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Containern: Verurteilung wegen Diebstahls bleibt rechtmäßig
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Containern: Verurteilung wegen Diebstahls bleibt rechtmäßig

Studenten, Wohnungslose und Rentner – die Menschen, die Lebensmittel aus Supermarktcontainern holen, finden sich in allen Alters- und Gesellschaftsschichten. Die Gründe, die die sogenannten Mülltaucher bzw. Dumpster Diver antreiben, reichen dabei von Klimaschutz bis Geldnot. Doch ganz gleich, weswegen Menschen Lebensmittel aus dem Müll fischen, das Containern steht unter Strafe – und an dieser Tatsache ändert sich auch angesichts der derzeitigen Klimadebatte nichts.

Lebensmittel aus Müllcontainern retten: Fakten zum Fall

Im bayerischen Olching nahe München wurden zwei Studentinnen von der Polizei überführt, als sie noch essbare Lebensmittel aus Müllcontainern holten. Da das Containern unter Strafe steht, wurden die beiden Studentinnen schuldig gesprochen. Nachdem die zwei Frauen in Revision gegangen waren, erreichte der Fall das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLg). Der Filialleiter des betroffenen EDEKA-Marktes sah aufgrund eines digitalen Shitstorms zunächst von einem Strafantrag ab.

Die Staatsanwaltschaft hingegen betrachtete das Containern von Lebensmitteln als gesellschaftsrelevantes Thema, das behandelt werden muss. Hinzu kam der Umstand, dass die beiden Verurteilten den verschlossenen Container mit einem Vierkantschlüssel geöffnet hatten – eine illegale Vorgehensweise. Die Folge: Beide Studentinnen wurden gemäß § 242 StGB des Diebstahls schuldig gesprochen. Das Strafmaß umfasste jeweils 15 Tagessätze à 15 Euro auf Bewährung sowie jeweils acht Arbeitsstunden bei der örtlichen Tafel. Das BayObLg erklärte das Urteil am 2. Oktober 2019 als rechtskräftig.

Die verurteilten Studentinnen hingegen befinden, dass Containern legalisiert werden sollte. Nach eigenen Angaben habe ihr Handeln niemandem geschadet, zudem sei die entwendete Ware für den Supermarkt bereits nutzlos gewesen. Weiterhin wollten die beiden Frauen mit dem Containern ein Zeichen gegen Lebensmittelverschwendung setzen. Hierfür eine Strafe zu bekommen, sei unverhältnismäßig und im Hinblick auf die Klimadebatte nicht vertretbar, so die beiden Frauen.

Gesetze, die rund um den Tatbestand des Containers greifen

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat nicht nur entschieden, dass die beiden Studentinnen verurteilt werden, sondern auch, dass Containern per Gesetz illegal bleibt. Doch warum steht Containern überhaupt unter Strafe? Rein rechtlich gehören die im Container befindlichen Lebensmittel nach wie vor dem jeweiligen Geschäft, weil die Müllbehälter auf dem Gelände des Supermarktes stehen. Wer sich Zugang zu den teils verschlossenen Containern verschafft, begeht nach § 123 Abs. 1 StGB Hausfriedensbruch, da er illegal das Gelände des Supermarktes betritt. Besonders wenn hierzu Umzäunungen überwunden werden müssen, greift der Vorwurf.

Weiterhin kann § 303 StGB, der Sachbeschädigungen behandelt, zum Einsatz kommen, sofern ein verschlossener Container geöffnet wird. Hinzu kommt § 242 StGB, der besagt, dass derjenige, der einem anderen absichtlich Hab und Gut entwendet, mit einer Freiheits- oder Geldstrafe belangt wird. Im Fall der beiden Studentinnen argumentierte die Klägerseite zudem damit, dass die Lebensmittel bewusst aussortiert und weggesperrt worden waren. Der Supermarkt fühle sich für die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Lebensmittel zuständig und könne diese bei weggeworfenen Produkten nicht mehr gewährleisten. Somit sei es durchaus legitim, wenn Containern unter Strafe stünde.

Strafrechtliche Konsequenzen für Dumpster Diver

Häufig erwarten Personen, die Lebensmittel aus Müllcontainern herausholen, keine strafrechtlichen Konsequenzen, da die Strafanträge zurückgezogen werden. Sofern das Überwinden von Zäunen oder Mauern nötig ist, um an die Müllbehälter zu kommen, steigt jedoch das Risiko, für das Containern belangt zu werden. Auch wer bereits vorbestraft ist, wird eher verurteilt.

Der Strafsatz variiert hierbei stark. In der Vergangenheit wurden jedoch vorrangig Geldstrafen verhängt, bei denen die Verurteilten bis zu 70 Tagessätze zu je 10 Euro zahlen mussten. Doch auch Sozialstunden, wie im Fall der bayerischen Studentinnen, werden infolge des Containerns als Strafe herangezogen. Haben Sie diesbezüglich weitergehende Fragen, helfen wir von KLUGO Ihnen gerne im Rahmen einer telefonischen Erstberatung weiter. Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt mit uns auf!

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