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So geht's: Mietkaution: Rückzahlung vom Vermieter einfordern

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Wer aus einer Wohnung auszieht, möchte natürlich schnellstmöglich die hinterlegte Kaution zurückerhalten. Verweigert der Vermieter die Auszahlung oder kommt er seiner Pflicht nicht nach, muss die Rückzahlung der Mietkaution eingefordert werden.

von M. Lind
20.12.2017
7 Min Lesezeit

Mietkaution Rückzahlung fordern Das Wichtigste in Kürze

  • Die Mietkaution dient dem Vermieter als Sicherheit für Schäden am Wohneigentum oder offene Forderungen aus der Betriebskostenabrechnung.

  • Nach dem Auszug muss die Mietkaution vollständig oder anteilig zurückgezahlt werden – inklusive Zinsen.

  • Kommt ein Vermieter der Rückzahlung der Mietkaution nicht nach, musst du diese einfordern.

  • Bleiben auch die Aufforderungen zur Rückzahlung der Mietkaution erfolglos, bleibt nur das gerichtliche Mahnverfahren oder eine Klage auf Rückzahlung.

  • Die KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten können dir dabei helfen, deine Mietkaution zurückzubekommen!

Mietkaution Rückzahlung einfordern: So gehst du vor

Du ziehst aus und möchtest die Mietkaution schnellstmöglich zurückerhalten. Das ist verständlich, denn ein Umzug ist teuer. Die Mietkaution dient als Sicherheitsleistung für den Vermieter. Wenn während der Mietzeit Schäden am Mietobjekt (Mietmängel) entstehen, kann der Vermieter die Kaution ganz oder teilweise einbehalten. Dies gilt auch bei Mietschulden (nach beendetem Mietverhältnis) oder zu erwartenden Nachzahlungen aus Betriebskostenabrechnungen.

infografik rückzahlung und höhe mietkaution
Rückzahlung und Höhe der Mietkaution – Infografik

Sofern keine offenen Forderungen vorliegen und bereits mehr als sechs Monate nach dem Auszug vergangen sind, kannst du die Rückzahlung der Mietkaution einfordern. Gehe dabei wie folgt vor:

1. Vermieter schriftlich auffordern, die Mietkaution zurückzuzahlen

Fordere deinen Vermieter schriftlich auf, die Mietkaution zurückzuzahlen. Das Schreiben sollte per Einschreiben mit Nachweis versendet werden, um im Falle einer ausbleibenden Rückzahlung einen Beweis für die Aufforderung zu haben.

Achte außerdem darauf, dass das Aufforderungsschreiben zur Rückzahlung der Mietkaution folgende Punkte enthält:

  • Angaben zu deiner Person

  • Anschrift des Vermieters

  • Aufforderung, die Mietkaution zurückzuhalten

  • ggf. Mieternummer

  • Enddatum des Mietverhältnisses

  • ggf. Datum der Wohnungsübergabe, Kopie des Wohnungsübergabeprotokolls

  • Höhe der gezahlten Mietkaution

  • Fristsetzung, bis zu welchem Datum die Kaution zurückgezahlt werden soll

  • Angaben dazu, wohin der Vermieter die Rückzahlung der Mietkaution überweisen soll

  • Hinweis, dass bei Ausbleiben der Zahlung ein Anwalt hinzugezogen wird

Du kannst unser kostenloses Musterschreiben nutzen:

KLUGO Tipp:

Damit du die Aufforderung zur Rückzahlung der Mietkaution nachweisen kannst, solltest du dieses per Einschreiben an deinen früheren Vermieter schicken. Kommt es zu einem Mahnverfahren oder einer Klage auf Rückzahlung, kannst du so deine Aufforderung nachweisen.

2. Schreiben eines Anwalts

Bleibt die eigene Zahlungsaufforderung fruchtlos, solltest du dich an einen Fachanwalt für Mietrecht wenden. Dieser wird gemeinsam mit dir ein Schreiben aufsetzen, um deinen Vermieter zur Rückzahlung der Kaution zu bewegen. Oft zeigt ein solches Schreiben bereits Erfolg, da es die Bereitschaft signalisiert, die Kaution auch einzuklagen, wenn der Vermieter seiner Verpflichtung zur Rückzahlung der Kaution nicht nachkommt.

3. Mahnbescheid erwirken oder Klage auf Rückzahlung

Bleibt auch das Schreiben des Anwalts fruchtlos und der Vermieter weigert sich weiterhin, die Kaution zurückzuzahlen, so kannst du entweder einen Mahnbescheid erwirken oder eine Klage auf Rückzahlung anstreben. Beim Mahnverfahren wird der Vermieter gerichtlich dazu aufgefordert, die Mietkaution zurückzuzahlen – kommt er dieser Pflicht nicht nach, erhältst du einen Vollstreckungstitel gegen deinen Vermieter und kannst mit einem Gerichtsvollzieher die Forderung eintreiben.

Bei einer Klage auf Rückzahlung der Mietkaution verhandelt ein Gericht darüber, ob dein Vermieter dazu verpflichtet ist, die Mietkaution zurückzuzahlen. Geht das Verfahren zu deinen Gunsten aus, so muss der Vermieter im Anschluss die Kaution zurückzahlen.

Welche der beiden Optionen besser geeignet ist, um die Mietkaution zurückzuerhalten, kommt immer auf den Einzelfall an. Besprich die Details daher mit einem Fachanwalt für Mietrecht.

Bis wann muss der Vermieter die Mietkaution zurückzahlen?

Vermieter müssen die Mietkaution zügig zurückzahlen, allerdings gibt es dafür keine gesetzliche Frist. Üblich sind drei bis sechs Monate. Sollte die Betriebskostenabrechnung noch ausstehen, darf der Vermieter einen Teil der Kaution länger einbehalten, aber nicht mehr als drei bis vier monatliche Betriebskostenvorauszahlungen. Die Einbehaltung der Mietkaution ist nur rechtmäßig, wenn eine Nachzahlung konkret zu erwarten ist.

An wen wird die Mietkaution zurückgezahlt?

Die Mietkaution wird grundsätzlich an den Mieter zurückgezahlt, der im Mietvertrag steht und sie gezahlt hat. Bei Paaren im Mietvertrag erhalten beide ihren Anteil inklusive Zinsen.

In Wohngemeinschaften hängt die Rückzahlung vom Hauptmieter ab. Hat dieser allein die Kaution gezahlt, erhält er sie zurück. Sind alle WG-Bewohner gleichberechtigte Mieter, wird die Kaution unter ihnen aufgeteilt. Zieht jemand früher aus, wird nur der von ihm gezahlte Teil zurückerstattet.

Ein Sonderfall: Wenn eine dritte Person (z.B. Eltern) die Kaution hinterlegt hat, wird die Mietkaution an sie statt des Mieters ausgezahlt.

Wann verjährt die Rückzahlung der Kaution?

Weigert sich der Vermieter, die Mietkaution zurückzuzahlen, solltest du nicht länger als ein Jahr warten. Dein Anspruch auf Rückzahlung unterliegt einer dreijährigen Verjährungsfrist. Diese beginnt im Januar des Folgejahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Beispiel: Ziehst du am 30.06.2023 aus, endet die Prüfungsfrist des Vermieters am 31.12.2023. Die Verjährungsfrist beginnt am 01.01.2024 und endet am 01.01.2027. Danach hast du keinen Anspruch mehr auf Rückzahlung der Kaution.

KLUGO Tipp:

Wenn du innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist keine Anstrengungen unternimmst, um die Mietkaution zurückzufordern, so hast du im Anschluss daran keine Möglichkeit mehr, die Mietkaution zurückzuerhalten.

Was passiert mit der Mietkaution bei Todesfall des Vermieters, Insolvenz oder Eigentümerwechsel?

Insolvenz

Wenn der Vermieter insolvent wird, hat das meist keine Auswirkungen auf die Mietkaution, da sie getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt sein muss (§ 551 BGB). Ein Insolvenzverwalter hat daher keinen Zugriff auf die Mietkaution.

Todesfall

Auch bei Versterben des Vermieters übernimmt der Rechtsnachfolger die Verpflichtung zur Rückzahlung der Kaution bei Auszug. Der Mietvertrag bleibt ebenfalls gültig.

Eigentümerwechsel

Bei einem Eigentümerwechsel gilt: Kauf bricht nicht Miete. Der neue Eigentümer übernimmt die Rechte und Pflichten des vorherigen Eigentümers, einschließlich der Rückzahlung der Mietkaution bei Kündigung und Auszug, selbst wenn die Kautionskonten nicht übergeben wurden.

Was tun, wenn der Vermieter sich weigert, die Mietkaution auszuzahlen?

Weigert sich der Vermieter, die Mietkaution fristgerecht auszuzahlen, halte zunächst persönlich Rücksprache. Möglicherweise gibt es triftige Gründe wie Schäden oder Schönheitsreparaturen. Verweigert der Vermieter dennoch die Auszahlung, fordere ihn schriftlich zur Erstattung auf. Reagiert er nicht, kann ein Anwaltsschreiben Druck ausüben. Bleibt dies erfolglos, bleibt nur das gerichtliche Mahnverfahren oder eine Klage.

So hilft dir ein KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperte weiter, wenn du die Mietkaution zurückfordern willst

Meist verläuft der Auszug harmonisch, doch bei ausstehenden Zahlungen oder unrechtmäßiger Einbehaltung der Kaution kann ein Rechtsstreit folgen. Das Mietrecht bevorzugt generell den Mieterschutz, jedoch gibt es Ausnahmen. Lass deinen Fall von einem Fachanwalt für Mietrecht prüfen, um die Gründe der Einbehaltung zu klären und die Kaution zurückzufordern.

Wir bieten dir eine telefonische Erstberatung mit einem unserer KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten, die deinen Fall einschätzen und erste Handlungsempfehlungen geben. Danach entscheidest du, ob du weitere Unterstützung benötigst – wir verbinden dich gern weiter. Natürlich kannst du dich auch später für eine rechtssichere Beratung melden.

Über unsere Autoren Melanie Lind

Melanie Lind arbeitet bereits seit 2017 als selbstständige Texterin und seit 2019 für die KLUGO Redaktion. Zuvor absolvierte sie eine Ausbildung im Marketing-Bereich. Vor ihrer Selbstständigkeit war sie bereits als Texterin tätig und hat sich kontinuierlich im Bereich Content-Management und SEO weitergebildet.

Ihr großes Interesse am deutschen Rechtssystem und Recht auch für Laien verständlich zu machen, brachte sie zu KLUGO.

melanie lind