Informationen für Mieter Das sind die 9 grundlegendsten Mieterpflichten

von KLUGO Redaktion
24.05.2021
2 Min Lesezeit

Mit jedem Vertragsabschluss gehen für beide Vertragsparteien Rechte und Pflichten einher. Das gilt auch für Mietverträge. Mit dem Abschluss eines Mietvertrages wird dem Mieter das Recht eingeräumt, die Mieträume zu Wohnzwecken zu nutzen. Dieses Recht ist aber mit einigen Pflichten verbunden, denen der Mieter gewissenhaft nachkommen muss. Welche 9 wichtigsten Pflichten Mieter haben, haben wir für dich zusammengefasst.

Das Wichtigste in Kürze zu den 9 grundlegensten Mieterpflichten

  • Mieter haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.
  • Zu diesen gehören unter anderem die pünktliche Zahlung der Kaution und Miete.
  • Vor großen Renovierungsarbeiten muss der Vermieter zustimmen.
  • Mieter müssen Mängel melden, um Folgeschäden zu verhindern.

Die 9 wichtigsten Mieterpflichten

1. Kaution begleichen

Die Mietkaution ist Bestandteil jeden Mietvertrags. Sie beträgt maximal drei Monatsmieten und muss vom Mieter bezahlt werden. Dieser ist aber berechtigt, die Kaution innerhalb von drei Monaten in Raten zu begleichen, er muss sie also nicht auf einmal zahlen.

2. Pünktliche Zahlung der Miete

Jeder Mieter ist dazu verpflichtet, die Miete nebst Nebenkosten spätestens am dritten Werktag eines Monats vorzunehmen. Zahlt ein Mieter zwei Monate in Folge keine oder nur unvollständig Miete, ist der Mieter dazu berechtigt, eine fristlose Kündigung auszusprechen. Auch wenn der Mietrückstand mehr also eine Monatsmiete beträgt, darf der Vermieter entsprechend handeln.

3. Hausordnung einhalten

In jedem Haus mit mehreren Mietparteien ist gegenseitige Rücksichtnahme wichtig. Zu diesem Zweck gibt es eine Hausordnung, an die sich alle Bewohner eines Hauses halten müssen. Dort zum Wohle aller aufgestellte Regeln müssen von jedem Mieter beachtet werden. Kommt jemand dieser Mieterpflicht nicht nach, kann auch das eine Kündigung zur Folge haben.

4. Zustimmung des Vermieters einholen

Ein Mieter hat sehr viele Freiheiten, darf jedoch nicht alles. Wenn er zum Beispiel jemanden zur Untermiete einziehen lassen oder größere Renovierungs- und Umbauarbeiten vornehmen möchte, muss er den Vermieter vorher fragen. Soll zum Beispiel ein Bad saniert oder eine Einbauküche ersetzt werden, muss der Vermieter zustimmen, da es sich bei den Einbauten um sein Eigentum handelt.

5. Schönheitsreparaturen durchführen

Wurde im Mietvertrag wirksam vereinbart, dass der Mieter die Pflicht hat, sich um Schönheitsreparaturen zu kümmern, so muss er dieser Pflicht auch nachkommen. Allerdings ist der Erhalt der Mietsache eigentlich Aufgabe des Vermieters. Mieter sollten entsprechende Klauseln im Mietvertrag also auf ihre Wirksamkeit hin prüfen. Nach der BGH-Rechtsprechung darf die Reparaturpflicht insbesondere nicht nach starren Fristen folgen.

6. Mängel melden

Mängel in der Mietwohnung müssen beseitigt werden, was in der Regel Aufgabe des Vermieters ist. Damit dieser der Mängelbeseitigung nachkommen kann, muss der Mieter die Mängel melden. Tut er dies nicht und entstehen deswegen vielleicht sogar Folgeschäden, muss er unter Umständen Schadenersatz zahlen.

7. Heizen

Mieter müssen regelmäßig heizen, um Schimmelbildungen und das Einfrieren von Rohren in den kalten Monaten zu verhindern. Kommen sie dieser Mieterpflicht nicht nach, ist unter Umständen auch Schadenersatz fällig.

8. Mieterpflichten bei der Wohnungsübergabe

Bei der Wohnungsübergabe ist der Mieter bei einer unwirksamen Klausel zu Schönheitsreparaturen nur zur besenreinen Übergabe der Wohnung verpflichtet. Ist die Schönheitsreparatur-Klausel wirksam, gilt sie nur dann, wenn der Zustand der Mietsache Schönheitsreparaturen nötig macht. Leichte Abnutzungserscheinungen, das heißt solche, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt wurden, sind normal und müssen nicht beseitigt werden.

9. Reparaturkosten übernehmen

Nutzt ein Mieter eine Einbauküche oder andere vom Vermieter gestellte Wohnsachen übermäßig schnell ab, so ist der Mieter in der Pflicht, für den Schaden zu haften. Anders sieht es bei normaler Abnutzung über viele Jahre hinweg, die irgendwann Neuanschaffungen notwendig machen – das ist Vermietersache.

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