Bei Einzug in eine Mietwohnung wird eine Kaution fällig, die bis zu drei Monatskaltmieten betragen kann. Die Kaution kann auf mehrere Weisen bezahlt werden. Nach Auszug muss die Kaution zurückbezahlt werden.
Vermieter verlangen üblicherweise zum Absichern ihrer Forderungen und möglicher Schäden eine Mietkaution, die vor dem Einzug gezahlt werden muss. Die Höhe der Mietkaution kann variieren und wird im Mietvertrag festgehalten. Während der Mietzeit wird die Kaution vom Vermieter verwahrt und bei Auszug ausgezahlt.
Eine Mietkaution ist eine Sicherungsleistung für den Vermieter, falls es aufseiten des Mieters zu einem Zahlungsausfall kommen sollte.
Die Mietkaution kann bei „normalen“, nicht preisgebundenen Mietwohnungen für beliebige Forderungen des Vermieters vereinbart werden, zum Beispiel für:
Es liegt im Übrigen im Ermessen des Vermieters, eine Kaution zu erheben. Eine gesetzliche Pflicht besteht nicht.
Die Höhe der Mietkaution ist gesetzlich vorgeschrieben: Sie darf gemäß § 551 Abs. 1 BGB drei monatliche Nettokaltmieten, also ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten, nicht überschreiten. Haben Sie tatsächlich eine höhere Kaution geleistet, können Sie den zu viel gezahlten Betrag vom Vermieter zurückfordern. Falls Ihre Miete im Laufe der Zeit erhöht wird, bleibt die Höhe der Mietkaution hiervon unberührt.
Nach § 551 Abs. 1 BGB hat der Mieter dem Vermieter Sicherheiten in Höhe von maximal drei Monatskaltmieten zu leisten. Ist Geld als Sicherungsleistung verlangt, so kann die Zahlung nach § 551 Abs. 2 BGB auf drei Raten verteilt werden.
Eine Mietkaution kann folgendermaßen hinterlegt werden:
Die eventuell für das angelegte Geld anfallenden Zinserträge stehen dem Mieter zu. Bei einer Mietkautionszahlung an den Vermieter übernimmt dieser die unentgeltliche Verwaltung des Geldes. Bei einem Pfand oder einer Versicherung hingegen, übernimmt dies der Mieter beziehungsweise die Versicherung.
Dem Vermieter wird eine angemessene Prüffrist eingeräumt, in der er noch nicht abgerechnete Nebenkosten, Schönheitsreparaturen oder auch Mietrückstände verrechnet. Dies kann durchaus sechs Monate oder länger dauern.Sebastian Scholz
Eine Mietkaution in Raten zu zahlen ist möglich – Sie sind dazu sogar nach § 551 Abs. 2 BGB gesetzlich berechtigt. Danach kann die Mietkaution in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen bezahlt werden, wobei die erste Rate bei Beginn des Mietverhältnisses fällig ist. Die weiteren Teilzahlungen sind in den darauffolgenden Monaten zusammen mit der Miete zu entrichten. Grundsätzlich ist es wichtig, sich nach Zahlung der Kautionssumme eine Quittung ausstellen zu lassen und diese sicher zu verwahren.
Wird das Mietverhältnis ordnungsgemäß gekündigt, ist der Mieter berechtigt, seine vollständig geleistete Mietkaution inklusive Zinsen zurückzufordern. Vor Auszahlung der Kaution ist dem Vermieter jedoch eine angemessene Frist zur Prüfung etwaiger Forderungen gegen den Mieter, die zur Einbehaltung eines Teils der Kaution führen könnten, einzuräumen. In der Praxis kann es daher drei bis sechs Monate dauern, bis die Rückzahlung Ihrer Kaution erfolgt. Beispielsweise bei einer noch ausstehenden Betriebskostenabrechnung kann sich diese Frist sogar noch angemessen, je nach Einzelfall, verlängern. Sollte sich die Erstellung der Betriebskostenabrechnung noch länger als zunächst vermutet verzögern, darf der Vermieter nur noch einen Teil Ihrer Kaution einbehalten, der etwa drei bis vier monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen entspricht.
Auf den Punkt gebracht:
Haben Sie bei Einzug nicht genug Geld, um die Kaution zu bezahlen, so können Sie Ihrem Vermieter eine Kautionsversicherung anbieten. Der Vorteil: monatliche Ratenzahlung und kein Zurückfordern bei Auszug.
Um einer langen Einbehaltung der Mietkaution vorzubeugen, kann es ratsam sein, eine Mietkautionsversicherung abzuschließen, die Sie von der Barkaution befreit. In vielen Fällen wird diese anstandslos von Ihrem Vermieter akzeptiert und erspart Ihnen so das lästige Warten auf Ihr Geld.
Hier finden Sie alles Wichtige zum Thema Kaution zusammengefasst:
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