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Vermieter behaelt Schluessel zur Wohnung
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Darf der Vermieter einen Schlüssel zur Wohnung behalten?

Einige Mieter haben es schon erlebt: Bei der Unterzeichnung des Vertrags eröffnen die Vermieter plötzlich, dass sie für Notfälle einen Schlüssel für die Wohnung einbehalten. Oft sind Mieter dann überfordert und fragen sich, ob es rechtens ist, wenn Vermieter einen Schlüssel zur Wohnung haben. Und was ist, wenn Vermieter die Wohnung ohne Erlaubnis betreten? Informieren Sie sich hier über Ihre Rechte als Mieter.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vermieter haben kein Recht, Schlüssel der Wohnung ihrer Mieter einzubehalten.
  • Ausnahmen bestehen nur, wenn die Mieter mit der Schlüsseleinbehaltung einverstanden sind.
  • Betreten Vermieter ohne Erlaubnis die Wohnung ihrer Mieter, begehen sie Hausfriedensbruch.
  • Behalten Vermieter gegen den Willen der Mieter einen Schlüssel ein, haben diese verschiedene Möglichkeiten, dagegen vorzugehen.
  • Bei mietrechtlichen Themen ist ein Partner-Anwalt und Rechtsexperte von KLUGO der richtige Ansprechpartner für Sie.

Darf der Vermieter einen Schlüssel einbehalten?

Vermieter haben gemäß § 535 Abs. 1 BGB grundsätzlich die Pflicht, den Mietern alle Schlüssel zu übergeben, weil Mieträume den Mietern vertragsgemäß zum alleinigem Gebrauch vermietet werden. Das bedeutet, dass Vermieter kein Recht haben, einen Schlüssel zur Wohnung einzubehalten, denn das stünde der alleinigen Sachherrschaft der Mieter gemäß § 854 Abs. 1 BGB entgegen.

Auch den Wunsch von Vermietern, einen Schlüssel für Notfälle einzubehalten, können Mieter ausschlagen, wie auch das OLG in Celle in seinem Beschluss vom 5.10.2006 mit dem Az.: 13 U 182/06 beschlossen hat. Das Mietrecht steht hier ganz auf der Seite der Mieter. Es liegt im Rahmen der Obhutspflicht ganz und gar in deren Verantwortung, auf die Mieträume achtzugeben, aber auch für entstehende Schäden zu haften.

Wann kann es eine Ausnahme vom gesetzlichen Grundsatz geben?

Vermieter:innen dürfen nur mit dem Einverständnis der Mieter einen Schlüssel zur Wohnung einbehalten. Dieses Einverständnis können Mieter dadurch erteilen, dass sie selbst dem Vermieter einen Schlüssel übergeben.

Eine andere Möglichkeit ist es, die Einbehaltung des Schlüssels im Mietvertrag festzuhalten. Stimmt der Mieter also zu, darf der Vermieter einen Schlüssel zur Wohnung einbehalten.

Vermieter betritt ohne Erlaubnis meine Wohnung – was kann ich tun?

Mieter dürfen selbst bestimmen, wer sich wann in ihrer Wohnung aufhalten darf. Betreten Vermieter ohne Erlaubnis die Wohnung ihrer Mieter, begehen sie Hausfriedensbruch und können strafrechtlich entsprechend zur Verantwortung gezogen werden. Darüber hinaus haben die Mieter das Recht zur fristlosen Kündigung der Wohnung. Ein Anwalt für Mietrecht kann Sie hier und bei anderen mietrechtlichen Problemen jederzeit unterstützen.

Behalten Vermieter ohne das Wissen der Mieter bzw. gegen deren Willen Schlüssel zur Wohnung ein, haben sie verschiedene Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Sie haben dann das Recht, die sofortige Herausgabe der Schlüssel sowie Schadensersatz zu verlangen. Alternativ ist es Ihnen gestattet, auf Kosten des Vermieters ein neues Türschloss einbauen zu lassen.

So hilft Ihnen ein KLUGO-Partneranwalt weiter

Mieter sind zum Schutz ihrer Privatsphäre in den angemieteten Wohnräumen mit einer Reihe von Rechten ausgestattet. Zu diesen gehört es, selbst darüber zu bestimmen, wer einen Schlüssel zur Wohnung hat und wer nicht.

Weigern sich Vermieter, alle Schlüssel zur Wohnung herauszugeben oder betreten Ihre Wohnung gar ohne Ihr Wissen, sollten Sie sich zur Wehr setzen. Unsere KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten sind Ihnen gern behilflich, wenn Sie Fragen oder ein konkretes Anliegen haben. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen Termin für eine telefonische Erstberatung.

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Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.