann kann ich im Härtefall ausnahmsweise früher geschieden werden?

In Ausnahmefällen erlaubt das Gesetz in § 1568 Abs. 1 BGB eine Härtefallescheidung ohne Trennungsjahr, auch Blitzscheidung genannt. Die Ehe kann vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für einen Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.

Was sagt das Gesetz zu einer Blitzscheidung? Gibt es diese wirklich?

Ein Härtefall liegt vor, wenn dem Ehepartner, der sich scheiden lassen will, nicht zugemutet werden kann, an der Ehe festzuhalten. Nur wenn es „aus besonderen Gründen ausnahmsweise notwendig“ ist oder „außergewöhnliche Umstände“ für den Ehepartner, der die Ehe ablehnt, eine schwere Härte darstellen würden, ist nach dem Gesetz eine schnelle Scheidung ohne Trennungsjahr auf Antrag hin möglich.

Gründe, bei denen ein Härtefall anerkannt wird, sind z. B.:

  • Wiederholte Gewalt gegen den Ehepartner oder die Kinder

  • Straftaten gegen den Ehepartner

  • Schwerer Alkohol- oder Drogenmissbrauch

  • Eheschließung nur, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten

Keinen Härtefall stellen hingegen dar:

  • Häufiger Streit

  • Eifersucht des Ehegatten

  • Bloße Gefühllosigkeit des Ehegatten

Es gibt eine Vielzahl von denkbaren Fallgestaltungen, in denen ein Härtefall gegeben sein kann. Manche Fallkonstellationen sind strittig, etwa die Weigerung des Ehegatten, Unterhalt zu zahlen. Leben die Ehepartner nicht getrennt, spricht das gegen die Annahme eines Härtefalls. Wenn du also einen Härtefall geltend machen willst, solltest du nach zuvor erfolgter Trennung nicht (länger als mehrere Wochen) mit deinem Ehepartner zusammenleben.

Wie hoch sind die Kosten einer Scheidung und mit welchen Folgen muss ich rechnen?

Die Scheidungskosten hängen davon ab, ob sich beide Ehepartner in allen Dingen einig sind oder ob es strittige Punkte gibt, die Verfahrenskosten verursachen. Auch sind die Kosten abhängig vom Vermögen der Ehepartner, da Gerichtskosten und Anwaltshonorare häufig abhängig von Streitwerten sind.

Die wichtigste Folge der Ehescheidung ist die Beendigung des gemeinsamen ehelichen Güterstandes. Zudem hat ein Versorgungsausgleich, der die Rentenansprüche betrifft, stattzufinden. Gibt es gemeinsame Kinder, muss das Sorgerecht und eventuell der Kindesunterhalt geregelt werden. Gegebenenfalls hat ein Ehegatte Anspruch auf Scheidungsunterhalt. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung, die zwischen den Noch-Ehepartnern geschlossen wird, kann bei Punkten, die abweichend vom Gesetz geregelt werden dürfen, Klarheit schaffen.

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